Dr. Ronald (Ronny) Weikl, stellv. Vorsitzender der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ e.V. (MWGFD) ist einer der Ärzte, die wegen des Ausstellens vermeintlich „unrichtiger Maskenatteste“ nach § 278 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Sein Gerichtsverfahren ist das bisher am weitesten fortgeschrittene. Das Urteil im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Passau am 15.11.2022 lautet 1 Jahr Haft, zur Bewährung ausgesetzt, 50.000 Euro Geldstrafe plus Gerichtskosten. Und das, obwohl von 1096 Fällen nur noch 24 angeblich „strafwürdige“ übrig geblieben waren. Dr. Weikl hat Revision gegen das Urteil beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt.

Er spricht in diesem Aufruf an alle Staatsanwälte und Richter detailliert die Gesichtspunkte und medizinischen Grundsätze des unabhängigen Arztes an und besonders das wichtigste Kriterium für das Attest-Ausstellen: die fehlende wissenschaftliche Evidenz eines Nutzens der Mund-Nasenbedeckung als Schutz vor der Übertragung von Atemwegsviren bei gleichzeitig bestehender erheblicher Gesundheitsgefährdung durch das Maskentragen. Dieser äußerst wichtige Aspekt wurde und wird bei den bisherigen Gerichtsverfahren merkwürdigerweise konsequent ausgeblendet. (hl)

Einleitung der MWGFD:

Dr. Ronald, „Ronny“ Weikl ist Frauenarzt und Praktischer Arzt mit dem Schwerpunkt Naturheilkunde, niedergelassenen in Passau, und er ist Mitgründer und stellvertretender Vorsitzender der MWGFD e.V., der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie.

Im Juni 2020 hat er für die MWGFD einen Videoaufruf an alle Ärztlichen Kolleginnen und Kollegen gestartet, mit der Bitte, hilfesuchenden Patienten, die gesundheitliche Beschwerden beim Maskentragen haben, ggf. Atteste auszustellen und sich auch in eine, nach Postleitzahlen geordnete Unterstützerliste auf der MWGFD-Webseite eintragen zu lassen.

In der Folge wurde Weikls eigene Praxis zur „Pilgerstätte“ für Maskenatteste im Süddeutschen Raum und zum Teil auch darüber hinaus. Eine große Zahl von hilfesuchenden Patienten, mit zum Teil dramatischen Beschwerdebildern, darunter sehr viele Eltern mit ihren Kindern, hat sich oft ohne Voranmeldung in der Praxis eingefunden, mit der Bitte um ein solches Attest.

So kamen von Juni bis Dezember 2020 1096 Atteste zusammen, die Weikl im Übrigen unentgeltlich ausstellte.

Am 16. Dezember 2020 fand dann völlig unerwartet die polizeiliche Praxis- und Wohnhausdurchsuchung mit je 10 Polizeibeamten statt. Hierbei wurden u.a. aus der Praxis die 1096 Maskenatteste konfisziert, die in 3 großen Ordnern feinsäuberlich abgeheftet waren.

In der Folge kam es zur Anklage wegen vermeintlich „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach § 278 StGB, die der zuständige Oberstaatsanwalt in 95 Fällen vermutete. In der ersten Instanz waren vor dem Amtsgericht Passau davon schon nur noch 78 übriggeblieben.

Das Urteil lautete damals 20 Monate Haft auf Bewährung, 50.000 Euro Geldstrafe und ein eingeschränktes Berufsverbot in dem Sinne, dass Weikl keine Maskenatteste mehr ausstellen durfte.  In einem längeren Video hat sich der Arzt dazu ausführlich zu Wort gemeldet. Hier nochmal der Link dazu: https://rumble.com/v13hi8x-dr.-ronny-weikl-zum-urteil-im-maskenattest-prozess.html

Weikl und seine Anwälte legten dagegen Berufung ein. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Passau ist am 15. November zu Ende gegangen. In dieser zweiten Instanz waren jetzt noch 24 Fälle angeblich „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ übriggeblieben, Kinder betreffend, deren Müttern Weikl nach Schilderung der mit dem Maskentragen einhergehenden, typischen Beschwerden ein solches Attest mitgegeben hatte, ohne dass die Kinder selbst mit dabei waren. Das hat er nie bestritten, weil er es in diesen jeweiligen Fällen als völlig normal und legitim empfand.

Der Urteilsspruch hierfür lautete in der zweiten Instanz nun 1 Jahr Haft auf Bewährung, 50.000 Euro Geldstrafe plus Gerichtskosten.  Der Staatsanwalt hatte, man mag es sich kaum vorstellen, auch hier noch auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung, 3-jähriges Berufsverbot und Geldstrafe plädiert.

Selbstverständlich haben Weikl und seine Rechtsanwälte auch hiergegen Revision eingelegt und ziehen nun vor das Bayerische Oberste Landesgericht, was nicht nur zusätzliche nervliche Belastungen mit sich bringen, sondern auch weitere nicht unerhebliche Kosten verursachen wird.

