Job nur mit Impfung: AMS sperrt Verweigerern das Arbeitslosengeld.

Arbeitsminister Kocher gibt in einem Schreiben an das AMS vor, dass Arbeitslose eine Stelle nicht einfach deshalb ablehnen können, weil dafür eine Impfung verlangt wird.

Immer mehr Unternehmen verlangen von Bewerbern, dass sie geimpft sind.

Die Impfung hat die Pandemie ohne Zweifel entspannt. Für die absolute Mehrzahl der Erwachsenen und der über Zwölfjährigen steht eine gut wirksame Schutzimpfung gegen Corona zur Verfügung. Zugleich sind viele gesellschaftliche Debatten hitziger geworden, weil sich nach wie vor viele Menschen, warum auch immer, nicht impfen lassen wollen. Mitunter führt das zu schwierigen Abwägungsfragen: Ist es legitim, Druck auf Ungeimpfte auszuüben? Muss es nicht eine individuelle Entscheidung bleiben, ob jemand die Impfung will oder nicht?

Auch am Arbeitsmarkt wird über solche Fragen diskutiert. Hier hat in einem Teilbereich Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) eine Entscheidung getroffen. Nach STANDARD-Informationen hat er in einem Schreiben das AMS dazu verpflichtet, Jobsuchenden das Arbeitslosengeld zu sperren, sofern sie sich auf eine zumutbare Stelle nur deshalb nicht bewerben, weil dort eine Impfung verlangt wird oder eine Stelle, die ihnen angeboten wird, nur deshalb nicht annehmen. Das Schreiben stammt vom 25. August und ist ergangen, nachdem das AMS und eine Weisung zu dieser Frage angesucht hat.

Immer öfter Impfung verlangt

Immer mehr Arbeitgeber fordern von neuen Mitarbeitern, dass sie geimpft sind. Niederösterreich hat zum Beispiel per 1. September eine Impfverpflichtung für Neuaufnahmen im gesamten Landesdienst eingeführt, einige andere Bundesländer wie Wien oder die Steiermark verlangen in Gesundheits- und Sozialberufen bei Neueinstellungen eine Impfung. Laut AMS-Betreuern sind es aber inzwischen auch Unternehmen aus anderen Branchen, etwa der Industrie oder dem Handel, die als Voraussetzung eine Corona-Impfung verlangen.

Wer als Ungeimpfter im ersten Schritt sogar schon die Bewerbung verweigert oder dann bei einem Jobangebot die Impfung, dem drohen durchaus harte Sanktionen. Wegen Vereitelung der Arbeitsaufnahme kann das Arbeitslosengeld vom AMS bis zu sechs Wochen gesperrt werden. Im AMS wird erwartet, dass es zu einigen Fällen von Sperren wegen der neuen Vorgabe kommen wird.

Das AMS selbst fragt bei Jobsuchenden den Impfstatuts natürlich nicht ab. Gesperrt wird dem Vernehmen nach nur dann, wenn Arbeitgeber zurückmelden, dass jemand einen Job wegen der Impfung nicht annimmt oder – und das dürfte in der Praxis der relevantere Fall werden – wenn Menschen sich gar nicht auf eine Stelle bewerben, die eine Impfung voraussetzt. Eine Ausnahme gilt natürlich dann, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt.

Geschützte Arbeitnehmer

Die Vorgabe wird für Diskussionen sorgen. Wenn Arbeitgeber den Impfstatus von Bewerbern abfragen, betrifft das ja höchstpersönliche Informationen, und die Impfung ist eine persönliche Entscheidung. Andererseits ist das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung, wer also eine Arbeitsaufnahme vereitelt, sorgt dafür, dass der Gemeinschaft höhere Kosten entstehen. Zudem: Sich bewerben zu müssen heißt ja noch nicht, dass man sich später auch impfen lassen muss. Wenn der Arbeitgeber von sich aus einem Kandidaten nicht nimmt, weil dieser ungeimpft ist, droht keine Sperre.

Und dass Arbeitgeber geschützte Arbeitnehmer einstellen wollen, weil ihnen durch Corona-Cluster hohe Kosten entstehen, ist auch verständlich.

Beim AMS heißt es, dass es bisher keine solche explizite Regelung zu Impfungen gab. In der Vergangenheit ergaben sich nur vereinzelt Probleme, etwa wenn ein Kindergarten eine Schutzimpfung verlangte, die die Bewerber nicht vorzeigen konnten. In solchen Fällen wurde ein anderer Job vermittelt.

Im Arbeitsministerium wird das Schreiben bestätigt. Auf Anfrage heißt, dass es sich technisch um keinen Erlass handelt: Die Vorgaben muss das AMS natürlich dennoch befolgen. Das AMS werde niemanden zu einer Impfung zwingen, auch sei keine neue Rechtslage geschaffen worden. Aber eine Bewerbung auf eine Stelle könne nicht schon deshalb abgelehnt werden, weil der Bewerber nicht geimpft ist, so das Ministerium. Eine Beschäftigung sei eben zumutbar, wenn vom Arbeitgeber eine Impfung verlangt werden, sofern eben keine nachweisbaren gesundheitlichen Gründe dagegensprechen.

Wo eine Sperre genau vorgenommen werden kann, dafür bleibt Spielraum: Erwähnt werden im Schreiben insbesondere die Gesundheitsberufe und all jene Bereiche, wo es zu einem Kontakt mit vulnerablen Gruppen kommt.

Ob im Einzelfall auch Sanktionen gesetzt werden, hänge immer vom Einzelfall ab, so das Arbeitsministerium zum STANDARD. Martin Kocher hielt fest, dass jede Entscheidung verhältnismäßig sein müsse.

Laut Arbeitsrechtlern steht es Arbeitgebern frei, eine Impfung zu verlangen, das ist keinesfalls nur auf Gesundheitsberufe beschränkt. Auf das AMS kommen also wohl einige nicht ganz einfache Abwägungsfragen zu in den kommenden Monaten.

Aktuell sind in Österreich 347.312 Menschen beim AMS arbeitslos gemeldet.


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