Nachdem gerade bei vielen Menschen die neuen Tarifinformationen für Strom und Gas ins Haus flattern und vielerorts die Kassen der Bürger_innen das nicht mehr bewältigen können, hier eine Information für Euch, für den Fall, dass dies nicht bekannt ist:
In Österreich gibt es das Energieversorgungsgesetz, in welchem im Paragraph 77 festgehalten ist, dass wir alle grundversorgt sein und nach einem Durchschnittspreis abgerechnet werden müssen. Man kann einen Antrag auf Grundversorgung stellen und je mehr Menschen das machen, desto niedriger der Durchschnittspreis. Man findet dazu alles im Internet (sogar auf der EVN-Seite steht es), nur sagt es uns keiner, wo und wie man es findet.
Hier die Informationen dazu (dort findet man auch einen Link zu einem Musterschreiben an den Strom- und Gasversorger): https://www.e-control.at/abschaltung
Hier der Gesetzestext: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006170&FassungVom=2000-08-09
Beim Schreiben darauf achten, dass man noch den Satz hinzufügt: „Sofern mein aktueller Tarif unter dem Grundversorgungstarif liegt, gilt dieser, andernfalls beantrage ich – bis auf Widerruf meinerseits – die Abrechnung zum Grundversorgungstarif.“
2021-Musterbrief-Widerspruch-zur-Preisaenderung
04-2021-Musterbrief-Lieferantrag-für-Grundversorgung
Und bitte weitersagen!
Wir erhalten viel zu wenig Informationen von denen, die meinen, sie würden nur das Beste für’s Volk.
Abschaltung und Grundversorgung
Darf Ihr Energieunternehmen Ihnen den Strom oder das Gas abschalten?
Wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen, ist es grundsätzlich zulässig, dass Strom oder Gas abgeschaltet werden.
Wie läuft das ab?
- Strom bzw. Gas darf dann abgeschaltet werden, wenn mindestens zwei Mahnungen geschickt wurden.
- Jede der Mahnungen muss mindestens eine zweiwöchige Frist zur Nachzahlung beinhalten.
- In der letzten Mahnung erfolgt die Androhung der Abschaltung, wenn weiterhin nicht gezahlt wird, und es wird über die Kosten und Folgen der Abschaltung und Wiederherstellung der Energielieferung informiert.
- Sie werden bei jeder Mahnung wegen einer Stromrechnung darauf hingewiesen, dass Sie die Möglichkeit haben, Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen und dass Sie das Recht auf Grundversorgung haben.
- Wenn bei einer Abschaltung ein Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause kommen muss, werden Ihnen zusätzlich 30 Euro für diesen Aufwand verrechnet.
Wichtig: Abschaltungen dürfen nicht an einem Freitag bzw. an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag durchgeführt werden.
Was tun, wenn Sie vor der Abschaltung von Strom oder Gas stehen?
Kontaktieren Sie Ihren Energieanbieter und Ihren Netzbetreiber und schildern Sie Ihre Lage. Oftmals kann schon so eine gemeinsame Lösung gefunden werden, zum Beispiel eine Ratenzahlungsvereinbarung oder die Bezahlung Ihrer Schulden zu einem späteren Zeitpunkt. Bei Nachzahlungen aus einer Strom-Jahresabrechnung haben Sie ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung. Die Kontaktdaten Ihres Energieanbieters und Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung, aber auch im Internet auf der Webseite des Unternehmens. Viele Energieanbieter haben auch Beratungsstellen, die Ihnen zum Beispiel bei Fragen zum Thema Energiekosten weiterhelfen können.
Darüber hinaus stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Berufung auf die Grundversorgung und die Installation eines Vorauszahlungszählers.
Sie können sich auf die Grundversorgung berufen.
In welchen Fällen hilft die Grundversorgung:
Die Grundversorgung hilft Ihnen beispielsweise
- wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Strom- oder Gaslieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Energie abzuschließen.
- wenn die Abschaltung der Anlage angedroht wird oder bereits abgeschaltet wurde.
Wie funktioniert das genau?
