Mittlerweile haben viele Menschen von den Plänen des Weltwirtschaftsforums gehört: “Willkommen im Jahr 2030: Ich besitze nichts, habe keine Privatsphäre, und das Leben war noch nie besser.” Eine selbsternannte Elite aus Multimilliardären und deren Speichellecker möchten die Menschen zunächst verarmen und verelenden und ihnen dann selektiv das “gewähren”, was ihnen eigentlich von Geburt an zusteht. Diese WEF-Pläne sind menschenrechts- und somit verfassungswidrig.

Was braucht man eigentlich, um ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten? Was braucht es zu Ermittlungen und der Einleitung eines Verfahrens? In Zeiten wie diesen reicht es, nicht der Meinung der Regierung zu sein. Tatsächlich sind die Verfassungsfeinde ganz andere Personenkreise – und sie scheinen mit den Regierungen verbündet zu sein.


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Das Weltwirtschaftsforum will Privateigentum abschaffen (siehe auch Cicero: Glücklich ohne Eigentum) – und das bereits im kommenden Jahrzehnt. Diese Pläne widersprechen aber der Menschenrechtskonvention, die in Österreich in Verfassungsrang steht – in Deutschland großteils im Grundgesetz abgebildet ist.

Artikel 17 der Menschenrechtskonvention (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) definiert die Eigentumsgarantie:

1. «Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.»

2. «Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.»
(Das Recht auf Eigentum wurde bereits in der französischen Menschen- und Bürgerrechtserklärung aus dem Jahre 1789 als «unverletzliches und geheiligtes Recht» festgeschrieben.)

Humanrights.ch

Anwendbar ist zudem auch das Verbot der Sklaverei in Artikel 4. Denn ein Mensch, dem nichts gehört, ist von anderen abhängig und somit nicht frei.

«Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.»

Humanrights.ch

Ebenso passend ist Artikel 12, der Schutz der Freiheitssphäre des Einzelnen.

Speziell Artikel 12 ist heute schon massiv aufgeweicht, denn die Überwachungssucht der Staaten kennt keine Grenzen mehr, ebenso der Wahn der Hausdurchsuchungen zu Zwecken der Einschüchterung und Erziehung von Regimegegnern. Zu diesem Paragraphen gehört laut Erläuterungen übrigens auch die Integrität (was etwa eine medizinische Behandlung gegen den Willen der Betroffenen ausschliesst).

Die Pläne des WEF widersprechen darüber hinaus auch Artikel 19: Meinungs- und Informationsfreiheit, Artikel 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Wir leben in einem Zeitalter, in dem offen Zensur und massive Einschränkungen der Versammlungsfreiheit diskutiert werden. Angeregt wird das vor allem von den Multimilliardären, die sich Philantropen nennen. Diese fordern weltweite Zensur, um ihre Interessen zu schützen – und setzen dies beispielsweise in sozialen Medien bereits heute beinhart durch. Das Weltwirtschaftsforum ist federführend in diesen Bestrebungen.

In Europa gilt zudem meist die EMRK, die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese spezifizert die allgemeinen Menschenrechte bzw. erklärt die Dimension der einzelnen Punkte genauer. Auch dort ist klar, dass die Pläne des Weltwirtschaftsforums als auch die Pläne der UN Agenda 2030 vielfältig gegen diese Grundrechte verstoßen.

Was muss also geschehen, dass der Verfassungsschutz Organisationen wie das WEF, alle Mitglieder und Sympathisanten rechtlich verfolgt und die klar verfassungswidrigen Aktivitäten unterbindet? Und als letzte Anmerkung: Es sollte einem schon sehr seltsam vorkommen, wenn eine nie demokratisch gewählte “Elite” in Privatjets an einen Luxus-Veranstaltungsort anreist, um dort hinter verschlossenen Türen zu besprechen, wie man das Privateigentum (der anderen) weltweit abschaffen kann. Das sollte auch den letzten Zweiflern die Augen öffnen.


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