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Corona Strafanzeige nicht nur gegen Swissmedic eingereicht

Corona Strafanzeige nicht nur gegen Swissmedic eingereicht

Eine Corona Strafanzeige gegen Swissmedic und alle Impfärzte wird zusätzlich durch das Team von „Corona Klagen“ weltweit erhoben. Auch Medienvertreter, Politiker und Anhänger, die bewusst die Wahrheit verschweigen, werden strafrechtlich verfolgt.

Das Jahrhundert Verfahren mit www.corona-klagen.at

Swissmedic wegen vermeintlicher Impfschäden angezeigt

Swissmedic ist von sechs Personen angezeigt worden, die nach einer Impfung gegen das Coronavirus mit schweren Folgen zu kämpfen hatten.
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Swissmedic ist die Schweizer Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte. – Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sechs Personen haben das Heilmittelinstitut Swissmedic angezeigt.
  • Nach einer Corona-Impfung sind bei ihnen gesundheitliche Probleme aufgetreten.
  • Swissmedic soll, so lautet der Vorwurf, Sorgfaltspflichten verletzt haben.

Die Gruppe «Corona-Anzeige» vermeldete bei einer Pressekonferenz am Montag, dass sechs Personen Anzeige gegen Swissmedic erstattet hätten. Sie tragen angeblich gesundheitliche Folgen von der Corona-Impfung davon.

Swissmedic soll Sorgfaltspflichten verletzt haben

Das Heilmittelinstitut soll die grundlegenden heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten schwer und dauerhaft verletzt haben, lautet der Vorwurf.

Die «irreführende Information der Bevölkerung durch Swissmedic bezüglich Nutzen und Risiken» wiege dabei «besonders schwer». Die 300-seitige Strafanzeige wurde bereits am 14. Juli durch den erklärten Impf- und Covid-Massnahmengegner Philipp Kruse eingereicht. Der Anwalt vertritt die sechs mutmasslich durch mRNA-Impfungen geschädigten Personen.

Beeinträchtigungen sehr weitreichend

Die Beeinträchtigungen reichen laut Klägern von Haarausfall, Entgleisung des Menstruationszyklus über Polyarthritis, Muskelschwäche und chronischer Erschöpfung bis hin zum Tod. Der Zusammenhang mit der Impfung gegen das Coronavirus sei laut den Klägern gutachterlich erhärtet.

Eine der Klägerinnen ist Thi Mai-Trang. Sie sitzt heute im Rollstuhl und erzählt «SRF»: «Ich bin mich impfen gegangen und habe jetzt sehr schwere Konsequenzen zu tragen.»

Auch die Bildzeitung berichtet:

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Thi Mai-Trang Jost zählt zu den sechs Personen, welche Swissmedic wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch die Impfung gegen das Coronavirus anzeigten. – Screenshot SRF

«Ich war früher lebendig, konnte wandern, malen», so die 45-Jährige weiter. Jetzt könne sie nicht mehr richtig gehen und stehen, habe geschwollene Gelenke und Schmerzen am ganzen Körper. Die Sachbearbeiterin erhält seither Unterstützung durch die Spitex.

Mit der Anzeige wolle sie erreichen, dass Swissmedic die Verantwortung übernehme. Die Behörde habe Menschen wissentlich in diese Situation gebracht – auch, indem sie zu wenig informierte.


 

 


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Swissmedic nimmt die Strafanzeige gegen Mitarbeitende zur Kenntnis, wie es in einer Stellungnahme heißt. Darin schreibt die Behörde: Für die Zulassungen der Covid-19-Impfstoffe «wurden die Gesuchsunterlagen nach allen Regeln und Standards der Wissenschaft geprüft. Genau gleich wie bei allen anderen Zulassungsgesuchen für neue aktive Substanzen».

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Swissmedic wurde von sechs Personen wegen mutmaßlicher Schädigungen durch die Corona-Impfung angezeigt.
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Die Kläger werfen der Heilmittelbehörde Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.
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Die Betroffenen müssten wegen der Impfung gegen das Coronavirus nun mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen leben.

«Bei der Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses gab es keine ‹Abkürzungen». In Bezug auf die Anforderungen an Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität wurden keinerlei Abstriche gemacht. Für Swissmedic als unabhängige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel hat der Schutz der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung oberste Priorität.»

Basierend auf umfangreichen Untersuchungen eines grösseren Teams von Anwälten und Wissenschaftlern steht der Vorwurf im Raum, dass Swissmedic durch besagte Rechtsverletzungen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit geschaffen hat, welches jenes von SARS-CoV-2 deutlich übersteigt und dadurch die gesundheitliche Schädigung eines unbestimmt grossen Teils der Schweizer Bevölkerung in Kauf genommen hat. Die angezeigten Personen von Swissmedic tragen gemäss Strafanzeige die Verantwortung für die folgenden strafrechtlich relevanten Verfehlungen (nicht abschliessend):

  • Swissmedic hat die neuartigen Arzneimittel zugelassen, obwohl die vom Gesetz verlangten Mindestvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren (Art. 7; 9a HMG);
  • Swissmedic hat es versäumt, die mit der Zulassung dieser Produkte verbundenen, erheblichen Risiken adäquat zu minimieren und die Gesundheit der Konsumenten wirksam zu schützen (Art. 3 HMG);
  • Swissmedic hat durch unvollständige sowie durch explizit unwahre Informationen die Öffentlichkeit über das tatsächliche Nutzen-/Risiko-Verhältnis getäuscht (Art. 1 Abs. 2 lit. a und 3 HMG).

Nachdem die zuständigen Behörden seit Einreichung der Strafanzeige vor genau 4 Monaten weitgehend passiv geblieben sind, haben die verantwortlichen Rechtsanwälte den strafrechtlich relevanten Sachverhalt und die Ergebnisse ihrer umfassenden Untersuchungsarbeiten gestern den Medien vorgestellt. In der Strafanzeige begründen sie ihre Vorwürfe im Detail. Sie legen dar, dass die verantwortlichen Personen bei Swissmedic ihre heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten in schwerer Weise und dauerhaft verletzt hätten, mit gravierenden Folgen für die Gesundheit von jungen, gesunden Menschen und der ganzen Bevölkerung.

Die entsprechenden Gesetzesverstösse betreffen sowohl Art. 9a des Heilmittelgesetzes (HMG), welcher die befristete Zulassung von Arzneimitteln regelt (und somit auch für die mRNA-Impfstoffe gilt), als auch die in Art. 1a HMG festgehaltene Auflage, Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen. Swissmedic ist nach Art. 3 HMG verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, damit die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird. Hierfür muss sie regelmässig, systematisch und vorausschauend Gefahren erfassen. Zudem muss Swissmedic gemäss Art. 7 HMG dafür sorgen, dass keine Produkte freigegeben werden, deren Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit nicht nachgewiesen sind. Verstossen die verantwortlichen Personen bei Swissmedic gegen diese elementaren Sorgfaltspflichten, machen sie sich nach Art. 86 HMG strafbar.


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