Rechtsanwalt Philipp Kruse verweist auf das neueste Gutachten von Prof. Dr. Ulrike Kämmerer zur Un-Tauglichkeit des PCR-Tests und erläutert, was dies juristisch bedeutet. Das Gutachten steht hier zum Download bereit.

von RA Philipp Kruse

In ihrem Gutachten vom 1. Jan. 2023 zur Tauglichkeit der RT-qPCR-Testmethode («PCR-Test») gelangt Frau Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmer zu folgendem Ergebnis:

„Zur Testung asymptomatischer und selbst symptomatischer Menschen anhand eines Nasen‐ Rachenabstrichs, wie er massenweise unkritisch und überwiegend von nicht‐medizinischen Personal OHNE (hierbei entscheidend: entgegen der WHO‐Forderung!) Anamnese‐ und Symptomerhebung bei den Getesteten erfolgt, ist die eingesetzte RT‐qPCR in jeglicher Form nicht tauglich, eine Infektion und vor allem eine Infektiosität mit SARS‐CoV‐2 zu erkennen.“

Prof. Dr Kämmerer; siehe Gutachten S. 39.

Mit anderen Worten:

Ein positiver PCR-Test hat epidemiologisch betrachtet keine Beweiskraft. Und ein mit positivem PCR-Test Verstorbener ist „nur“ mit positivem PCT-Resultat verstorben. Über die wahre Todesursache sagt der Test rein gar nichts aus.

Kämmerers Gutachten reiht sich ein in eine Fülle eindeutiger Evidenz der letzten 3 Jahre zum Beweis der Untauglichkeit der «Methode PCR-Test» bzgl. des Nachweises einer Covid-19-Erkrankung.

Seit 3 Jahren wird der PCR-Test von Gesundheitsbehörden aller Welt noch immer bedenkenlos als «der Goldstandard» verwendet, um die Illusion einer gefährlichen epidemiologischen Bedrohung aufrechtzuerhalten. Die bis 2020 üblichen und bewährten Diagnosemethoden wurden dabei bis heute völlig außer Acht gelassen.

Korrektur in Sicht? Fehlanzeige!

Nach wie vor rechtfertigt die WHO ihre jeweils routinemässig verlängerte «Pandemie» («Public Health Emergency of International Concern / PHEIC» gem. Art. 12 der internat. Gesundheitsvorschriften) ausschliesslich auf der Basis weltweit erhobener PCR-Fallzahlen und Todesfälle/Hospitalisierungen mit positivem PCR-Resultat. Ob SARS-CoV-2 in diesen Fällen jeweils eine entscheidende Rolle gespielt hat und nicht vielmehr andere Faktoren, interessiert die WHO keine Spur.

Selbstverständlich rechtfertigen auch Schweizer Bundesrat und Parlament auf dieser nichtigen Basis (dem PCR-Test) die weitreichendsten Eingriffe in die Rechte der Schweizer Bevölkerung, in unsere Gesundheit und in unsere Wirtschaft. Auf dieser nichtigen Basis wurde nicht nur das Notrecht eingeführt, sondern auch das Covid-19-Gesetz, welches das Parlament kürzlich bis 30. Juni 2024 verlängert hat (und zwar mit sofortiger Wirkung), ohne das fakultative Referendum abzuwarten (wegen angeblicher besonderer Dringlichkeit und Gefahr; im Verfahren der dinglichen Gesetzgebung; Art. 165 Abs. 1 BV).

Kämmerers Gutachten ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur überfälligen Korrektur eines alles beherrschenden globalen – geradezu kriminellen – Systemfehlers. Gegen diesen Systemfehler und gegen die kriminellen Treiber desselben müssen wir genauso konsequent vorgehen, wie gegen die Treiber rechtswidrig zugelassener, nutzloser und schädlicher „Covid-19-Impfungen“.

Herzlichen Dank an Frau Prof. Dr. Kämmerer!

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Prof. Dr. Ulrike Kämmerer zur Un-Tauglichkeit des PCR-Tests 1

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