Neueste Entscheidung des VfGH:
Text: Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic
MASKENPFLICHT IN SCHULEN WAR VERFASSUNGS- UND GESETZWIDRIG!
Sehr erfreulich ist, dass der Verfassungsgerichtshof seiner Rolle als Hüter der Grundrechte offenbar weiter uneingeschränkt nachkommt und eine weitere Verordnung der Regierung in Sachen Pandemiebekämpfung als verfassungs- bzw. gesetzwidrig aufgehoben hat. Konkret geht es um die im Frühjahr erlassene Verordnung, mit der Klassen geteilt wurden und Maskenpflicht in der Schule (außer im Unterricht) verordnet wurde.
Richtig ist zwar, dass der VfGH inhaltlich wieder nicht konkret einsteigen musste, weil das zuständige Bildungsministerium neuerlich – wie schon bei all den anderen vormaligen aufgehobenen Verordnungen – keinerlei Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen hat. Der Bundesminister hat insbesondere trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden, womit der VfGH seinen Leitentscheidungen vom 14.07.2020 folgte. Eine inhaltliche Befassung war (leider) nicht mehr erforderlich, was wohl bedeuten könnte, dass die Bundesregierung an ihrer Vorgabe der Verpflichtung zum Maskentragen in Schulen weiter festhält, was unseres Erachtens aber – ohne nunmehr anzutretenden Beweis der fehlenden Gesundheitsgefährdung für unsere Kinder – einer Rechtsbeugung gleichkäme!
Fazit: Es steht fest, dass unsere Bundesregierung als politischer Gesetzgeber einerseits unsere Grundrechte zwar massiv strapaziert, es aber andererseits nicht für Wert befindet, die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen! Eigentlich unglaublich, was uns Staatsbürgern hier zugemutet wird, worauf wir schon in unserem Statement zum dritten Lockdown per Videobotschaft hingewiesen haben!
https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Schulen.php
Anmerkung der Redaktion:
Seit Beginn der Corona-Krise sagen wir, dass die Maskenpflicht an Österreichs Schulen abgeschafft gehört, denn diese ist nur eine große Belastung für die Schüler und sonst nichts. Durch dieses Kippen einer weiteren schwarz-grünen Verordnung durch den VfGH wird das Verordnungschaos dieser Koalition bestätigt. Wie viele Fehler und Pannen passieren dieser Regierung eigentlich noch?
Verfassungsgerichtshof kippt Maskenpflicht in Schulen
Der Verfassungsgerichtshof hat einige Corona-Regeln der Bundesregierung im Rahmen des Schulbetriebs im Frühjahr aufgehoben.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stelle am heutigen Mittwoch fest, dass die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministeriums zur Maskenpflicht und Teilung von Schulklassen im Frühjahr 2020 „nicht erkennbar“ gewesen sei. Das berichtet der ORF.
Damit folgen die Verfassungshüter der Argumentation zweier Kinder und deren Eltern, die rechtlich gegen die im Mai erlassene Verordnung vorgegangen waren. Darin hatte das Ressort von Heinz Faßmann abwechselnden Präsenzunterricht und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Unterrichts festgelegt.
Die angefochtenen Bestimmungen, die bis zu den Sommerferien in Kraft waren, würden den Beschwerdeführern zufolge gegen „den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen“.
Funkstille
„Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren“, wird aus dem Entscheid des Höchstgerichts zitiert. Ausschlaggebend war offenbar die nicht (nach-)gelieferte Begründung hinter der Verordnung.
„Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden“.
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