Da die Pharmakonzerne sich ihrer Verantwortung entledigen durften, sollen nun andere für allfällige Schäden aufkommen.

Nicht die Entwickler und Produzenten der Vakzine, sondern diejenigen, die die Impfung ausführen, sollen für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können, schreibt der TagesAnzeiger.

In jedem einzelnen Fall müsse vor der Impfung ein Gespräch stattfinden, in dem der Patient über den individuellen Nutzen sowie die jeweiligen Risiken aufgeklärt werde. Dazu sei ein Gespräch von 5 bis 15 Minuten einzuplanen. Bei der Covid-Impfung spiele nicht nur das Alter eine Rolle. Auch wer Vorerkrankungen.

Ärzte sollen für Impfschäden haften

Da die Pharmakonzerne sich ihrer Verantwortung entledigen durften, sollen nun andere für allfällige Schäden aufkommen.

Nicht die Entwickler und Produzenten der Vakzine, sondern diejenigen, die die Impfung ausführen, sollen für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können, schreibt der TagesAnzeiger.

In jedem einzelnen Fall müsse vor der Impfung ein Gespräch stattfinden, in dem der Patient über den individuellen Nutzen sowie die jeweiligen Risiken aufgeklärt werde. Dazu sei ein Gespräch von 5 bis 15 Minuten einzuplanen. Bei der Covid-Impfung spiele nicht nur das Alter eine Rolle. Auch wer Vorerkrankungen wie zum Beispiel Asthma, Krebs oder Diabetes habe, müsse dies genauso angeben wie bekannte Allergien. Für die Beurteilung, ob eine Impfung sinnvoll sei, müssten die Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Genauso wie für die Impfwilligen sei das Aufklärungsgespräch auch für diejenigen wichtig, die die Spritze mit dem Vakzin setzten. Denn ohne dokumentiertes Gespräch könnten sie bei einem Impfschaden haftbar gemacht werden.

Die Durchführbarkeit von Massenimpfungen ist unter diesen Bedingungen schwierig, vor allem wenn der Arzt das Aufklärungsgespräch selbst führen muss. Deshalb könne das Impfgespräch auch von Nicht-Ärztinnen geführt werden.

Wie Organisationspläne der Kantone zeigten, sei pro Impfzentrum lediglich ein Arzt vorgesehen. Das Personal, das die Beratung und die Impfungen durchführen soll, müsse nun rekrutiert werden. In Frage kämen Personen, die bereits im Gesundheitsbereich (Pflegeheime, Arztpraxen) tätig sind. Doch diese werden momentan auch dort dringend gebraucht.

Wer immer das Impfgespräch führe, müsse kompetent genug sein, um einschätzen zu können, welche Risikolage bei einer Person mit bestimmten Vorerkrankungen vorliege.

«Es kann in der jetzigen Pandemie-Situation nicht sein, dass der einzelne Arzt mit seiner Haftpflichtversicherung haftet», betont Carlos Beat Quinto. Er ist im Zentralvorstand des Verbandes der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Dies auch deshalb, weil sich die Ärzteschaft an einer von staatlicher Seite organisierten Impfaktion beteilige. Besonders sei bei der Covid-Impfung ausserdem, dass es für die obligate Impfberatung keine verlässlichen Informationen zu unmittelbaren und langfristigen Nebenwirkungen gebe.

Den Pharmafirmen ist es gelungen, sich von ihrer Haftpflicht entbinden zu lassen. Eigentlich wären sie für ein fehlerhaftes Produkt oder mögliche Impfschäden haftbar. Aber wegen der Pandemie, bei der massenhaft und schnell geimpft werden solle, hätten sie sich in ihren Lieferverträgen mit den Staaten davon befreien lassen.

Bisher sehe es nicht danach aus, dass die Ärzteschaft als auch das Gesundheitspersonal eine Pandemie-Enthaftung beim Impfen erhalte. Deswegen müsse für sie gewährleistet werden, dass sich alle Impfenden im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Nur so könnten sie ihr Haftungsrisiko minimieren. In den Impfgesprächen müsse daher nicht nur auf Nebenwirkungen und Risiken hingewiesen werden, sondern auch auf allenfalls noch unbekannte Spätfolgen. Aber für diese gäbe es aktuell aufgrund des Zeitdrucks noch keine dokumentierten Angaben.

Quelle:

Ärzte könnten für Impfschäden haften von 21. Dezember 2020

Start der Massenimpfung: Ärzte könnten für Impfschäden haften

Möglichst viele Schweizer sollen möglichst rasch gegen Covid-19 geimpft werden. Trotzdem ist wie bei jeder Impfung ein persönliches Aufklärungsgespräch notwendig – sonst könnten Ärzte für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

Lasse ich mich impfen? Mit der Schweizer Zulassung des ersten Covid-Impfstoffs stellt sich für jede und jeden diese Frage. Auch in den Impfzentren, die noch dieses Jahr eröffnet werden, wird sie uns gestellt werden. Denn bevor die Spritze in den Oberarm überhaupt erfolgen darf, muss unsere persönliche Einwilligung dafür vorliegen.

