Nach Österreich hat nun auch Deutschland eine Verschärfung der Maskenpflicht beschlossen: Nach den gestrigen Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz in Berlin müssen die bisherigen Alltagsmasken ab 25. Jänner zwingend ersetzt werden durch medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen („OP-Masken“) sowie FFP2-Masken. Vor allem letztere stellen jedoch ein umkalkulierbares Gesundheitsrisiko dar. Wohl noch nie in der jüngeren Geschichte haben Regierungen die eigene Bevölkerung so vorsätzlich und gewissenlos gezwungen, sich erheblichen Gefahrenherden auszusetzen, wie jetzt im Fall der FFP2-Masken.
Wer noch vor einem Jahr im Baumarkt oder in der Apotheke nach wirksamen Schutzmasken gegen Infektionen gefragt hätte, dem wäre wohl alles, aber sicher keine FFP2-Maske empfohlen worden. Schon gar gegen Viren. Doch was damals als verantwortungslose, nachgerade hirnrissige Schnapsidee abgetan worden wäre, ist nun, nach zehn Monaten Corona-Hysterie, geltendes Recht.
Nicht zum Schutz vor Viren vorgesehen
Als ein reines Arbeitsutensil für Fachberufe unterfallen die Feinstaub-Partikelfiltermasken („Filtering Face Piece“, FFP) den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen. Zum Schutz vor Viren waren sie dabei nie konzipiert – nicht von ungefähr: Hersteller und Behörden rieten, aus guten Gründen, vom privaten sowie Alltagsgebrauch der Masken stets ausdrücklich ab. Denn sowohl hinsichtlich Tragezeit als auch möglicher Gesundheitsrisiken ist ihr Gebrauch generell nicht unproblematisch. Das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) warnt vor schädlichen Folgen für Menschen mit Lungenerkrankungen sowie auch für ältere Menschen. Auch für Schwangere ist das Tragen jeglicher FFP-Schutzmasken absolut nicht zulässig, weil diese die Atmung erschweren. Das RKI weist zudem darauf hin, dass die Nutzung von FFP2-Masken für Laien nicht notwendigerweise einen besseren Eigenschutz bietet als die Alltagsmasken.
Sogar das RKI warnt
Dies ergibt sich schon aus der laxeren Handhabung durch nichtgeschulte Anwender. So müssen die Masken zum zweckmäßigen Gebrauch beispielsweise eng an der Haut ansitzen und dicht abschließen, weshalb zum Beispiel bei Bartträgern kein wirksamer Aktivschutz mehr gewährleistet ist. Auf diesen Aspekt hatte vergangene Woche der Münchner Virologe Dr. Christian Spinner vergebens hingewiesen. Die Politik ignorierte seine Einwände erwartungsgemäß.
Das ist längst noch nicht alles: Nicht ohne Grund erforderte die Verwendung von FFP2-Masken in den Berufsgruppen, wo diese bislang vor allem zum Einsatz kamen (Bau, Abfallwirtschaft, Medizin), grundsätzlich spezielle Unterweisungen der Träger. In Deutschland wurden diese etwa von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege definiert. Hinsichtlich Tragedauer, Pausen und Erholungsphasen existieren für die Schutzklassen FFP2 und FFP3 zudem ausdrückliche Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGV), die eine Wissenschaft für sich darstellen.
„Unsachgemäße Verwendung kann zum Tod führen“
Diesen zufolge beträgt die maximale Tragezeit von FFP2-Masken „grundsätzlich längstens zwei Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten“; und bei FFP-Masken „ohne Ausatemventil ist die Maximaldauer sogar auf 75 Minuten beschränkt – bei anschließender „Mindesterholungsdauer von 30 Minuten“. Ferner wird in den DGV-Vorgaben jedem Anwender dringend das Studium der Gebrauchsanleitung empfohlen. Und was sich darin findet, selbst bei Produkten führender und umfangreich zertifizierter FFP2-Anbieter, lässt aufhorchen: „Die Nichtbeachtung der Einschränkungen bei der Verwendung dieses Produkts kann die Wirksamkeit der Atemschutzmaske verringern und zu Krankheit oder Tod führen“, schreibt da etwa der Hersteller HM Müller Werkzeuge. Und im Beipackzettel der FFP2-Faltmaske des Herstellers Meditrade heißt es gar: „Falsche Anwendung oder Nichtbeachtung dieser Gebrauchsanleitung kann zu Krankheit, schweren Verletzungen oder Tod führen.“
Potentielle Lebensgefahr bei Falschanwendung
Konkret bedeutet dies also: Werden zum Beispiel Tragezeiten und Pausenvorgaben nicht eingehalten, kann es schlimmstenfalls (und je nach Grad der Überschreitung) tödlich ausgehen. Sogar das RKI gibt auf seiner Webseite an, dass beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden muss.
All dies soll also plötzlich keine Rolle mehr spielen. Wenn die Politik nun -zig Millionen Deutschen und Österreichern das permanente Tragen dieser Masken zwingend vorschreibt, die über all diese Sicherheitsvorschriften überhaupt nicht aufgeklärt werden, kann dies nur bedeuten: Entweder waren alle diese Vorschriften bislang völlig überflüssig. Oder die Politik nimmt jetzt ihre millionenfache Missachtung in Kauf, und setzt die eigene Bevölkerung Risiken aus, die für die meisten Menschen ungleich schwerwiegender sein könnten als Corona selbst.
Bislang strengstes Arbeitsrecht nun egal?
