„Menschen sollten sich gesellschaftlich nicht spalten lassen“

PRESSETEAM:

Herr Mag. Todor-Kostic, Sie kommentieren die rechtliche, aber auch gesellschaftliche Situation rund um Corona schon seit Anbeginn. Während Sie im vergangenen Jahr noch primär Begründungen von staatlicher Seite für die COVID-19-Maßnahmen aus grundrechtlicher Sicht eingefordert haben, werden nun auch die „Töne“ in Ihren eigenen Postings aber auch in jenen Ihrer Rechtsanwaltskanzlei zunehmend schärfer. Woran liegt das?

Mag. Todor-Kostic:

Das ist ganz einfach zu beantworten: Von staatlicher Seite wurden bekanntlich bis heute keine validen Begründungen auf wissenschaftlicher Basis für die seit Anbeginn an nie korrigierte Corona-Strategie geliefert. Ich dachte anfangs noch, das ganze rechtliche Vakuum in der Rechtfertigung der Grundrechtseinschränkung sei der unklaren Anfangslage geschuldet, was sich aber als falsch herausstellte. Wie der VfGH wiederholt judizierte, wurde eine Vielzahl an Maßnahmen – eigentlich seit dem ersten Lockdown – gesetz- und verfassungswidrig erlassen. Die Menschen wurden daher weitgehend ihrer Grund- und Freiheitsrechte beraubt, ohne dass es auf Basis der gesetzlichen Ermächtigung eine rechtliche tragfähige Grundlage gab. Möglich war das alles nur, weil quasi die gesamte klassische Medienlandschaft, inklusive der öffentlich-rechtliche ORF, diese rechtswidrigen Maßnahmen kampagnenartig und dauerhaft für alternativlos hinstellten, ohne auch nur ansatzweise auf die verfassungsrechtlichen Problembereiche im Sinne eines wissenschaftlichen Diskurses einzugehen oder von der Politik ein dem Legalitätsprinzip entsprechendes Handeln einzufordern. Die breite Masse wusste daher gar nicht, was da an Unrecht passiert, weil wir ja bisher diesbezüglich in einer Komfortzone lebten und sich ein Großteil des Volkes somit (noch) nicht für seine Grundrechte interessierte, sondern einfach kritiklos glaubte, dass all das, was ihnen über den ORF und die gängigen Tageszeitungen vermittelt wird, richtig ist. Das kann man in der Erstphase der Corona-Krise der breiten Masse auch nicht ernsthaft vorwerfen, immerhin gab und gibt es ja ein Grundvertrauen in staatliche Institutionen und vor allem auch in die Integrität des ORF aufgrund seines gesetzlichen Auftrages zur Objektivität.

Ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic, LLM. zur neuesten Corona-Entwicklung 1

PRESSETEAM:

Aber wie ist das möglich, ist nicht gerade die Presse und das öffentliche Fernsehen eigentlich der Garant dafür, dass eine solche staatliche Eskalation nicht passieren kann?

Mag. Todor-Kostic:

Davon gingen wir alle – bzw. ich korrigiere – zumindest alle mündigen Staatsbürger bis zum März 2020 auch aus. Der Westen Europas rühmte sich ja bis dahin stets seines hohen demokratischen und gesellschaftspolitischen Entwicklungsstandes und zeigte immer wieder mit dem Finger auf angebliche Entwicklungsländer, wo die Grundrechte schon seit geraumer Zeit mit Füßen getreten wurden. Heute befindet sich dieses einst angeblich so hochentwickelte Europa genau auf diesem Niveau oder sogar noch weit darunter. Weder fordert der einstige „Qualitätsjournalismus“ als sogenannte vierte Macht im Staate von der Bundesregierung irgendwelche näheren Begründungen und Verhältnismäßigkeiten für sein zu Lasten der Bevölkerung schadenstiftendes Tun, noch ermöglicht er eine öffentliche Debatte aller Für und Wider eines sinnvollen und verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Virus Sars-Cov-2, das bekanntlich für einen Großteil der Bevölkerung von mehr als 95 % keinesfalls mehr als Killervirus verkauft werden kann. Das entspricht einem journalistischen Totalversagen!

Ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic, LLM. zur neuesten Corona-Entwicklung 2

PRESSETEAM:

Aber woran liegt das? Kann man wirklich allen Journalisten der gängigen Leitmedien böse Absicht unterstellen, um hier einer internationalen Agenda – wie man es immer hört – über die Köpfe der Völker zum Durchbruch zu verhelfen?

Mag. Todor-Kostic:

Als Jurist und Rechtsanwalt mit mittlerweile fast 30igjähriger Berufserfahrung bin ich alles andere als ein leichtgläubiger Verschwörungstheoretiker oder gar Corona-Leugner, sondern vielmehr dafür bekannt, den Dingen stets besonders genau auf den Grund zu gehen. Ich habe mir daher die Situation rund um die Gefährlichkeit des Virus Sars-Cov-2 von Anbeginn an anhand aller verfügbaren wissenschaftlichen Grundlagen genau angesehen und mich – im Gegenteil zu vielen meiner Juristenkollegen und sonstigen Mitbürgern – eben in die Thematik vertieft, was grundsätzlich jeder tun hätte können. Dabei war mein Zugang zunächst primär ein grundrechtlich motivierter, um anhand der vorliegenden Unterlagen beurteilen zu können, welche Verpflichtungen den Staat treffen, wenn eine solche Gesundheitskrise ausgerufen wird. Der Großteil der Journalisten ist ja nicht einmal im Ansatz so tief in die Materie eingestiegen, denn die meisten sind leider weitgehend uninformiert oder wurden auf Linie gebracht, halten Grundrechte zum Teil für überflüssig und folgen kritiklos einem politischen Narrativ. Die wenigen kritischen Geister trauen sich aufgrund des drohenden Jobverlusts nichts zu sagen. Das ist das erste Problem.

Das zweite Problem ist natürlich der unglaubliche Profit, den die ganzen Medienhäuser mit COVID-19 machen, der viele Herausgeber, die schon vor der Kriese wirtschaftlich am Boden lagen, wieder auferstehen ließ. Drittens glaubt ein nicht unwesentlicher Teil der Zeitungsmacher allen Ernstes daran, dass man sich in den Dienst einer vermeintlich guten Sache stellt, wenn man die Menschen sukzessive und flächendeckend manipuliert, um dadurch das Ziel der bestmöglichen Pandemiebekämpfung zu erreichen. Das was derzeit passiert, kann man ja auch alles in den Papieren zum Event 2O1, welches im Oktober 2019 in New York von der Johns Hopkins und der Bill & Melinda Gates Foundation als angebliche Pandemiebereitschaftsübung anhand eines fiktiven Corona-Virus veranstaltet wurde, nachlesen. Wenige Monate später hatten wir dann plötzlich das reale Corona-Virus, ist das wirklich nur ein Zufall? Eigentlich müsste man nur eins und eins zusammenzählen, um nachzuvollziehen, dass es hier schon längst nicht mehr um Gesundheitsschutz geht. Denn diesen müsste man ja nicht mit totalitären Mitteln bei der Bevölkerung durchsetzen, oder? Aber die meisten Menschen sind dafür zu ignorant oder leichtgläubig und lassen sich lieber (zB durch eine Unzahl sogenannter bezahlter Faktenchecker) vorgeben, was sie zu denken haben, denn das ist sicherlich der bequemere Weg. Sie erkennen dabei nur nicht, was sie damit insgesamt aufs Spiel setzen.

Ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic, LLM. zur neuesten Corona-Entwicklung 3

PRESSETEAM:

Zu einem anderen Thema: Diese zahlreichen Entscheidungen des VfGH, mit welchen er quasi eine Verordnung nach der anderen bzw wesentliche Teile daraus mangels Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Aufhebung brachte, liegen auch schon länger zurück. Warum ist es mittlerweile so still geworden um unser höchstes Verfassungsgericht? Ist mittlerweile alles wieder grundrechtskonform?

