Weihnachtsinterview mit Mag. Alexander Todor-Kostic, LL.M., Rechtsanwalt in Velden am Wörthersee

PRESSETEAM AUSTRIA:
Sehr geehrter Herr Mag. Todor-Kostic, Sie sind ein prominenter Kritiker der Corona-Maßnahmen-Politik, der mittlerweile schon mehrfach öffentlich (auch mit Videobotschaften) aufgetreten und auch Gründungsmitglied der Bewegung „Rechtsanwälte für Grundrechte“ ist. Sie argumentieren dabei immer sehr stark mit dem Grundrechtsschutz. Wie lässt sich Ihre Kritik eigentlich zusammenfassen?

RECHTSANWALT ALEXANDER TODOR-KOSTIC:
Seit Anbeginn der Corona-Krise kritisieren wir – primär über unser FB-Kanzlei-Profil Todor-Kostic Rechtsanwälte – die Intransparenz der von der österr. Bundesregierung gesetzten Maßnahmen. Bis heute, also auch nach mehr als 9 Monaten seit dem Auftreten von Sars-Cov2, wurde uns Staatsbürgern noch immer keine konkrete Strategie vorgelegt, in der man als mündiger Bürger die Überlegungen der staatlicherseits beigezogenen Experten nachlesen könnte. Weder gab es eine öffentlich gemachte, wissenschaftlich fundierte Abwägung aller Für und Wider für die konkreten Anordnungen, noch fand eine kritische und nachvollziehbare Verhältnismäßigkeitsprüfung statt, welche aber vom VfGH und allen internationalen Menschenrechtsgerichtshöfen bei einer solchen Vorgangsweise strikt gefordert wird.

Irritierend war auch schon bald, dass man bewusst auf Panikmache und Angst bei der Bevölkerung setzte, was von Seiten der Politik sogar zugegeben wurde. Dies offensichtlich mit dem Ziel, die verunsicherten Menschen auch mit Hilfe einer in den Leitmedien sehr auffallend einseitigen Berichterstattung gefügig zu machen. Ab dem Zeitpunkt, als ich eine gewisse Gleichschaltung bestimmter Medien mit den Parolen der Bundesregierung erkannte, die ich in Österreich nie für möglich gehalten hätte, wurde ich dann richtig wachsam und begann mich immer mehr für das Thema aus juristischer und medizinischer Sicht zu interessieren.

PRESSETEAM AUSTRIA:
Welche Rolle spielt bei Ihrer Arbeit zum Schutz unserer Grundrechte die Plattform „Rechtsanwälte für Grundrechte“ www.afa-zone.at und der „Außerparlamentarische Corona-Untersuchungsausschuss“ www.acu-austria.at?

RECHTSANWALT ALEXANDER TODOR-KOSTIC:
Nachdem mir dieses propagandahafte Trommeln für alle möglichen, teilweise offensichtlich auch sinnlose und auch widersinnige Maßnahmen immer sonderbarer vorkam, vernetzte ich mich rein zufällig mit anderen Kollegen aus allen Bundesländern. Dies zuerst mit dem Ziel, uns inhaltlich auszutauschen und allenfalls abgestimmt rechtlich gegen die grundrechtswidrigen Anordnungen vorzugehen. Die Zusammenarbeit wurde dann so intensiv, dass wir uns entschlossen hatten, gemeinsam die Bewegung „Rechtsanwälte für Grundrechte“ zu gründen, die mittlerweile meines Wissens rund 25 Mitglieder hat.

Traurig ist eigentlich, dass so wenige unserer Kollegen und Kolleginnen bereit sind, für unsere Grundrechte öffentlich einzutreten. Ich war mir immer sicher, dass es jedenfalls die Rechtsanwälte geschlossen eine Bastion bilden würden, wenn es unseren in der Vergangenheit mit Blut erkämpften Grund- und Freiheitsrechten einmal an den Kragen gehen sollte. Heute vermisse ich einen weitgehend geschlossenen Aufschrei der Rechtsanwaltschaft, aber auch der Richtervereinigung, um die zu einem erheblichen Teil bereits sehr leidgeprüfte und verzweifelte Bevölkerung vor unangemessenen Einschränkungen ihres persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu schützen.

