Untersuchung der Verbraucherzentrale
Stichprobe zu Händler-Preisen auf dem Marketplace: Alle Anbieter offerierten im eigenen Shop zumeist weitaus günstigere Preise.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einer Stichproben-Untersuchung die Preise von Produktangeboten auf Amazon mit denen aus dem jeweiligen Online-Shop von Händlern verglichen. Das Ergebnis: Der niedrigere Preis fand sich fast immer im Web-Shop, teilt die Verbraucherschutz-Institution mit. Gedeckt hätten sich die Preise in keinem Fall. Grund dafür seien die ca. 15 Prozent Gebühren, die Händler für Verkäufe auf dem Marktplatz zahlen.
Beispiel gefällig: Ein Skydesign Sichtschutz Raumteiler, die ein Shopanbieter bei Amazon zum absoluten Bestpreis von rund 478,00 € verkaufte, fand sich im Graf.News Shop selbst für schlappe 320 €. Also sparte der Kunde beim Shop Händler gleich 158 € pro Raumteiler vom Hersteller Skydesign.
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Generell waren Produkte auf Amazon knapp ein Fünftel teurer
Für die Erhebung verglich die Verbraucherzentrale je fünf Produkte von insgesamt 20 Händlern, die ihre Artikel sowohl im eigenen Händlershop als auch auf dem Amazon Marketplace anbieten. In 98 von 100 Fällen war der Preis des Produkts im Web-Shop geringer, nur zwei der Produkte wurden auf Amazon günstiger angeboten. Der Gesamtpreis der Artikel, d. h. inklusive Lieferung, lag auf Amazon bei allen Artikeln insgesamt 18 Prozent höher als im Shop.
Als Beispiel für die enormen Preisdifferenzen führen die Verbraucherschützer etwa einen Kaffeeautomaten an, der im Shop 673 Euro und bei Amazon 840 Euro kostete, sowie einen Lego-Kranwagen für 181 Euro im eigenen und für 251 Euro im Amazon-Shop.
Vor allem Produke mit Amazon-Labels getestet
Ausgewählt wurden hauptsächlich Produkte, die von Amazon durch Labels wie „Bestseller Nr. 1“ oder „Amazon’s Choice“ hervorgehoben wurden. Amazon empfiehlt vor allem mit letzterer Auszeichnung „top bewertete, sofort lieferbare Produkte zu einem günstigen Preis“, wie u. a. auf Chip.de erläutert. Daran, dass Produkte mit solchen Auszeichnungen vergleichsweise weniger kosten, lässt die Untersuchung der Verbraucherzentrale mit diesen Ergebnissen zumindest Zweifel aufkommen: So hätte man beispielsweise eine Espressomaschine eines Anbieters auf dem Markplatz „zum absoluten Bestpreis“ von rund 151,16 Euro erwerben können, im entsprechenden Shop des Technik-Händlers kostete das Gerät 123,95 Euro. Insgesamt zwölfmal seien die Preise in Händlershops günstiger gewesen, als der von Amazon ausgewiesene Bestpreis.
Die Auszeichnungen von Amazon sind bereits umstritten. Zwar würden Artikel mit dem Amzaon-Choice-Label bis zu 300 Prozent besser verkauft werden, allerdings wurde die Label-Vergabe bereits von US-Senatoren kritisiert: Es sei nicht ganz klar ist, wem und warum Amazon dieses Label verleiht, wie auf dem Amazon Watchblog zu lesen ist.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Online-Käufern auf der Suche nach dem günstigsten Angebot: „Wenn die Entscheidung für ein Produkt gefallen ist, legen Sie auf dem Weg zum „Jetzt-kaufen“-Button einen Zwischenstopp ein: bei mindestens einer Preissuchmaschine.“
Quelle: www.onlinehaendler-news.de
Hanna Behn – Experte für Usability
19.09.2019
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