Die Partei MFG äußert sich bestürzt zum geplanten Krisensicherheitsgesetz, zu dem nur noch wenige Tage Stellungnahmen eingereicht werden können. Das Gesetz müsse im Sinne von Demokratie und Verfassung vollständig neu verfasst werden. Die aktuelle Ausführung wäre schwammig formuliert, rechtsstaatlich bedenklich und durchwegs demokratiefeindlich – sie müsse deshalb abgelehnt werden.

„Der vorgelegte Gesetzesentwurf zum Krisensicherheitsgesetz offenbart ein bedenkliches Verhältnis zu Demokratie“, ist LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann, bestürzt. Das Problem sei darin zu begründen, dass der Begriff einer „Krise“ völlig schwammig formuliert ist und somit keine rechtlich gesicherte und nachvollziehbare Feststellung einer Krise möglich ist. In der vorliegenden Form handelt es sich um ein Ermächtigungsgesetz, welches ermöglicht, unter Umgehung von Parlament und Demokratie weitreichende Entscheidungen über das Schicksal der Bevölkerung und des Landes zu treffen.

Dabei haben demokratieferne Vorgänge während der so genannten Corona-Krise gezeigt, in welchen dystopischen Albtraum die ÖVP und die Grünen Österreich führen wollen.

Es gab weder eine ordentliche wissenschaftliche noch eine seriöse politische Auseinandersetzung, sondern nur eine von oben herab diktierte Einheitsmeinung. Erst jetzt, nach über drei Jahren, wird auf allen Ebenen eingestanden, dass eine Krise im behaupteten Ausmaß nie existierte und auch die getroffenen Maßnahmen nutzlos bis schädlich waren. Das Problem daran: Viele Kritiker hatten von Anfang an recht, wurden aber nicht im Zuge eines demokratischen Diskurses gehört, der aber speziell im Krisenfall unbedingt erforderlich wäre.

Das schändliche Fehlverhalten während der Corona-Krise zeigt, dass man der Regierung keinesfalls mehr Rechte einräumen darf, sondern vielmehr daran arbeiten muss, auch ihre bestehenden Eingriffsrechte zu evaluieren und gegebenenfalls zu reduzieren. „Es kann nicht sein, dass es auf Zuruf aus dem Ausland, beispielsweise durch die demokratieferne WHO, möglich wird, eine Krise zu erfinden und dann totalitäre Maßnahmen auszurollen“, mahnt LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann. „Genau so wenig, wie Befindlichkeiten im Inland ohne wissenschaftliche Prüfung und ohne breite demokratische Diskussion zur Ausrufung einer behaupteten Krise führen dürfen.“

Wie die MFG Burgenland in ihrer Stellungnahme zum Bundes-Krisensicherheitsgesetz korrekt ausführt, ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung spätestens nach dem blindwütigen Verschleudern von unvorstellbaren 46 Milliarden Euro im Rahmen der Corona Krise schwer erschüttert – obwohl öffentliche Mittel nur rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden dürfen.

Die MFG Österreich schließt sich der Forderung an, dass es in Österreich keine Krisenbewältigung ohne Einbeziehung der Bevölkerung geben darf. Dazu zählt auch eine andauernde, wahrheitsgetreue und umfassende Information.

Die MFG Österreich fordert deshalb die im Parlament vertretenen Parteien und ihre Vertreter dazu auf, die Erlassung des Bundes-Krisensicherheitsgesetz (B-KSG) sowie die gleichzeitig geplanten Änderungen im Wehrgesetz 2001 und im Meldegesetz 1991 abzulehnen und gemeinsam einen Gesetzestext zu erarbeiten, der mit demokratischen Prinzipien und der Bundesverfassung übereinstimmt.

Es besteht noch bis zum 2. März 2023 die Möglichkeit, zu dem geplanten Gesetz eine Stellungnahme abzugeben. „Wir appellieren an alle Bürger, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Gemeinsam können wir die Verabschiedung dieses demokratiefeindlichen Gesetzes vielleicht verhindern“, so Aigner

Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/245?selectedStage=101

Mündliche Stellungnahme von MFG-Bundesobmann und Labg. Joachim Aigner:

Offizielle Stellungnahme der MFG Österreich:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/235378

Stellungnahme der MFG Burgenland:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/235594

 


Krisensicherheitsgesetz soll Regierung zur Umgehung der Demokratie ermächtigen 1

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