Ein Arktikel von www.wochenblick.at
Studie belegt: Asymptomatische nicht ansteckend! Quarantäne nicht haltbar!
Von Leitmedien und Politikern beharrlich ignoriert: Der Umstand, dass Symptomlose im Corona-Infektionsgeschehen keine Rolle spielen, wurde zuletzt in einer Studie mit nahezu 10 Millionen Teilnehmern gezeigt. Die auf den Pressekonferenzen der österreichischen Bundesregierung vielfach als Rechtfertigung für den Lockdown herangezogene drohende Überlastung des Gesundheitssystems ist faktisch nicht gegeben. Juristen empfehlen jedem einzelnen, sich entschieden für seine Rechte einzusetzen!
Von Siri Sanning
Quarantäneandrohung für Testverweigerer ist möglicherweise Nötigung
Mag. Todor-Kostic zieht in Betracht, dass die österreichische Bundesregierung ihre für Ende Jänner 2020 geplante Strategie des „Freitestens“ aus dem Lockdown doch noch einmal überdenken könnte. Sollte dieses Vorhaben jedoch tatsächlich umgesetzt werden, kündigen er und seine Kollegen von den Anwälten für Grundrechte an, sich mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln zur Wehr zu setzen.
„Die derzeitige Androhung einer solchen Vorgangsweise grenzt meines Erachtens an Nötigung, weil die Bestimmung des §110 StGB die eigenmächtige Heilbehandlung verbietet. Darunter ist auch eine Testung im Rahmen einer Diagnoseerstellung zu verstehen, auch wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt.
Darüber hinaus können zwar gem. §5 Abs.1 Epidemiegesetz Menschen auch verpflichtet werden, sich den notwendigen ärztlichen Untersuchungen sowie der Entnahme von Untersuchungsmaterial zu unterziehen, sofern sie krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig sind. Damit ist aber auch klargestellt, dass gesunde, nicht krankheitsverdächtige oder nicht ansteckungsverdächtige Personen nicht dazu verhalten werden können, sich einem zwangsweisen (Massen)Test zu unterziehen,“ hält Todor-Kostic fest.
„Die Beweislast für den Krankheitsverdacht oder Ansteckungsverdacht liegt jedenfalls beim Staat, der die Grundrechte des Schutzes auf körperliche Unversehrtheit sowie der Achtung der Privat-und Familiensphäre zu beachten hat. Wenn Menschen daher vor die Alternative gestellt werden, sich entweder testen zu lassen oder sich in eine einwöchige Quarantäne zu begeben, wäre das möglicherweise eine Nötigungshandlung bzw. auch ein Eingriff in das Grundrecht der Erwerbsausübungsfreiheit.“
Kein Testsystem für Asymptomatische zugelassen
„Ein Testsystem funktioniert nur unter der Voraussetzung, dass alle Schritte bis zur Erstellung eines Befundes, also von der Probenentnahme über die Analytik bis hin zur Interpretation der Ergebnisse, laut Anleitung und Zulassung durchgeführt werden.
Dies ist nicht gegeben, wenn der Patient keine Symptome hat. Dann ist ein Ergebnis, egal ob positiv oder negativ, ungültig und kann keine Folgen nach sich ziehen.
Soweit überschaubar ist, ist derzeit in Österreich kein Testsystem für die Population von asymptomatischen Menschen zugelassen. Der daher bereits durch die Probenentnahme begangene schwere präanalytische Fehler wird dazu führen, dass das Ergebnis zu verwerfen ist,“ so die klare Aussage der Anwälte für Grundrechte.
Die Plattform Respekt weist zudem darauf hin, dass asymptomatische Menschen weder Vorteile noch Sicherheit durch einen Test haben und stellt auf ihrer Homepage das Formular „Sie können Nein zur Asymptomatischen Testung sagen“ als Hilfestellung zur Verfügung.
Keine gesetzliche Grundlage für das „Freitesten“!
