Autor: rgsg0506

  • WKO-Millionen: Pflichtbeiträge brauchen klare Belege

    WKO-Millionen: Pflichtbeiträge brauchen klare Belege

    Fast eine Million Euro PR-Budget: Was bekamen die Mitglieder dafür?

    Laut ORF Wien vom 7. Oktober 2026 stieg das PR-Budget der WK Wien von etwa 64.000 Euro im Jahr 2015 auf etwa 976.000 Euro im Jahr 2024 – ungefähr auf das Fünfzehnfache. Der ORF erhielt Verträge nach einem Gerichtsverfahren zum Informationszugang. Die Budgetzahlen sind berichtete Größen, keine von unserer Redaktion aus sämtlichen Einzelzahlungen errechnete Summe. ORF-Recherche zu PR-Budget und Verträgen

    14,1 Millionen Euro: Nicht alles davon ist Honorar

    Heute berichtete am 8. Oktober 2026, dass über Mindworker zwischen 2016 und 2025 rund 14,1 Millionen Euro abgewickelt wurden. Davon werden rund 4,1 Millionen Euro als verrechnete Honorare für Beratung und Kommunikation bezeichnet. Die Agentur erklärt, ein erheblicher Teil des Gesamtvolumens entfalle auf durchlaufende Medien- und Werbekosten. Das ist eine wichtige Unterscheidung: Ein Abwicklungsbetrag ist weder automatisch Agenturgewinn noch ein Beleg für eine unberechtigte Zahlung. Heute: Abwicklungsvolumen und Honorare getrennt lesen

    Drei Zahlen – drei unterschiedliche Aussagen

    Ein Jahresbudget, ein mehrjähriges Abwicklungsvolumen und darin enthaltene Honorare sind keine drei addierbaren Ausgabenposten.

    Was öffentlich berichtet wird

    • Rund 976.000 Euro: PR-Budget 2024 laut ORF.
    • Rund 14,1 Millionen Euro: Abwicklung über Mindworker 2016–2025 laut Heute.
    • Rund 4,1 Millionen Euro: darin bezeichnete verrechnete Beratungs- und Kommunikationshonorare laut Heute.

    Was die Originalbelege klären müssen

    • Welche Konten und Leistungsarten umfasst die jeweilige Zahl?
    • Welche Beträge wurden tatsächlich bezahlt, storniert oder gutgeschrieben?
    • Welche konkrete Leistung, Freigabe und Erfolgskontrolle steht jeder Rechnung gegenüber?

    Diese Zahlen betreffen unterschiedliche Zeiträume und können sich überschneiden. Die Honorare dürfen nicht zusätzlich zum Gesamtvolumen gerechnet werden. Eine eigene Gesamtsumme wäre derzeit nicht belastbar.

    Der Rechnungshof verlangt mehr Transparenz und Kontrolle

    Der Rechnungshof veröffentlichte am 7. Juli 2026 seine Prüfung der Rücklagengebarung. Er kritisiert unter anderem die begrenzte Aussagekraft der Rechnungsabschlüsse sowie Defizite bei Steuerung und Aufsicht. Die Kontrolle betraf vor allem die Jahre 2020 bis 2024 und mehrere Teile der Kammerorganisation. Sie liefert einen sachlichen Anlass für vertiefte Fragen, aber kein Urteil, dass sämtliche hier angesprochenen PR-Aufträge rechtswidrig waren. Rechnungshof: Originalbefund zur Transparenz

    Im Bericht werden österreichweit rund 2,056 Milliarden Euro Rücklagen zum Jahresende 2024 ausgewiesen. Das ist nicht allein das Vermögen der WK Wien und nicht gleichbedeutend mit frei verfügbarem Bargeld. Auch Immobilien, Beteiligungen und unterschiedliche rechtlich selbständige Körperschaften sind zu unterscheiden. Die richtige Frage lautet deshalb: Welche Mittel sind gebunden, welche verfügbar und wie wird ihre Verwendung begründet? Rechnungshofbericht als PDF: Rücklagen der WK Wien

    Was die WK Wien dazu erklärt

    Die WK Wien begründet Rücklagen mit Krisenvorsorge und langfristigen Investitionen und verweist auf gebundenes Vermögen. Sie erklärt, Empfehlungen zu Transparenz und Vergleichbarkeit in ihre Reformarbeit einzubeziehen. Diese Stellungnahme muss ebenso überprüfbar sein wie die Kritik; sie wird hier mit dem Originaldokument verlinkt. Stellungnahme der WK Wien zum Rechnungshofbericht (PDF)

    Zu den PR-Verträgen führt die Kammer laut ORF unterschiedliche Beratungsschwerpunkte sowie Krisenkommunikation an. Nach ihrer Darstellung sollen beendete Vereinbarungen künftig durch Projektbeauftragungen ersetzt werden. Ob Umfang, Preis und Ergebnis angemessen waren, lässt sich erst mit den zugehörigen Unterlagen beurteilen. ORF: Auch die Erklärung der Kammer ist dokumentiert

    PresseTeam Austria und Bürgerschutzverein werden einen IFG-Antrag stellen

    PresseTeam Austria und der Bürgerschutzverein werden einen Informationsfreiheitsantrag zur Klärung dieser Ausgaben stellen. Ausgangspunkt sind die PR-Verträge der Jahre 2023 bis 2025 einschließlich früherer Vereinbarungen, soweit sie diese Leistungen regeln. Die Antragstellerstellung und der konkrete Zugangsweg werden vor der Einbringung rechtlich abgegrenzt. Mit dieser Ankündigung ist noch kein Antrag eingebracht und keine Antwort der Kammer vorweggenommen.

    Unser Prüfweg: Vertrag → Leistung → Rechnung → Zahlung

    Erst diese Verbindung zeigt, ob vereinbarte Leistungen erbracht und abgerechnete Beträge tatsächlich bezahlt wurden.

    1. 1 Vertrag

      Leistungsbeschreibung, Laufzeit, Nachträge, Preisvereinbarung und dokumentierte Auswahlentscheidung erfassen.

    2. 2 Leistung

      Vorhandene Arbeitsergebnisse, Tätigkeitsberichte, Abnahmen und den konkret beschriebenen Mitgliedernutzen zuordnen.

    3. 3 Rechnung

      Honorare, Medienkäufe, Fremdkosten, Steuern, Gutschriften und mögliche Doppelverrechnungen auseinanderhalten.

    4. 4 Zahlung

      Zahlungsbuchungen mit Rechnung und Freigabe abgleichen. Erst dann steht fest, was tatsächlich abgeflossen ist.

    Welche Unterlagen und Antworten wir suchen

    Der konkrete Prüfplan umfasst vorhandene Dokumente zu Bedarf, Vergabe, Leistung, Zahlung und Kontrolle.

    Die Anfrage soll vorhandene Unterlagen zugänglich machen. Sie verlangt nicht, dass die Kammer erst ein neues Gutachten erstellt. Personenbezogene oder tatsächlich schutzwürdige Informationen sind gesondert zu prüfen; soweit möglich soll Zugang zu den übrigen Teilen verlangt werden.

    • Verträge und Nachträge: Welche Leistungen waren geschuldet, zu welchem Preis und für welchen Zeitraum?
    • Bedarf und Auswahl: Warum wurde extern beauftragt, wie wurde der Preis verglichen und welche internen Leistungen waren bereits vorhanden?
    • Leistungsnachweise und Abnahmen: Was wurde konkret geliefert, wer hat es geprüft und welchen Mitgliedernutzen dokumentiert?
    • Rechnungen, Gutschriften und Zahlungsbuchungen: Welche Beträge wurden bezahlt und welche Positionen liefen nur durch die Agentur?
    • Freigaben und Kontrolle: Welche Organe genehmigten die Ausgaben, welche Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Kontrollberichte liegen vor?
    Dienstwagen, Medaillen und Pflanzenpflege: Nicht alles ist eine Jahresausgabe

    Auch diese in der Arbeitsgrundlage angesprochenen Aufträge gehören zum Prüfplan. Ihre Originalakten und tatsächlich bezahlten Beträge liegen unserer Redaktion noch nicht vor.

    Beim Dienstwagen sollen Anschaffung, Nutzung und Folgekosten getrennt werden. Bei Medaillen sind ein möglicher Rahmenwert, tatsächliche Abrufe und Restbestände entscheidend. Bei Pflanzenpflege müssen Laufzeit, betreute Standorte und Leistungsumfang berücksichtigt werden.

    Die in der Arbeitsgrundlage genannten einzelnen Vergabewerte werden hier bewusst nicht als unabhängig bestätigte Zahlungen wiedergegeben. Erst Vertragsakten, Abrufe und Buchungen erlauben einen belastbaren Vergleich. Auch ein mehrjähriger Höchstwert darf nicht kurzerhand als vollständig bezahlte Jahresausgabe dargestellt werden.

      Informationsfreiheit: Der Antrag muss zum Rechtsweg passen

      Ein journalistisches Informationsinteresse ist wichtig, ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten Antragstellerstellung.

      Art. 22a Abs. 2 B-VG begrenzt die Informationspflicht sonstiger Selbstverwaltungskörper im eigenen Wirkungsbereich grundsätzlich auf ihre Mitglieder. Ob und auf welcher Grundlage PresseTeam Austria beziehungsweise der Bürgerschutzverein Zugang erhalten können, muss deshalb konkret geprüft werden. Die Bezeichnung Public-Watchdog allein ist keine pauschale Zugangs- oder Erfolgsgarantie.

      Ein IFG-Antrag schafft einen Weg zur Prüfung vorhandener Informationen. Er hebt weder Verträge auf noch begründet er automatisch Rückforderungen. Für weitere Konsequenzen braucht es belegte Feststellungen und den jeweils passenden Rechtsweg.

