Belgien muss nach einem Gerichtsurteil wegen unzureichender Rechtsgrundlage innerhalb von 30 Tagen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen. Dies habe ein Gericht der Hauptstadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage der Liga für Menschenrechte entschieden, berichteten mehrere Medien.
Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das Urteil.
Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen Wochen verklagt, weil die Entscheidungen während der Corona-Pandemie keine Rechtsgrundlage hätten. Das Urteil sieht nun eine Strafe von 5000 Euro täglich – aber maximal 200.000 Euro – vor, falls es nicht umgesetzt wird.
Der flämischen Zeitung „De Standaard“ zufolge kann der belgische Staat Berufung einlegen. Diese hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Derzeit gelten im Land strenge Corona-Regeln. Belgierinnen und Belgier dürfen nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts engen Kontakt haben. Im Freien dürfen sich vier Personen mit Maske treffen. Shoppen geht nur mit Termin. Restaurants, Kneipen und Cafés sind ohnehin seit Monaten geschlossen. Im ganzen Land gilt schon lange eine nächtliche Ausgangssperre. Zudem darf man ohne triftigen Grund weder nach Belgien ein, noch aus dem Land ausreisen.
Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage
Gericht kassiert Corona-Regeln in Belgien. Wegen einer unzureichender Rechtsgrundlage sind die Einschränkungen unrechtmäßig. Lockerungen sind aber nicht in Sicht.
Ein belgisches Gericht hat die weitgehenden Corona-Einschränkungen im Land für unrechtmäßig erklärt. Die Regierung habe bürgerliche Freiheitsrechte und Menschenrechte ohne die nötige Rechtsgrundlage eingeschränkt, so zitiert das öffentlich-rechtliche belgische Fernsehen RTBF den zuständigen Richter. Die Regierung hat jetzt 30 Tage Zeit, ein neues Gesetz einzubringen oder aber die Maßnahmen zurückzunehmen.
Das Gerichtsurteil bedeutet nicht, dass die Corona-Einschränkungen nicht mehr gelten.
Sie bleiben in Kraft, aber die Regierung ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Und das bedeutet: Das belgische Parlament muss eingebunden werden. „Die parlamentarische Debatte muss wieder in den Mittelpunkt gestellt werden“, erklärte die Organisation, die geklagt hatte, die belgische Liga für Menschenrechte. Auch in einer Krisensituation müssten die Rechtsstaatsregeln Vorrang haben.
In Belgien gelten seit Monaten strenge Corona-Regeln.
Enge Kontakte sind nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts erlaubt, im Freien dürfen sich vier Personen mit Maske treffen. Restaurants und Cafés sind seit mehreren Monaten geschlossen und im ganzen Land gilt nachts eine Ausgangssperre. Einkaufen ist möglich, allerdings nur mit Termin.
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