KVN verurteilt Morddrohungen und Verunglimpfungen des Kollegen als im höchsten Maße verwerflich und unethisch

 

Der stellv. Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Dr. Jörg Berling, hat sich schockiert und entrüstet über die Anfeindungen und Bedrohungen gezeigt, denen sich der Wallenhorster Hausarzt Dr. Florian Balkau ausgesetzt sieht, weil er im Einzelfall die Behandlung von Patienten ablehnt, die sich einer Corona-​Impfung verweigern. „Man kann die Haltung von Dr. Balkau kritisieren“, so Berling, selbst Hausarzt in Lüneburg. „Aber die Beschimpfungen und Gewaltandrohungen bis hin zu Morddrohungen, denen der Kollege Balkau und sein Praxispersonal seit Tagen ausgesetzt sind, überschreiten jedes nachvollziehbare Maß und sind entsetzlich und abstoßend. Wenn ein Arzt unter Polizeischutz gestellt werden muss, weil eine begründete, aber umstrittene Gewissensentscheidung vertritt, offenbart sich darin eine bestürzende Verrohung unserer politischen Kultur.“

 

Der Osnabrücker Internist Dr. Florian Balkau hatte vor wenigen Tagen mit seiner Haltung für Aufsehen gesorgt, unter Umständen Patientinnen und Patienten, die trotz ausführlicher Beratung eine Corona-​Impfung unbegründet ablehnen, nicht mehr zu behandeln. In einem Fernsehinterview begründete Balkau diese Haltung damit, dass von nichtgeimpften Personen eine Infektionsgefahr für die anderen Patienten in der Praxis und sein Praxispersonal ausgehe. Balkau ist auch Palliativmediziner, betreut also sterbenskranke, stark geschwächte Patienten, die durch solche Infektionsketten einer zusätzlichen gesundheitlichen Bedrohung ausgesetzt würden. Der Stein war ins Rollen gekommen, als eine Patientin sich offenbar trotz intensiver Beratung durch Dr. Balkau weigerte, an der Corona-​Impfung teilzunehmen. Balkau sah dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Patientin als zerrüttet an und berief sich darauf, dass ein Arzt in einem solchen Fall die Behandlung verweigern dürfe.

 

Zur Diskussion steht, ob diese Begründung stichhaltig ist. Das Vertragsarztrecht sieht für Vertragsärzte generell eine Behandlungspflicht vor. Mittlerweile liegt auch eine Beschwerde einer Patientin vor. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht prüft die KVN daher jetzt wie in jedem Beschwerdefall, ob hier ein Verstoß gegen das Vertragsarztrecht vorliegt.

 

„Dafür stehen uns definierte Verfahren zur Verfügung, nach denen wir vorgehen. Im nächsten Schritt werden wir alle Beteiligten zu dem Vorfall befragen. Erst dann können wir eine juristische Bewertung abgeben“, so Berling. „Die Flut von Drohungen und Schmähungen, die über den Kollegen Balkau hereingebrochen ist, stellt eine unerträgliche Vorverurteilung dar, der wir uns als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit aller Entschiedenheit entgegenstellen.“

 

Mit seinem kompromisslosen Eintreten für die Corona-​Impfung steht Dr. Balkau letztlich für die Ziele ein, die auch die Gesundheitspolitik weltweit verfolgt. Der Hass, den er damit auf sich gezogen hat, findet Parallelen in der Randale von Corona-​Leugnern und „Querdenkern“, die seit Monaten eine rationale Diskussion in der Pandemiebekämpfung erschweren. „Er ist darüber hinaus ein weiteres, erschreckendes Beispiel für die Gewalt und die Rücksichtslosigkeit, der sich Hilfskräfte, Rettungsdienste und auch Ärzte und Praxen in zunehmendem Maße ausgesetzt sehen“, stellt KVN-​Vize Berling fest. „Wir alle sind aufgerufen, an den Grundsätzen von Toleranz und Dialogbereitschaft auch in Grenzfragen festzuhalten.“


KVN ruft im Fall Dr. Balkau zu Maßhaltung und Besonnenheit auf 1

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