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Corona-Klage in erfolgreich | Grenzpendler muss sich nicht wöchentlich testen lassen.

Corona-Klage in erfolgreich | Grenzpendler muss sich nicht wöchentlich testen lassen.

Grenzpendler muss sich nicht wöchentlich testen lassen. Verwaltungsgericht sieht keine Rechtsgrundlage.

Soeben gab das Verwaltungsgericht Augsburg mit Beschluss von heute dem Eilantrag von Rechtsanwältin Jessica Hamed gegen die per Allgemeinverfügung vom Gesundheitsministerium bayernweit angeordnete Testpflicht für Grenzpendler ihres Mandanten, vollumfänglich statt.

Der Klagende muss sich daher nicht mehr kalenderwöchentlich einem Test unterziehen. Jessica Hamed: „Die Entscheidung gilt nur für meinen Mandanten, ich würde aber erwarten, dass der Freistaat eine Regelung, die ein Gericht derart deutlich beanstandet für alle Bürger*innen aufhebt.

Die Argumentationen von Jessica Hamed verwiesen auf vorausgegangene Urteile, welche bei der Abfassung der neuen Verordnungen nicht berücksichtigt worden waren, obwohl darin explizit die Testregelungen auch behandelt worden waren.

Jessica Hamed führte überdies aus:

„Es darf ergänzt werden, dass es sich vorliegend (so auch damals) nicht einmal um eine „wöchentliche“, sondern um eine „kalenderwöchentliche“ Testpflicht handelt. D.h. es wäre beispielsweise regelkonform, sich am Montag der ersten Kalenderwoche und am Samstag der darauffolgenden Kalenderwoche testen zu lassen. Damit läge zwischen den beiden Testungen 12 Tage. Dieses Beispiel zeigt bereits, wie sinnbefreit diese Regelung ist. Ein Test stellt immer nur eine Momentaufnahme dar, da bereits unmittelbar nach der Probeentnahme eine Infektion möglich ist, ohne dass sich diese im Testergebnis widerspiegelt. Es stellt sich damit nach hiesiger Ansicht nicht die Frage, welchen Nutzen eine derartige Testpflicht besitzt, da die Antwort auf der Hand liegt. Es ist kein Nutzen ersichtlich. Jedenfalls nicht, wenn man sich nicht dazu herablassen möchte, zu behaupten, ein Test alle zwei Wochen sei besser als kein Test.“

Das Verwaltungsgericht folgte Hameds Argumenten. Es sieht bereits keine ausreichende Rechtsgrundlage und hat ferner erhebliche Zweifel am infektiologischen Nutzen der „kalenderwöchentlichen Testpflicht“. Es ist erneut eine schallende Ohrfeige für Markus Söders Corona-Regime.

Hier der Beschluss: https://www.ckb-anwaelte.de/download/SS_VG_Augsburg-Beschluss.pdf

Hier der Eilantrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/2021000098JHJH1159-Verwaltungsgericht_Augsburg.pdf




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