„Effektives“ Impfpflichtgesetz in Österreich birgt Todesrisiko

Der Staat Österreich zwingt Menschen zu einer potenziell tödlichen Behandlung. Deutsche Richter nennen das „vorsätzliche Tötung“.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist bekanntlich auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Damit hat sich unter anderen ein prominenter Jurist auseinandergesetzt, nämlich der aktuelle Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, Christoph Grabenwarter. Er hat vor zehn Jahren einen umfangreichen Kommentar dazu verfasst. Nun wird er vor die Frage gestellt werden, ob der Staat Österreich seine Bürger dazu zwingen darf, sich einer potenziell gesundheits- und lebensgefährdenden, experimentellen Behandlung unterziehen zu müssen, ohne nachweislichen Nutzen für andere und ohne Kenntnis des Nutzens für sich und des Risikos.

In Deutschland ist die Debatte um die geplante Impfpflicht voll entbrannt. In Österreich hat sie eigentlich gar nie so richtig stattgefunden, denn sie wurde in extrem kurzer Zeit durchgepeitscht – und dann nach wenigen Wochen wieder „ausgesetzt“. Mittlerweile hatte sich gezeigt, dass die Impfungen und schon gar nicht die Impfpflicht der ersehnte „Weg aus der Pandemie“ sind, sondern eher das Gegenteil der Fall ist. Dennoch weicht die Regierung keineswegs von ihrer Linie ab, denn mit 1. Juni wird die Impfpflicht wieder automatisch in Kraft treten. Die Zeit nützt man offenbar, um das Gesetz „effektiver“ zu machen und um den Bürgern möglichst keine Lücken zu bieten, um der Impfpflicht zu entkommen. Näheres lesen Sie hier: Regierung hat Impfpflichtgesetz geändert

Doch der enorme Druck, der hier vom Gesetzgeber aufgebaut wird, hat gravierende Konsequenzen. Denn mittlerweile ist hinreichend nachgewiesen, dass durch die Covid-19-Injektionen Menschen schwer zu Schaden oder gar zu Tode gekommen sind. Menschen, die zuvor gesund waren. Ihnen wird durch die Impfpflicht jedoch nicht mehr die Wahl überlassen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen oder nicht.

Deutsche Richter: Staat tötet mit Impfpflicht vorsätzlich

In Deutschland warnte kürzlich eine Reihe von Richtern und Staatsanwälten, dass der Staat mit der „Impfplicht vorsätzlich Menschen tötet“. In einer Stellungnahme zum geplanten Gesetz begründeten sie diesen heftigen Vorwurf damit, dass nachweislich Menschen zu Tode gekommen seien und dies nicht nur vermutlich passieren könne. Selbst wenn diese Fälle in der Gesamtrelation zu den verabreichten Impfungen nur wenige seien, liege hier zumindest eine versuchte Tötung vor. Die Tötung eines Menschen in Kauf zu nehmen sei aber mit nichts zu rechtfertigen, stellt das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte*“ fest.

Diese Argumente gelten in selber Weise für Österreich, wo die Impfpflicht bereits umgesetzt ist. Auch hier nimmt der Staat nicht nur in Kauf, dass Menschen an den verpflichtenden Impfungen sterben könnten, sondern es ist erwiesen, dass bereits etliche daran verstorben sind. Mittlerweile greift ja nicht einmal mehr das Argument des Fremdschutzes, denn Geimpfte wie Ungeimpfte sind gleich ansteckend. Und, so stellen die Richter fest, ein Eigenschutz ist nicht gegeben, wenn die Impfung das eigene Leben kostet. Wenn eine Behandlung, zu der Menschen per Gesetz gezwungen werden, ihnen Schaden zufügen kann bis hin zum Tod, steht dies also nicht im Einklang mit den Menschenrechten und der österreichischen Bundesverfassung. Und hier wäre wieder der Verfassungsgerichtshof gefragt, mit seinem Präsidenten Christoph Grabenwarter.




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