Weil bei Weikls bisherigen Verhandlungen und auch bei den Verfahren gegen andere Kolleginnen und Kollegen, stets der wichtigste Aspekt, nämlich die wissenschaftliche Faktenlage zur Maske konsequent unter den Teppich gekehrt, bzw. wohl aus politischen Erwägungen ausgeklammert wurde, wendet er sich nun in einem Video-Aufruf an alle Richter, Staatsanwälte und Schöffen, um auf diesen gravierenden Missstand aufmerksam zu machen. Denn die eindeutige Studienlage bzgl. der fehlenden Evidenz einer Maskenpflicht bei gleichzeitig mit dem Maskentragen einhergehenden erheblichen Gesundheitsgefahren, beeinflusste die wegen Maskenattesten angeklagten Ärzte natürlich in hohem Maße bei den Modalitäten des Ausstellens.

In dem mit 30 Minuten Länge doch sehr umfangreichen Videoaufruf werden nicht nur alle wesentlichen Aspekte bzgl. der Maskenatteste erläutert, sondern auch der Versuch unternommen, den angesprochen Richtern, Staatsanwälten und Schöffen die Augen zu öffnen, bzgl. der weiterhin größten Sorge der MWGFD, betreffend die massiven Gefahren der sog. „COVID-„Impfungen“ denen nun auch noch Kleinkinder und sogar Säuglingen ab 6 Monaten ausgesetzt werden. Gerade auch im Bereich der Zulassungsverfahren dieser Impfstoffe ist von gravierenden Versäumnissen und möglicherweise bewussten Täuschungen auszugehen, die den Verdacht erhärten, dass hierbei gravierende Straftaten begangen wurden, die, um weiteres Unheil zu verhindern, einer sofortigen juristischen Abklärung und Intervention bedürfen.

Dieses Video muss, wie zahlreiche andere, leider aufgrund der zu befürchtenden Zensur auf YouTube auf dem MWGFD-Rumble-Kanal hochgeladen werden.

Wir bitten alle unsere Unterstützer, dieses Video in den sozialen Netzwerken zu teilen und es insbesondere an etwaige Bekannte, Verwandte, Freunde, die als Juristen im Staatsdienst, als Richter, Staatsanwälte, Schöffen beschäftigt sind, weiterzuleiten!

Mag sein, dass die Idee, auf diese Art und Weise an die in Maskenattest-Verfahren eingesetzten oder auch für Anzeigen und Strafverfahren im Zusammenhang mit der Corona-„Impfung“ zuständigen Richter, Staatsanwälte und Schöffen heranzukommen, von dem ein oder anderen als naiv belächelt wird. Der Versuch ist es u.E. allemal wert. Denn wir wollen die Hoffnung, doch zu einem Umdenken auch in Justizkreisen beitragen zu können, nie aufgeben.

Mit diesem Aufruf, Appell an die Richter und die Staatsanwaltschaften soll auch eine Lanze gebrochen werden für alle Kolleginnen und Kollegen, die wie Ronny Weikl Maskenatteste ausgestellt haben. Egal auf welche Art und Weise, sie haben es alle gut gemeint und stets gemäß ihrer ärztlichen Pflicht gehandelt, schon allein aufgrund der Tatsache, dass die wissenschaftliche Faktenlage zur Maskenpflicht eindeutig war und ist.

Dies soll in Weikls Videobotschaft an die Juristen im Staatsdienst ausführlich dargelegt werden, um somit den Richtern, Staatsanwälten und Schöffen nahezubringen, dass diese wichtigen Argumente in den Maskenprozessen eben nicht unter den Teppich gekehrt oder ausgeblendet werden können.

Die Faktenlage zur Maske muss bei der juristischen Abwägung natürlich mit auf den Tisch, denn es hat alle Ärztinnen und Ärzte mitgeleitet in ihren Erwägungen, ob und wie sie solche Atteste ausstellen.

Weikl hierzu: „Ich würde mich freuen, wenn ich mit meinem Appell einen Beitrag dazu leisten könnte, dass endlich die völlig unnötigen Prozesse wegen Ausstellens oder Nutzens solcher angeblich ´unrichtigen Gesundheitszeugnisse` eingestellt werden oder die Angeklagten freigesprochen werden. Es wäre schön, wenn ich damit anderen Kollegen ähnlich aufwendige, belastende und vor allem auch teure Verfahren, wie ich sie in den bisherigen zwei Instanzen, vor dem Amtsgericht und auch vor dem Landgericht Passau erleben musste, ersparen kann!“

Zum Video mit dem Appell Dr. Weikls:

https://rumble.com/v1zd2xu-dr.-ronald-weikl-aufruf-an-alle-richter-staatsanwlte-und-schffen.html

Quelle:https://fassadenkratzer.wordpress.com/


Dr. Ronald Weikl: Appell an alle Richter, Staatsanwälte und Schöffen 1

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