Mag. Todor-Kostic:

(lacht laut auf) Nein natürlich nicht! Mittlerweile bewegen wir uns in einem Politexzess, der viele Monate dem Wahn einer von Inzidenzen beherrschten Testorgie folgte. Ohne den Menschen zu sagen, dass PCR-Tests eigentlich alleine gar keine Infektiosität nachweisen können und dadurch Millionen asymptomatische Menschen gesetzwidrig als krankheitsverdächtig eingestuft wurden, wurde unser gesamtes gesellschaftliches, wirtschaftliches und persönliches Leben, insbesondere auch die besonders schützenswerte Entwicklung unserer Kinder, massiv eingeschränkt und beschädigt. Obwohl sich relativ rasch abzeichnete, dass Sars-Cov-2 – Gott sei Dank – nur für diverse, leicht bestimmbare Risikogruppen eine echte Gefahr darstellt, wurden wir alle undifferenziert in die staatliche Geiselhaft genommen. Dies weiterhin ohne jeden klaren Nachweis einer versorgungsrelevanten Notlage, die aber primäre faktische Grundlage für alle Einschränkungen wäre. Denn trotz der Tatsache, dass die Zahl der Corona-Toten zweifelsfrei nach oben frisiert wurde, gab es dennoch keine signifikante Übersterblichkeit im Jahre 2020, wenn man von der Entwicklung Ende des Jahres absieht, als es die Bundesregierung verabsäumte, die Menschen in den Alten- und Pflegeheimen als Angehörige der Risikogruppen effektiv zu schützen. Zusammengefasst: Man nahm einfach allen Menschen, die aber zum Großteil (nach den Statistiken zumindest zu 95 %) keiner echten Bedrohung durch Sars-Cov-2 ausgesetzt waren, ohne Offenlegung wissenschaftlicher und rechtlich tragfähiger Begründungen deren Grundrechte weg, um sie in ein Anpassungsverhalten zu zwingen. Die Mehrheit folgte auch tatsächlich – wenn auch widerwillig – diesen Vorgaben, um zumindest in diesem Moment einen Teil des eingeschränkten Lebens weiter führen zu können. Immerhin wurde ja immer wieder mit Lockdowns gedroht, wozu vor dem Hintergrund mehrfacher Studien, die den Nutzen derartiger Maßnahmen fundiert in Frage stellten, ebenso jeder konkretisierte Nachweis fehlt. Dies auch angesichts der erheblichen und unstrittigen Kollateralschäden, mit denen man sich von Seiten unserer Regierung überhaupt nicht auseinandersetzte.

Ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic, LLM. zur neuesten Corona-Entwicklung 4

PRESSETEAM:

Was bedeutet das im Konkreten und welche Rolle spielen hier die Gerichte, insbesondere der VfGH, der es ja in der Hand (gehabt) hätte, hier ein Machtwort zu sprechen?

Mag. Todor-Kostic:

