Schulbetrieb nach den Semesterferien: Präsenzunterricht für alle Volksschüler/innen auf Basis von „Eintritts“-Selbsttests
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Zunächst freut es mich, Ihnen für den Schulbetrieb nach den Semesterferien eine wirklich gute Nachricht mitteilen zu dürfen: Besucht Ihr Kind eine Volksschule in Niederösterreich oder Wien, erwartet es ab Montag, 8.2.2021, Unterricht vor Ort, in der Schule. Besucht Ihr Kind eine Volksschule in einem anderen Bundesland Österreichs, startet es am Montag, 15.2.2021, mit dem Unterricht in der Schule. Dieser Präsenzunterricht gilt für die gesamte Schulwoche – also jeweils von Montag bis Freitag.
Positives Feedback zu Selbsttests
Viele von Ihnen haben in den vergangenen Wochen bereits die Antigen-Selbsttests mit Ihrem Kind/Ihren Kindern zuhause erfolgreich durchgeführt. Mich haben zu diesem Angebot der Selbsttests sehr positive Rückmeldungen von Eltern und Erziehungsberechtigten sowie auch von Schüler/innen erreicht – insbesondere die „kinderleichte“, unkomplizierte Verwendung der Tests wurde häufig erwähnt. Diese ersten „Test“-Wochen waren – wenn Sie so wollen – die „Aufwärmrunde“ für die kommenden Testungen im Schulbetrieb.
„Eintritts“-Selbsttests für einen sicheren Präsenzunterricht
Bei einem durchgängigen Präsenzunterricht gehört es zu unser aller Verantwortung, alles dafür zu tun, dass Schule auch in Zeiten der Pandemie ein möglichst sicherer Ort bleibt. Für den kommenden Vollbetrieb bedeutet das, dass Ihr Kind ausschließlich dann die Schule besuchen darf, wenn es weiterhin die Antigen-Selbsttests durchführt. Verwendet werden auch künftig genau die gleichen Selbsttests wie jene, die Ihr Kind bisher zu Hause genützt hat – in der Durchführung gibt es zwei Änderungen: Die Schüler/innen werden die Tests in der Schule durchführen – und das nicht nur einmal, sondern zweimal pro Woche.
Selbsttests vor Unterrichtsbeginn
Die Selbsttests werden zweimal in der Woche zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt. Ihre Schule wird Ihnen dazu die Details mitteilen. Die Testung in der Schule wird von den Pädagog/inn/en gut vorbereitet und begleitet. Wenn Sie möchten, können Sie vor Beginn des Schultages den Test gemeinsam mit Ihrem Kind an einer Teststation an der Schule durchführen. Grundsätzlich ist dies aber nicht notwendig. Viele von Ihnen haben den Test bereits mit Ihrem Kind „geübt“.
Informationen zum Selbsttest und zur Einverständniserklärung
Auf der Internetseite www.bmbwf.gv.at/selbsttest finden Sie wie bisher alle zentralen Informationen zu den Antigen-Selbsttests an Schulen. Das Anleitungsvideo und auch die kindgerechte Anleitung zur Durchführung kennen Sie wahrscheinlich schon.
Neu ist, dass wir für den Selbsttest in der Schule eine unterschriebene Einverständniserklärung von Ihnen benötigen. Diese erhalten Sie in der Schule bzw. steht sie auch auf der genannten Internetseite zum Download (auch in mehreren Sprachen) bereit. Bitte geben Sie diese spätestens am ersten Schultag nach den Semesterferien in Ihrer Schule ab.
Eine sichere Schule braucht Ihre Unterstützung
Wir haben die Pandemie noch nicht durchgestanden. Die regelmäßigen Selbsttests in der Schule ermöglichen unseren Kindern endlich wieder das, was sie so dringend brauchen: „ihre“ Schule zu besuchen, ihre Freunde zu treffen, ihren Alltag zu leben. Ohne die Selbsttests wäre ein Präsenzunterricht nach wie vor nicht möglich. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass die Tests – zum Schutz aller – verpflichtende Voraussetzung für den Schulbesuch sind. Jenen Kindern, die sich nicht testen lassen dürfen, ist der Schulbesuch nicht gestattet. Sie erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge, werden aber nicht regelmäßig pädagogisch begleitet.
Ihr Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann
Bundesminister für Bildung
Wissenschaft und Forschung
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Es ist so weit – nach den Ferien startet an den Schulen wieder regulärer Unterricht.
(Ich darf Ihnen auch einen Elternbrief vom Unterrichtsminister beifügen.)
Aufgrund der leider noch immer andauernden Pandemie ist ein Testen der Schüler und Schülerinnen, der Lehrerinnen und Lehrer an der Schule notwendig, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren und ein fortwährendes Offenhalten der Schulen zu ermöglichen. Auch alle Freizeitpädagoginnen werden sich selbstverständlich testen.
Wir alle wissen, wie wichtig regelmäßiger Unterricht und die sozialen Kontakte für unsere Kinder sind.
Sie entnehmen dem Schreiben von Herrn Faßmann, dass ein Kind, das sich in der Schule unter Anleitung der Klassenlehrerin nicht testen lassen darf, im Distancelearning verbleiben muss.
War ein Schüler/eine Schülerin bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung oder ein Antikörpertest vorgelegt werden, die/der nicht älter als sechs Monate ist, dann ist der Test nicht durchzuführen.
Sollte bei einem Kind der Test positiv sein, so können Sie sicher sein, dass wir zuerst Sie verständigen werden!
Ich hoffe, dass Sie gemeinsam mit Ihren Kindern die kommende Woche verbringen und wir ab 15.2. den Schulalltag bestens meistern können.