Offenbar ist aber ein Großteil der handelnden Personen aus diesen Gruppen aber teilweise uninteressiert oder uninformiert, weshalb sich kein echter kollektiver Widerstand bildet. Manche sind sicherlich stark mit Gruppierungen der politischen Amtsträger geschäftlich verbandelt, andere fürchten sich als mögliche Angehörige der Risikogruppen allenfalls tatsächlich vor einer Ansteckung und gravierenderen gesundheitlichen Nachteilen.

PRESSETEAM AUSTRIA:
Aber das Corona-Virus ist ja da! Gaben daher die zuletzt nicht in den Griff gebrachten Neuinfektionszahlen der Bundesregierung gar keine andere Möglichkeit als weitere „harte“ Lockdowns zu verkünden?

RECHTSANWALT ALEXANDER TODOR-KOSTIC:
Die Existenz des Corona-Virus hat niemand unserer Bewegung jemals geleugnet. Es geht aber um die Fragen, wie man mit diesem umgeht. Die Vorgangsweise der Bundesregierung war schon von Anbeginn an sehr bedenklich, weil sie sich teilweise über die Empfehlungen der beigezogenen Experten hinwegsetzte und quasi mit der politischen Allmacht eigene Vorstellungen umsetzte, die wissenschaftlich hochumstritten waren. Denken Sie nur an jene Berater, wie beispielsweise Dr. Martin Sprenger, aber auch andere, die den Expertenpool der Bundesregierung verlassen haben, da sie sich mit der Corona-Maßnahmen-Politik aus medizinischer Sicht nicht mehr identifizieren konnten.

Aber was ist das für eine sonderbare Vorgangsweise unserer politischen Machthaber, wenn diese – noch dazu weitgehend intransparent und unbegründet – schwer einschneidende Maßnahmen zu Lasten der österr. Bevölkerung umsetzen, ohne sich primär an die Empfehlungen ihrer Experten zu halten. Dies führte in weiterer Folge dann sogar so weit, dass uns die staatlichen Verantwortungsträger vorgaben und noch immer vorgeben, was „Stand der Wissenschaft“ ist und man sich offensichtlich eben jene Berater holte, die mit dem eigenen restriktiven Kurs übereinstimmen bzw. diesen dann in der Öffentlichkeit vertreten.

Das sind dann aber aus der Sicht eines mündigen Staatsbürgers eindeutig Scheinbegründungen, die möglicherweise nur dazu dienen, den Gesundheitsschutz für die Umsetzung grundrechtswidriger Eingriffe in die Sphäre der Menschen als Vorwand heranzuziehen. So etwas darf es einfach nicht geben. Unsere gewählten Volksvertreter haben nämlich stets – wenn auch nur für einen kleineren Anteil von mündigen StaatsbürgerInnen wahrnehmbar – transparent, verantwortungsvoll und in jeder Hinsicht schlüssig und im Einklang mit unserer Bundesverfassung zu handeln. Dabei sind bei allen Eingriffen nach einer Rechtsgüterabwägung stets die gelindesten Mittel einzusetzen, um jede unnötige Belastung der Normunterworfenen, das sind unsere Bürgerinnen und Bürger, zu vermeiden.

PRESSETEAM AUSTRIA:
Aber wurde dem nicht durch die Massentests entsprochen? Welche Alternativen hätte die Bundesregierung gehabt?

RECHTSANWALT ALEXANDER TODOR-KOSTIC:
Schon zu Beginn, als dieser Testwahnsinn begonnen hatte, haben namhafte Virologen, Epidemiologen und Infektiologen sehr gut nachvollziehbar nachgewiesen, dass solche Massentests an asymptomatischen Personen nicht das richtige Instrument seien, wofür weder PCR- noch Antigen-Tests auch vorgesehen seien.

Erstens bringen solche Massentests nur wenig aussagekräftige Ergebnisse, da gesunde Virenträger nicht automatisch infektiös sind, andererseits stimmt die Nutzen-Risiko-Bewertung nicht. Darauf hat nicht nur die MedUni Graz, sondern zuletzt auch nochmal der Innsbrucker Infektiologe und Direktor der Universitätsklinik für Innere Medizin, Univ. Prof. Dr. Günter Weiss, hingewiesen. Dieser hob übrigens auch hervor, dass die dafür aufgewendeten Kosten im Verhältnis zum erzielbaren Effekt unangemessen und auch die zuletzt verordneten Lockdown-Maßnahmen wenig zielführend sind.

