Pressetext zur 1 G“-Regel Covid Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof  durch die Anwälte Mag. Florian Höllwarth und  MBL Mag. Alexander Scheer

Der Herbst 2021 wird ein heißer Herbst. Die Bundesregierung und einige Landesregierungen planen nun die Umsetzung der „1 G“-Regel. Offen wird darüber diskutiert, dass Menschen, die nicht geimpft sind, nicht mehr vollständig am öffentlichen Leben teilnehmen sollen.

Aktuell wird dies bereits für die Nachtgastronomie diskutiert, andere Vorschläge umfassen aber sogar die gesamte Gastronomie, Sport- und Freizeiteinrichtungen und die Hotellerie samt dem gesamten Tourismusgeschäft.

Wenn das tatsächlich umgesetzt werden sollte, dann behandelt die österreichische Verwaltung erstmalig Menschen bloß auf Basis des Impfstatus unterschiedlich. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob man gesund, infiziert, oder krank ist; sondern nur, ob man geimpft wurde. Das wäre verfassungswidrig.

Wir, RA Mag. Florian Höllwarth, MBL und RA Mag. Alexander Scheer, haben bereits 2020 erfolgreich Beschwerden gegen eine verfassungswidrige COVID-19-Verordnung namens unserer Klienten beim VfGH eingebracht.

Wir sind nun auch fest entschlossen gegen die nun drohenden Grundrechtsverletzungen der Bundesregierung und/oder Landesregierungen Beschwerden beim VfGH einzubringen.

Seit einer Woche ist es publik, dass wir diese Beschwerde(n) einbringen wollen. Wir haben in dieser Zeit viel Zuspruch bekommen und bedanken uns auch bei Ihnen für Ihr Interesse.
Aus diesem Grund haben wir nun die Plattform

www.covid-beschwerde.at

gegründet, auf der Sie über unsere Schritte informiert werden und über die Sie auch die Möglichkeit haben sich dieser „Beschwerde der Massen“ anzuschließen.

Damit hat jeder die Möglichkeit, sich auf dieser Homepage zu registrieren und mit einem Beitrag zum administrativen Aufwand/Honorar idHv € 60,00 (inkl. 20% USt) gemeinsam den Verfassungsgerichtshof als Höchstgericht „anzurufen“. Der Betrag wäre auf das dort angegebene Andergeldkonto zu überweisen und werden wir Sie auch in diese Beschwerde(n) einbauen. Aus verfahrensrechtlichen Gründen wird es nicht möglich sein jeder Unterstützer als Beschwerdeführer zu führen. Wir werden aber um die Breite der Betroffenen zu demonstrieren jene, die das wünschen in der Beschwerde nennen.

Auch wenn es derartige Verordnungen und Gesetze noch nicht gibt, arbeiten wir bereits an der Erstellung des Grundgerüstes dieser Beschwerde, da wir ja wissen, dass die Regierung schon bisher Verordnungen erst kurz vor dem In Kraft Treten veröffentlicht hat, weshalb dann rasch gehandelt werden muss.
Wir beschäftigen bereits jetzt qualifizierte Mitarbeiter, die für uns das Datenmaterial aufarbeiten und auch die aktuellen Forschungsergebnisse in die Beschwerde einfließen lassen.

Wir sind keine „Corona-Leugner“ oder „Impfgegner“.

Es geht uns aber um die Wahrung der Rechte, die jeder Mensch auf Basis der EMRK und der Verfassungsbestimmungen hat. Dazu gehört vor allem auch das Recht auf persönliche körperliche Unversehrtheit. Niemand darf zu einer Impfung gezwungen werden und durch seine freie Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, Nachteile gegenüber Geimpften erleiden.
Das ist auch dieser Bundesregierung klar, weshalb diese Impfpflicht nun über den indirekten Zwang – offen ausgesprochen – zur Steigerung der „Impfquote“ eingeführt werden soll.