Konkret bedeutet dies, dass sich das leider schon mentalitätsmäßig nicht sehr mutige österr. Volk – wie es auch unsere Geschichtsbücher lehren – immer stärker anpasste und alles großteils hinnahm, ohne zumindest über die breite Masse zu hinterfragen, ob denn das alles sinnvoll, verhältnismäßig und grundrechtskonform sei. Der VfGH leistete nach anfänglicher Aufräumarbeit plötzlich in dieser für viele Menschen so unsicheren und unklaren Situation leider aus meiner Sicht einen wesentlichen Beitrag zu dieser rechtsdefizitären Entwicklung, indem er mit seinen Erkenntnissen auf einmal immer stärker zeitlich nachhinkte und irgendwann überhaupt nicht mehr – zumindest nicht mehr für die breite Öffentlichkeit wahrnehmbar – in COVID-19-Causen entschied oder eine Unzahl an Beschwerden – rechtlich durchaus problematisch – aus rein formellen Gründen zurückwies. Nur böse Zungen behaupten, dass dies auch damit zusammenhängt, dass es sich beim VfGH bekanntlich um ein politisch besetztes Gericht handelt. Dadurch wurden wir Staatsbürger aber in ein rechtsstaatliches Nirvana geführt: Die Kombination von Manipulation durch einseitige Berichterstattung der Medien mit der Uninformiertheit der breiten Masse sowie der plötzlichen Passivität des höchsten Verfassungsgerichts zeigte uns die Defizite beim Schutz unserer Grund- und Freiheitsrechte schonungslos auf. Der Weg in eine Gesundheitsdiktatur, die über Verordnungsermächtigungen zugunsten von Regierungsmitgliedern gesteuert und vom österr. Parlament mehrheitlich durchgewunken wurde, war damit geebnet. Da es auch keinen ausreichenden Widerstand von Seiten gesellschaftspolitisch so wesentlicher Gruppierungen, wie beispielsweise der Wissenschaft, Ärztekammer, Richterschaft oder Rechtsanwaltschaft gab, kam es hier ohne transparente und gutachterliche Aufarbeitung aller vorliegenden nationalen und internationalen Informationsquellen zur sukzessiven Beschädigung mehrerer Säulen unseres demokratischen Rechtsstaates Österreich. Das verfassungsrechtliche Grundprinzip der Gewaltenteilung zeigt sich somit realpolitisch in einer solchen Krise als völlig dysfunktional und wurde systematisch – durch Schulterschlüsse im Hintergrund – unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes ausgehebelt, indem auch jegliche Kontrollmechanismen auf einmal nicht mehr da waren. Ich bin überzeugt, dass dies alles nicht in der vorliegenden Dimension möglich gewesen wäre, wenn nur ein einziges relevantes Leitmedium in der Presse oder im TV in unserem Land eine echte kritische Haltung eingenommen hätte, mit welcher Grundrechtskonformität und insbesondere Verhältnismäßigkeit eingefordert worden wäre.

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PRESSETEAM:

Aber es gab doch auch immer wieder kritische Stimmen, in Deutschland sogar die BILD-Zeitung, die immer wieder unbeeinflusst von staatlicher Vorgabe fundiert Kritik übte und beispielsweise die „Intensivbettenlüge“ aufdeckte. Oder beispielsweise eine Vielzahl namhafter Schauspieler des deutschsprachigen Raumes, die vor einigen Monaten mit der aufsehenerregenden Aktionallesdichtmachen.deauf die Unangemessenheit des staatlichen Handelns hinwiesen. Oder die gerade erschienene neue Videoplattform namhafter Künstler mit dem Slogan allesaufdentisch.tv“, mit der gezielt für Diskurs und Meinungsvielfalt eingetreten und gegen tendenziöse Berichterstattung in den Leitmeiden aufgetreten wird. Warum reicht das alles nicht aus, um endlich eine faktenbezogene Diskussion zu erzwingen oder die Menschen zumindest wach zu rütteln?

Mag. Todor-Kostic:

Das ist leider relativ einfach erklärt. Seit Beginn der Corona-Krise wurde die Gesellschaft ganz gezielt durch die Politik und die sie bedingungslos unterstützenden Medien gespalten. Die Frage der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung von Sars-Cov-2 wird und wurde nie sachlich diskutiert, sondern bewusst zum Glaubenskrieg erklärt. Demzufolge wird den Menschen auch gar nichts Inhaltliches geboten, um zu verstehen, was es hier wirklich an angeblichen Schutzvorkehrungen bedarf. Das Volk wird vielmehr mit permanenter Angst- und Panikmache vor sich hergetrieben und das noch dazu mit der Unterstützung zweier Großparteien im Parlament, die ansonsten spinnefeind sind. Dies verbunden mit der sozialen Ächtung Andersdenkender, um dem politischen Narrativ bestmöglich zum Durchbruch zu verhelfen. Die Leute verstehen oft gar nicht, was hier wirklich abgeht und fühlen sich noch wohl, vermeintlich auf der Seite der angeblich „Guten“ zu stehen und werden geradezu aufgehetzt, um andere Mitbürger zu diffamieren, zu verraten oder schlichtweg auszugrenzen. Diese aus gesellschaftspolitischer Sicht schwer bedenkliche Entwicklung wird durch die Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit, die damit verbundene Zensur (auch wir als Anwälte wurden bereits rechtswidrig zensiert!) oder die Verfolgung von Kritikern, teilweise sogar durch deren eigenen Standesvertretungen, noch unterstützt. Damit werden alle mutig für unsere Grundrechte eintretenden Mitmenschen gezielt eingeschüchtert und unterdrückt, um jede plurale Meinungsbildung zu verhindern und das in aller Brutalität durchzusetzen, was politischer Wille ist.