Da stellt sich dann ernsthaft die Frage, warum geht die Bundesregierung völlig unreflektiert und ohne jede Diskussion diesen Weg mit dem „Totschlaghammer“, wenn man von einem Experten aus dem eigenen Beraterstab der Corona-Taskforce hört, dass es auch andere Alternativen – ohne Lockdowns – gibt. Wird hier mit der Bevölkerung gespielt oder gar experimentiert

Tatsache ist, dass die Übersterblichkeit – entgegen der letzten Berichterstattung in vielen führenden Medien – im Vergleich zu den Vorjahren nicht signifikant gestiegen und auch in diesem Jahr 2020 geringer war als vor 20 Jahren. Dies alterstandardisiert, das heißt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es heute viel mehr alte Menschen gibt als vor 20 Jahren. Wie uns verschiedene Ärzte, Intensivmediziner sowie Angehörige des Pflegepersonals – teilweise über „Vertrauliche Mitteilungen“ an unsere Plattform „Rechtsanwälte für Grundrechte“ – zur Kenntnis brachten, sei die Sterblichkeit während des Lockdowns primär deshalb gestiegen, weil die Pflege und ärztliche Versorgung von älteren Menschen eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden war, was sich auch mit den Berichten der Angehörigen über deren Wahrnehmungen der in Pflege- und Altenheimen betreuten Personen deckt. Unter dieser Voraussetzung sind die Menschen sind nicht wegen dem Virus gestorben, sondern wegen der Maßnahmen.

PRESSETEAM AUSTRIA:
Aber warum gehen dann großteils die Regierungen anderer Länder denselben Weg dieser härteren Maßnahmenpolitik?

RECHTSANWALT ALEXANDER TODOR-KOSTIC:
Das ist die große Frage? Wenn es aber weltweit nach zahlreichen, bislang unwiderlegten Studien eine durchschnittliche Mortalität von nur weit unter 1 % gibt und auch keine signifikante Übersterblichkeit, dann halte ich diesen Kurs im Schulterschluss der einzelnen Staaten für schwer bedenklich. Ich kann mir das nur so erklären, dass hier verschiedene Nationen einen unverhältnismäßigen Gesundheitsschutzgedanken vorgegeben haben, dem andere Staaten völlig unreflektiert gefolgt sind.

Möglicherweise nach dem Motto: „Wir machen lieber mehr als zu wenig, damit wir dann nachträglich nicht antastbar sind“! Alleine deshalb ist aber eine Strategie nicht richtig und schon gar nicht grundrechtskonform. Ich kann als in Österreich eingetragener Rechtsanwalt, der einen Eid auf die österr. Bundesverfassung und unsere Grundrechte geleistet hat und sich in der Vergangenheit in zahlreichen Ausschüssen des Österr. Rechtsanwaltskammertag auch mit Grundrechtsschutz vertieft beschäftigte, jetzt nicht einfach meinen Verstand und meine Fachexpertise ausblenden und mich einer für mich nicht nachvollziehbaren Strategie beugen, nur weil die meisten Nationen diese fehlgeleitete Corona-Maßnahmen-Politik alle gemeinsam verfolgen.

Die Zeitgeschichte hat uns schon öfter gelehrt, dass nicht alles was letztlich mehrheitsfähig oder populär ist, auch richtig sein muss. Ich finde, dass die national und international entwickelten Standards des Grundrechtsschutzes einfach einzuhalten sind. Dies umso mehr, als der VfGH wiederholt in COVID-19-Erkenntnissen zum Ausdruck gebracht hat, dass die Republik Österreich auch in der Corona-Krise ein Verfassungsstaat bleibt und das gesetzgeberische Handeln weiterhin in diesem Rahmen unter Beachtung des Legalitätsprinzips des Art 18 B-VG stattzufinden hat.

PRESSETEAM AUSTRIA:
Apropos Verfassungsgerichtshof (VfGH), was sagen sie zum heute verkündeten Erkenntnis, nach welchem die in der Verordnung des Bildungsministers vom Mai dieses Jahres vorgeschriebene Maskenpflicht in Schulgebäuden ebenso wie die angeordnete Klassenteilung verfassungs- und gesetzwidrig war?