      Transparenz statt Vertrauensvorschuss – und Partner für Reformen

      Die redaktionelle Position ist klar: Pflichtbeiträge sind kein Freibrief für unbegründete Ausgaben. Wer Wirtschaftlichkeit von Betrieben verlangt, muss sich selbst an überprüfbaren Maßstäben messen lassen. Große Kommunikationsbudgets brauchen mehr als überzeugende Schlagworte: Sie brauchen nachvollziehbare Ziele, dokumentierte Ergebnisse und eine Kontrolle, die auch unangenehme Fragen stellt.

      Nach Betreiberangabe will die wirtschaftspolitische Initiative AFWK Partner für mehr Transparenz, wirksame Kontrolle und eine Reform der Kammerfinanzierung gewinnen. Ihre Website vertritt entsprechende Reformforderungen. Diese politische Position ist von den geprüften Recherchebefunden zu trennen; ein bestimmter formeller Fraktions- oder Mandatsstatus wird hier nicht behauptet. AFWK: Reformposition der Initiative

      Die Mitglieder zahlen. Also müssen die Belege auf den Tisch.

      Ob einzelne Leistungen ihren Preis wert waren, wird nicht mit Empörung allein entschieden. Es wird mit Verträgen, Ergebnissen und Zahlungsnachweisen geprüft. Genau deshalb kündigen PresseTeam Austria und der Bürgerschutzverein den Informationsfreiheitsantrag an. Unser Maßstab: keine Vorverurteilung, aber auch kein bequemer Vertrauensvorschuss. Wenn Beiträge verpflichtend sind, darf nachvollziehbare Rechenschaft keine Ausnahme bleiben. Über eine tatsächliche Einbringung, Antworten und neue belegte Ergebnisse werden wir gesondert berichten.

      Quellen und redaktionelle Verantwortung

      Verantwortliche Redaktion: Robert Graf, Herausgeber und Chefredakteur.

    • COVID-19-Ursprung: Die Position des Weißen Hauses

      COVID-19-Ursprung: Die Position des Weißen Hauses

      Der Ursprung: fünf Argumente der US-Regierungsseite

      Das Weiße Haus stellt die Laborleck-Hypothese in den Mittelpunkt und führt dafür folgende fünf Argumente an. Diese Aufzählung gibt die Behauptungen der Quelle wieder; sie ist kein Nachweis dafür, dass die Herkunft des Virus geklärt wäre.

      • Das Virus besitze eine biologische Eigenschaft, die in der Natur nicht vorkomme.
      • Die Daten zeigten, dass sämtliche COVID-19-Fälle auf einen einzigen Übertritt in den Menschen zurückgingen. Dies unterscheide sich von früheren Pandemien mit mehreren Übertritten.
      • In Wuhan befinde sich Chinas führendes SARS-Forschungslabor. Dort sei in der Vergangenheit Gain-of-Function-Forschung – also Forschung zur Veränderung oder Verstärkung biologischer Eigenschaften – unter unzureichenden Biosicherheitsbedingungen betrieben worden.
      • Forschende des Wuhan Institute of Virology hätten bereits im Herbst 2019 COVID-ähnliche Symptome gehabt, Monate bevor COVID-19 am Markt entdeckt worden sei.
      • Nach nahezu allen wissenschaftlichen Maßstäben hätten Belege für einen natürlichen Ursprung bereits auftauchen müssen. Solche Belege seien jedoch nicht aufgetaucht, behauptet die Seite.

      „The Proximal Origin of SARS-CoV-2“

      Die Veröffentlichung „The Proximal Origin of SARS-CoV-2“ – auf Deutsch etwa „Der unmittelbare Ursprung von SARS-CoV-2“ – sei von Gesundheitsbehörden und Medien wiederholt genutzt worden, um die Laborleck-Theorie zu diskreditieren. Nach Darstellung des Weißen Hauses habe Dr. Anthony Fauci diese Veröffentlichung angestoßen, um die bevorzugte Erzählung eines natürlichen Ursprungs von COVID-19 zu fördern.

      Gain-of-Function-Forschung

      Ein Laborvorfall im Zusammenhang mit Gain-of-Function-Forschung sei der wahrscheinlichste Ursprung von COVID-19, erklärt die US-Regierungsseite. Die bestehenden staatlichen Mechanismen zur Überwachung dieser als gefährlich bezeichneten Forschung seien unvollständig, äußerst verworren und nicht weltweit anwendbar.

      EcoHealth Alliance und US-Forschungsgelder

      EcoHealth Alliance Inc. habe unter der Leitung von Dr. Peter Daszak US-Steuergelder eingesetzt, um gefährliche Gain-of-Function-Forschung in Wuhan zu ermöglichen. Nachdem der Sonderausschuss Belege für Verstöße gegen die Bedingungen eines Zuschusses der National Institutes of Health (NIH) veröffentlicht habe, habe das US-Gesundheitsministerium (HHS) ein förmliches Ausschlussverfahren eingeleitet und sämtliche Förderungen für EcoHealth ausgesetzt. So lautet die Darstellung des Weißen Hauses.

      Die Quellenseite führt außerdem an, neue Erkenntnisse zeigten, dass das US-Justizministerium (DOJ) eine Untersuchung der Aktivitäten von EcoHealth während der Pandemie eröffnet habe. Eine Untersuchung ist für sich genommen keine Feststellung von Schuld.

      Kritik an den National Institutes of Health

      Die Verfahren der NIH zur Finanzierung und Überwachung potenziell gefährlicher Forschung seien mangelhaft und unzuverlässig und stellten eine ernsthafte Gefahr für öffentliche Gesundheit und nationale Sicherheit dar, behauptet das Weiße Haus. Außerdem habe das NIH ein Umfeld gefördert, das die Umgehung bundesstaatlicher Aufbewahrungspflichten begünstigt habe. Die Quelle nennt dafür Dr. David Morens und die als „FOIA Lady“ bezeichnete Marge Moore.

      Die Grafik zur Begnadigung Anthony Faucis

      Die Originalseite zeigt eine Montage mit Anthony Fauci und seiner Begnadigungsurkunde. Das US-Justizministerium veröffentlicht die entsprechende Urkunde: Präsident Joe Biden unterzeichnete sie am 19. Januar 2025. Sie betrifft mögliche bundesrechtliche Straftaten im Zusammenhang mit Faucis amtlichen Tätigkeiten im Zeitraum ab 1. Januar 2014 bis zum Datum der Begnadigung. Das Dokument ist kein Schuldspruch und belegt nicht, dass eine solche Straftat tatsächlich begangen wurde. Begnadigungsurkunde beim US-Justizministerium (PDF)

      Montage der auf whitehouse.gov veröffentlichten Begnadigungsurkunde und eines Porträts von Anthony Fauci
      Die Quellengrafik stellt Begnadigungsurkunde und Fauci-Porträt nebeneinander. Eine Begnadigung ist kein Nachweis eines strafrechtlichen Schuldspruchs. Die englische Bezeichnung „Pardon“ bedeutet hier „Begnadigung“, nicht „Entschuldigung“. · The White House / whitehouse.gov, Grafik „Fauci-Pardon“ · The White House (veröffentlichende Stelle der Montage; Porträturheber auf der Seite nicht gesondert benannt) · Dokumentarische Montage der Originalquelle, keine von PresseTeam Austria erzeugte KI-Illustration.

      Vorwürfe zur Behinderung der Untersuchung

      In vier weiteren Abschnitten beschreibt das Weiße Haus angebliche Behinderungen der parlamentarischen Untersuchung. Die schweren Vorwürfe bleiben nachfolgend ausdrücklich der Quelle zugerechnet. Die vollständigen deutschen Übertragungen lassen sich einzeln aufklappen.

      US-Gesundheitsministerium: Verzögerungen und zurückgehaltene Belege

      Die Quelle wirft dem HHS unter der Biden-Regierung eine mehrjährige Behinderung der parlamentarischen Aufklärung vor.

      Das HHS der Biden-Regierung habe über mehrere Jahre eine Kampagne aus Verzögerung, Verwirrung und ausbleibenden Antworten betrieben, um die Untersuchung des Sonderausschusses zu behindern und Belege zu verbergen, die hochrangige Gesundheitsbeamte belasten oder in Verlegenheit bringen könnten. Es erscheine sogar so, als habe das Ministerium den für parlamentarische Kontrollanfragen zuständigen Bereich absichtlich mit zu wenig Ressourcen ausgestattet. Dies ist die Darstellung des Weißen Hauses, keine eigene strafrechtliche Feststellung der Redaktion.

        EcoHealth und Peter Daszak: Dokumente und Aussagen

        Das Weiße Haus erhebt Vorwürfe zum Umgang mit Auskunftsersuchen, Dokumenten und Aussagen vor dem Kongress.

        EcoHealth-Präsident Dr. Peter Daszak habe die Untersuchung behindert, indem er bereits öffentlich zugängliche Informationen geliefert, Mitarbeitende zur Begrenzung von Umfang und Tempo der Unterlagenlieferung angewiesen und Dokumente vor ihrer öffentlichen Freigabe manipuliert habe. Außerdem habe er falsche Aussagen vor dem Kongress gemacht, heißt es auf der US-Regierungsseite. Die deutsche Übertragung gibt diese Vorwürfe wieder; sie behauptet keine rechtskräftige Verurteilung.

          David Morens: Akten und nicht öffentliche Informationen

          Die Quellenseite wirft Faucis damaligem leitenden Berater vorsätzliche Behinderung und unzulässigen Umgang mit Unterlagen vor.

          Dr. David Morens, leitender Berater von Dr. Fauci, habe die Untersuchung absichtlich behindert, wahrscheinlich mehrfach vor dem Kongress gelogen, bundesstaatliche COVID-19-Unterlagen unrechtmäßig gelöscht und nicht öffentliche Informationen über NIH-Förderverfahren an EcoHealth-Präsident Dr. Peter Daszak weitergegeben, behauptet das Weiße Haus. „Wahrscheinlich“ bleibt dabei eine Einschränkung der Originalquelle und wird nicht als erwiesene Tatsachenfeststellung wiedergegeben.

