Statement von Alexander Todor-Kostic anlässlich der Pressekonferenz zur Gründung des „Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss“ ACU-A in Wien!
Dabei handelt es sich um eine Kooperation der „Rechtsanwälte für Grundrechte“ mit der schon länger gegründeten Plattform „RESPEKT“, die es sich zum Ziel gesetzt hat, alle bisherigen Strategien der österr. Bundesregierung sowie die damit verbundenen, sehr einschneidenden staatlichen Beschränkungen der Bevölkerung auf einer validen Faktenlage zu hinterfragen und darüber – unbeeinflusst von politischen Parteien, Medien und sonstigen Institutionen – objektiv Bericht zu erstatten.
Wir können als Rechtsanwälte, die ihren Eid auf die österr. Bundesverfassung und unsere Grund- und Werteordnung abgelegt haben, nicht mehr schweigen.
Alexander Todor-Kostic war seit über 20 Jahre Standesvertreter in verschiedensten Funktionen der RAK Kärnten, aber auch des Österreichischen Rechtanwaltskammertages, dort unter anderen Arbeitskreismitglied für Grund- und Freiheitsrechte. Mit dieser Spezialkompetenz und dem umfangreichen Erfahrungsschatz, aber auch mit einer gewöhnlichen juristischen Ausbildung kommt man als mündiger und kritischer Staatsbürger eigentlich nicht mehr umhin, die Dinge beim Namen zu nennen. Warum dies derzeit (noch) viel zu wenige Menschen tun, liegt auf der Hand. Wir werden quasi täglich von den führenden Medien in einer seit zig Jahren beispielslosen einseitigen Berichterstattung befeuert, die primär auf Angst und Panik aufgebaut ist. Die österr. Bundesregierung investiert nachweisbar Millionen in ihre Berater, aber auch die größten Printmedien, um die Menschen in groß angelegten Werbekampagnen und Hochglanzdramatisierungen von der Alternativlosigkeit ihrer (inhaltlich längst verfehlten) Corona-Strategie zu überzeugen. Wir machen daher niemanden einen Vorwurf: Ohne die Mühe einer eigene Recherche und ohne fundierte Informationsbeschaffung ist man natürlich dazu geneigt, diesen derzeitigen Zustand einfach hinzunehmen, immerhin geht es ja um unsere Gesundheit, zu welchem Thema logischerweise niemand Kompromisse machen möchte.
Und ja, unsere Gesundheit hat oberste Priorität.
Keiner von uns will sich einer unbekannten Krankheit aussetzen, niemand will seine Familienangehörigen, Freunde und Bekannten in ernste Gefahr begeben, jeder von uns will selbstverständlich gesund sein und auch bleiben! Trotz dieses natürlichen Bedürfnisses darf der Gesundheitsschutz aber kein Vorwand für massive und unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe sein, die sachlich nicht zu rechtfertigen sind. Gesundheitsschutz darf nicht soweit führen, dass im ausschließlichen Interesse einer kleineren Risikogruppe der Großteil der Bevölkerung persönlich und wirtschaftlich so beschränkt und beeinträchtigt wird, dass der psychische, körperliche und wirtschaftliche Schaden für die Nachfolgegenerationen ein Vielfaches dessen beträgt, was durch den Schutz der in ihrer Gesundheit konkret bedrohten Risikogruppe erreicht werden kann. Das heißt keinesfalls, dass man jetzt die Schicksale älterer Menschen gegen jene von jüngeren abwägen sollte, sondern vielmehr, dass sich die Risikogruppen wie bisher im Rahmen ihrer Eigenverantwortung weiter selbst zu schützen haben und man zusätzlich von Seiten der öffentlichen Hand alles zu unternehmen und Konzepte zu entwickeln hat, wie man diese Menschen – insbesondere auch durch das Risiko neu auftretender und mutierender Viren- noch besser in ihrer Integrität schützen kann.