„Beeinspruchen Sie alles, was kommt. Nehmen Sie es nicht einfach hin,“ empfiehlt auch Dr. Brunner (Rechtsanwälte für Grundrechte) in der jüngsten Gesprächsrunde der Plattform Respekt. Es gäbe derzeit auch keine Rechtsgrundlage für das sog. „Freitesten.“
Die Androhung einer Quarantäne oder einer Lockdownverlängerung für Testverweigerer empfindet auch er vielmehr als Nötigung. Es könne nicht sein, dass jemand, der von seinen Rechten Gebrauch macht, benachteiligt und diskriminiert wird.
Keine Ansteckungsgefahr bei Symptomlosen!
„So gut wie kein Quarantänebescheid wird halten, wenn er angefochten wird,“ ist Brunner sicher. „Es gibt das Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, das besagt, es darf nie der Gesunde abgesondert werden, sondern nur der Kranke, nur die Person, bei der die berechtigte Annahme besteht, dass eine Ansteckungsgefahr besteht. Das ist bei einem asymptomatisch Getesteten nicht der Fall.“
Die Judikatur gehe bereits in diese Richtung, erinnert der Anwalt an das Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichts, in welchem festgestellt wurde, dass ein PCR-Test keine geeignete Grundlage ist, um jemanden in Quarantäne zu halten. Auch der Oberste Gerichtshof Österreichs habe bereits geurteilt, dass der PCR-Test unverlässlich ist. Ergo könne niemand aufgrund dieses Tests in Quarantäne geschickt werden.
In Kitzbühel wurde von einer Mutter erfolgreich Beschwerde gegen den Quarantänebescheid ihrer fünfjährigen Tochter eingelegt. Der Bescheid wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben (das Video dazu finden Sie hier oder unter respekt.plus). Der unterstützende Anwalt weist darauf hin, dass ein derartiges Verfahren bei jedem Bezirksgericht eingeleitet werden kann und nicht mit Gerichtskosten verbunden ist.
Bescheide müssen Kriterien erfüllen
Durch eine Änderung des Epidemiegesetzes bestünde seit neuestem die Möglichkeit, dass seitens einer Behörde ein telefonischer Bescheid, eine telefonische Absonderung, verhängt werde, erzählt Brunner. Dabei seien allerdings einerseits gewisse Richtlinien einzuhalten und andererseits müsse dieser telefonische Bescheid zusätzlich unverzüglich schriftlich beurkundet werden.
Der Anwalt dezidiert: „Ein Anruf, wo gesagt wird: `Gehen Sie in Quarantäne.´ reicht nicht aus.“ Abgesehen davon bestehe keine Pflicht, ständig telefonisch erreichbar zu sein und bei unbekannten Nummern sein Handy abzuheben. Er selbst tue dies grundsätzlich nicht. In diesem Fall könne natürlich ein telefonischer Bescheid auch nicht verkündet werden, lächelt Brunner.
Keine evidenzbasierte Faktenlage für Lockdown gegeben
Die erste Voraussetzung für einen Lockdown nach dem COVID-19-Massnahmengesetz ist, dass das Gesundheitssystem zusammenzubrechen droht, erläutert Brunner. „Ich brauche einen medizinischen Notstand, und der Lockdown muss unerlässlich sein, um dem entgegenwirken zu können. Dies ist nicht einmal ansatzweise der Fall,“ so Brunner, der daran erinnert, dass das österreichische Verfassungsgericht bereits den ersten Lockdown als verfassungswidrig beurteilt hatte.
Gesundheitssystem in keinster Weise überfordert
Der Anwalt bezieht sich damit auf die Ausführungen des Gesundheitsökonomen und Autors Dr. Gerhard Pöttler. Dieser stellt nach einer umfassenden Analyse der bundesweit zur Verfügung stehenden Betten- und Personalkapazitäten in Spitälern zweifelsfrei fest, dass die Nachvollziehbarkeit eines dritten Lockdowns aus gesundheitsökonomischer und gesundheitspolitischer Sicht in keinster Weise gegeben ist.