Anwalt Alaxander Todor-Kostic-Rechtsanwalt

PRESSETEAM:

Bedeutet das, dass wir alle schon verloren sind und aus dieser Restriktion nicht mehr rauskommen?

Mag. Todor-Kostic:

Das glaube ich nicht! Fest steht ja, dass derartige autoritäre Vorgangsweisen eines staatlichen Systems nichts Gutes verheißen, das hat uns schon die Zeitgeschichte gelehrt. Immer mehr Menschen erkennen das und realisieren, dass es bei der Pandemiebekämpfung nicht primär um Gesundheitsschutz geht, sondern um den Ausbau staatlichen Einflusses und die verstärkte Kontrolle der Bürger, die völlig gläsern werden sollen. Welches Ziel hier weltweit verfolgt wird, kann ich noch nicht exakt beurteilen, dazu fehlen mir noch ein paar Puzzleteile. Erfreulich ist aber, dass bereits Millionen Menschen – alleine in Österreich – und wohl Milliarden auf der ganzen Welt dieses subtile Spiel längst durchschaut haben, wie beispielsweise wöchentliche (in den Leitmedien natürlich verschwiegene) Demonstrationen von Hunderttausenden auf den Straßen größerer Städte beweisen. Diese Zusammenkünfte werden von den Protagonisten des ausgehöhlten Rechtsstaates als Treffen rechtsorientierter oder verwirrter Menschen abgetan, obwohl es sich grundsätzlich stets um pazifistische und geordnete Veranstaltungen handelt. Auch der aufsehenerregende Erfolg der neuen Partei MFG – Menschen-Freiheit-Grundrechte bei den letzten Landtagswahlen in Oberösterreich unterstreicht, dass es bereits eine selbstbewusste, klar denkende und kritische Bewegung in Gesamtösterreich gibt, die sich längst global auch über unsere Erdkugel spannt und nicht mehr aufzuhalten ist. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich diese, auf die Einhaltung ihrer Grundrechte und Selbstbestimmtheit pochende und täglich größer werdenden Community mit demokratischen und friedlichen Mitteln in unserer Gesellschaft mehrheitlich durchsetzen wird, auch wenn sie gegenwärtig von den gleichgeschalteten Medien noch abwertend als Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker oder Querdenker beschimpft wird. Derartige Prozesse brauchen bekanntlich bzw. historisch nachweisbar immer einige Zeit, bis die Menschen klar realisieren, dass sie sich durch due Politik und die Medien nicht auf diese plumpe Art und Weise trennen lassen dürfen. Mir fällt dazu immer wieder der Spruch des ehemaligen Präsidenten der USA, Abraham Lincoln, aus dem Jahr 1886 ein: „Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen“.

Ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic, LLM. zur neuesten Corona-Entwicklung 6

PRESSETEAM:

Gibt das wieder Hoffnung auf die Wiederherstellung unserer Gesellschaft mit demokratischer Selbstbestimmtheit und Rechtsstaatlichkeit wie wir sie vor Corona hatten?

