In den vergangenen Jahren, in denen Österreich Noch-Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Türkis-Grünes Regime ertragen musste, sah es schon einige male „eng“ für den Maturanten aus. Doch alles perlte ab, Hof- und Systemmedien ignorierten die Vorwürfe oder schrieben sie klein, die ÖVP ging auf Gegenangriff, leugnete, attackierte Kritiker und Justiz. Nach dem Einmarsch der Behörden in Bundeskanzleramt und ÖVP-Zentrale brodelt die Gerüchteküche. Prominente linke Journalisten haben Details über die Vorwürfe geleakt.
Laut Falter-Chefredakteur Florian Klenk hat die Öffentlichkeit auf Anweisung der Kurz-ÖVP für mediale Desinformation mit Steuergeld bezahlt. Klenk spricht davon, dass der Gratis-Zeitung Österreich 1,1 Millionen Euro bezahlt wurden, dafür dass sie Fake News und frisierte Studien im Sinne von Noch-Bundeskanzler Kurz verbreitet haben. Vorab: Die Behauptungen Klenks konnten nicht überprüft werden, eine Aussage der ÖVP dazu steht noch aus – ist aber im Laufe der nächsten Stunden zu erwarten.
Das linke Magazin ZackZack hat auf seiner Seite die Dokumente zur Hausdurchsuchung veröffentlicht, auf die wir serviceorientiert gerne verlinken, die medienrechliche Verantwortung aber gerne bei Zackzack belassen.
https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/10/Hausdurchsuchung_Teil_1.pdf
https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/10/Hausdurchsuchung_Teil_2.pdf
Abschließende Begründung für die Hausdurchsuchungen
Von größter Relevanz ist die abschließende Begründung für die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft:
Zu berücksichtigen ist hier auch die besonders problematische und das Herzstück einer Demokratie – nämlich freie und unbeeinflusste Wahlentscheidungen – missachtende Motivation der Tathandlungen: Es werden nämlich einerseits strafrechtswidrig öffentliche Gelder zur Erlangung eines unlauteren Wettbewerbsvorteils bei Wahlen (Umfragen, die keine Kosten der Partei verursachen) zweckentfremdet. Andererseits wird das Unrecht der Kostenersparnis und damit einer Bereicherung durch den ersparten Aufwand dadurch deutlich verschärft, dass zusätzlich die für Wahlentscheidungen relevante öffentliche Meinung – teilweise durch „frisierte“ und somit verfälschte Inhalte – zur Manipulation eines besonders großen Adressatenkreises verwendet wird. Besonders durch diese korruptive Verstrickung der politischen Akteure mit einem Medienherausgeber wird die – nach außen hin durch viele Rechtsvorschriften geschützte Pressefreiheit – ad absurdum geführt, weil die wesentliche Funktion der Presse als public watchdog und ihre Fähigkeit, genaue und verlässliche Informationen zu liefern, völlig untergraben wird.
Letzter Absatz im Durchsuchungsbescheid für die ÖVP-Zentrale und das Bundeskanzleramt, 6.10.2021
In Folge veröffentlichte Klenk auch die Chats, die offenbar aus den inneren Kreisen der ÖVP stammen bzw. zwischen ÖVP-Vertretern und Mitarbeitern der Zeitung Österreich stattgefunden haben sollen. Aus diesen scheinen tatsächlich direkte Absprachen und finanzielle Abmachungen hervorzugehen. Einer der Chat-Teilnehmer soll auch der ohnehin stark im Kreuzfeuer der Justiz stehende Thomas Schmid sein.
Der Falter-Chefredakteur führt weiter aus, dass er davon ausgeht, dass mit dieser Affäre die Koalition zwischen ÖVP und Grünen ein Ende finden muss. Dementsprechend stünden Neuwahlen vor der Tür.
Für alle erwähnten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
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