Der Europäische Gerichtshof hat über das Verbot der Impfpflicht entschieden.
Jede Impfpflicht ist nun standardmäßig illegal.
Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), dem alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Weißrussland, Kosovo und dem Vatikan angehören, der Pate des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/ 2021 unter anderem, dass niemand unter Druck gegen seinen Willen geimpft werden kann.
Die 47 Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, vor der Impfung zu signalisieren, dass keine Impfpflicht besteht und ungeimpfte Menschen nicht diskriminiert werden dürfen.
Ausdrücklich untersagt ist eine Diskriminierung auch bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine Person nicht geimpft werden möchte.
Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen zur Impfstoffsicherheit zu veröffentlichen.
Mit dieser Resolution hat die größte Menschenrechtsorganisation Europas nun Standards und Verpflichtungen sowie völkerrechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten einschließlich der EU als Organisation anzuwenden sind.
Diskriminierungen, beispielsweise am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für Ungeimpfte, sind daher gesetzlich ausgeschlossen.
Die Quelle dieser Information konnte noch nicht bestätigt werden. Es kann sein, dass es sich um eine Irrtümliche Nachricht handelt.
Lassen Sie sich von einen www.corona-anwalt.org beraten bevor Sie sich impfen lassen.
Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen.
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge daher eine Impfpflicht verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne Impfung verhindern. Impfen muss freiwillig bleiben! Für Minderjährige entscheiden die Erziehungsberechtigten.
Meine Gesundheit, mein Recht: Impfpflicht NEIN!“
Begründung zum Volksbegehren (1,9 MB) Volksbegerhren-Verlautbarung_Impfpflicht_Striktes_NEIN
Bevollmächtigter:
Ing. Werner Bolek
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Anatolij Volk
Marcus Hohenecker
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
Zum weiterteilen freigegeben.
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Wie lautet das Aktenzeichen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes? Im offiziellen Verzeichnis ist eine solche Entscheidung bislang leider nicht zu finden.
Leider finde ich zZt., 25.07.2021, 8h, die genannte Resolution zum Verbot der „Impfpflicht“ nicht auf der Seite des EuGH.
Habe ich da etwas übersehen?
Günther Frank
Nein haben Sie nicht, es ist nur eine „Empfehlung“ oder „Richtlinie“ wie man verfahren sollte, um möglichst viele Menschen von der Impfung zu überzeugen. Den Text finden Sie hier:
https://pace.coe.int/en/files/29004/html
Ich kann diese Entscheidung nirgends finden , ist es vielleicht Fake, das sich rasend verbreitet hat. Bitte um antwort. Bzw um genauen Link.
Dankeschön.
warum bringen die medien davon nichts???
BREAKING NEWS
VERBOT DER „Impfpflicht“ WURDE VOM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF BESCHLOSSEN
10. Juli 2021
Der Europäische Gerichtshof hat endlich über das Verbot der Impfpflicht entschieden.
Jede Impfpflicht ist nun standardmäßig illegal.
Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), dem alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Weißrussland, Kosovo und dem Vatikan angehören, der Pate des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/ 2021 unter anderem, dass niemand unter Druck gegen seinen Willen geimpft werden kann.
Die 47 Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, vor der Impfung zu signalisieren, dass keine Impfpflicht besteht und ungeimpfte Menschen nicht diskriminiert werden dürfen.
Ausdrücklich untersagt ist eine Diskriminierung auch bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine Person nicht geimpft werden möchte.
Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen zur Impfstoffsicherheit zu veröffentlichen.
Mit dieser Resolution hat die größte Menschenrechtsorganisation Europas nun Standards und Verpflichtungen sowie völkerrechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten einschließlich der EU als Organisation anzuwenden sind.
Diskriminierungen, beispielsweise am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für Ungeimpfte, sind daher gesetzlich ausgeschlossen.
Zum weiterteilen freigegeben!!!!
weils a kas is – des is eine falschinformation
Guter Ansatz, bringt nichts, die Konzerne haben gewonnen. 2G 3G, ÖPVN nur mit nachweis. Das ist doch ein Hohn und keiner tut was.