Sie können sich gegenüber jedem Strom- bzw. Gasanbieter auf die sogenannte Grundversorgung berufen. Dieser muss Sie dann mit Energie beliefern und Ihre Anlage darf nicht abgeschaltet werden, solange Sie die Rechnungen aus der Grundversorgung und die Rechnungen für die Netznutzung bezahlen. Sie können sich bei Ihrem derzeitigen Anbieter auf die Grundversorgung berufen oder gegenüber jedem anderen Anbieter, der an Ihrer Adresse Strom bzw. Gas liefert. Im Fall der Grundversorgung gilt nämlich eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss (d.h. eine „Pflicht zur Grundversorgung“). Sie dürfen als Kunde also nicht abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn Sie bei diesem Unternehmen noch offene Forderungen haben.
Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch der Netzbetreiber verpflichtet, die Netzdienstleistung zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Energie zu ermöglichen. Wenn Sie bereits abgeschaltet wurden, müssen Sie daher rasch wieder eingeschaltet werden.
Sie zahlen bei der Grundversorgung für Strom oder Gas genauso viel, wie die meisten anderen Kunden bei diesem Anbieter bezahlen – also nicht mehr, aber auch nicht weniger. Jeder Lieferant muss im Internet auf seiner Webseite den Grundversorgungstarif veröffentlichen.
Falls Sie pünktlich zahlen, muss Ihr Energieanbieter und Ihr Netzbetreiber Ihnen die Kaution (wenn Sie eine Kaution geleistet haben) nach sechs Monaten zurückzahlen und er darf keine Vorauszahlung mehr verlangen.
Was müssen Sie tun, wenn Sie die Grundversorgung beanspruchen möchten?
Kontaktieren Sie Ihren Strom- bzw. Gasanbieter und Ihren Netzbetreiber. Teilen Sie mit, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen und dass Sie bereit sind, den Teilbetrag für einen Monat (für die Energie und für die Netznutzung) im Voraus zu bezahlen – eine höhere Vorauszahlung (oder eine höhere Kaution) darf von Ihnen nicht verlangt werden. Sie können sich auch einen anderen Anbieter Ihrer Wahl suchen und sich ihm gegenüber auf die Grundversorgung berufen.
Hier kommen Sie zu unserem Musterbrief „Antrag auf Grundversorgung“.
Eine Übersicht über alle verfügbaren Lieferanten an Ihrer Adresse finden Sie in unserem Tarifkalkulator.
Achtung: Ihre alten Schulden bleiben dennoch bestehen und Sie müssen damit rechnen, dass Ihr bisheriger Energieanbieter auch weiterhin diese Rückstände einfordern wird, notfalls auch gerichtlich.
Sie können die Installation eines Vorauszahlungszählers verlangen.
Sollte Ihr Energieanbieter eine Kaution oder Vorauszahlung fordern, können Sie stattdessen den Einbau eines sogenannten Vorauszahlungszählers verlangen (Prepaymentzähler). Dieser Zähler funktioniert ähnlich wie ein Wertkartentelefon. Sie kaufen im Voraus für einen bestimmten Betrag (z.B. 20 Euro) Strom oder Gas von Ihrem Energieanbieter. Sobald Ihr Guthaben aufgebraucht ist, müssen Sie wieder nachkaufen.
Der Einbau des Vorauszahlungszählers kostet Sie einmalig 24 Euro. Zusätzlich zahlen Sie monatlich 1,92 Euro, solange der Vorauszahlungszähler bei Ihnen eingebaut ist. Der Netzbetreiber muss Ihrem Wunsch nach einem Vorauszahlungszähler nachkommen außer bei sicherheitstechnischen Bedenken, z.B. bei Gas.
Sie können mit dem Strom- oder Gasanbieter und Netzbetreiber vereinbaren, dass bestehende Schulden nach und nach abgezahlt werden, indem ein höherer Preis für die verbrauchten Kilowattstunden eingestellt wird.
Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Vorauszahlungszähler möchten?
Kontaktieren Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter und Ihren Netzbetreiber und teilen Sie mit, dass Sie einen Vorauszahlungszähler möchten. Fragen Sie beim Einbau, wie der Zähler funktioniert und wie er aufgeladen werden kann.
Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0800 21 20 20 oder schreiben Sie uns an [email protected].
Wenn Sie Probleme mit einem Strom- bzw. Gasunternehmen oder einem Netzbetreiber haben, hilft Ihnen auch unsere Schlichtungsstelle gerne weiter.
Was tun bei drohender Abschaltung von Strom oder Gas? (0,1 MB)
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