Geklärt werden muss die Entscheidung für oder gegen die Impfung in einem Vorab-Gespräch, das den individuellen Nutzen wie auch auf die jeweiligen Risiken darlegt. Das ist bei allen Impfungen gesetzliche Vorschrift. Auch bei der Covid-Impfung ist es wichtig, denn bei ihr spielt nicht nur das Alter eine Rolle. Wer Vorerkrankungen wie zum Beispiel Asthma, Krebs oder Diabetes hat, muss dies genauso angeben wie bekannte Allergien. Beides ist für die Abwägung von Vor- und Nachteilen der Covid-Impfung entscheidend.

«Wenn die Ärztin das Aufklärungsgespräch selbst führt, benötigt dies 5 bis 15 Minuten pro Impfwilligen, das hätte entsprechende Auswirkungen auf die Durchführbarkeit von Massenimpfungen», betont Carlos Beat Quinto gegenüber dieser Zeitung. Er ist im Zentralvorstand des Verbandes der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH).

Wer das Gespräch führt, muss die Risikolage einschätzen

Das Impfgespräch kann auch von Nicht-Ärztinnen geführt werden. Anders dürfte es gar nicht möglich sein. Wie Organisationspläne der Kantone zeigen, ist pro Impfzentrum lediglich eine Ärztin vorgesehen. Das Personal, das die Beratung und die Impfungen durchführt, muss nun erst rekrutiert werden. Gesucht wird im Gesundheitsbereich, auch wenn die Fachleute in den Spitälern, Pflegeheimen oder Arztpraxen gerade jetzt auch dort dringend gebraucht werden. Wer immer das Impfgespräch führt, muss jedenfalls kompetent genug sein, um einschätzen zu können, welche Risikolage bei einer Person mit bestimmten Vorerkrankungen gilt.

Grundlage dafür ist nicht der Beipackzettel, den wir als Patienten kennen. Sondern hier geht es um die sogenannten Fachinformationen, die der Impfstoff-Hersteller geben muss.

«Es kann in der jetzigen Pandemie-Situation nicht sein, dass der einzelne Arzt mit seiner Haftpflichtversicherung haftet.»

Carlos Beat Quinto, Verband Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)

Genauso wie für die Impfwilligen ist das Aufklärungsgespräch auch für diejenigen wichtig, die die Spritze mit dem Serum setzen. Nur wenn dieses geführt und dokumentiert wurde, können sie bei einem Impfschaden nicht haftbar gemacht werden. FMH-Vorstand Quinto bringt jetzt jedoch ins Spiel, diese gesetzliche Bedingung angesichts der Massenimpfungen zu lockern.

«Es kann jedenfalls in der jetzigen Pandemie-Situation nicht sein, dass der einzelne Arzt mit seiner Haftpflichtversicherung haftet», so Quinto. Er führt dabei ins Feld, dass sich die Ärzteschaft ja an einer von staatlicher Seite organisierten Impfaktion beteiligt. Besonders sei bei der Covid-Impfung ausserdem, dass es für die obligate Impfberatung keine verlässlichen Informationen zu unmittelbaren und langfristigen Nebenwirkungen gebe.

Pharmafirmen haften nicht

Weil die Lage so besonders ist, haben sich die Pharmafirmen, die die Covid-Impfungen herstellen, von ihrer Haftpflicht entbinden lassen. Eigentlich sind sie für ein fehlerhaftes Produkt oder mögliche Impfschäden haftbar. Aber wegen der Pandemie, bei der massenhaft schnell geimpft werden soll, haben sie sich in ihren Lieferverträgen mit den Staaten davon befreien lassen. Auch wenn speziell die neuen Impfungen von Pfizer/Biontech oder auch Moderna als besonders sicher gelten, war das für die Pharmabranche eine entscheidende Bedingung.

Bisher sieht es jedoch nicht danach aus, dass auch die Ärzteschaft wie das Gesundheitspersonal eine Pandemie-Enthaftung beim Impfen erhält. Deswegen muss für sie gewährleistet werden, dass sich alle Impfenden im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Nur so können sie ihr Haftungsrisiko minimieren.

Das heisst auch, dass alle im Impfgespräch nicht nur auf Nebenwirkungen und Risiken hingewiesen werden müssen. Sondern auch auf allenfalls noch unbekannte Spätfolgen. Für diese gibt es wegen des Zeitdrucks bislang keine Belege.


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