„Schulterschluss“ von vier Parteien zur Impfung: ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS

Verfassungs- und Gesundheitsministerium sowie SPÖ und Neos haben beim Gesetzesentwurf mitgearbeitet.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) spricht von einem „breiten Schulterschluss über die Parteigrenzen hinweg“. Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) spricht vom „Gemeinsamen“: „Das Virus kennt keine Parteipolitik!“ Vier Parteien, neben ÖVP und Grünen, auch die SPÖ und Neos, tragen den Gesetzesentwurf mit, an dem auch zahlreiche Expertinnen und Experten mitgearbeitet haben. Es sei, so Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger, „ein sehr konstruktiver Prozess“ gewesen.

Laut Edtstadler werde rund eine Million bisher noch nicht Geimpfte betroffen sein, diesen richtet sie aus: „Wir wollen sie nicht bestrafen, sondern abholen in unsere Gemeinschaft.Wir als Österreicher, wir als Gesellschaft wieder zusammenwachsen, und nicht ohnmächtig gegenüber dem Virus stehen.“

Rechtlich sei eine Impfpflicht laut Europäischem Gerichtshof dann möglich, wenn es um die Gesundheits der Bevölkerung gehe, wenn das Mittel ein wirksames und verhältnismäßiges ist, „all das ist gegeben“, sagt Edtstadler.

Was auf Ungeimpfte mit der Impfpflicht zukommt

Das Gesetz wird am 10. Februar in Kraft treten und gilt für alle ab 14 Jahren. Ausgenommen sind auch schwangere Frauen – auch wenn die Impfung ausdrücklich für Schwangere empfohlen ist, wie Mückstein sagt. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen, lassen können, benötigen ein Attest. Das gibt es nicht nur, aber auch von Amtsärztinnen und Amtsärzten, sondern auch jene, die in der Allgemeinmedizin tätig sind. Auch Internistinnen und Internisten, Ärztinnen und Ärzte mit den Fachgebieten Psychiatrie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, die Gynäkologie sowie Kinder- und Jugendheilkunde können Atteste ausstellen.

Für Genesene gilt – wie im Vorfeld bereits durchgesickert – eine Frist von 180 Tagen, nach der man sich impfen lassen muss. Gelten soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. Ungeimpfte erhalten laut Gesundheitsminister noch vor Weihnachten einen Brief mit einem Impftermin – „ohne Wartezeit“, sagt Mückstein.

Vierteljährlich soll es Erinnerungsschreiben geben. Folgt man dem nicht, dann gibt es eine Strafe von 600 Euro. Das kann sich im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens auf 3.600 Euro summieren. Mit einem Nachweis zur Impfung wird das Strafverfahren eingestellt. Ministerin Edtstadler (ÖVP) nennt das, „sich aus einer Strafe rausimpfen“: „Im Gesetz wird das tätige Reue heißen.“

Impfpflicht: Das Gesetz wird am 10. Februar in Kraft treten 1




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