            New York: Schwärzungen und zurückgehaltene Dokumente

            Die Regierungsseite kritisiert den Umgang der New Yorker Exekutive mit der Untersuchung der Pandemiepolitik Andrew Cuomos.

            Die New Yorker Executive Chamber – in der Darstellung der Quelle unter Leitung von Gouverneurin Kathy Hochul – habe Dokumente geschwärzt, zahlreiche unberechtigte Geheimhaltungsprivilegien geltend gemacht und Tausende Unterlagen ohne erkennbare Rechtsgrundlage zurückgehalten. Damit sei die Untersuchung des Sonderausschusses zu den pandemiebezogenen Versäumnissen des früheren Gouverneurs Andrew Cuomo behindert worden, behauptet das Weiße Haus. Die zeitbezogenen Formulierungen beziehen sich auf die Quellendarstellung und den zugrunde liegenden Untersuchungszeitraum.

              Die Kritik an der Weltgesundheitsorganisation

              Die Reaktion der WHO auf die COVID-19-Pandemie sei ein völliges Versagen gewesen, weil sie dem Druck der Kommunistischen Partei Chinas nachgegeben und Chinas politische Interessen über ihre internationalen Pflichten gestellt habe, heißt es auf der Seite des Weißen Hauses. Zudem könne der dort als neuer Lösungsversuch bezeichnete „Pandemievertrag“ den Vereinigten Staaten schaden. Diese politischen Bewertungen gehören zur US-Regierungsdarstellung und werden nicht als abschließend belegte Bewertung der WHO übernommen.

              Abstandsregeln

              Die Empfehlung eines Abstands von sechs Fuß – rund 1,83 Metern –, die laut Quelle zur Schließung von Schulen und kleinen Betrieben im ganzen Land beigetragen habe, sei willkürlich und nicht wissenschaftlich begründet gewesen. Das Weiße Haus beruft sich auf eine nicht öffentliche Aussage Faucis, wonach die Vorgabe sinngemäß „irgendwie einfach aufgetaucht“ sei. Wiedergegeben wird damit die Bewertung der Quelle, nicht eine allgemeine Aussage über sämtliche Abstandsmaßnahmen oder Übertragungsrisiken.

              Maskenpflichten

              Es habe keine schlüssigen Belege dafür gegeben, dass Masken die Menschen in den USA wirksam vor COVID-19 geschützt hätten, behauptet das Weiße Haus. Gesundheitsverantwortliche hätten zur Wirksamkeit widersprüchliche Positionen vertreten, ohne wissenschaftliche Daten vorzulegen. Dies habe das öffentliche Misstrauen stark verstärkt. Diese Aussage der Quellenseite ist nicht mit einem allgemeinen wissenschaftlichen Nachweis der Unwirksamkeit von Masken gleichzusetzen; die gesonderte Einordnung dazu folgt unten.

              Lockdowns und ihre Folgen

              Lange Lockdowns hätten nicht nur der US-Wirtschaft, sondern auch der psychischen und körperlichen Gesundheit der Bevölkerung unermesslichen Schaden zugefügt, besonders jungen Menschen. Statt den Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu priorisieren, hätten die Maßnahmen von Bundes- und einzelstaatlichen Regierungen Millionen Menschen gezwungen, auf wichtige Voraussetzungen eines gesunden und wirtschaftlich abgesicherten Lebens zu verzichten. So lautet die Kritik des Weißen Hauses.

              New York und die Pflegeheime

              Die Anordnung des früheren New Yorker Gouverneurs Andrew Cuomo vom 25. März, Pflegeheime zur Aufnahme COVID-19-positiver Patienten zu verpflichten, bezeichnet die Quelle als „ärztlichen Kunstfehler“. Belege zeigten nach ihrer Darstellung, dass Cuomo und seine Regierung die tragischen Folgen ihrer Entscheidungen zu vertuschen versucht hätten, offenbar um sich der Verantwortung zu entziehen. Die Wiedergabe dieser Wertung ist keine Feststellung eines medizinischen oder strafrechtlichen Fehlverhaltens durch PresseTeam Austria oder ein von uns angeführtes Gerichtsurteil.

              Fehlinformationen, Transparenz und Zensurvorwürfe

              Verantwortliche des öffentlichen Gesundheitswesens hätten die US-Bevölkerung durch widersprüchliche Botschaften, überstürzte Reaktionen und mangelnde Transparenz häufig irregeführt, heißt es auf der Quellenseite. Besonders schwer wiege, dass die Bundesregierung alternative Behandlungen und unerwünschte Erklärungen wie die Laborleck-Hypothese verteufelt habe, um Gesundheitsentscheidungen der Bevölkerung zu beeinflussen und zu kontrollieren. Die Übersetzung übernimmt diesen Vorwurf als Aussage des Weißen Hauses; sie spricht keine Empfehlung für bestimmte Behandlungen aus.

              Als diese Bemühungen gescheitert seien, habe die Biden-Regierung laut Quelle zu offener Zensur gegriffen: Sie habe die größten Social-Media-Unternehmen der Welt unter Druck gesetzt und mit ihnen zusammengewirkt, um abweichende Meinungen zu COVID-19 zu unterdrücken. Auch dies ist ein Vorwurf der Regierungsseite, keine von der Redaktion selbst bewiesene pauschale Feststellung.

              Getrennte redaktionelle Einordnung: Was die Quellen belegen

              Die Existenz der Regierungsseite, ihr Wortlaut, der verlinkte Ausschussbericht und die Begnadigungsurkunde sind überprüfbare Dokumente. Damit sind aber nicht automatisch sämtliche darin erhobenen Vorwürfe oder eine bestimmte Herkunft des Virus bewiesen. Der zugrunde liegende Bericht ist eine parlamentarische Veröffentlichung unter dem damaligen Ausschussvorsitzenden Brad Wenstrup; die Website des Weißen Hauses ist eine politische Regierungsdarstellung und keine unabhängige wissenschaftliche Übersichtsarbeit.

              Auch die Frage nach dem Nutzen von Masken ist von der politischen Bewertung einzelner Maskenpflichten zu trennen. Die WHO erläuterte in ihrer Aktualisierung vom 13. Januar 2023 eine situations- und risikobezogene Verwendung von Masken, etwa bei Symptomen, erhöhtem Erkrankungsrisiko oder bestimmten Expositionsbedingungen. Daraus folgt keine pauschale Unwirksamkeit aller Masken. Dieser Beitrag dokumentiert Quellen und historische politische Bewertungen; er ersetzt keine individuelle medizinische Beratung. WHO: Aktualisierung zu Masken, Behandlung und Patientenversorgung (2023)

              Originalquellen, Bilder und vollständiger Bericht

              Die übersetzten Abschnitte stammen von der verlinkten Themenseite des Weißen Hauses. Diese nennt den Sonderausschuss zur Coronavirus-Pandemie des Committee on Oversight and Accountability im US-Repräsentantenhaus als Inhaltsquelle. Die ursprüngliche Mitteilung des Ausschusses und das englische PDF ermöglichen es, Aussagen im jeweiligen Zusammenhang selbst nachzulesen. Übertragen wurde die Themenseite, nicht jede Seite des 557-seitigen PDF-Dokuments. Mitteilung des House Oversight Committee zum Abschlussbericht

              Die Wuhan-Karte und die Fauci-Montage wurden aus den vom Betreiber bereitgestellten Dateien übernommen und mit den entsprechenden Grafiken der Quellenseite abgeglichen. Die Google-Earth-Kennzeichnung der Karte bleibt sichtbar. Die Karte veranschaulicht Orte und eine in der Quelle markierte Entfernung von 7,5 Meilen; räumliche Nähe allein beweist keinen Infektionsweg. Die Originalgrafiken sind über die Bildquellen unten zugänglich.

              Quellen und redaktionelle Verantwortung

              Verantwortliche Redaktion: Robert Graf.

            • Hello world!

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            • KI-Chats sind kein abgeschlossener Vertrauensraum: Wer Gespräche einsehen kann – und was die Forschung tatsächlich belegt

              KI-Chats sind kein abgeschlossener Vertrauensraum: Wer Gespräche einsehen kann – und was die Forschung tatsächlich belegt

              Wie die Untersuchung durchgeführt wurde

              Die Arbeit „Prompt like a Butterfly, Sting like a Tracker: A Privacy Analysis of Web and Mobile Conversational AI Agents“ untersuchte im Mai 2026 in Spanien neun Dienste. Das Team analysierte Netzwerkverkehr und prüfte Gesprächslinks ohne Anmeldung. Diese Verfahren liefern technische Befunde statt bloßer Vermutungen.

              IMDEA Networks führt die Arbeit für das Privacy Enhancing Technologies Symposium im Juli 2027. Mitautor Jorge García Herrero berichtet von einer Annahme für PoPETs 2027. Die zugängliche Manuskriptfassung enthält noch Platzhalter für endgültige Veröffentlichungsangaben. Der Forschungsstatus sollte daher präzise bezeichnet werden.

              Welche Unterschiede die Tests zeigten

              Die folgende Übersicht verdichtet beobachtete Gesprächsdatenflüsse; sie ist keine Sicherheitsrangliste.

              • ChatGPT – Web: Kennungen/Links → Datadog. Android: Kennungen → Datadog.
              • Claude – Web: Kennungen/Links → Datadog, Intercom. Android: Kennungen → Datadog.
              • Gemini – Web: Titel → Google Analytics. Android: Nicht auswertbar.
              • Grok – Web: Links/Titel; bei Freigaben auch Inhalte → Trackingdienste. Android: Keine entsprechenden Befunde.
              • Perplexity – Web: Kennungen/Links → Datadog. Android: Eingabe → Wingify.
              • Mistral/Le Chat – Web: Links/Titel → Intercom. Android: Keine entsprechenden Befunde.
              • DeepSeek, Copilot, Meta AI – Web: Keine entsprechenden Befunde. Android: Keine entsprechenden Befunde.

