„Im Namen der Republik“ erging am 24. März unter der Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2 ein Sensationsurteil, das der Panikpolitik der Regierung Kurz eine schallende Ohrfeige erteilt.

Das Gericht hält an mehreren Stellen fest, dass ein PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Dieses wahrscheinlich faktisch korrekte Urteil erteilt indirekt der gesamten Corona-Politik in Österreich eine Absage, welche auf ebendiesem Test beruht.

Das Verwaltungsgericht Wien hat einer Beschwerde der FPÖ gegen die Untersagung ihrer für 31. Jänner in Wien angemeldeten Versammlung stattgegeben. „Die Untersagung erfolgte zu Unrecht“, heißt es im Namen der Republik. In der Urteilsbegründung führt das Gericht auf Basis wissenschaftlicher Studien aus, dass die von der Landespolizeidirektion Wien vorgebrachte Begründung für die Untersagung völlig haltlos ist. Das Gericht stimmt den Ausführungen in der Beschwerde „in allen Punkten“ zu und geht sogar noch weit über die von der FPÖ selbst vorgebrachten Argumente hinaus. Insbesondere die verwendeten Kriterien und Definitionen zur Feststellung der Zahl von Corona-Erkrankten werden massiv hinterfragt.

„PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet“

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sogar laut der Weltgesundheitsorganisation WHO „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“. Der Gesundheitsminister verwende jedoch eine ganz andere, viel weitere Falldefinition für Covid-19-Erkrankungen, mit denen sich die Untersagung einer Versammlung jedoch nicht begründen lasse, denn:

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass in der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, auf welcher die Untersagung durch die Landespolizeidirektion Wien basierte, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“.

Das Gericht wörtlich:

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

Hier das Originalurteil auf der Seite der Tagesstimme: Verwaltungsgericht_Urteil-PCR-Test

Die FPÖ wird heute der Öffentlichkeit weitere Details aus dem bahnbrechenden Erkenntnis präsentieren. Klubobmann-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch und Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak haben für 11 Uhr eine Pressekonferenz einberufen, die live auf FPÖ-TV mitverfolgt werden kann:




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