Eine nicht mehr hinzunehmende Maßnahmenpolitik und „Nötigung“ einer gesamten Zivilgesellschaft unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes!

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

Niemals hätten wir uns als schon seit Jahrzehnten in Österreich vereidigte Rechtsanwälte nur annährend vorstellen können, eine derartige Aussage in einem einst so hochentwickelten Rechtsstaat wie unserem Land irgendwann einmal aussprechen zu müssen. Niemals hätten wir auch nur in unseren schlimmsten Fantasien angenommen, dass unsere Grund- und Freiheitsrechte auf einer weitgehend begründungslosen Basis derart strapaziert werden könnten.

Sehr wohl ist uns bewusst, aus welcher Zeit dieser Spruch stammt, eine Zeit, die hoffentlich nie wiederkommt. Dennoch erinnert aber die Art in der Ausübung staatlicher Autorität in Kombination mit der weitgehenden Beherrschung der Massenmedien mit klaren Tendenzen an sogenannte Scheindemokratien. Die völlig diskussionslose und intransparente Propaganda für ein angeblich alternativloses „Schutzmaßnahmen-Szenario“, um den Menschen eine unmittelbare oder mittelbare Zwangstestung und Zwangsimpfung offenbar um jeden Preis zu oktroyieren, ist nicht mehr hinzunehmen. Dies insbesondere angesichts des vielen Menschen und Kindern zugefügten Leids, der Arbeitslosigkeit, des wirtschaftlichen, persönlichen und gesellschaftlichen Niedergangs von Millionen Menschen.

Aber unsere handelnden „Volksvertreter“ können sich gewiss sein, dass wir gemeinsam mit unseren Mitstreitern der Plattform „Rechtsanwälte für Grundrechte“ sowie mit mittlerweile zigtausenden Medizinern im deutschen Sprachraum aber auch innerhalb der EU (www.afa-zone.at www.acu-austria.at) alles daran setzen werden, dass alle uns mitgeteilten Vorgänge lückenlos aufgeklärt und sämtliche Hintergründe, Fakten und Übergriffe im Rahmen dieser Corona-Politik noch an das Tageslicht kommen werden.

Massenimpfungen „VORSÄTZLICHE KÖRPERVERLETZUNG“

„Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache mir ernste Sorgen um unseren Rechtsstaat!“ Diese Worte äußert Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic in seinem aktuellen Video und kritisiert die jüngst verkündeten diktatorischen Corona-Maßnahmen der Regierung. Besonders die angekündigten verpflichtenden Massentestungen und die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Impfpflicht sieht er als nicht rechtmäßig an.

Wir erreichen den „Höhepunkt einer geradezu diktatorischen Orgie an sukzessiven Grundrechtsverletzungen“, beginnt Todor-Kostic seine Adventbotschaft und nimmt dabei Bezug auf die neuesten Ankündigungen der Regierung. Bis heute wäre die gesundheitsschädliche Chaos-Politik Österreichs nicht haltbar begründet worden: Die Strategien zur Eindämmung des Corona-Virus fußen auf einer medizinisch nicht vertretbaren und durch ein regelrechtes Testinferno begründeten Erhöhung des Infektionsgeschehens.

Die Mortalität von Covid-19 liegt weltweit unter 1%, eine relevante Übersterblichkeit ist nicht nachweisbar, die Situation auf den Intensivstationen entspricht der der letzten Jahre im Winter. Diese Punkte führt Todor-Kostic an und schließt daraus: Eine Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen ist nicht gegeben! Die Einschränkung von Grundrechten wäre jedoch nur nach einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und einer Rechtsgüterabwägung rechtmäßig.

Widerstand ist Pflicht

Tatsächlich stellt er fest, dass immer mehr Menschen die schädlichen Maßnahmen hinterfragen und sich nicht mehr durch Angst- und Panikmache manipulieren lassen. Er zitiert den altbekannten Satz, der heute mehr Gültigkeit denn je zu haben scheint: „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Ein Volk, dem seine demokratische Werteordnung noch wichtig ist, habe sich zu erheben!

Massenimpfungen als Körperverletzung

Hinsichtlich der als Heilsbringer verkauften Massenimpfung ist laut Todor-Kostic „der politische Gesetzgeber strikt daran zu erinnern, dass er die volle Beweislast dafür trägt, dass die bevorstehende Impfung einerseits auch wirklich notwendig und andererseits in Abwägung aller Risiken aufgrund der zu kurzen Testphase nicht unverhältnismäßig gefährlich für unsere Gesundheit ist!“

Weiters schließt er:

„Die vorliegende Ausgangslage kann daher meines Erachtens nur dazu führen, dass es im Rahmen unserer Grundrechtsordnung mangels nachgewiesener Übersterblichkeit durch Covid-19, die auch aufgrund vorliegender Studien nicht wegen der durchgeführten Lockdowns zu Stande kam, sondern durchaus jahreszeitentypisch ist, weder eine direkte oder indirekte Pflicht zu einer Massentestung oder gar Massenimpfung geben darf.

Dies wäre jedenfalls ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Integrität jedes einzelnen im Sinne einer vorsätzlichen Körperverletzung.“

Sein Schlusswort richtet sich an politische Abgeordnete: Jeder von ihnen müsse sich entscheiden, ob er zum Mittäter wird oder ein Volksvertreter bleibt!

Anmerkung der Redaktion:

Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen.

Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen. Der Nürnberger Ärzteprozess jährte sich 1997 zum 50. Mal und damit auch die Geburtsstunde des Nürnberger Ärztekodex von 1947.

Die Nürnberger Regionalgruppe der IPPNW nahm dies zum Anlass, in der Nachfolge des Kongresses „Medizin und Gewissen“ 1996 mit einer Gedenkveranstaltung an die grundlegenden Prinzipien des Kodex von 1947 zu erinnern und den Nürnberger Kodex von 1997 auf heutige medizinethische Fragen zu beziehen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex




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