Es besteht erneut die Möglichkeit, 14 Volksbegehren zu unterzeichnen, allerdings ist der Zeitraum für die Eintragung auf den 18. März 2024 begrenzt.

Dringender Aufruf zur Unterstützung: Teilen Sie diese Nachricht weit und breit!

Es bietet sich eine neue Gelegenheit, Ihre Stimme zu wichtigen gesellschaftlichen und politischen Themen zu erheben. Vierzehn Volksbegehren sind erneut zur Unterschrift freigegeben. Allerdings ist die Zeit knapp – der Eintragungszeitraum endet bereits am 18. März 2024.

Unter den Volksbegehren finden sich Themen, die unser aller Zukunft betreffen:

wurde Einleitungsanträgen stattgegeben. Für diese Volksbegehren wurde als gemeinsamer Eintragungszeitraum der 11. bis 18. März 2024 festgelegt.

Diese Themen betreffen uns alle – von Umwelt- und Gesundheitsschutz bis hin zur nationalen Politik. Ihnen wurde grünes Licht gegeben, und als gemeinsamer Zeitraum für Ihre Unterstützung wurde der 11. bis 18. März 2024 anberaumt.

Ihre Stimme ist entscheidend. Nutzen Sie diese Chance, um Einfluss auf die politische Landschaft zu nehmen und für die Themen einzustehen, die Ihnen am Herzen liegen. Teilen Sie diese Information mit Ihrer Familie, Freunden und Bekannten. Gemeinsam können wir einen Unterschied machen. Nutzen Sie Ihr Recht, gestalten Sie mit!

https://www.presseteam-austria.at/aktuelle-volksbegehren/

Zur Online-Eintragung von Volksbegehren

Informationen über die Eintragungslokale und ihre Öffnungszeiten (3,1 MB)

Zu technischen sowie zu organisatorischen Fragen betreffend Eintragungen für die erwähnten Volksbegehren steht unter der Nummer

0800 20 22 20 (gebührenfrei)

während des Eintragungszeitraumes (11. bis einschließlich 18. März 2024) von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Bürgerinnen und Bürger eine Hotline zur Verfügung. Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 53126 2700 erreicht werden. Außerhalb der Betriebszeiten der Hotline steht ein Tonbanddienst zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu deren Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „ID Austria“) möglich.

Stimmberechtigte, denen der Besuch eines Eintragungslokals während des Eintragungszeitraums infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen unmöglich ist, können auf Wunsch von einer „mobilen Eintragungsbehörde“ besucht werden, um vor dieser die Eintragung zu tätigen. Wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an die Gemeinde, in der der Besuch der „mobilen Eintragungsbehörde“ gewünscht wird. Die Gemeinde wird mit Ihnen einen Zeitpunkt innerhalb des Eintragungszeitraumes festlegen, zu dem Sie aufgesucht werden.

Online kann eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (18. März 2024), 20 Uhr, durchgeführt werden.

Am 18. März 2024 wird nach Ende des Eintragungszeitraumes um 20.15 Uhr auf www.bmi.gv.at das vorläufige Ergebnis der Volksbegehren bekannt gegeben. Etwas später finden Sie an dieser Stelle Detailergebnisse.


14 Volksbegehren sind wieder zu unterschreiben 1

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DOGE: DEGtVXzPY1d8dDNuLwcPQG8dfrC7PBtYq7




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