Spannend wie die ganze ORF-Maschinerie für ihren Anchorman Armin Wolf sogleich in die Bresche springt, wenn er in erster Instanz einen Prozess gegen eine angeblich völlig unbedeutende Gruppe rund um die Corona-Debatte gewinnt. Dann wird gleich (erstmals) riesengroß berichtet und Armin Wolf selbst veröffentlicht sogar auf seinem Twitter-Account das gesamte Urteil des HG Wien, obwohl dieses noch lange nicht rechtskräftig ist.
Es scheint. als ob dem „Mister ORF“ ein richtiger Stein vom Herzen gefallen ist, dass er jetzt erstinstanzlich doch gesiegt hat, saß er doch noch seinerzeit anlässlich seiner persönlichen Einvernahme mit hochrotem Kopf vor dem Handelsgericht, Wien, um sich echauffiert darüber zu wundern, warum er überhaupt geklagt wurde. Nur, weil er den ohnehin zum Unwort des Jahres avancierten Begriff des „Corona-Leugners“ einer Gruppe von Ärzten und Rechtsanwälten, die im Herbst 2020 verschiedenste Covid-19-Maßnahmen sachlich kritisiert haben, völlig unreflektiert an den Kopf geworfen hat, kann das doch nicht sein, oder?
Noch während des gegenständlichen Gerichtsverfahrens empfahl der sonst gar nicht zimperliche und angriffige österr. „Opinionleader„, der mittlerweile auch zur „geheiligten“ obersten Instanz zur Deutung wissenschaftlicher Meinungen – ähnlich wie mancher seiner ständig bemühten ORF-Kommentatoren-Kollegen – aufstieg, allen Medien über Twitter eindringlich und gereizt, ja nichts über diesen Prozess gegen ihn zu berichten. Dadurch würde der „Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss“ nur unnötigerweise eine Plattform in der Öffentlichkeit erhalten, die ihm eigentlich nicht zustehen sollte….
Es lebe das Meinungsdiktat, die ORF-Deutungshoheit, die beauftragten Faktenchecker sowie alle Gutmenschen, die gerade in so schwierigen Zeiten genau wissen, was das (kritische) Volk benötigt, damit es ihm gut geht: Veranstalte jedenfalls keinen Diskurs, liefere zu nichts und über niemanden ausgewogene Begründungen und dulde vor allem keine Widerrede! Denn nur der Staat weiß selbst ganz genau, wie er die (uneinsichtigen) Menschen mit autoritären Mittel zu schützen hat. Das ist die Qualität des demokratisch entwickelten Rechtsstaates im 21. Jahrhundert, das ist der authentische Journalismus einer freien und pluralistischen Gesellschaft, den wir bisher so griffig bis März 2020 eigentlich nur beispielweise aus Nordkorea, Russland, der Türkei oder Ungarn kannten.
Und nur noch zum Abschluss, lieber Herr Wolf: Ja wir werden Rechtsmittel einlegen, allenfalls bis zum OGH, um definitiv abzuklären, ob das Stilmittel der Beleidigung mittlerweile corona-bedingt salonfähig wurde. Ob ein Meinungsaustausch gar nicht mehr stattfinden muss, bevor man anderen Menschen eine verächtliche Gesinnung vorwirft. Dazu gibt es bekanntlich zuhauf Judikatur in Österreich. Wir werden sehen, ob und inwieweit diese noch immer gilt…… 🤔
https://orf.at/stories/3228381/
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