              Warum Grok besonders auffällt

              Mitautor García Herrero erläutert, dass die untersuchten Grok-Gesprächslinks standardmäßig öffentlich erreichbar waren. Wer einen solchen Link erhielt, konnte dadurch den Gesprächsinhalt aufrufen. Bei geteilten Grok-Unterhaltungen wurden außerdem Gesprächsinformationen an Werbesysteme weitergegeben; TikTok erhielt eine Bilddarstellung mit Chatinhalt.

              Weiterlesen: Warum Grok besonders auffällt

              Einordnung, Quellenangaben und Grenzen der Aussage aufklappen.

              Damit geht es in diesen Fällen um mehr als eine technische Kennung. Allerdings darf aus diesen Beobachtungen nicht abgeleitet werden, dass sämtliche Grok-Chats heute unter allen Einstellungen öffentlich wären.

              Zusätzlich registrierte das Forschungsteam bei Grok 70 Aktivierungen eingebauter Kontrolllinks aus 14 Ländern. Diese Zugriffe identifizieren weder konkrete Leser noch beweisen sie menschliches Mitlesen.

              Ein solcher Kontrolllink kann eine registrierbare Anfrage auslösen, sobald ein System ihn abruft. Dahinter können unterschiedliche technische Abläufe stehen. Die Identität und Absicht eines Menschen lassen sich aus einer IP-Adresse oder einem Linkabruf allein nicht zuverlässig feststellen. PresseTeam Austria bewertet deshalb den Nachweis eines Abrufs getrennt von der Behauptung, ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Person habe bewusst den gesamten Inhalt gelesen.

              Der Betreiber beschreibt aktuell die Erstellung öffentlicher Freigabelinks und deren Widerruf. Diese Beschreibung bestätigt die Bedeutung der Freigabefunktion, beantwortet aber nicht abschließend, ob alle im Mai beobachteten Zugriffsmöglichkeiten inzwischen verändert wurden.

                Was bei ChatGPT belegt ist

                Die Übermittlung einer Gesprächskennung oder einer URL ist nicht automatisch eine Übermittlung des vollständigen Gesprächs. Entscheidend ist, ob der Empfänger damit Zugriff auf Inhalte erhält und ob eine wirksame Zugangskontrolle besteht.

                Weiterlesen: Was bei ChatGPT belegt ist

                Einordnung, Quellenangaben und Grenzen der Aussage aufklappen.

                OpenAI führt Datadog in seiner Cookie-Richtlinie als Dienst für Fehlermeldungen an. Die Einbindung eines solchen technischen Dienstleisters ist daher zunächst von einer Weitergabe privater Texte an Werbeunternehmen zu unterscheiden.

                OpenAI erklärt für seine Verbraucherdienste ausdrücklich, dass eine begrenzte Zahl befugter Mitarbeiter und vertrauenswürdiger Dienstleister auf Inhalte zugreifen darf, wenn dies erforderlich ist: zur Untersuchung von Missbrauch oder Sicherheitsvorfällen, für Unterstützung beziehungsweise Fehlerbehebung, zur Behandlung rechtlicher Angelegenheiten oder zur Verbesserung der Modelle, soweit dafür kein Opt-out besteht.

                Nach Unternehmensangaben gelten Zugangskontrollen, Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen; Zugriffe werden überwacht und protokolliert. OpenAI erklärt außerdem, Chat-Inhalte nicht für Marketing oder Werbung weiterzugeben und Gespräche nicht mit Werbetreibenden zu teilen.

                Diese Angaben sind Aussagen des Anbieters und keine unabhängige Vollprüfung seiner internen Systeme. Sie zeigen jedoch eindeutig: Auch ein privater ChatGPT-Chat kann unter definierten Bedingungen von befugten Menschen eingesehen werden. Das ist etwas anderes als ein öffentlich zugänglicher Verlauf.

                  Andere Anbieter beschreiben ebenfalls menschliche Prüfung

                  Google erläutert im Privacy Hub für Gemini, dass ein Teil der erhobenen Daten von menschlichen Prüfern einschließlich Dienstleistern überprüft wird. Das Unternehmen warnt ausdrücklich davor, vertrauliche Informationen einzugeben, die ein Prüfer nicht sehen soll. Geprüfte Chats können laut Google bis zu drei Jahre aufbewahrt werden.

                  Weiterlesen: Andere Anbieter beschreiben ebenfalls menschliche Prüfung

                  Einordnung, Quellenangaben und Grenzen der Aussage aufklappen.

                  Anthropic beschreibt für Claude-Verbraucherprodukte begrenzte Einsichtsmöglichkeiten, insbesondere bei freiwillig übermitteltem Feedback und zur Durchsetzung seiner Nutzungsrichtlinien. Dafür seien strenge Zugriffsbeschränkungen vorgesehen.

                  Auch der Grok-Betreiber erklärt, dass eine begrenzte Zahl autorisierter Mitarbeiter Gespräche für bestimmte Zwecke prüfen kann, darunter Modellverbesserung, Sicherheitsuntersuchungen und die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

                  Diese Erklärungen erlauben keinen Schluss über die Häufigkeit konkreter Prüfungen. Sie widerlegen aber die Vorstellung, menschliche Einsicht sei bei KI-Chats grundsätzlich ausgeschlossen.

                    Bereits Titel und Kennungen können sensible Informationen enthalten

                    Ein Gesprächstitel kann das Thema einer Unterhaltung offenlegen, ohne dass der gesamte Text übertragen wird. Beispielsweise kann ein Titel auf ein Gesundheitsthema, finanzielle Schwierigkeiten oder einen familiären Konflikt hinweisen. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Nutzer tatsächlich erkrankt oder verschuldet ist: Die Frage könnte auch allgemein oder im Auftrag einer anderen Person gestellt worden sein.

                    Weiterlesen: Bereits Titel und Kennungen können sensible Informationen enthalten

                    Einordnung, Quellenangaben und Grenzen der Aussage aufklappen.

                    Werden solche Angaben mit wiedererkennbaren Nutzerkennungen verknüpft, entsteht dennoch ein Risiko für Profilbildung und falsche Zuschreibungen. Auch eine gehashte E-Mail-Adresse ist nicht schon deshalb anonym, weil sie nicht im Klartext sichtbar ist.

                    Zudem muss zwischen technisch externen Diensten und fremden Konzernen unterschieden werden. Google Analytics und Gemini gehören beide zum Google-Umfeld. Der konkrete Verarbeitungszweck und die organisatorischen Zugriffsrechte bleiben auch bei einer gemeinsamen Konzernzugehörigkeit relevant.

                      Für ChatGPT erklärt OpenAI aktuell: Gesprächslinks aus persönlichen Konten können von jedem aufgerufen werden, der den Link besitzt. Freigaben aus verwalteten Arbeitsbereichen unterliegen anderen Zugriffsregeln. Nutzer sollten deshalb vor dem Teilen prüfen, welche Inhalte tatsächlich in der Vorschau enthalten sind.

                      Warum Cookie-Ablehnung und ein Bezahlabo nicht alles lösen

                      García Herrero nennt für die untersuchten Konfigurationen einen Anteil von 80,8 Prozent weiterhin aktiver Tracker trotz Ablehnung nicht notwendiger Cookies. Diese Zahl betrifft Tracker, nicht den Anteil öffentlich zugänglicher Chats oder übermittelter Gesprächsinhalte. Auch zwischen kostenlosen und kostenpflichtigen Verbraucherangeboten ergab sich keine allgemeine Abschirmung durch Bezahlung.

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                      Einordnung, Quellenangaben und Grenzen der Aussage aufklappen.

                      Die technische Verbindung zu einem Dienst erlaubt für sich genommen noch keine abschließende Aussage über den Zweck jeder Datenverarbeitung. Fehlerdiagnose, Zahlungsabwicklung, Reichweitenmessung und Werbung müssen sachlich getrennt untersucht werden.

                      Ein privates Browserfenster kontrolliert ebenfalls nicht sämtliche Verarbeitungen auf den Servern eines Anbieters. Das Ausblenden lokaler Surfspuren ist keine umfassende Vertraulichkeitsgarantie.

                        Österreichisches Recht und Unionsrecht

                        Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage für personenbezogene Datenverarbeitung, Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz. Gesundheitsdaten und andere besondere Datenkategorien benötigen zusätzlich eine Ausnahme vom Verarbeitungsverbot des Artikels 9. Artikel 13 verlangt Informationen unter anderem über Zwecke, Rechtsgrundlagen und Empfänger.

                        Weiterlesen: Österreichisches Recht und Unionsrecht

                        Einordnung, Quellenangaben und Grenzen der Aussage aufklappen.

                        Artikel 25 und 32 betreffen Datenschutz durch Gestaltung und angemessene Sicherheit. Dienstleister dürfen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung eingesetzt werden; dabei gelten die Voraussetzungen des Artikels 28. Internationale Übermittlungen sind zusätzlich nach Kapitel V zu beurteilen. Eine außerhalb der EU ansässige Firma ist nicht automatisch von der DSGVO ausgenommen; Artikel 3 kann bei Angeboten an Personen in der Union oder entsprechender Verhaltensbeobachtung greifen.

                        In Österreich ist bei Cookies und vergleichbaren Endgerätezugriffen insbesondere § 165 Absatz 3 TKG 2021 zu berücksichtigen. Er verlangt grundsätzlich aktive, informierte Einwilligung und enthält Ausnahmen für Übertragungszwecke beziehungsweise unbedingt erforderliche Funktionen des ausdrücklich gewünschten Dienstes. Die unionsrechtliche Grundlage liegt in Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie.

