Wien ist anders – Keiner kann sagen “Ich habe nur nach Anweisung gehandelt”! – Antwort vom Corona Team der Bildungsdirektion Wien

Von: covidfragen <[email protected]>
Gesendet: Dienstag, 12. Juli 2022 08:40
An: xxxx
Betreff: AW: neue Impfkampagne im Herbst für Kinder und Jugendliche

 

Sehr geehrte Fr. Xxxxx,

die SARS-CoV-2 Pandemie stellt uns alle, insbesondere das Schulsystem mit den davon betroffenen Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte als auch Pädagog*innen vor eine große Herausforderung.

Wir verstehen, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten herausfordernd ist und bei dieser Vielzahl an Personen, nicht alle mit den bestehenden Maßnahmen und Empfehlungen einverstanden sein können.

Wir dürfen zunächst festhalten, dass wir großes Verständnis für Ihre individuellen Herausforderungen und Sorgen haben, die Corona und die damit verbundenen Auswirkungen mit sich bringen.

Dennoch ist unser höchstes Ziel, den Schulalltag für unsere Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich aufrecht zu erhalten und dabei ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Um Schüler*innen und Pädagog*innen am Schulstandort bestmöglich zu schützen, setzt die Bildungsdirektion in Absprache mit der Gesundheitsbehörde (MA 15) die Verordnung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz um. Unser wichtigstes, gemeinsames Ziel ist, dass die Schüler*innen trotz Corona kontinuierlich in Präsenz unterrichten werden können.


Wir lassen unsere Kinder NICHT impfen!

Kinderhilfe NO GO Anwalt Kinderschutz


Schutzimpfungen zählen zu den größten Errungenschaften der Medizin.

Sie retten Leben und verhindern jedes Jahr Millionen von Todesfällen in Folge lebensbedrohlicher Krankheiten.

Natürlich beschäftigt Sie das Thema der Corona-Schutzimpfung Ihrer Kinder verständlicherweise. Der Entscheidungsprozess pro oder contra Impfung der eigenen Kinder kann für Eltern oder Erziehungsberechtigte emotional schwierig sein. 

 

Streng kontrollierte Studien haben die Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Schutzimpfung für Kinder bestätigt. Die Omikron-Variante ist ansteckender als bisherige Varianten. Im Vergleich zu anderen Kinderkrankheiten, kommt COVID-19 derzeit deutlich häufiger vor. Kindergarten- und Schulkinder haben ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Kinder mit Vorerkrankungen (z. B. Asthma, starkes Übergewicht) sind besonders gefährdet. Die Impfung wird für Kinder ab 5 Jahren allgemein empfohlen. Für Kinder von 5 bis 11 Jahren gibt es einen eigenen Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer.

 

Eine Corona-Schutzimpfung schützt auch Kinder vor einer schweren Erkrankung und kann die Verbreitung der Infektion stoppen.

Kinder und Jugendliche erkranken im Vergleich zu Erwachsenen zwar selten schwer an COVID-19, dennoch sind schwere Krankheitsverläufe wie ein Multisystem-Inflammationssyndrom (Hyperinflammationssyndrom) auch in Österreich mit einer Häufigkeit von 1:500-1:1000 infizierten Kindern und Jugendlichen beschrieben worden, das jedenfalls zu einer Krankenhausaufnahme führt, oft sogar eine Behandlung auf der Intensivstation erfordert. Zudem mehren sich Hinweise, dass auch Kinder und Jugendliche nach milden und asymptomatischen Verläufen langfristig unter den Folgen einer COVID-19 Erkrankung („Long COVID“) leiden können.

 

Am 25. November 2021 hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) den Corona-Impfstoff von BioNTech und Pfizer auch zur Impfung von Kindern ab fünf Jahren zugelassen.

Die Impfung wird in Österreich daher durch das Nationale Impfgremium ab der Altersgruppe der 5-Jährigen empfohlen.

 

Ob ein Kind geimpft wird, entscheiden die Eltern oder Erziehungsberechtigte gemeinsam mit dem Kind.

Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) ist die Einwilligung eines Elternteiles oder der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist (Erziehungsberechtigte oder Vorsorgebevollmächtigte) der zu impfenden Person, einzuholen. Mündige Minderjährige (Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) müssen selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Entscheidungsfähigkeit besitzen.

Auch wenn ein Elternteil in dieser Situation eine Impfung ablehnen würde, kann sich die mündige minderjährige Person selbst für eine Impfung entscheiden. Impfärztinnen und Impfärzte sind aufgefordert die mündliche Aufklärung für Personen dieser Altersgruppe verstärkt anzubieten, um Fragen alters- und entwicklungsgerecht beantworten zu können. Kinder sollten auch die Möglichkeit haben, selbst beim Impftermin Fragen zu stellen.

Ein persönliches Beratungsgespräch mit der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens hilft Ihnen sicher bei der Entscheidungsfindung beim Thema Impfen. Auch an den Schulen werden durch die Schulärztin oder den Schularzt Informationsgespräche während der Schulzeit angeboten. Bitte fragen Sie in Ihrer Schule nach, ob und wie Sie dieses Angebot bei Bedarf wahrnehmen können (z. B. Online-Termin oder Sprechstunde). 

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich an den Sanitätsdienst oder das Gesundheitsamt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu wenden.

 

Um Sie in Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, finden Sie im Folgenden eine Zusammenstellung an Quellen mit fundierten Informationen zur Corona-Schutzimpfung von Kindern und Jugendlichen: 

Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde stellt auf ihrer Website wichtige Informationen zur Impfung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung- siehe  https://www.paediatrie.at/index.php/covid. Die medizinische Fachgesellschaft hat eine Empfehlung für die COVID-19-Impfung in der Altersgruppe 5-11 Jahre ausgesprochen. Diese kann unter https://www.paediatrie.at/stellungnahmen nachgelesen werden.

Auf der Seite des Österreichischen Roten Kreuzes finden Sie weitere Informationen zur Impfung von Kindern ab 5 Jahren und eine Übersicht, wo man sich in den einzelnen Bundesländern zu einer Impfung für Kinder anmelden kann: https://www.oesterreich-impft.at/impfung-fuer-kinder/

Unter https://impfservice.wien/corona/ oder https://www.sozialministerium.at/Corona/Corona-Schutzimpfung.html finden Sie ergänzende Informationen.

Alle für das Schulwesen getroffenen Entscheidungen und Vorgaben medizinischer Natur basieren auf jenen des Gesundheitsministeriums und medizinischer Expert*innen.

Maßnahmen nach Epidemiegesetz obliegen ausschließlich der Gesundheitsbehörde. Der Schule kommen hier keine Kompetenzen zu.

Als Bildungsbehörde halten wir uns an Empfehlungen der Gesundheitsbehörde und unterstützen diese. Ob eine Impfung „sinnvoll“ ist, liegt daher nicht in unserem Zuständigkeitsbereich.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Corona Team der Bildungsdirektion für Wien


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