Diese „1-G“-Regel wäre aber unserer Ansicht (und wir sind hier nicht allein auf weiter Flur) verfassungswidrig, weil sie sich durch die Faktenlage nicht rechtfertigen lässt. Wenn das Ziel der Regierung ist, dass die Infektionslage reduziert wird und die Ansteckungen hintangehalten werden, dann ist eine Bevorzugung der Geimpften nach der aktuellen Datenlage nicht sinnvoll.

Mittlerweile gibt es Studien, die ja auch medial verbreitet werden, dass Geimpfte zwar (im höheren Ausmaß als Ungeimpfte) bei einer Infektion häufiger weniger gravierend erkranken; doch sie können sich weiterhin anstecken und sind auch (je nach Studie) genauso oder ein bisschen weniger ansteckend wie Ungeimpfte.

Durch die Einführung von „1 G“ wird die Pandemie daher nicht bewältigt werden. In diesem Fall ist aber die Ungleichbehandlung verfassungswidrig. Die Abschaffung der Tests würde wahrscheinlich sogar eine Verschärfung der Infektionswelle bedeuten.

Die Tendenz dieser Regierung, die mit aller medialen Einflussnahme arbeitet, die sie sich in den letzten Monaten erworben hat, Grundrechte zu missachten und den Staatsbürgern einzureden, dass das alles im „Kampf gegen die Pandemie“ notwendig sei, ist offensichtlich.

Es ist notwendig sich diesem Vorgehen zu widersetzen. Umso breiter die Basis umso besser.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die bisherige moralische Unterstützung. Denn es ist für das Fortbestehen des demokratischen Staates notwendig, dass sich Bürger gegen die „Politik der Spaltung“ der Gesellschaft wehren.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Florian Höllwarth, MBL Mag. Alexander Scheer

1 G“-Regel Covid Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof 1

Mag. Alexander SCHEER
RECHTSANWALT  ATTORNEY AT LAW

Wollzeile 29, 1010 Wien
Tel: +43 1 8904279
[email protected] https://ra-scheer.at

Mag. Florian HÖLLWARTH, MBL
RECHTSANWALT  ATTORNEY AT LAW

Garnisongasse 11, 1090 Wien
Tel: +43 3613163
[email protected] https://ra-hoellwarth.at

Links in den Medien

 

Gemeinsam zum Verfassungsgerichtshof

Auch wenn es derartige Verordnungen und Gesetze noch nicht gibt, arbeiten wir bereits an der Erstellung des Grundgerüstes dieser Beschwerde, da wir ja wissen, dass die Regierung schon bisher Verordnungen erst kurz vor dem In Kraft Treten veröffentlicht hat, weshalb dann rasch gehandelt werden muss.

Wir beschäftigen bereits jetzt qualifizierte Mitarbeiter, die für uns das Datenmaterial aufarbeiten damit wir auch die aktuellen Forschungsergebnisse in die Beschwerde einfließen lassen können.

Im Zuge der Beschwerde(n), die wir wegen möglicher „1-G“-Regelungen einbringen werden, möchten wir die Breite der Betroffenen durch Nennung dieser Personen im Rahmen der Beschwerde(n) darstellen. Aus verfahrensrechtlichen Gründen werden wir jedoch nicht jeden, der sich registriert hat, als Antragsteller führen. Sie haben aber jedenfalls die Möglichkeit, sich hier zu registrieren und mit mit einem Beitrag zum administrativen Aufwand idHv EUR 60,00 (inkl. 20% USt) Teil dieser Beschwerde(n) zu werden. Der Betrag wäre auf das Ihnen nach der Registrierung bekanntgegebene Andergeldkonto zu überweisen und damit werden wir Sie auch in diese Beschwerde(n) einbauen. Sollten wir planen, Sie als Antragsteller zu führen, würden wir Sie gesondert kontaktieren.

Wir sind keine „Corona-Leugner“ oder „Impfgegner“

Es geht uns aber um die Wahrung der Rechte, die jeder Mensch auf Basis der EMRK und der Verfassungsbestimmungen hat. Dazu gehört vor allem auch das Recht auf persönliche körperliche Unversehrtheit.
Niemand darf zu einer Impfung gezwungen werden und durch seine freie Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, Nachteile gegenüber Geimpften erleiden.


1 G“-Regel Covid Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof 2

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