                        Aus Sicht von PresseTeam Austria verdienen nicht erforderliche Datenweitergaben trotz Ablehnung und öffentlich erreichbare vertrauliche Inhalte besonders gründliche Prüfung. Ob ein konkreter Vorgang rechtswidrig ist, hängt jedoch von Daten, Zweck, Rechtsgrundlage, technischen Einstellungen und tatsächlichen Vertragsverhältnissen ab. Die untersuchte Technik ersetzt keine behördliche oder gerichtliche Einzelfallentscheidung.

                          Was Nutzer und Organisationen jetzt prüfen sollten

                          Sechs konkrete Schritte, um Eingaben, Freigaben und Zugriffsbedingungen bewusst zu kontrollieren.

                          1. Prüfpunkt 1 Eingaben reduzieren

                            Für allgemeine Auskünfte reichen häufig anonymisierte Sachverhalte. Namen, Adressen, Aktenzeichen und andere Identifikatoren sollten nur übermittelt werden, wenn sie tatsächlich erforderlich sind.

                          2. Prüfpunkt 2 Freigaben kontrollieren

                            Öffentliche Gesprächslinks prüfen und nicht mehr benötigte Links deaktivieren. Vor jeder Weitergabe den gesamten freigegebenen Inhalt einschließlich möglicher Dateien kontrollieren.

                          3. Prüfpunkt 3 Trainingseinstellungen prüfen

                            In ChatGPT kann „Improve the model for everyone“ in den Datenkontrollen deaktiviert werden. Nach OpenAI-Angaben werden neue Gespräche dann nicht zum Modelltraining verwendet. Freiwilliges Feedback kann eine gesonderte Nutzung des zugehörigen Gesprächs auslösen.

                          4. Prüfpunkt 4 Temporäre Chats richtig einordnen

                            Solange ein Chat temporär bleibt, wird er laut OpenAI nicht zur Modellverbesserung verwendet. Eine Kopie kann jedoch bis zu 30 Tage für Sicherheitszwecke aufbewahrt werden. Bei externen Aktionen gelten zusätzlich die Regeln des Empfängers.

                          5. Prüfpunkt 5 Berufliche Vertraulichkeit gesondert bewerten

                            Für Mandantendaten, medizinische Unterlagen, interne Untersuchungen und journalistische Quellen müssen geeignete Vertrags-, Berechtigungs- und Sicherheitsbedingungen vorliegen. Ein privates Bezahlabo allein beantwortet diese Fragen nicht.

                          6. Prüfpunkt 6 Auskunft und Rechtsschutz nutzen

                            Betroffene können unter den Voraussetzungen der DSGVO Auskunft unter anderem über verarbeitete Daten und Empfänger verlangen. Bei einem vermuteten Verstoß ist eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde möglich; diese bietet auch ein Onlineformular an.

                          Bewertung von PresseTeam Austria

                          Die Vorstellung eines vollständig abgeschlossenen Gesprächs zwischen Mensch und Maschine ist bei einem cloudbasierten KI-Dienst keine belastbare Vertraulichkeitszusage. Wer sensible Informationen übermittelt, muss wissen können, welche Stellen sie verarbeiten und wann Menschen darauf zugreifen dürfen.

                          Ebenso erforderlich ist eine sachliche Berichterstattung: Eine technische Kennung ist kein vollständiger Chat. Eine mögliche Einsicht ist kein Beweis für tatsächliches menschliches Lesen. Und ein Befund aus einer bestimmten Testphase beschreibt nicht automatisch den aktuellen Zustand jedes Kontos.

                          PresseTeam Austria sieht deshalb einen klaren Handlungsbedarf bei Transparenz, sicheren Voreinstellungen und nachvollziehbaren Zugriffsbeschränkungen. Belegt sind unterschiedliche Zugriffs- und Übermittlungswege. Nicht belegt ist ein universelles Mitlesen aller privaten KI-Gespräche.

                          Quellenstand und Grenzen der Prüfung

                          Der Pressetext ist eigenständig formuliert. Er beruht auf einer Prüfung veröffentlichter Forschung, aktueller Anbieterinformationen und einschlägiger Rechtsquellen. Es wurden keine eigenen Netzwerkmessungen, Zugriffsversuche auf Nutzerkonten oder Interviews mit Anbietern durchgeführt. Anbietererklärungen werden als solche wiedergegeben. Die Studienbefunde beziehen sich auf die untersuchten Konfigurationen im Mai 2026.

                          Weiterlesen: Was diese Prüfung nicht belegt

                          Keine eigenen Netzwerkmessungen, keine Einsicht in fremde Konten und keine pauschale Feststellung der Rechtswidrigkeit.

                          • Keine aktuelle technische Wiederholungsmessung der im Mai 2026 untersuchten Konfigurationen.
                          • Keine Gleichsetzung von Drittanbieter-Verbindung, Inhaltsübermittlung und menschlichem Lesen.
                          • Keine Identifizierung konkreter Personen hinter Kontrolllink-Abrufen.
                          • Keine Übertragung der Ergebnisse auf nicht geprüfte Unternehmensangebote.
                          • Keine pauschale gerichtliche oder behördliche Feststellung der Rechtswidrigkeit aller beobachteten Datenflüsse.
                          • Die Antwort eines Chatbots auf die Frage, wer mitlesen kann, ist kein Ersatz für Anbieterunterlagen oder technische Prüfung.

                          Quellen und redaktionelle Verantwortung

                          Verantwortliche Redaktion: Robert Graf.

                        • Energie neu denken: Claus Turtur über freie Energie und Raumenergie

                          Energie neu denken: Claus Turtur über freie Energie und Raumenergie

                          Originaltext – vollständig und unverändert

                          Die Tage werden wieder kälter und dunkler – und damit wächst auch die Vorfreude auf ein warmes, lichterfülltes Zuhause. Doch dies scheint immer mehr zum Luxus zu werden, wenn die Preise unermüdlich in die Höhe steigen. Laut Handelsblatt versucht die Bundesregierung mit ca. 30 Milliarden Euro das Strompreisniveau zu senken. Auf internationalem Vergleich bleiben sie indes weiter auf Rekordhöhe. „Energiekrise“ heißt es in großen Schlagzeilen. Gründe seien die Kriege oder der Klimawandel, welche die aktuelle Umweltpolitik oder hohe CO2- Abgaben erforderlich machen würden. Alternativen zu fossilen Brennstoffen und Atomkraft wie Wind- und Wasserkraft sowie Solarenergie werden zwar beworben und gefördert, andererseits auch kritisch hinsichtlich ihrer Effektivität hinterfragt. Gerade ein massiver Windkraftausbau ist aus verschiedensten Gründen heftig umstritten.

                          Stehen wir also wirklich in einer unüberwindbaren Energiekrise?

                          Was wäre, wenn es eine Energiequelle gibt, die kostenlos, 100 % sauber, umweltfreundlich und praktisch unerschöpflich ist?

                          Der berühmte Physiker Nikola Tesla experimentierte bereits Ende des 19. Jahrhunderts mit Technologien, die Raumenergie nutzten. Für Investoren war unklar, wie sich mit Teslas visionärem Projekt eines weltweiten drahtlosen Kommunikations- und Energiesystems Geld verdienen ließ. Zugleich berührte die Idee der drahtlosen Energieübertragung etablierte Geschäftsmodelle, die auf Stromnetzen, Leitungen und dem Verkauf von Elektrizität beruhten. Als der US-Bankier J. P. Morgan eine weitere Finanzierung ablehnte, geriet Teslas Projekt zunehmend ins Stocken – und scheiterte schließlich.

                          Mehr als hundert Jahre später sorgt die Idee der „Freien Energie“ noch immer für Kontroversen – und gilt in der etablierten Wissenschaft als Pseudowissenschaft. Doch einzelne mutige Wissbegierige suchen und forschen allen Widerständen zum Trotz weiter.

                          Einer von ihnen ist Prof. Dr. rer. nat. Claus W. Turtur. Trotz vielversprechender Ergebnisse mit einfachsten Mitteln wird seine Forschung bis heute ausgebremst. Sein Forschungsfeld: Nullpunktenergie elektromagnetischer Wellen des Quantenvakuums, kurz Raumenergie. Er beschäftigt sich mit der Entwicklung verschiedener Raumenergie-Motoren und ist Autor zahlreicher Bücher.

                          An der 8. AZK referierte Prof. Turtur zum Thema „Nullpunktenergie des Quanten-Vakuums – Freie Energie für alle Menschen“. Hören Sie selbst seine spannenden und inspirierenden Ausführungen zu seinen Experimenten und den Möglichkeiten einer freien Energie für alle Menschen.

                          [AZK Vortrag: Nullpunktenergie des Quanten-Vakuums – Freie Energie für alle Menschen – Prof. Dr. Claus Turtur (https://www.kla.tv/24428)]

                          [Ivo Sasek]

                          Wir gehen direkt in die nächste Runde, unser nächstes Referat. Jetzt kommt der nächste Gang. Ihr wisst noch nichts davon, ich weiß es: Freie Energie! Es war ein Thema, das mich schon immer fasziniert hat – wen fasziniert das nicht, freie Energie? Es war immer mal mein Wunsch, diesem Thema hier während einer AZK Rechnung zu tragen.

                          Wir haben nun einen Referenten, der wirklich kompetent ist in dieser Hinsicht. Und zwar hat dieser Referent selbst eine Erfindung getätigt, die im Hinblick auf freie Energie verifiziert ist. Ich beschreibe seine Person, bevor er hochkommt: Er ist geboren am 26. März 1961. Er hat sein Studium in Physik mit den Nebenfächern Mathematik und Chemie in Bonn absolviert und in Physik promoviert, Fachrichtung Festkörpertechnik, bei Prof. Dr. H. Hoffmann in Regensburg. Er war Geschäftsführer der Deutschen Vakuumgesellschaft, in der Industrietätigkeit bei einem Automobilzulieferer, und stellvertretender Leiter des Technischen Büros. Seit 1998 hat er eine Professur für Experimentalphysik und Werkstofftechnik an der Fachhochschule Wolfenbüttel. Er ist Autor zahlreicher Fachbücher in den Bereichen Physik, Mathematik und sogar Spiritualität. Sein Forschungsgebiet ist die Nullpunktenergie des Quantenvakuums – das ist ja unheimlich interessant.

