Einem Bericht zufolge wollen mehrere Länder härter gegen Quarantäne-Brecher vorgehen. Es gebe Pläne für zentrale Stellen, in die Betroffene zwangsweise eingewiesen werden können.

Mehrere Bundesländer wollen laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ schärfer gegen hartnäckige Corona-Quarantäneverweigerer vorgehen. Neben hohen Bußgeldern droht demnach bei Missachtung der geltenden Bestimmungen künftig im Extremfall sogar eine Zwangseinweisung in zentrale Sammelstellen, Kliniken oder Jugendarrestanstalten. In Einzelfällen werde dies auf Grundlage richterlicher Anweisungen bereits jetzt praktiziert.

In BaWü und Schleswig-Holstein zentrale Einrichtungen schon bald bereit

In Baden-Württemberg sollen dem Bericht zufolge bald zentrale Einrichtungen für wiederholte Quarantänebrecher bereitstehen. Ein Sprecher des Landessozialministeriums habe zudem bestätigt, dass „diese Absonderungsplätze (…) dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert“ würden, wie das Blatt zitiert. Zwei Kliniken seien dafür bereits ausgesucht worden.

Schleswig-Holstein wolle Quarantänebrecher schon in den kommenden Wochen auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde unterbringen, hieß es weiter unter Berufung auf den Landkreistag. Zuvor gebe es gewöhnlich als Warnung eine „Gefährderansprache“ unter Beteiligung der Polizei.

Brandenburg und Sachsen: Quarantäne-Brecher bislang oft in Krankenhäusern untergebracht

Brandenburg plant laut „Welt am Sonntag“ eine Zentralstelle für Quarantänebrecher in einer dafür vorgesehenen Erstaufnahmeeinrichtung. Derzeit würden Betroffene noch in einem Krankenhaus oder einer anderen „geeigneten Einrichtung“ untergebracht, hieß es unter Berufung auf das Sozialministerium des Landes.

Auch in Sachsen werde laut Sozialministerium derzeit „ein Unterbringungsobjekt“ für solche Zwecke errichtet. Bisher würden hartnäckige Quarantänebrecher hier „in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft“ untergebracht.

Bayern: Zwangseinweisungen letztes Mittel

Auch Berlins Gesundheitsverwaltung schließt demnach Zwangseinweisungen nicht aus, „zum Beispiel auch in einem Krankenhaus“. Hamburgs Sozialbehörde teilte mit, komme es zu Zwangseinweisungen, stünden Möglichkeiten bereit. Zu Details wolle man sich zunächst aber nicht äußern. In Hessen sei eine solche Einrichtung wegen des geringen Bedarfs wieder geschlossen worden.

Das Gesundheitsministerium in Bayern erklärte laut „Welt am Sonntag“ dagegen, meist gelinge es, Bürger „durch nachdrückliche Belehrung“ zum Einlenken zu bewegen. Auch Hinweise auf „Zwangsabsonderung und Bußgeld“ seien zielführend. „Zwangseinweisungen“ sehe das Bundesland als letztes Mittel. So sei etwa die Einweisung „in abgeschlossene Krankenhäuser oder abgeschlossene Teile von Krankenhäusern“ in Kommunen denkbar.

 




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