Ungeachtet der Tatsache und des Grundes, warum diese völlig überzogene Vorgangsweise wiederholter (harter oder leichter) Lockdowns quasi weltweit vollzogen wird,
steht mittlerweile fest, dass ein Strategiewechsel stattzufinden hat. Dies, da jedenfalls in Österreich und Deutschland durch Sars-Cov2 weder eine Übersterblichkeit noch ein ausreichendes Krankheitsrisiko für den überwiegenden Teil der Bevölkerung verursacht wird. Weiters kann die seit Jahren infolge falscher Entscheidungen der Politik heruntergesparte Infrastruktur in den Krankenanstalten ebenso keine sachliche und verhältnismäßige Rechtfertigung für die derzeitigen drastischen Maßnahmen gegen die gesunde Bevölkerung sein. Dies auch dann nicht, wenn sich die teilweise „glühenden“, beratungsresistenten Befürworter aller sogar gegen unsere Kinder gesetzten Maßnahmen gegenwärtig in einer geradezu schäbigen und pietätslosen Art und Weise einzelner, öffentlich publik gemachter Krankheits- und Todesfälle in mittleren oder jüngeren Altersgruppen bedienen, um von der unvertretbaren „Maßnahmenpolitik“ und von den mittlerweile feststehenden Fehlentscheidungen der österr. Bundesregierung abzulenken! Meistens wohlwissend, dass diese Einzelfälle – so bedauerlich sie genauso wie jeder Tote aufgrund einer Krebs-, Herz- oder sonstiger Erkrankungen oder wie jedes täglich verhungernde Kind in den Entwicklungsländern dieser Welt ist – nichts an dem insgesamt minimalen Bedrohungsszenario für den Großteil unserer Bürger des Landes ist. Jedem steht es natürlich frei, sich vor verschiedensten Szenarien auf der Welt zu fürchten oder vorsichtiger durchs Leben zu gehen, weshalb es auch niemanden verboten werden sollte, sich auch in Zukunft wo auch immer selbst zu schützen und auch zu maskieren, zu welchem Zweck nur das unseres Wissens noch immer in Kraft stehende Vermummungsverbot aufgehoben werden müsste.
Und noch etwas Wesentliches:
Die Frage der Verhältnismäßigkeit von derart massiven und langandauernden Grundrechtseinschränkungen ist in einer entwickelten Demokratie wie der Republik Österreich keine parteipolitische, sondern eine gesellschaftspolitische Thematik. Diese ist daher unter den Garantien des Rechts- und Verfassungsstaates und der national sowie supranational vorliegenden Judikatur auf evidenzbasierten Fakten transparent zu beurteilen, auch wenn das derzeit noch sehr viele Bürger dieses Landes aus den unterschiedlichsten Gründen (Uninformiertheit, blinder Parteigehorsam, Beeinflussung durch Medienkampagnen oder wegen ihres persönlichen Profits oder Machterhalt in verschiedensten Positionen) nicht hören wollen. Und auch wenn es möglicherweise der Strategie der derzeitigen österr. Bundesregierung entspricht, durch die gezielte Manipulation der breiten Masse mithilfe der führenden Medien ohne öffentlichen Aufschrei ihre eigentlich mangels jedes nachweisbaren Nutzens längst gescheiterte „Corona-Gesundheitsschutz-Strategie“ weiter mit allen Mitteln durchzupressen, ist es unser Meinung zumindest Aufgabe einer bestimmten intellektuellen Bevölkerungsschicht, wozu wir aufgrund des angesprochenen Stufenbaus der Rechtsordnung primär Menschen mit juristischer Ausbildung meinen, sich mit der Rechtmäßigkeit der staatlichen Restriktionen inhaltlich auseinander zu setzen.
Was sind die derzeitigen Fakten? Warum wird uns verschwiegen,
• dass bis zum 20.11.2020 laut Statista 2020 in Österreich nach 2,8 Mio durchgeführter Tests nur 8,3 % als bestätigte Krankheitsfälle registriert wurden, wovon bekanntlich 80 % laut WHO einen milden Verlauf nehmen und daher völlig ungefährlich sind.
• dass somit bezogen auf die Gesamtbevölkerung Österreichs (8,859 Mio im Jahre 2019) jedenfalls 97,35 % der Bevölkerung weder positiv getestet und vor allem nicht erkrankt, sondern gesund sind. Warum wird trotz dieser Ausgangslage dennoch von einer Pandemie bzw. einer drohenden Katastrophe gesprochen?
• dass ein positiver PCR-Test nichts über eine tatsächliche Erkrankung aussagt, da dieser zur Diagnostik und zur Feststellung einer Erkrankung ohne Symptome und Laboruntersuchung ungeeignet ist, wie sich bekanntlich aus der eigenen Gebrauchsanweisung dieser PCR-Tests ergibt!