Weder bei den Normalbettenkapazitäten, noch bei den Intensivbetten und auch nicht beim Personal sei eine coronabedingte Überforderung des österreichischen Gesundheitssystems zu bemerken, so Pöttler. Zwar sei in den vergangenen Jahren vieles eingespart worden. Und auch im Zuge der Coronakrise 1 habe man Betten reduziert und Intensivstationen aufgelassen, um sie woanders zusammenzuziehen und entsprechend qualifizierte Pflegekräfte zu bündeln.
Aber – und das sei der springende Punkt – sogar in Spitzenzeiten des Corona-Geschehens seien ausreichend Reserven vorhanden gewesen.
In Österreich stünden insgesamt knapp 64.000 Betten in öffentlichen und privaten Krankenanstalten zur Verfügung. Davon seien mit Stand 21. Dezember lediglich 2412, also rund 3-5%, von Coronapatienten belegt gewesen, 475 von ihnen auf Intensivstationen. Am jüngsten Höhepunkt der Krise (17.-19.November 2020) habe man insgesamt 7500 Coronapatienten verzeichnet. Davon seien 720 auf Intensivstationen untergebracht gewesen.
Pöttler, der die Zahl der österreichweit tatsächlich verfügbaren Intensivbetten – entgegen der Angabe von 2657 auf der HP des Gesundheitsministeriums – auf 1800 bis 1900 schätzt, gibt überdies zu bedenken, dass Patienten, die derzeit als sog. Corona-Patienten gelten, nicht ausschliesslich Corona-Patienten seien. „Sondern es sind Patienten, die möglicherweise einen Herzinfarkt haben, einen Schlaganfall haben, Patienten, die einen Autounfall haben und halt zufällig positiv getestet worden sind. Damit zählen sie automatisch schon als Corona-Patienten.“
Jeder könne diese Zahlen, Daten und Fakten auf der Homepage des Gesundheitsministeriums nachlesen, empfiehlt der Gesundheitsökonom.
Zudem stehe er für Rückfragen gerne zur Verfügung: „Ich bin jetzt auch intensiv in diesem Thema drinnen, auch als Unterstützung beim Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss.“ Es sei dankbar für jede Frage, weil jede Frage auch „dazu führt, dass man wieder jemanden aufklären kann, wie es tatsächlich ist.“
Die kämpferische Spitalsärztin Dr. Konstantina Rösch nimmt in einem Video unter anderem Bezug auf den österreichischen Gesundheitsminister. Er wüßte sehr genau, mutmaßt sie, warum im Hinblick auf die „2.Welle“ im Herbst die Kapazitäten den Sommer über nicht aufgestockt wurden. Weil sie nämlich ausreichend seien. Das sei auch dem Gesundheitsminister klar.
Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Stimmen, die eine coronabedingte Überforderung des Gesundheitssystems in Abrede stellen. Auftretende Probleme seien nicht dem Virus, sondern anderen Faktoren geschuldet. Zudem wurden sogar Intensivbetten abgebaut.
Die Mär von den asymptomatischen Gefährdern …
Eine Infektion sei noch lange keine Infektionskrankheit, berichtet der auf Infektionserkrankungen spezialisierte Dr. Thomas Ly im Corona Ausschuß (Sitzung 29: Der Angriff auf Körper und Seele). Wer keine Symptome habe, werde selbst beim Knutschen bei einem anderen keine Erkrankung auslösen können. Und Dr. Fuellmich ergänzt, dass auch Dr. Fauci in den USA in diesem Zusammenhang von „absolut vernachlässigbar“ gesprochen habe.
„Das Gefährliche an SARS-CoV-2 ist, dass man nicht weiss, ob man damit infiziert ist. Auch Menschen, die keine Symptome zeigen, können andere anstecken, wenn sie mit dem Virus infiziert sind. Deshalb sind Lockdown-Massnahmen notwendig, um die Verbreitung des Virus zu stoppen.“ – Dieses Narrativ ist spätestens seit der Studie „Post-lockdown SARS-COV-2 nucleic acid screening in nearly ten million residents of Wuhan, China“, erschienen in Nature Communications, die an 9.899.828 Einwohnern der chinesischen Stadt Wuhan durchgeführt wurde, widerlegt.
