Der Europäische Gerichtshof hat über das Verbot der Impfpflicht entschieden.

Jede Impfpflicht ist nun standardmäßig illegal.

Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), dem alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Weißrussland, Kosovo und dem Vatikan angehören, der Pate des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/ 2021 unter anderem, dass niemand unter Druck gegen seinen Willen geimpft werden kann.

Die 47 Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, vor der Impfung zu signalisieren, dass keine Impfpflicht besteht und ungeimpfte Menschen nicht diskriminiert werden dürfen.

Ausdrücklich untersagt ist eine Diskriminierung auch bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine Person nicht geimpft werden möchte.

Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen zur Impfstoffsicherheit zu veröffentlichen.

Mit dieser Resolution hat die größte Menschenrechtsorganisation Europas nun Standards und Verpflichtungen sowie völkerrechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten einschließlich der EU als Organisation anzuwenden sind.

Diskriminierungen, beispielsweise am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für Ungeimpfte, sind daher gesetzlich ausgeschlossen.

Die Quelle dieser Information konnte noch nicht bestätigt werden. Es kann sein, dass es sich um eine Irrtümliche Nachricht handelt.

Lassen Sie sich von einen www.corona-anwalt.org beraten bevor Sie sich impfen lassen.

Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen.

Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge daher eine Impfpflicht verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne Impfung verhindern. Impfen muss freiwillig bleiben! Für Minderjährige entscheiden die Erziehungsberechtigten.

Meine Gesundheit, mein Recht: Impfpflicht NEIN!“

Begründung zum Volksbegehren (1,9 MB) Volksbegerhren-Verlautbarung_Impfpflicht_Striktes_NEIN

Bevollmächtigter:
Ing. Werner Bolek

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflicht_Striktes_Nein/start.aspx

Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Anatolij Volk
Marcus Hohenecker
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner

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