Genau dieser Bedenken wegen wandte sich letzte Woche ein Zimmermann aus dem fränkischen Ansbach (wo die FFP2-Pflicht schon seit 18. Jänner gilt) an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Der Handwerker bat um Aufklärung, wie sich denn die neue Regelung mit den der Tatsache vereinbaren lasse, dass in seinem Handwerksbetrieb zum Schutz der Beschäftigten bisher penible Vorschriften zum Tragen von FFP2-Masken galten? Nicht nur er als Arbeitgeber fühle sich leicht vergackeiert, dass alles, was bislang an strengen deutschen Arbeitsschutz-Richtlinien für ihn bußgeldbewehrt gegolten habe, für 83 Millionen Deutsche plötzlich nicht mehr gelten soll. Überflüssig zu erwähnen, dass Söders Staatskanzlei dem Handwerker keine Auskunft geben konnte oder wollte. Wo Populismus regiert, sind Faktenbezug und Logik eher hinderlich.
Über Tragezeiten wird nicht informiert
Klar ist: Für den jetzt vorgeschriebenen Massengebrauch in Bussen und Bahnen, in Geschäften sowie vor allem auch am Arbeitsplatz sind FFP2-Masken somit absolut ungeeignet. Die genannten Gebrauchsanweisungen, insbesondere die Tragezeiten, werden niemals eingehalten. Und über die richtige Anwendung werden die Bürger auch gar nicht erst informiert. Besonders fatal hierbei ist, dass die von Politik und Medien in Dauerpanik versetzten Angehörigen der Risikogruppen (Hochbetagte und Kranke) eifrig zu den neuen Masken greifen werden – weil sie sich von diesen wirksamen Schutz versprechen. Schon jetzt sieht man immer öfter Senioren in der Öffentlichkeit, die das Haus angsterfüllt nur noch mit Masken verlassen und diese im Freien dann durchgehend tragen; auch da, wo sie gar nicht vorgeschrieben sind.
Bei FFP2-Masken können derartige Fehlanwendungen für die vulnerablen Gruppen besonders verhängnisvolle Folgen mit sich bringen, wie auch bereits eine Seniorin in Wien den Medien schilderte. Und die (bereits bei den Alltagsmasken zu beobachtende) Gewohnheit, die Masken weit länger zu nutzen als hygienisch überhaupt sinnvoll, wirkt sich bei den FFP2-Masken ungleich gefährlicher aus: Kürzere Haltbarkeit, erheblich höhere Anschaffungskosten und mögliche künftige Versorgungsengpässe beim Nachschub werden zwangsläufig zu einer Verschärfung dieses Problems führen.
Szenen wie aus einem Katastrophenfilm
Dass die Regierenden all diese Gesundheitsgefahren bewusst in Kauf nehmen, zeugt von einer grotesken Verengung des Schutz- und Fürsorgeziels staatlicher Gesundheitspolitik ausschließlich auf Corona. Die sträfliche Vernachlässigung aller anderen gesundheitlichen Auswirkungen der Zwangsmaßnahmen erfüllt hier beinahe schon den Tatbestand vorsätzlicher Körperverletzung. Im weiteren Sinne könnte man gar eine Gefährdung bzw. Misshandlung Schutzbefohlener annehmen.
Kein Wunder, dass sich immer mehr Ärzte und Fachleute aus der Deckung kommen und die Stimme erheben. Als „Aktionismus“ prangert etwa der Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene an der Universität Rostock, Professor Dr. Andreas Podbielski, die Versteifung der Politik auf die FFP2-Standard an. Solche Masken gehörten ausschließlich in medizinische oder fachliche Berufe, so der Experte; sie seien „belastend“ und brächten „haufenweise Risiken mit sich“.
Gefährliche Symbolpolitik für psychologische Wirkung
In erster Linie scheint es der Politik darum zu gehen, den Bürgern durch die neue Maskenvorschrift das Gefühl einer „echten Pandemie“ zu vermitteln. Mangels sonstiger Berührungspunkte mit dieser künstlichen Gesundheitskrise, so ganz ohne Übersterblichkeit und praktisch ohne Kranke, soll die stetig angedrohte, aber ausbleibende Katastrophe dann eben durch Szenen wie aus einem Katastrophenfilm ersetzt werden. Bei allen künftig noch erlaubten Masken handelt es sich nämlich um sichtbar „medizinisch“ wirkende Artikel: FFP-Masken mit Aktivschutz, ohne Aktivschutz, und daneben auch andere vergleichbare – aber eben nicht mit FFP2 identische – Maskenkategorien.
KN95 und N95 Masken streng genommen rechtswidrig?
Insbesondere sind dies chinesische Produkte der Norm KN95 (die derzeit in Österreich von vielen Firmen aber auch Behörden an ihre Mitarbeiter verteilt werden, obwohl in der Rechtsverordnung nur von FFP2 die Rede ist), sowie die US-amerikanische N95-Norm. Auch diese sind zwar partikelfilternde Halbmasken. Sie wurden vor Corona allerdings vor allem im industriellen und technischen Bereich genutzt.
All dies ist der Politik inzwischen unterscheidungslos recht, sofern es nur keine Stoff- und Alltagsmasken „Marke Eigenbau“ mehr sind. In Deutschland sind zusätzlich auch noch OP-Masken weiter zulässig. Hier verspricht man sich von den neuen Maskenregeln wohl vor allem den Abbau der riesigen Restbestände hunderter Millionen Masken, die Gesundheitsminister Jens Spahn im vergangene Frühjahr überteuert und ohne Qualitätsprüfung bestellt, aber nie abgenommen (und größtenteils auch nicht bezahlt) hatte. Wahllos wurde damals alles geordert: FFP2, KN95, OP-Masken. Es sind genau die Sorten, deren Tragen jetzt zur neuen Vorschrift wird. (DM)
Quelle: https://www.wochenblick.at/
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