• dass nur der sogenannte CT-Wert Hinweise auf eine relevante Viruslast angibt, welcher aber beispielsweise vom deutschen RKI, auf welchen sich die österr. Bundesregierung immer wieder berufen hat, seit Monaten nicht oder nur in Ausnahmefällen bei den Laboren abgefragt wird.
• dass bei der Angabe der „Infektionszahlen“ maximal 10 % aller positiv getesteten Menschen überhaupt Symptome des SARS-CoV-2-Virus zeigten und alle anderen Menschen daher als gesund und nicht als (symptomlos Erkrankte) zu qualifizieren sind.
• dass das Risiko einer Sterblichkeit (Mortalität) durch Corona nach Angabe der WHO bei nur ca. 0,23 % liegt, wie zuletzt sowohl die Stanford als auch Streeck-Studie eindrucksvoll beweisen haben. Daraus kann nach den bisherigen Beurteilungsstandards in Verbindung mit den anderen dargestellten Fakten eine Epidemie von nationaler Tragweite nicht begründet werden.
• dass in Österreich jedes Jahr rund 83.000 Menschen sterben, was einer Tagesrate von durchschnittlich 227 entspricht, sodass nach dem derzeitigen Stand im Jahre 2020 noch von keiner Übersterblichkeit auszugehen ist, und somit auch die zuletzt als Horrorzahlen propagierten 100 Corona-Toten in Relation zu den weit höheren Grippetoten vergangener Jahre zu setze sind.
• dass die angeblichen, in jeder nur denkbaren Form registrierten Corona-Toten alle schwer vorerkrankt, im Durchschnitt jedenfalls über 80 Jahre alt waren, und damit grundsätzlich schon ein höheres Sterberisiko hatten, so bedauerlich auch jeder einzelne Todesfall ist.
• dass eine Überlastung der Krankenhäuser auch in den Vorjahren bereits infolge hoher Influenza-Patienten immer wieder vorlag und das Gesundheitswesen zuletzt durch millionenfache Testungen und durch die gesundheitlichen und psychischen Folgen aufgrund der wiederholten Lockdowns massiv belastet wird, ganz abgesehen von den wirtschaftlichen Kollateralschäden.
• dass die Krankenhäuser im Frühjahr und Sommer 2020 vielfach leer standen, die Mitarbeiter in Kurzarbeit gingen und in all diesen Monaten h Patienten notwendige Operationen und Behandlungen vorenthalten wurden.
• dass man sehr wohl die Kapazitäten in den Krankenanstalten – zumindest teilweise – relevant erweitern hätte können, wenn die „zweite Welle“ angeblich für die politischen Entscheidungsträger tatsächlich schon seit April/Mai 2020 vorhersehbar war, auch wenn dieses offenkundige Versagen nunmehr damit gerechtfertigt wird, dass man das nötige Personal nicht in einem so kurzen Zeitraum für den Intensivbereich ausbilden hätte können, wozu uns aber eindeutig andere Stellungnahme von Experten aus dem Gesundheitsmanagementbereich vorliegen.
• dass durch unzähligen Studien in der Vergangenheit, aber vor allem im Jahre 2020, die Unwirksamkeit von MNS-Masken – sogar auch von der WHO – ebenso mehrfach bewiesen wurde wie die Tatsache, dass das Tragen von Masken – vor allem bei Kindern – nachweislich eine erhebliche Gesundheitsgefährdung mit sich bringt.
Wir sind aufgrund des Vertrauens in unseren Rechtsstaat überzeugt davon, dass irgendwann der Tag kommen wird, an dem uns allen auf diese Fragen die schon seit Monaten eingeforderten Antworten gegeben werden müssen. Hoffentlich ist es dann nicht für viele Menschen zu spät……
https://www.youtube.com/watch?v=n7xfaQmpUoc
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Todor-Kostic Rechtsanwälte
Gesellschafter RA Mag. Alexander Todor-Kostic, LL.M.
Gesellschafterin RA Mag. Silke Todor-Kostic
Karawankenplatz 1
9220 Velden am Wörthersee
Email: [email protected]
Webseite: www.todor-kostic.at
Telefon: +43 4274 / 200 80
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