Seit Beginn der vorgeblichen Corona-Pandemie quälen österreichische Behörden auf Zuruf der Politik die Menschen: Gesunde werden zu Kranken erklärt, zu potenziellen Gefährdern und Seuchenverbreitern. All das ohne jede Evidenz – nur um Angst und Panik zu schüren und die Bevölkerung zu spalten. Dem hat das OGH nun einen ersten Riegel vorgeschoben: Ein gesunder Mensch darf nicht dafür angeklagt werden, jemanden mit einer Krankheit infizieren zu können oder zu wollen.
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Es wurde in der Sache dreimal verhandelt – vor dem Landesgericht, vor dem Oberlandesgericht und nun vor dem OGH. Damit ist das Urteil rechtskräftig und lautete drei Mal gleich: Freispruch!
Frau hustete in Richtung von zwei Polizisten: Anklage
Was war geschehen? Eine betrunkene Kärntnerin habe während einer Amtshandlung „absichtlich“ in Richtung von zwei Polizisten gehustet. Nachdem sie in einem Corona-Quarantänegebiet gearbeitet hatte, legte man ihr das als gefährlichen Angriff aus. Konkret: Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Die Anklage wurde betrieben, obwohl durch Tests zweifelsfrei feststand, dass die Frau nicht mit SARS-CoV-2 infiziert und auch nicht erkrankt war. Die Staatsanwaltschaft betrieb also mit Vorsatz eine Anklage gegen einen völlig gesunden Menschen. Man warf der Dame ohne Scham vor, ein krimineller Lebensgefährder zu sein.
Alle Gerichte erkannten die gesunde Frau im Recht
Zunächst schob das Landesgericht diesem Ansinnen einen Riegel vor. Der kluge Anwalt Arthur Berger argumentierte damit, dass ein gesunder Mensch logischerweise niemanden gefährden könne, dem folgte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft berief und musste ein gleichlautendes Urteil vom Oberlandesgericht Graz einstecken. Letztendlich kam der Fall auf Betreiben der Staatsanwaltschaft vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser bestätigte:
Ist jemand nicht mit einer Krankheit infiziert, könne der Tatbestand (Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) nicht erfüllt werden.
Zitat Kleine Zeitung, 22. Februar, Printausgabe
Urteil ist richtungsweisend bei Infektionskrankheiten
Diese Information erging von der Sprecherin des OGH, Frau Dr. Alexandra Michel-Kwapinski an die Kleine Zeitung. Das Urteil habe Präzedenzcharakter für alle ähnlich gelagerten Fälle und gilt nicht nur für Corona sondern für alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Konkret: Wer nur im Verdacht steht, an einer infektiösen Krankheit zu leiden aber diese nachweislich nicht hat, darf nicht der Verbreitung verdächtigt werden. Genau genommen sollte dieses Urteil weitreichende Folgen für die gesamte Corona- und Pandemiepolitik haben. Der Ball liegt nun bei den Juristen, aus diesem Urteil rechtsgültig abzuleiten, wie künftig Quarantänevorschriften oder Anklagen wegen Quarantänebruchs gegen nachweislich gesunde, nicht infektiöse Personen zu handhaben sind.
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