⭕ERFOLG VOR DEM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE – UNSERER BESCHWERDE WURDE STATTGEGEBEN UND DIE VERLETZUNG DER VERTEIDIGUNGSRECHTE FESTGESTELLT ‼
▶ Auch wenn es unserer Mandantin, Frau Hildegard Gaggl, leider nichts mehr bringt, da diese vor rund einem Jahr in einem Frauengefängnis in Niederösterreich gestorben ist, steht fest, dass das gegen sie durchgeführte Verfahren vor dem LG Klagenfurt als Geschworenengericht und dem Obersten Gerichtshof gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat.
▶ Wir verstehen heute noch nicht, warum man das gem. § 127 Strafprozessordnung (StPO) vorgesehene dritte Gutachten nicht mehr eingeholt hat, obwohl das sowohl von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt als auch der Verteidigung ausdrücklich beantragt wurde. Es hätte nur zu einer minimalen Verlängerung des Strafprozesses geführt und die gesamte Beweisgrundlage für die Geschworenen auf den Tisch gebracht.
✅Dennoch ist es wichtig, dass der EGMR diese Menschenrechtsverletzung aufgegriffen hat, da damit klargestellt wird, dass es gerade bei der Beurteilung einer Unzurechnungsfähigkeit der Einhaltung besonderer Anforderungen bedarf, da die Konsequenzen weitreichend sind. Für die Familie ist diese Entscheidung jedenfalls sehr wertvoll, wie es auch der Mediensprecher des OGH zum Ausdruck brachte.
▶ Entnehmen Sie weitere Details dem beigefügten Artikel aus der Kleinen Zeitung vom 14.11.2022!
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Zum ORF-Beitrag:
https://kaernten.orf.at/stories/3182028/
◼ Zur Originalentscheidung:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-220934
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