                          Ich bitte nun herzlich, unseren nächsten Referenten zu begrüßen: Es ist Prof. Dr. Klaus Wilhelm Turtur. Herzlich willkommen bei der AZK! Er wird uns freie Energie für alle liebmachen.

                          Danke, dass Sie bei uns sind. Es ist uns eine hohe Ehre, Sie in unserer Mitte begrüßen zu dürfen. Viel Erfolg bei Ihrem Referat!

                          [Prof. Dr. Klaus Wilhelm Turtur]

                          Vielen Dank. Die Freude und die Ehre ist ganz auf meiner Seite, hier sprechen zu dürfen.

                          [Einleitung: Zensur in der Wissenschaft]

                          Das Problem ist nämlich, dass das Thema der freien Energie einer sehr starken Zensur unterliegt. Ich möchte das, bevor ich in Details gehe, kurz für alle veranschaulichen.

                          In der Physik ist es üblich, dass die Fachzeitschriften ein Gutachtersystem eingeführt haben – das ist einfach als Zensur zu verstehen, das heißt Peer Review. Gedruckt und veröffentlicht werden darf nur, was die Gutachter offiziell freigeben. Der Gutachter kann auch nach Belieben verlangen, den Text zu ändern, oder eben ohne jeden Kommentar einfach sagen: Ist nicht publikationsfähig. Und wenn man dann den Gutachter gegen sich hat, heißt es einfach an den Universitäten: Wir nehmen diese Sache überhaupt gar nicht wahr. Das sollte man vorausschicken.

                          Deswegen verstehen die Leute auch, dass es so klar ist: Im Physikstudium, auch während meiner Doktorarbeit, hatte ich nie etwas über die freie Energie gehört. Und ich war schon zum Professor berufen worden, als ich noch gar nicht wusste, dass es überhaupt so etwas gibt wie freie Energie. So perfekt funktioniert die Zensur innerhalb der Naturwissenschaften – oder vielleicht auch nur innerhalb der Physik.

                          Ich habe dann aufgrund einiger Hinweise in Lehrbüchern herausgefunden, dass es da noch etwas gibt im Vakuum, was man als Energiequelle nutzen kann. Und als ich das erkannt hatte, war mir klar: Ich muss das experimentell nachweisen. Ich habe dann an der Uni Magdeburg meinen elektrostatischen Rotor zum Laufen gebracht – den ich im Laufe des Vortrags noch beschreiben werde – als Exemplar eines Raumenergiekonverters, also eines Konverters, der diese freie Energie nutzen kann.

                          Ich möchte meinen Vortrag damit beginnen, dass ich zunächst verschiedene physikalische Grundlagen erzähle – fünf Minuten, ein paar Bemerkungen dazu, was an Physik dahintersteckt. Im späteren Verlauf möchte ich dann auch auf leistungsfähige Maschinen eingehen und erzählen, wie die offizielle Seite, also die Mainstream-Medien, darauf reagieren.

                          [Physikalische Grundlagen: Die Nullpunktenergie des Quantenvakuums]

                          Geistiger Einstieg in die ganze Sache ist die Erkenntnis der Väter der Quantentheorie – Heisenberg, Bohr und Schrödinger –, dass der harmonische Oszillator in der Quantentheorie niemals zur Ruhe kommen kann. Die Energieeigenwerte lauten (n + ½) mal ħ mal Omega. Setzt man für n den Wert 1 ein, hat man Sonnenlicht oder beliebiges anderes Licht – nutzt man also n = 1, nutzt man Solarenergie.

                          Setzt man stattdessen den Quantenzustand n = 0 ein, verwendet man sozusagen das Geschwisterchen der Solarenergie: die Nullpunktwellen des Quantenvakuums. n = 0 ist auch der Grund für die Namensgebung – daher „Nullpunktwellen“. Aber, und das ist witzig: Die Energie E wird nicht null, wenn man n = 0 einsetzt. Setzt man n = 0 ein, fällt nur das n weg, und es bleibt ½ mal ħ mal Omega stehen – das heißt, da ist Energie vorhanden. Und die Frage ist, ob man sie nutzen kann.

                          [Der Casimir-Effekt]

                          Zuerst beantwortet hat diese Frage ein Mensch namens Hendrik Brugt Gerhard Casimir, ein Holländer, der aus der Theorie hergeleitet hat, dass die freie Energie – diese Nullpunktwellen des Quantenvakuums – zwei parallel angeordnete Metallplatten aufeinander zuziehen müsste. Das funktioniert auch im Vakuum, wobei es nicht stört, wenn Luftmoleküle vorhanden sind. Die beiden Platten ziehen sich aufgrund der Nullpunktwellen des Quantenvakuums gegenseitig an. Diese anziehende Kraft hat Casimir berechnet. Und dann wurde er ausgelacht – ganze 49 Jahre lang.

                          Bis 1997 Steve Lamoreaux von der Elite-Universität Yale kam und das Verschweigen der Casimir-Kraft gewissermaßen gebrochen hat, indem er an der Yale-Universität nachwies, dass die Casimir-Formel stimmt – messtechnisch bewiesen. Übrigens muss die Fertigungsindustrie seit 2005 bei Mikrochips für Computer die Casimir-Kräfte berücksichtigen, weil die Miniaturisierung so klein geworden ist, dass es ohne Berücksichtigung dieser quantentheoretischen Kräfte nicht mehr funktionieren würde. Auch das ist also ein Beweis dafür, dass die Physik anfängt zu erkennen: Man kann diese Kräfte des Quantenvakuums nutzen.

                          [Vakuumpolarisation nach Feynman]

                          Ein weiterer Beweis dafür ist die Arbeit von Richard Feynman, der die Vakuumpolarisation theoretisch entwickelt hat. Witzig dabei ist, dass Feynmans Arbeit von 1948 relativ bald experimentell verifiziert wurde, sodass Feynman sehr schnell den Nobelpreis dafür bekam. Sie zeigt: Das angeblich leere Vakuum ist nicht leer, sondern da ist noch etwas – er spricht zum Beispiel von Elektron-Positron-Paaren, von virtuellen Teilchen, von der Dirac-See, von allen möglichen Dingen. Das Vakuum ist also voll von allen möglichen und unmöglichen Objekten.

                          Schon im antiken Griechenland, vor über 2000 Jahren, hätte man gesagt, der Raum hier zwischen den Händen sei leer; inzwischen würde man sagen: nein, das sind Sauerstoff- und Stickstoffmoleküle, die Moleküle der Luft, das ist nicht leer. Um 1600 herum bewies ein Mensch namens Evangelista Torricelli, dass dort ein Gas ist, und dass man, wenn man dieses Gas herauspumpt, plötzlich merkt: Der Raum verhält sich anders. Otto von Guericke evakuierte in Magdeburg die berühmten Magdeburger Halbkugeln und demonstrierte, dass man sie nicht einmal mit Pferden auseinanderreißen kann, weil der Luftdruck so groß ist, dass er die Kugeln stark zusammendrückt.

                          So ähnlich muss man sich das bei den Casimir-Platten vorstellen: Zwischen den Platten fehlen einige der Nullpunktswellen, und deshalb werden die Platten – so wie beim evakuierten Gefäß die Luft fehlt – von den Nullpunktswellen von außen zusammengedrückt. Witzig daran ist, dass damit eine im Labor messbare Kraft nachgewiesen wurde, die von den Nullpunktswellen herrührt.

                          Die Frage ist nur: Kann man damit auch dauerhaft Maschinen antreiben, oder kommt diese messbare Kraft nach kurzer Zeit zum Erliegen, sodass Stillstand eintritt? Und das war mein Beweis, zu sagen: Nein, diese Kraft kommt nicht zum Stillstand – man kann damit tatsächlich Maschinen antreiben.

                          [Ist der Vorrat begrenzt? Kosmologische Betrachtungen]

                          Kurz zu Kritikern, die behaupten, freie Energie gehe ja auch irgendwann zu Ende – wie lange reicht der Vorrat? Aus der Astrophysik gibt es Messungen zur beschleunigten Expansion des Universums. Die Kollegen aus der Kosmologie haben mit Teleskopen und Weltraumbeobachtungsstationen nachgemessen, dass diese freie Energie – die dunkle Energie des Vakuums – tatsächlich zwei Drittel unseres gesamten Universums ausmacht: das große grüne Kuchenstück. Demgegenüber steht das kleine blaue Kuchenstück, das ist sichtbare Materie, also Dinge, die wir hier sehen, so wie dieser Tisch. Und dann gibt es noch das rote Kuchenstück, bisher nicht entdeckte Elementarteilchen.

                          Wir wissen also, dass unsere gesamte Welt zu etwa zwei Dritteln aus dieser freien Energie besteht – ein derart immenser Vorrat, dass selbst bei einem Verbrauch, den sich die Menschheit bisher nicht vorstellen konnte, die Menschen im Vergleich zu den immensen Weiten des Universums so winzig sind, dass es kaum ernsthaft stört.

                          Soweit, so gut, sagen die Physiker: Diese freie Energie existiert. Und jetzt kommt der entscheidende Knackpunkt – fragt man, ob man sie denn nutzen kann, bekommt man immer die Antwort: „Igittigitt, nutzen? Wer macht denn so etwas?“ Das habe ich tatsächlich von den Kosmologen, also von den Kollegen, die dieses grüne Kuchenstück ausmessen, oft genug als Antwort bekommen.