RECHTSANWALT ALEXANDER TODOR-KOSTIC:
Sehr erfreulich ist aus meiner Sicht, dass der Verfassungsgerichtshof seiner Rolle als Hüter der Grundrechte offenbar weiter uneingeschränkt nachkommt und seine Entscheidungen offenbar unbeeindruckt von der Angst- und Panikmache der österr. Bundesregierung trifft. Demzufolge wurde neben bereits 6 zuvor aufgehobenen Verordnungen eine weitere Verordnung des zuständigen Bildungsministers in Sachen Pandemiebekämpfung als verfassungs- bzw. gesetzwidrig aufgehoben. Konkret geht es um die im Frühjahr erlassene Verordnung, mit der Schulkassen geteilt wurden und Maskenpflicht in der Schule (außer im Unterricht) verordnet wurde.

Richtig ist zwar, dass der VfGH inhaltlich wieder nicht konkret einsteigen musste, weil auch das zuständige Bildungsministerium – wie schon bei all den anderen vormaligen aufgehobenen Verordnungen das Gesundheitsministerium – keinerlei Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen hat. Der Bundesminister hat insbesondere trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat.

Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden, womit der VfGH seinen Leitentscheidungen vom Juli 2020 folgte. Eine inhaltliche Befassung war somit (leider) nicht mehr erforderlich, was wohl bedeuten könnte, dass die Bundesregierung an ihrer Vorgabe der Verpflichtung zum Maskentragen in Schulen weiter festhält, was unseres Erachtens aber – ohne nunmehr anzutretenden Beweis der fehlenden Gesundheitsgefährdung für unsere Kinder – einer Rechtsbeugung gleichkäme. Meines Erachtens ist die ganze, großteils intransparente und ohne jede Verhältnismäßigkeitsprüfung umgesetzte Corona-Maßnahmen-Politik der österr. Bundesregierung mehr als peinlich, wenn man berücksichtigt, dass die hochbezahlten Politiker mit ihrem Beraterstab eigentlich wissen sollten, was man einer in ihren Grundrechten beschnittenen Bevölkerung zumuten darf oder kann!

Ich erwarte mir jedenfalls, dass der politische Verordnungsgesetzgeber jetzt die Maskentragepflicht bei Schülern neu überdenkt und vor allem während der Unterrichtszeit aufhebt. Immerhin geht es ja vor allem auch um die Gesundheit unserer Kinder, die eigentlich – nicht nur aufgrund ihres verfassungsmäßig prioritär angeordneten Schutzes – besonders zu schützen sind. Das Corona Virus kommt in der Schule (bei Kindern und Lehrern) nur äußerst selten vor, wie eine sogenannte Gurgel-Studie, die an 243 Schulen in Österreich im Zeitraum September und Oktober des heurigen Jahres durchgeführt wurde, eindrucksvoll zeigte.

Aber selbst wenn jemand den Virus hat, bringen die MNS-Masken keinen Schutz, wie unter anderem eine aktuelle Studie aus Dänemark bestätigt hat. Dies ergibt übrigens auch ein sogenanntes Review von 14 Studien, welche von der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC veröffentlicht wurde.

Ich erwarte mir daher gerade aufgrund des letzten VfGH-Erkenntnisses, dass sich die österr. Bundesregierung mit allen vorliegenden Studien inhaltlich beschäftigt und dann unter Berücksichtigung des Wohles unserer Kinder eine evidenzbasierte und verantwortungsvolle Entscheidung trifft, die nur eine Kursänderung in dem Sinne bedeuten kann, dass es sicherlich keine durchgehende Verpflichtung des Maskentragens – also auch während des Unterrichts – mehr geben darf.

PRESSETEAM AUSTRIA:
Noch zum Abschluss die Frage nach der Rechtmäßigkeit des „Freitestens“, mit welcher Maßnahme die Bundesregierung möglicherweise nur ihre bis dato nicht an den Mann gebrachten Tests weiter absetzen will. Ist eine solche Anordnung, derzufolge man im Falle der Verweigerung einer Testung quasi eingesperrt bzw. in Quarantäne geschickt wird, überhaupt gesetzlich gedeckt?