Vom 14. Mai bis zum 1. Juni 2020 waren alle Einwohner Wuhans aufgerufen, sich auf SARS-COV-2 testen zu lassen. Es wurden 300 asymptomatische Fälle entdeckt, die positiv auf SARS-COV-2 getestet wurden. Für alle 300 asymptomatisch Getesteten wurden insgesamt 1.174 Kontaktpersonen nachverfolgt. Keine dieser Kontaktpersonen testete positiv auf SARS-COV-2.
Es wurden auch Cluster für die 300 asymptomatisch Getesteten eruiert. Sie beschränkten sich auf 3,6% der Stadtbezirke von Wuhan. Eine Verbreitung in andere Stadtbezirke fand nicht statt.
Für asymptomatische Fälle ist bekannt, dass ihre Virenlast deutlich hinter der Virenlast zurückbleibt, die von Personen ausgeht, die tatsächlich an COVID-19 erkrankt sind. Zudem ist das Zeitfenster, in dem asymptomatische Personen SARS-COV-2 weitergeben können, sehr kurz, berichten die Autoren.
Somit zeigt die Studie aus Wuhan, dass asymptomatische Träger SARS-COV-2 nicht verbreiten können.
Der Ursprung der Annahme von asymptomatischen Überträgern
„Nach unserem Kenntnisstand war es so, dass Herr Drosten in seinem Preprint am 30.1. berichtet hat, dass es asymptomatische Infektionen gibt und hat als Beispiel sich genau auf diese Frau (Anm.: eine Geschäftsreisende aus Wuhan, China, die Ende Januar die Firma Webasto nahe München besuchte) bezogen,“ resumiert Dr. Reiner Fuellmich (Sitzung 29).
Es habe sich jedoch später herausgestellt, dass sich besagte Dame bei ihren Eltern infiziert und mittels Paracetamol Symptome bekämpft habe. Das Argument der Bekämpfung eines reisebedingten Jetlags hält der Anwalt nicht für schlüssig.
Und Dr. Ly, der unmittelbar nach diesem ersten Infektionsgeschehen in Deutschland von Thailand aus die deutschen Gesundheitsbehörden informierte, dass kein Grund zur Panik vorliegt, der jedoch ignoriert wurde (Wochenblick berichtete), fügt hinzu: „Sie müssen sich nur eine einzige Frage stellen. Warum gibt es das Ergebnis, dass die Frau positiv war? Sie muss zum Arzt gegangen sein. Und sie geht nicht zum Arzt, wenn sie keine Symptome hat.“
„Das war ja das Zentrum,“ konstatiert Fuellmich. „Die asymptomatische Infektion. Wenn es die nicht gibt, brauchen wir vor niemandem Angst zu haben. Dann heisst es, so wie ja früher auch immer, wer keine Symptome hat, ist gesund.“
Keine reale Pandemie, sondern Testpandemie
„Wir haben keine reale Pandemie, sondern eine Testpandemie. Das sage ich seit Monaten,“ konstatiert Rechtsanwalt Beneder (Anwälte für Grundrechte), der kürzlich im Namen einer Mandantin Klage gegen die PCR-Tests an einem Wiener Gericht eingebracht hat.
Bislang beruhten entsprechende Urteile auf formalen Gründen, eine inhaltliche Auseinandersetzung wie in Lissabon habe es in Österreich seitens der Gerichte noch nicht gegeben. Beneder ist jedoch zuversichtlich: „Wir sind evidenzbasiert und gut gerüstet.“
Er richtet einen eindringlichen Appell an die Gerichte, mutig zu sein und substantielle Entscheidungen zu treffen. Denn dieser „Zustand, den wir noch nie in diesem Land gehabt haben,“ müsse umgehend beendet werden.
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