Das Jahr beginnt mit einem verfassungsgesetzlich schwer bedenklichen Anschlag auf die grundrechtlich gesicherten Garantien der persönlichen Freiheit, des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Erwerbsausübungsfreiheit.
Der gestern vorgelegte Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Epidemiegesetz sowie das COVID-19-Maßnahmengesetz (Stichwort „Freitesten“) geändert werden soll, entbehrt in den Erläuternden Bemerkungen (siehe 88/ME XXVII. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext) einer nachvollziehbaren wissenschaftlich fundierten Darlegung der Verhältnismäßigkeit und zur Mittel-Zweck-Relation. Insbesondere aufgrund der medizinischer- und wissenschaftlicherseits schon wiederholt dargelegten Ungeeignetheit der PCR- und Antigentests zur Erzielung valider Ergebnisse einerseits und der nicht nachweisbaren Infektiosität asymptomatisch positiv getesteter Menschen andererseits erscheint diese Vorgangsweise auch aus juristischer Sicht unvertretbar. Dies auch aufgrund des fehlenden Risikos durch COVID-19 für weit mehr als 90 % der Bevölkerung!
Bitte geben Sie im Falle von Bedenken an der Rechtmäßigkeit dieses sonderbaren und einen eklatanten Verfassungsbruch bedeutenden Gesetzes Ihre Stellungnahme auf folgender Internetseite ab: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00088/index.shtml
Selbstverständlich werden wir über unsere Plattform „Rechtsanwälte für Grundrechte“ alle rechtlich zu Gebote stehenden Mittel gegen diese Aushebelung unserer demokratischen Werteordnung ergreifen und Sie weiter informieren!
Auf https://www.youtube.com/watch?v=ws8gB6qnccc&feature=youtu.be können Sie auch den Kanal von Todor-Kostic Rechtsanwälte abonnieren.
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