                          [Der Weg zur Veröffentlichung]

                          Ich hatte diese Arbeiten fertiggestellt und versuchte dann, die experimentellen Ergebnisse zum Nachweis der Nutzbarkeit der freien Energie zu publizieren – das ging nicht. Keine einzige Fachzeitschrift war bereit, mit mir zu kommunizieren. Bis ich irgendwo in Südwestengland ein kleines Internetmagazin namens Philica fand, das sagte: Jeder Berufsforscher – der ich nun als Professor bin – kann hier ohne Zensur publizieren. Man betont dort: „Wir sind ein zensurfreies Wissenschaftsjournal.“

                          Erstmals gelang es mir so, über die Ergebnisse zu sprechen. Und erst als das geschehen war, kam eine freie Energiegemeinde – also eine Forschergruppe von freien Energieforschern – auf mich zu und sagte: Da gibt es ja schon jede Menge Ergebnisse. Erst dann wurde mir klar, was in der Fachwelt alles so perfekt verschwiegen wird, dass die meisten Professoren noch nicht einmal davon wussten.

                          [Existierende Geräte und ihre Gutachten]

                          Es gibt sehr viele freie Energiegeräte, die man in der Literatur finden kann. Und jetzt habe ich ein Problem: Es gibt immer wieder Zweifler, die sagen, man solle all diese Geräte vergessen, das sei alles nur Scharlatanerie, das könne gar nicht funktionieren, keines dieser Geräte habe je wirklich freie Energie gewandelt. Dem möchte ich jetzt widersprechen.

                          Sie sehen hier ein amerikanisches Gerät, www.terawatt.com – das kann man im Internet nachschauen. Dafür gibt es ein TÜV-Gutachten zum Wirkungsgrad. Die blaue Kurve zeigt die Energie, die elektrisch in die Maschine hineingesteckt werden muss, die violette Kurve darüber zeigt, wie viel Energie mechanisch herauskommt. Man betreibt also einen Elektromotor, steckt 200 Watt elektrische Leistung hinein und erhält 620 Watt mechanische Leistung heraus. Und jetzt fragt man sich: Wo kommen die anderen 420 Watt her? Das ist eine unsichtbare Energiequelle, eben freie Energie. Man könnte sogar so weit gehen, von diesen 620 Watt 200 Watt an den Eingang zurückzuführen und dem Nutzer die restlichen 420 Watt zur Verfügung zu stellen. Dann muss keine Materie mehr verbrannt werden, nur um Energie zu erzeugen.

                          Es ist also völlig antiquiertes Wissen, zu denken, dass man Materie verheizen müsste, um Energie zu erzeugen – man kann auch Raum verheizen. Natürlich: Wirft man ein Scheit Holz in den Ofen, verbrennt das Holz, klar, aber das muss nicht sein. Man kann auch Raum verheizen, das wird später noch in Formeln gezeigt.

                          Soweit das TÜV-Gutachten. Dann sagen Zweifler, besonders von den Universitäten: Na ja, vielleicht ist der TÜV ja korrupt. Deshalb hat Terawatt ein zweites Gutachten von einem amerikanischen Gutachter eingeholt, den Underwriters Laboratories, dem führenden amerikanischen Prüfinstitut. Die haben die Messwerte vom TÜV wunderbar bestätigt.

                          Das nächste Gerät gehört nach Australien – LUTEC steht ganz oben in der Überschriftzeile. Es hat einen ausgewiesenen Wirkungsgrad von 1440 Prozent. Der größte Gutachter der Welt, die Société Générale de Surveillance, hat dieses Gerät geprüft: Man steckt 10 Watt hinein und bekommt 145 Watt heraus. Auch hier kann man 10 Watt an den Eingang zurückführen und die restlichen rund 135 Watt nutzen. Witzig daran ist, dass es sich um einen elektrisch-elektrischen Wandler handelt: Man steckt 10 Watt elektrisch hinein und bekommt 145 Watt elektrisch heraus.

                          Ich habe das auch vor Politikern vorgestellt, und dann heißt es: noch nicht anerkannt. Wem das vorgestellt wurde, zeige ich gleich im Internet – aber erst noch ein Beispiel, dessen Namen hier jeder kennt.

                          Weil es hieß, seitens der offiziellen Wissenschaft noch nicht anerkannt, noch nicht beachtet, zitiere ich jetzt das Massachusetts Institute of Technology, eines der führenden Forschungsinstitute der Welt. Es geht dort um kleine lichtemittierende Dioden, also LEDs: „Operating Above Unity Efficiency“ – auf Deutsch, sie arbeiten mit einem Wirkungsgrad größer als 100 Prozent. In der Publikation steht, dass der Wirkungsgrad η 200 Prozent übersteigt – das liest man offiziell in der MIT-Publikation.

                          Seither müsste man eigentlich meinen, dass die freie Energie hinreichend anerkannt ist, weil Gutachten allergrößter Gutachtergesellschaften vorliegen, vom TÜV bis zur SGS, und weil von Spitzeninstituten wie dem MIT entsprechende Ergebnisse vorliegen – eigentlich müsste man meinen, es gibt überhaupt keinen Zweifel mehr.

                          [Eigene experimentelle Arbeiten: Der elektrostatische Rotor]

                          An dieser Stelle setzt meine eigene Arbeit ein. Ich zeige hier zunächst ein paar Vorführexemplare, zum Beispiel Kristallzellen – Akkumulatoren, die nie leer werden. Man kann ihnen dauerhaft ein paar Milliwatt entnehmen, und wenn man sie längere Zeit mit einem Starthilfekabel kurzschließt, das Kabel anschließend entfernt und eine Viertelstunde wartet, hat sich die Kristallzelle von selbst wieder regeneriert – das sind also Akkumulatoren, die sich gewissermaßen aus dem Nichts aufladen. Hergestellt hat sie ein Kollege namens Guy Hari in Luxemburg, der sie einfach frei verteilt – Hunderte Exemplare.

                          Von den vielen existierenden Patenten sei nur eines erwähnt: die sogenannte „Cola-Maschine“ aus den 1920er-Jahren, die an den Universitäten München, Trondheim, Kopenhagen und Berlin verifiziert wurde. In den 1940er-Jahren bestellte der englische Geheimdienst den Erfinder namens Cola ein; es gibt dazu englische Geheimdienstberichte, nachzulesen im Internet. Der Apparat wurde an den vier Universitäten als echt bestätigt – die Frage ist natürlich, warum niemand darüber spricht.

                          Warum um alles in der Welt – wenn wir doch die saubere Energie haben, diese unerschöpfliche, kostenlose, absolut umweltfreundliche Nullpunktenergie des Quantenvakuums, die keinerlei Gesundheitsrisiken mit sich bringt, die überall auf der Erde permanent vorhanden ist, die man anzapfen kann, wo immer man will, und die man rund um die Uhr mit völliger technischer Zuverlässigkeit nutzen kann – warum sagt uns das denn niemand?

                          Diesen Satz zitiere ich, weil ich ihn tatsächlich von Mathematiker-Kollegen gehört habe, die meine theoretischen Arbeiten und die Lösungen der zugehörigen Differentialgleichung zunächst angezweifelt hatten. Ich sagte: Dann rechnen Sie doch selbst nach. Das taten sie, und nach ein paar Wochen kam die Rückmeldung: „Ja, wir haben das mit dem üblichen Runge-Kutta-Verfahren verifiziert, Sie haben absolut recht – warum sagt uns das denn niemand?“ Das habe ich oft von Fachkollegen gehört, und ich frage mich natürlich: Warum schweigen sie, nachdem sie es verifiziert haben? Auch das ist eine interessante Frage.

                          [Materie verbrennen versus Raum verbrennen]

                          Man kann Materie im Ofen verbrennen – wirft man ein Stück Holz hinein, ändert sich beim Verbrennen die Masse, es gilt E = mc², man verwandelt Masse in Energie. Wie minimal dieser Effekt ausfällt, dafür steht Einstein.

                          Wirft man dagegen Raum in den Ofen, sieht der Vorgang natürlich anders aus – man hält kein Feuerzeug hin. Verbrennt man einen Liter Raum, steckt darin ein Vielfaches aus Volumen mal 45 mal Elektronenmasse hoch 4 mal Lichtgeschwindigkeit hoch 5, geteilt durch 12 mal Hyperfeinstrukturkonstante zum Quadrat, mal Planckschem Wirkungsquantum durch 2π hoch 3 – auch hier also ein Proportionalitätsfaktor, mit dem sich ein Liter Volumen „verbrennen“ lässt. Kurz gesagt: Ein Liter Volumen enthält so viele Megawattstunden an Energie, dass man dem gesamten Universum einen Liter entnehmen könnte, ohne dass es das spürt – und dennoch ließen sich daraus enorm viele Megawattstunden gewinnen.

                          [Vom Rotor zum Prinzip: Die theoretische Erklärung]

                          Die Frage ist, ob man das nutzen kann, und das war mein Ansatz. Ohne alle Formeln und Dreifachintegrale vorzurechnen: Stellen Sie sich einen Magneten oder eine elektrische Ladung vor. Der Magnet erzeugt ein Magnetfeld, und dieses Feld strömt mit Lichtgeschwindigkeit in den Raum – ein Ergebnis sowohl der klassischen Elektrodynamik als auch der Relativitätstheorie: Magnetfeld und elektrisches Feld breiten sich mit Lichtgeschwindigkeit aus. Der Magnet erzeugt also ständig Feld und pumpt den Raum ständig mit Feld voll. Woher nimmt der Magnet die Energie dafür? Er verbraucht sich ja nicht. Ist der Magnet also ein Perpetuum mobile? Das wäre er, gäbe es keine Raumenergie – aber natürlich ist das Unsinn, ein Perpetuum mobile kann es nicht geben.

