Nun ist es also passiert: Das erste Mal konnte auch „Superstar“ Sebastian Kurz eine Falschaussage nachgewiesen werden. Der strahlende Sunnyboy und Lieblingsschwiegersohn der Nation soll im Untersuchungsausschuss gelogen haben. Und ausgerechnet seine Büroleiterin, Verbindungsglied zur schwer unter Beschuss geratenen „Hygiene Austria“, hat die Bombe platzen lassen. Schwarze Wolken über der Gelfrisur.
Die Befragung der langjährigen Büroleiterin und persönlichen Assistentin von Sebastian Kurz ergab ein erstaunliches Detail. Zwar konnte oder wollte sich die Dame an viele Treffen mit potenziellen Großspendern für die ÖVP nicht erinnern – aber dass Kurz eine „halbprivate“ E-Mail Adresse hatte oder hat, das erklärte sie dem Ausschuss nach mehrmaliger Nachfrage sehr wohl. Der fürstlich aus Steuergeldern alimentierte Medien-Mainstream scheint in Panik zu sein, denn ihr Großspender ist in Not. So findet sich diese Nachricht bislang eher in Fußnoten. Aus gutem Grund. Denn Bundeskanzler Kurz hatte dem Ausschuss erklärt, nur zwei Mailadressen verwendet zu haben. Die Dritte, um die es jetzt geht, verschwieg er.
Kanzler ist dem Volk verantwortlich
Mailadressen eines Bundeskanzlers sind in Österreich keine Privatsache. Die Inhalte der Kommunikation müssen nach Ende der Amtsperiode an das Staatsarchiv übergeben werden. Der Kanzler regiert in einer Demokratie nicht als autokratischer Willkürherrscher, sondern ist dem Souverän, dem Volk, Einblick und Rechenschaft schuldig. Das ist auch völlig richtig so, denn der Steuerzahler wird für die Handlungen der Regierenden kräftig zur Kasse gebeten.
Peter Pilz‘ Aufklärungs-Portal „ZackZack“ hielt fest, dass Kurz vor dem Ausschuss klar die Unwahrheit gesagt hat. Doch, noch brisanter – es wird behauptet, Kurz habe nach seiner eigenen Aussage versucht, die Protokolle ändern zu lassen. Für einen Saubermann, der bei heiklen Themen stets Parteifreunde vorgeschickt hat um sich selbst nicht anpatzen zu müssen, ist das eine äußerst ernste Angelegenheit. Da wird es auch nicht helfen, dass ORF und APA den Umstand hinter dem Titel „Ibiza – Kurz Büroleiterin: Spenden nicht mein Bereich“ verstecken.
Aussagen vor dem U-Ausschuss unterliegen dem Gesetz
Untersuchungsausschüsse sind im Vergleich zu vielen anderen Gremien der Republik nicht reine Show und Kasperltheater. Die Aussage ist dem Paragraphen 288 des Strafgesetzbuchs „Falsche Beweisaussage“ unterworfen. Man kann sich „nicht erinnern“ wie Kurz‘ Lieblingsfreunderl Blümel, der aktuell auch mit der Justiz zu kämpfen hat. Aber eine klare Falschaussage ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Und eine solche Strafandrohung gegen einen amtierenden Bundeskanzler ist ein Umstand, der das volle Licht der Öffentlichkeit verdient hat.
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