Der Alphabet-Konzern Google muss Daten aus Online-Suchergebnissen entfernen, wenn Nutzer nachweisen können, dass sie falsch sind, so Europas oberstes Gericht am Donnerstag.

Verfechter der freien Meinungsäußerung und Befürworter von Datenschutzrechten sind in den letzten Jahren über das „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet aneinandergeraten, was bedeutet, dass sie in der Lage sein sollten, ihre digitalen Spuren aus dem Internet zu entfernen.

In dem Fall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ging es um zwei Führungskräfte einer Gruppe von Investmentgesellschaften, die Google gebeten hatten, Suchergebnisse zu entfernen, die ihre Namen mit bestimmten Artikeln in Verbindung brachten, in denen das Investitionsmodell der Gruppe kritisiert wurde.

Außerdem wollten sie, dass Google Miniaturfotos von ihnen aus den Suchergebnissen entfernt. Das Unternehmen lehnte die Anträge mit der Begründung ab, es wisse nicht, ob die Informationen in den Artikeln korrekt seien oder nicht.

Ein deutsches Gericht ersuchte daraufhin den EuGH um Rat zur Abwägung zwischen dem Recht auf Vergessenwerden und dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

„Der Betreiber einer Suchmaschine muss Informationen, die in den referenzierten Inhalten gefunden wurden, löschen, wenn die Person, die die Löschung beantragt, nachweist, dass diese Informationen offensichtlich unrichtig sind“, so der Gerichtshof der Europäischen Union.

Um eine übermäßige Belastung der Nutzer zu vermeiden, sagten die Richter, dass ein solcher Beweis nicht aus einer gerichtlichen Entscheidung gegen die Herausgeber einer Website stammen muss und dass die Nutzer nur Beweise vorlegen müssen, deren Auffinden von ihnen vernünftigerweise verlangt werden kann.

Google erklärte, dass die fraglichen Links und Vorschaubilder nicht mehr über die Websuche und die Bildersuche verfügbar seien und dass die Inhalte seit langem offline seien.

„Seit 2014 haben wir hart daran gearbeitet, das Recht auf Vergessenwerden in Europa umzusetzen und ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Rechten der Menschen auf Zugang zu Informationen und Privatsphäre zu finden“, sagte ein Sprecher.

Dasselbe Gericht hatte 2014 das Recht auf Vergessenwerden verankert und erklärt, dass Menschen von Suchmaschinen wie Google verlangen können, unzureichende oder irrelevante Informationen aus den Web-Ergebnissen zu entfernen, die bei der Suche nach ihrem Namen erscheinen.

Das Urteil erging vor den bahnbrechenden EU-Datenschutzvorschriften, die 2018 in Kraft traten und besagen, dass das Recht auf Vergessenwerden ausgeschlossen ist, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Ausübung des Rechts auf Information erforderlich ist.

Die Rechtssache lautet C-460/20 Google (Déréférencement d’un contenu prétendument inexact).




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