Hier können sie den Gesetzesentwurf zur Corona Impfpflicht Download.
Ab Februar soll die Impfung gegen Covid-19 in Österreich verpflichtend sein, der Gesetzesentwurf wird laut Regierung kommende Woche vorgelegt. Das war es aber auch schon wieder mit den derzeit bekannten Details zu diesem viel diskutierten Thema. Denn bis auf das, dass Österreich eines der ersten europäischen Länder ist, in denen eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 umgesetzt werden soll, ist noch wenig Genaueres bekannt. Zum Beispiel, ob sich diese nur auf die Erstimpfung oder den generellen Impfschutz beziehen soll und wer davon ausgenommen sein soll, seien noch Themen des „aktuellen Prozesses“, heißt es auf Nachfrage der „Wiener Zeitung“ aus dem Gesundheitsministerium.
Am Dienstag laden Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zu einem Runden Tisch mit SPÖ, Neos und Experten aus Wissenschaft, Verfassungsrecht und Gesundheit. In den kommenden Wochen soll es weitere Gespräche unter anderen mit Interessenvertretern wie den Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen geben, so Mückstein. Ihm sei es „enorm wichtig, dieses Gesetz auf eine breite Basis zu stellen“, sagte er.
Allergien oder starke Nebenwirkung
Die Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium nennt aber im Gespräch mit der „Wiener Zeitung“ schon jetzt Gründe, die für eine Befreiung von der Impfpflicht sprechen könnten. Eines gleich vorweg: Es sind nur wenige. „Wer zum Beispiel eine nachgewiesene Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffes hat, sollte von der Impfpflicht ausgenommen sein. Und auch, wer nach der ersten Impfung oder den ersten Impfungen an dem Kapillarlecksyndrom oder einer tiefen Venenthrombose erkrankt ist.“ Traten diese Nebenwirkungen nur bei einem bestimmten Impfstoff – etwa von AstraZeneca – auf, sollte die Ausnahme von der Impfpflicht nur für diesen gelten. Mit einem anderen Impfstoff könne sehr wohl geimpft werden, sagt Redlberger-Fritz.
Diese Ausnahmen nach starken Nebenwirkungen setzen allerdings voraus, dass sich die Impfpflicht auf den generellen Impfschutz, dokumentiert durch ein gültiges Impfzertifikat, und nicht nur auf die Erstimpfung bezieht. Ob das so sein wird, steht laut Gesundheitsministerium wie gesagt noch nicht fest. Der auf Medizinrecht spezialisierte Verfassungsrechtler Karl Stöger von der Uni Wien geht aber davon aus. „Man wird sich wohl die Impfungen für eine Grundimmunisierung holen müssen“, sagt er, „die Frage wird aber sein, wie es mit den Auffrischungsimpfungen ausschaut.“
Dass auch eine Covid-19-Impfpflicht für Kinder kommen wird, hält Stöger indes für unwahrscheinlich – die Europäische Arzneimittelbehörde hat in der Vorwoche eine Erweiterung der Zulassung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs für Fünf- bis Elfjährige empfohlen. In 12 der 27 EU-Staaten gibt es zwar die Pflicht, dass Eltern ihre Kinder gegen mindestens eine Krankheit immunisieren lassen. In Lettland sind es sogar 14 Krankheiten, Deutschland hat 2019 eine entsprechende Impfpflicht gegen Masern eingeführt. „Die Impfung gegen Covid-19 ist aber eigentlich das Gegenteil einer Kinderimpfung, weil die Kinder die Letzten sind, für die die Impfstoffe kommen, und dadurch noch nicht so viele geimpft wurden“, sagt Stöger. „Ich glaube daher, dass man da vorsichtig sein muss.“
Bestätigung vermutlich amtsarztpflichtig
Bleibt noch die Frage, wer die Ausnahmen von der Impfpflicht künftig bestätigen darf? Der Facharzt oder sogar der Hausarzt? Keiner von beiden, vermutet Stöger. Genauso wie bei der schon länger diskutierten und angekündigten Covid-19-Impfpflicht für Gesundheitsberufe werde eine Befreiung wohl amtsarztpflichtig sein. Aber: „Details wie dieses hängen ebenfalls vom Entwurf ab“, sagt Stöger.
Bei dem am Dienstag stattfindenden Runden Tisch, bei dem es vermutlich auch um die Höhe der Strafen bei einer Impfpflichtweigerung gehen wird, ist die Opposition übrigens nicht geschlossen dabei. Die FPÖ wurde nicht eingeladen, was bei dieser für Empörung sorgte. Laut Parteichef Herbert Kickl sei die FPÖ von der Regierung bei der Gesetzesänderung gleich von Beginn an ignoriert worden, kritisierte er per Aussendung. Die FPÖ werde abseits des Runden Tischs selbstverständlich in den Prozess eingebunden, konterten die Büros von Mückstein und Edtstadler mit Verweis auf parlamentarische Instrumente. Am Dienstag wolle man mit Experten ernsthaft und konstruktiv die noch zahlreichen offenen Fragen besprechen. Die FPÖ habe allerdings wiederholt klar gemacht, alles gegen die Einführung der Impfpflicht zu tun.
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