Ein aktuelles Papier aus dem deutschen Innenministerium zum CBDC-Euro belegt alle gängigen (angeblichen) Verschwörungstheorien: Über den digitalen Euro wird man nicht frei verfügen können. 

Geld ausgeben für was man will? Das wird mit dem digitalen Euro der Europäischen Zentralbank nicht mehr funktionieren. Ein aktuelles Papier aus dem deutschen Innenministerium, das die technischen Richtlinien des CBDC-Euros behandelt, ist hier eindeutig: Der digitale Euro wird „programmierbar“ sein. Auf Deutsch: Der digitale Euro kann zweckgebunden werden. Über den eEuro wird sein Besitzer nicht frei verfügen können, sondern so programmiert sein, dass er nur für das ausgegeben werden darf, was erlaubt ist.

Geld, das nicht seinem Besitzer gehört

Natürlich: Genau das gilt seit Jahren als böse Verschwörungstheorie, und niemand habe die Absicht, Geld zweckzubinden. Der erste Pilot ist aber gerade durchgedrückt worden: Mit der „Bezahlkarte“ für Migranten wurde die Blaupause geschaffen und dieses Tabu bereits gebrochen – TKP hat berichtet. Im Dokument des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik ist man eindeutig. Dementsprechend könnte das was die Bezahlkarte nur für Migranten ist, das digitale Geld für alle werden.

Im Kapitel „Übergeordnete Funktionalität“ auf Seite 11 schreibt das Bundesamt (Hervorhebung TKP):

Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Anforderungen betreffen das Kernsystem des CBDC-Backends, das technische Rückgrat für die Verwendung von CBDC-Noten bildet. Bei der Umsetzung in die Praxis kann das CBDC Ökosystem weitere Funktionen enthalten und weitere Dienste anbieten, die auf dem Kernsystem als zusätzliche Anwendungsschicht. Dies kann zum Beispiel die Unterstützung für die automatische Auslösung von Zahlungen auszulösen, wenn vordefinierte Bedingungen erfüllt sind (oft als Programmierbarkeit bezeichnet) oder Zahlungen zu verbieten wenn eine Brieftasche, die nur für bestimmte Zwecke ausgegeben wurde, außerhalb ihres zulässigen Bereichs verwendet wird.

Außerdem soll die Zentralbank, also die EZB, künftig stets über das „Geld“ verfügen – und somit einziehen – können. So heißt es auf Seite 10 eindeutig:

„Die Zentralbank kann CBDC-Noten widerrufen, z. B. als Instrument der Geldmengenkontrolle. Der Widerruf von CBDC-Noten wird von einer autorisierten Stelle, der Widerrufsbehörde, durchgeführt, die von der Zentralbank kontrolliert und betrieben wird.“

Auch hinter dieser kleinen und unscheinbaren Beschreibung versteckt sich deine große Theorie über CBDC: Wenn der digitale Euro nicht so ausgegeben wird, wie es „von oben“ erwünscht wird, dann wird er wieder eingezogen. Ein „Sparen“ wie im aktuellen sind, ist nicht möglich. Diese Perspektive ist keine „Verschwörungstheorie“, sondern ein mögliches Szenario. Darin ist man eindeutig.

Weiters wird auf Seite 12 über die „Verwendung von verschiedenen Arten von Geldbörsen“ (gemeint ist eine App) theoretisiert: So hätte jede „Geldbörse“ eine „unterschiedliche Funktionalität“.

Hier heißt es dann ziemlich dystopisch:

Je nach der Menge an persönlichen Informationen, die sie erfordern, können Geldbörsen nur Folgendes erlauben:

Zahlungen nur mit bestimmten Einschränkungen (z. B. Höhe des gespeicherten Geldbetrags, Anzahl der Zahlungen pro Tag, Geldbetrag pro Transaktion oder pro Tag) oder ohne derartige Beschränkungen (abgesehen von allgemeinen Beschränkungen, falls die Zentralbank es für angebracht hält, diese aufzuerlegen). Dieser Ansatz kann zu (mindestens) zwei Arten von Geldbörsen entstehen: Völlig anonyme Wallets, die keine persönlichen Informationen erfordern und Beschränkungen unterliegen, und personalisierte Geldbörsen, die vollständig rückverfolgbar sind, aber keinen Beschränkungen unterliegen.

Das Papier spricht überall eine klare Sprache. Auch, dass anonyme Geldgeschäfte maximal noch eingeschränkt möglich sein werden. So schreibt man auf Seite 83 zur Frage, ob unter CBDC auch noch anonymes zahlen möglich sein wird: „Hängt von der Umsetzung ab. Kann bis zu einem bestimmten Geldbetrag bereitgestellt werden, wenn das damit verbundene Betrugsrisiko akzeptiert wird.“

Die gleichen Funktionen über die das deutsche Innenministerium hier ganz offen für den digitalen Euro spricht, wurden übrigens bereits beim brasilianischen eReal enthüllt – TKP hat berichtet. Und auch in Indien ist eine solche „Programmierbarkeit“ vorgesehen – wie Ernst Wolff aktuell berichtetNorbert Häring erwähnt auf seinem Blog noch, dass nur wenige Tage nach der Veröffentlichung des deutschen Papiers auch die US-amerikanische FED ein ähnliches Papier veröffentlicht hat.

Hier geht es noch einmal zum gesamten 89-seitigen Dokument.


Deutsches Papier: Digitaler Euro zweckgebunden und Enteignung 1

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