Mag. Todor-Kostic:

Eine Gesellschaft wie wir Sie vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 hatten, wird es wohl nicht mehr geben. Zuviel ist durch diese autoritäre Art und den politischen Übergriff, aber auch durch die Trennung der Gesellschaft zerbrochen. Ich bin aber überzeugt davon, dass diese weltweite Krise der Menschheit, die alle Defizite unserer gesellschaftlichen Werteordnung und demokratischen Rechtsstaatlichkeit zum Vorschein brachte, eine sehr gute Gelegenheit darstellt, um vieles zu erneuern bzw. zu reformieren. Alte Strukturen und politisches Machgehabe haben ausgedient, im Fokus soll wieder der Mensch in seiner Individualität, mit seinem persönlichen und beruflichen Potential in voller Selbstbestimmtheit in einem demokratisch und rechtstaatlich abgesicherten Rahmen stehen. Die Grund- und Freiheitsrechte sollen dabei wieder gestärkt zum Ausdruck kommen und nicht nur ein Schönwetterprogramm darstellen, über das unsere hohen Rechtsgelehrten im elfenbeinernen Turm theoretisieren. Dabei wird vor allem auch unser Bildungssystem grundlegend zu reformieren sein, da die aktuelle Ohnmacht einer noch immer ignoranten Masse schonungslos aufzeigt, wie dürftig ein Großteil unserer Bevölkerung über seine Staatsbürgerrechte den Grundrechtsschutz Bescheid weiß. Auch eine Erklärung dafür, dass vielen Menschen das auf demokratische Grundlagen gestützte Selbstbewusstsein fehlt, um sich gegen die grundrechtswidrigen Maßnahmen einer aus dem Ruder geratenen Politik aktiv mit den Mitteln des verfassungsmäßigen Rechtsstaates zur Wehr zu setzen.

PRESSETEAM:

Noch ein Wort zur ganz aktuellen Lage: Ist das derzeitige Argument der Intensivbettenauslastung nicht vielleicht doch der richtige Parameter für die Beurteilung von Schutzmaßnahmen anstelle der bisherigen Inzidenzen? Und ist die weitere Durchimpfung nicht möglicherweise doch die Lösung in der Pandemiebewältigung?

Mag. Todor-Kostic:

Diese zwei Fragen lassen sich ganz einfach beantworten: Das Problem dieser ganzen Maßnahmenbegründung ist die fehlende Transparenz und die Einseitigkeit der Berichterstattung in den Leitmedien. Während die Inzidenz schon per se niemals Grundlage für die Begründung einer Notlage sein konnte, weil sie über die Gefährlichkeit des Sars-Cov-2-Virus nichts aussagt, gibt es bei der Intensivbettenauslastung eine anderen Kritikpunkt: Nämlich die fehlende Offenlegung aller validen Zahlen, um die Angemessenheit und die Verhältnismäßigkeit  des staatlichen Handelns nachvollziehen zu können. In Wahrheit werden wir diesbezüglich aktuell nämlich nur von den Medien in der bekannt reißerischen Art und Weise informiert, ohne dass uns Fakten geliefert werden. So funktioniert möglicherweise Propaganda, aber jedenfalls nicht eine grundrechtskonforme Einschränkung unserer Lebensbereiche auf rechtstaatlicher Ebene. Dazu bedarf es vielmehr eines konkreten Nachweises der Notlage. Die Bundesregierung wäre daher verpflichtet, allen Staatsbürgern – quasi mit einem für jedermann einsehbaren Monitoring – tagesaktuell die Bettenauslastung in allen Regionen zu zeigen. Ganz ohne Tricks und laufender Änderung der Verhältnismäßigkeiten aufgrund variabler Bettenzahlen, welche Schwankung ja schon deshalb grotesk anmutet, weil sich seit dem ersten Auftreten von Sars-Cov-2, das im Übrigen auch die mittlerweile ausgerotteten Influenza-Viren mit abdeckt, jede Reduktion von COVID-19-Betten ja eigentlich verboten hätte. Der normunterworfenen Bevölkerung wäre daher im Lichte des Legalitätsgebotes des Art 18 B-VG auch anhand von umfassenden Gutachten nachzuweisen, wie sich die Auslastung der Intensivstationen vor 2020 auf den Krankenanstalten Österreichs dargestellt bzw. ob sie sich aufgrund von Sars-Cov-2 so relevant verändert hatte, um die fortgesetzten Restriktionen grundrechtlich zu rechtfertigen. Alle düsteren Prognosen möglicher weiterer Mutationen, die es beim Corona-Virus im Übrigen schon immer gegeben hat, haben dabei außer Betracht zu bleiben, da man ansonsten jede Grundrechtsverletzung mit Mutmaßungen rechtfertigen könnte, was jedenfalls unzulässig ist.

Ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic, LLM. zur neuesten Corona-Entwicklung 7

PRESSETEAM:

Warum passiert das alles nicht? Aus welchem Grund werden die Menschen hier nicht voll transparent informiert?

Mag. Todor-Kostic:

Das passiert meinen Informationen zufolge, die ich von intensivmedizinischen Personal erhalte, deshalb nicht, weil sich hier keine signifikanten Unterschiede in den Auslastungen der Intensivstationen vor und nach Aufritt von Corona zeigen würden. Das Gesundheitswesen in Österreich wurde schon lange vor Corona herunter gespart und sind vorübergehende Knappheiten auf den Intensivstationen – jederzeit nachweisbar – auch Alltag in den Jahren 2012 bis 2019 gewesen. Warum müssen die Menschen hier belogen werden? Warum sagt man ihnen nicht die Wahrheit? Warum erzählt man Ihnen nicht auch, dass sich auf den Intensivstationen einerseits auch viele Patienten aufgrund von Impfnebenwirkungen befinden und andererseits bei der Offenlegung des Verhältnisses zwischen geimpften und nicht geimpften Personen die Zahlen zurechtgebogen werden. Dies insofern, als nur Personen, die 14 Tage nach der zweiten Impfung auf der Intensivstation landen, als Geimpfte erfasst und andernfalls als Ungeimpfte registriert werden, was dazu führt, dass die Zahl der intensivbehandelten Ungeimpften bewusst künstlich nach oben erhöht wird. Wovor fürchtet sich die Politik hier? Dass sie die Maßnahmen in Wahrheit aufgrund der relativ geringen Anzahl von COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen einstellen und die No-COVID-Politik wie in anderen Staaten mit sofortiger Wirkung aufgeben müsste? Oder, dass deshalb auch der Ruf nach einer Zwangsimpfung eigentlich sofort gestoppt werden müsste, wenn man noch dazu die immer höhere Zahl der an Sars-Cov-2-Erkrankten, die zuvor schon geimpft wurden, ebenso berücksichtigt wie die Tatsache, dass die COVID-19-Impfungen keine sterile Immunität verschaffen und auch nicht vor der Weitergabe des Virus schützen. Nimmt man schließlich noch darauf Bedacht, dass es für einen Großteil der Bevölkerung, insbesondere die jüngeren Generationen, überhaupt keine relevante Bedrohungslage durch Sars-Cov-2 gibt und die Infektionssterblichkeit global weit unter 1 % liegt, müsste die Forderung nach zwangsweisen Impfungen in allen Bereichen sofort aufgegeben werden. Dies auch deshalb, da ja die vulnerablen Gruppen bereits zu fast 90 % durchgeimpft wurden und sich der Großteil der Menschen nicht primär aus gesundheitlichen Gründen impfen ließ, sondern um die zuvor genommenen Grund- und Freiheitsrechte wieder zurück zu erhalten. Das ganze ist einfach ein teuflisches und demokratiepolitisch schwer bedenkliches Spiel mit der Autonomie des menschlichen Lebens, das in keinem Fall einer realen Nutzen-Schaden-Abwägung standhalten kann.

PRESSETEAM:

Sehr geehrter Herr Mag. Todor-Kostic, wir bedanken uns herzlich für dieses ausführliche Interview und Ihre detaillierte Sichtweise zur aktuellen Lage rund um COVID-19.

02.10.2021

KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen im Dialog über die Corona-Krise

Mit zunehmender Sorge beobachten wir die Entwicklung des politischen Handelns in der Corona-Krise. Viele ExpertInnen wurden bisher in der öffentlichen Corona-Debatte nicht gehört. Wir wünschen uns einen breit­gefächerten, fakten­basierten, offenen und sachlichen Diskurs und auch eine ebensolche Auseinander­setzung mit den Videos.

Ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic, LLM. zur neuesten Corona-Entwicklung 8




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