In unseren Formen zeigen wir auf, welche Probleme es mit einer LTD Gründung geben kann. Die Erfahrungen mit der Firma Limited24 waren nicht gerade gut. Eher sehr schlecht und zum Teil schon unseriös. Abgesehen dass die LTD24 weit teurer ist als die anderen Mitbewerber.
Die Gründung einer Limited Company wird im britischen Gesellschaftsrecht die nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft genannt. Sie gleicht eher der deutschen GmbH als der Aktiengesellschaft. Die Suchmaschinen im Internet spucken für das Stichwort „Euro-GmbH“ oder „Ltd.“ rund ein Dutzend Gründungsagenturen aus. Viele bieten „Blitzgründungen innerhalb von 24 Stunden“ schon zum Discountpreis von 235 Euro an, so wie Limited24. Aber ACHTUNG! Die niedrigen Preise täuschen gewaltig. In den meisten fällen kommen dann unerwartete Kosten auf den Firmengründer zu. Da gint es aber dann kein zurück mehr, sondern dann git es nur noch eines. ZAHLEN, ZAHLEN und ZAHLEN.
„Einfach unseriös sind diese Aussagen“, warnt ein Berliner Anwalt , Experte für Gesellschaftsrecht. „Der Direktor einer Limited haftet nach englischem Insolvenzrecht bei Fehlverhalten wie Überschuldung unbeschränkt mit seinem Privatvermögen – vergleichbar dem Einzelunternehmer oder der GbR in Österreich und Deutschland.“ Für Freiberufler sei die Gründung einer Ltd. völlig unsinnig, weil sie in der Regel von der Gewerbesteuer befreit sind und kein Gewerbe anmelden müssen.
Folgende Daten gibt es zur LTD Gründungs-Firma Limited24
Companea GmbH & Co. KG
Tal 44, D-80331 München
USt.-ID: DE814570332, Registergericht München, HRA 86734
Komplementärin: Companea Geschäftsführungs GmbH, Registergericht München, HRB 158287, Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Jochen Hüls, Limited24 ist eine eingetragene Marke der Companea GmbH & Co. KG.
Schreiben Sie im Kommentarfeld auch Ihre Erfahrungen mit der Firma Limited 24 dazu.
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Es ist eine absolute FRECHHEIT, wie diese Firma die Kunden abzockt! Bei GO Ahed ist diese Dienstleistung inkludiert. Die warten offensichtlich darauf, dass der Kunde in die Falle tappt. Wenn die LTD24 sieht, dass er Kunde angeblich beim ersten schreiben nicht reagiert, weil das Schreiben im SPAM Ordner gelandet ist, dann könnte ja jemand man anrufen, aber das ist den zu viel Aufwand?
Hier das Schreiben von Jochen Hüls der Firma Limited24 Gründungsfirma in Deutschland.
Hallo Frau XXX
am Dienstag haben wir das von Ihnen als Directorin unterzeichnete Formular B1 (Annual Return) erhalten. Leider ist die Abgabefrist bereits am xxxxx.2020 abgelaufen, sodass ein Verspätungszuschlag von EUR 100 zzgl. EUR 3 für jeden Tag der Fristüberschreitung fällig wird. Dieser wird bei Einreichung des Formulars unserem Account beim irischen Firmenregister belastet.
Ausgehend davon, dass das Formular bis xxxxx2020 in xxxxx eintrifft, bitte ich daher um möglichst umgehende Überweisung des vorauss. Verspätungszuschlags von EUR 193,00 auf unser Konto (IBAN: DE65 7002 0270 0089 9185 53). Alternativ können Sie per Paypal an [email protected] bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass für den Fall, dass Ihre Zahlung nicht bis spätestens xxxx.2020 hier eingehen sollte, sich der Betrag um EUR 3 täglich erhöht.
Nach Eingang Ihrer vollständigen Zahlung werden wir das namens des Secretary gegengezeichnete Formular unverzüglich nach Irland weiterleiten.
Es tut, mir leid, dass es diese Zusatzkosten angefallen sind. Ich hoffe, dass es künftig nicht mehr hierzu kommt; bitte achten Sie darauf, dass die Fristen des irischen Firmenregisters, auf die wir Sie hinweisen, eingehalten werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Hüls
Companea GmbH & Co. KG
Tal 44
D-80331 München
http://www.Limited24.de
USt.-ID: DE814570332
Registergericht München, HRA 86734
Komplementärin:
Companea Geschäftsführungs GmbH
Registergericht München, HRB 158287
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Jochen Hüls
Limited24 ist eine eingetragene Marke der Companea GmbH & Co. KG.
„Rechts- oder steuerberatend werden wir nur im Rahmen der zulässigen Grenzen gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz bzw. Steuerberatungsgesetz tätig. Dieses E-Mail ist ausdrücklich nicht als Angebot zur Erteilung einer telefonischen Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen.“
P.S. Die Kundendaten wurden geändert.
Hallo Herr G.,
hier liegt offenbar ein Missverständnis vor. Bei dem Verspätungszuschlag handelt es sich natürlich NICHT UM EINE VON UNS, LIMITED24, ERHOBENE GEBÜHR, sondern um eine Amtsgebühr des irischen Firmenregisters, die wir 1 zu 1 weiterleiten. Wir verdienen hieran nichts!
Weil die Gebühr bei Einreichung des B1-Formulars unserem Account beim irischen Register automatisch belastet wird, bitten wir unsere Kunden im Fall von Fristüberschreitungen um vorherige Begleichung der Gebühr an uns.
Im Übrigen haben wir Ihnen, als wir Ihnen am 07.05.2020 das Formular zur Unterschrift übersandt hatten, folgendes mitgeteilt: „Bitte beachten Sie, dass das Original innerhalb von 28 Tagen in Irland eintreffen muss, weil ansonsten empfindliche Strafen drohen.“
Leider haben wir das Formular dann erst am 15.06.2020 von Ihnen zurückbekommen, sodass der leidige Verspätungszuschlag fällig geworden ist.
Ich bedaure, dass sich das so entwickelt hat; Verspätungszuschläge sind für alle Beteiligten ein Ärgernis, das sich aber leicht vermeiden lässt. Ihnen und Ihrer Limited wünsche ich weiterhin Gute Geschäfte!
Viele Grüße
Jochen Hüls