RECHTSANWALT ALEXANDER TODOR-KOSTIC:
Die derzeitige Androhung einer solchen Vorgangsweise grenzt meines Erachtens an „Nötigung“, weil die Bestimmung des § 110 StGB die eigenmächtige Heilbehandlung verbietet. Darunter ist auch eine Testung im Rahmen einer Diagnoseerstellung zu verstehen, auch wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Darüber hinaus können zwar gem. § 5 Abs 1 Epidemiegesetz Menschen auch verpflichtet werden, „sich den notwendigen ärztlichen Untersuchungen sowie der Entnahme von Untersuchungsmaterial zu unterziehen“, sofern sie krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig sind.

Damit ist aber auch klargestellt, dass gesunde, nicht krankheitsverdächtige oder nicht ansteckungsverdächtige Personen nicht dazu verhalten werden können, sich einem zwangsweisen (Massen)Test zu unterziehen. Die Beweislast für den Krankheitsverdacht oder Ansteckungsverdacht liegt jedenfalls beim Staat, der die Grundrechte des Schutzes auf körperliche Unversehrtheit sowie der Achtung der Privat- und Familiensphäre zu beachten hat. Wenn Menschen daher vor die Alternative gestellt werden, sich entweder testen zu lassen oder sich in eine einwöchige Quarantäne zu begeben, wäre das möglicherweise eine Nötigungshandlung bzw. auch ein Eingriff in das Grundrecht der Erwerbsausübungsfreiheit.

Nachdem eine solche Gesetzesänderung bis dato nicht erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass die Bundesregierung von dieser abstrusen Ankündigung wieder abgeht, nachdem es ja auch im Parlament zuletzt heftigen Widerstand der Opposition gab und ein solches (einfaches) Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Widerspruch mit Verfassungsgesetzen stünde. Aber warten wir mal ab, was dieser völlig aus dem Ruder geratenen Bundesregierung noch einfällt.

Wir „Rechtsanwälte für Grundrechte“ werden uns jedenfalls mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln zu wehren wissen! Dies im Interesse einer ohnehin schon schwer geprüfte Zivilgesellschaft, die uns in ihrer Verzweiflung täglich mit hunderten Anfragen konfrontiert, die wir derzeit trotz größter Mühe nicht mehr alle beantworten können, was wir sehr bedauern. Leider verfügen wir über kein „Kommunikationsbudget“ von € 210 Mio, wie es sich die Bundesregierung zuletzt beschlossen hat, sondern arbeiten zum Großteil auf rein idealistischer Basis!

PRESSETEAM AUSTRIA:
Herr Mag. Todor-Kostic, wir bedanken uns herzlich für dieses sehr informative Gespräch und wünschen Ihnen Frohe Weihnachten und einige entspannte Tage. Wir würden uns freuen, wenn wir möglichst zeitnah ein weiteres Interview zur Frage der rechtlichen Grundlagen für eine direkte oder indirekte Impfpflicht mit Ihnen führen könnten, da dieses Thema ebenso sehr viele Menschen bewegt.

RECHTSANWALT ALEXANDER TODOR-KOSTIC:
Sehr gerne stehe ich Ihnen auch weiter für Auskünfte zur Verfügung. Ich wünsche auch Ihnen und allen Leserinnen und Leser trotz dieser merkwürdigen und belastenden Zeit ein wunderschönes Weihnachtsfest und das Allerbeste für das Jahr 2021, welches sich deutlich von der vorangegangenen Zeit unterscheiden möge.

Informieren Sie sich bitte weiter auch über die Ihnen bekannten Plattformen der „Rechtsanwälte für Grundrechtewww.afa-zone.at und www.acu-austria.at sowie unserer Partnerbewegung „RESPEKTwww.respekt.plus . Bleiben Sie kritisch und wachsam! Alles Gute!

Weihnachtsinterview mit Mag. Alexander Todor-Kostic, LL.M., 1

Todor-Kostic Rechtsanwälte
Gesellschafter RA Mag. Alexander Todor-Kostic, LL.M.
Gesellschafterin RA Mag. Silke Todor-Kostic
Karawankenplatz 1
9220 Velden am Wörthersee

Email: [email protected]
Webseite: www.todor-kostic.at
Telefon: +43 4274 / 200 80

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