                          Heisenberg formulierte es einmal so: Es müsse möglich sein, den Magnetismus als Quelle für die Raumenergie zu nutzen, doch „wir Wissenschaftsidioten schaffen es nicht, das muss von Außenseitern kommen“. Dazu kann ich nur bescheiden hinzufügen: Hier steht ein Außenseiter, und ausgegrenzt bin ich.

                          [Der elektrostatische Aufbau]

                          Zunächst habe ich das mit einer elektrostatischen Methode probiert. Die Idee: Reibt man, wie aus Kindertagen bekannt, ein Plastiklineal mit einem Lappen, kann man damit anschließend Papierschnipsel hochheben. Diese Kraft lässt sich auch auf einen Rotor übertragen.

                          Oben befindet sich eine Metallscheibe aus Aluminium – aus Kostengründen Aluminiumfolie aus der Küche auf Ikea-Pappe. Die gesamte zwölfjährige Forschung wurde vollständig aus dem Haushaltsgeld finanziert, das die Ehefrau übriglassen konnte, und komplett in der Freizeit durchgeführt, neben 40 bis 50 Wochenstunden als Professor. Ikea-Pappe und Küchenalufolie sind daher eine sehr willkommene Feldquelle.

                          Unten befindet sich ein Rotor aus Aluminiumflächen, der möglichst leicht sein muss. Die Feldquelle zieht den Rotor an, genau wie das Lineal die Papierschnipsel. Da die Rotorblätter schräg stehen, verläuft die anziehende Kraft schräg. Ist die Ladung zu schwach, reicht die Kraft nicht, um den Rotor anzuheben; lädt man zu stark auf, schlägt der Rotor gegen die Feldquelle – was lästig ist, weil dann ein neuer Rotor gebaut werden muss. Wartet man dagegen ab, bis er sich zu drehen beginnt, dreht sich das Ganze endlos: Die Feldquelle wird einmal aufgeladen, und danach dreht sich der Rotor endlos weiter, ohne dass weitere Energie zugeführt werden muss.

                          Das erste gebaute Exemplar bestand oben aus der Feldquelle und unten aus Aluminium-Rotorblättern aus Küchenalufolie, aufgespannt auf einem Holzrahmen, das Ganze auf Styropor-Schwimmern gelagert. Da aus eigens entwickelten Finite-Elemente-Berechnungen bekannt war, dass das Drehmoment mit rund 1,2 Mikronewtonmetern sehr klein ist, musste die Lagerung extrem reibungsarm sein – daher die Styropor-Schwimmer, aufgesetzt auf eine mit Wasser gefüllte Duschkabine. Und siehe da: Es dreht sich.

                          Kritiker wandten ein, es könnte sich um klassischen Energietransport handeln – dass beim Aufladen Energie über elektrostatisch geladene Luftmoleküle von der Feldquelle zum Rotor transportiert wird und ihn antreibt. Zur Widerlegung wurde der Aufbau in eine Vakuumkammer gestellt: Pumpt man die Luft ab, dreht sich das Rad weiterhin. Bei einem leichten Restdruck von 1 bis 3 Millibar treten allerdings Leuchterscheinungen und viele Ionen auf, die das Drehen stören – die Ionen sind also nicht Antrieb, sondern eher Störung. Pumpt man weiter ab, bis auf einige 10 hoch minus 5 Millibar, also ins gute Hochvakuum, ist das Ionenproblem behoben, und der Rotor dreht sich wieder.

                          Fachkollegen forderten daraufhin den vollständigen Ausschluss jedes denkbaren klassischen Erklärungsmechanismus – erst dann würde man glauben. Das ließ sich messtechnisch erbringen: Mit Picoamperemetern und weiterer Messtechnik wurde die eingespeiste elektrische Energie mit der mechanisch am Rotor gemessenen Energie verglichen, aufgetragen logarithmisch über der Drehzahl. Der elektrische Aufwand lag bei rund 3 Nanowatt, der mechanische Output bei rund 150 Nanowatt. In der Sprache der freien Energieforschung entspricht das einer Over-Unity von etwa 5000 bis 5050 Prozent – allerdings nur im Nanowatt-Bereich.

                          Bemerkenswert: Auch kommerzielle FEM-Programme wie Ansys, die viele Zehntausend Euro kosten, liefern bei der Nachrechnung dasselbe Ergebnis wie das selbst entwickelte, kostenlose Programm – selbst die kommerzielle Industriesoftware bestätigt also die Wandlung freier Energie. Dennoch rechnet kaum jemand damit: So gut funktioniert die Zensur.

                          Zum Zeitpunkt dieser Ergebnisse war noch nicht einmal bekannt, dass es überhaupt eine freie Energieforschung gibt. Erst als diese Community von sich aus Kontakt aufnahm, ließ sich die Zensur erstmals durchbrechen – nach sechs bis acht Jahren Forschung. Es gab natürlich auch Zweifler, die einen Nachweis unter erhöhter Schwerkraft auf dem Jupiter verlangten, worauf nur zu antworten war: Das Energieproblem auf der Erde sei im Moment wichtiger als eines auf dem Jupiter.

                          [Der leistungsfähige Raumenergiekonverter]

                          Reichen 150 Nanowatt für die Menschheit? Natürlich nicht – es müssen stärkere Maschinen entwickelt werden. Das war der Anlass für einen zweiten Forschungsteil. Ohne Labor, Mitarbeiter, Sekretariat oder nennenswertes Budget – 2012 standen 428 Euro Jahresbudget zur Verfügung, keine Werkzeuge, keine Maschinen – blieb nur die theoretische Weiterentwicklung: ein leistungsfähiger freier Energiekonverter, etwa so groß wie ein, zwei Kühlschränke, mit rund 10 kW für den Haushalt. Ein solches Gerät im Keller würde Häuser aus Raumenergie versorgen, ganz ohne Gas- und Stromrechnung, und ohne die entsprechende Umweltverschmutzung.

                          Zum Vergleich eine Statistik der Deutschen Physikalischen Gesellschaft zum Energieverbrauch bis 2060, an der unter anderem auch Shell (1999) mitwirkte: Elektrische Felder besitzen nicht genug Leistungsdichte, um die im Raum vorhandene immense Energie effizient nutzbar zu machen – dafür braucht es magnetische Felder. Deshalb sprach schon Heisenberg vom Magneten als möglicher Energiequelle, nie von elektrischen Feldern: Elektrische Felder liefern bis zu 40 Joule pro Kubikmeter, Magnetfelder dagegen bis zu 1,6 Millionen Joule pro Kubikmeter – ein deutlicher Unterschied. Also muss das Magnetfeld genutzt werden.

                          Der Lagrange-Operator des Photons im elektromagnetischen Feld war der Ausgangspunkt für den Weg zu einem leistungsfähigen Magnetmotor.

                          [Das Prinzip: Endliche Ausbreitungsgeschwindigkeit der Felder]

                          Am anschaulichsten lässt sich das an zwei bewegten Magneten zeigen. In der klassischen, statischen Näherung – wie sie jeder Elektromotorenhersteller verwendet – wird die endliche Ausbreitungsgeschwindigkeit des Feldes vernachlässigt und praktisch als unendlich angenommen, da die Lichtgeschwindigkeit im Alltag ja „fast unendlich“ erscheint. Dann gilt einfach: Je näher sich zwei Magnete kommen, desto stärker die Kraft.

                          Berücksichtigt man dagegen die tatsächliche, endliche Ausbreitungsgeschwindigkeit des Feldes – die Lichtgeschwindigkeit –, ergibt sich ein anderes Bild: Das Feld „braucht“ Zeit, um vom einen zum anderen Magneten zu gelangen. In dieser Zeit hat sich der zweite Magnet aber bereits weiterbewegt. Die Kraft „wirkt“ dadurch noch auf den ursprünglichen, kürzeren Abstand, während der tatsächliche Abstand bereits größer ist – die Kraft ist in Wirklichkeit also kleiner, als es die klassische, energieerhaltende Näherung vorhersagt.

                          Genau darin liegt der entscheidende Punkt: Durch Berücksichtigung der endlichen Ausbreitungsgeschwindigkeit lässt sich die klassische Energieerhaltung der Kraft „durchbrechen“. Dabei handelt es sich nicht um neue Physik, sondern um etablierten Lehrbuchstoff – nachzulesen bei Landau/Lifschitz unter dem Stichwort Liénard-Wiechert-Potentiale (retardierte Potenziale), auch in anderen Standardwerken bekannt. Selbst das „Verheizen“ des Raumes in Megawattstunden pro Liter ist bereits in einer bestehenden Publikation nach De Broglie beschrieben. Es handelt sich also um bereits bekannte, etablierte Physik, die lediglich neu zusammengefügt wurde – so wie ein Puzzle, dessen längst vorhandene Teile bisher niemand zusammensetzen durfte, oder wie ein Gedicht, das nur bekannte Buchstaben neu anordnet. Gerade deshalb kann niemand aus der etablierten Physik diese Aussagen inhaltlich anzweifeln.

                          Konkret: Laufen zwei Körper aufeinander zu, wirkt eine verringerte Kraft; laufen sie voneinander weg, wirkt eine erhöhte Wechselwirkungskraft. Lässt man einen Magneten mit richtig gepolter Spule hin- und herschwingen, sodass sich die Pole beim Annähern abstoßen (verringerte Bremskraft) und beim Entfernen wieder abstoßen (vergrößerte Beschleunigungskraft), wird der Magnet insgesamt schneller. Nordpol trifft auf Nordpol, die Bremskraft beim Annähern ist verringert; danach steht Südpol gegen Südpol, die abstoßende, beschleunigende Kraft beim Entfernen ist vergrößert – das System beschleunigt sich von selbst. Dieses Prinzip wird als FPGW-Theorie bezeichnet: definierte Propagationsgeschwindigkeit der Wechselwirkungsfelder.

                          [Von der Theorie zur Maschine]

                          Die technische Auslegung erfordert Differentialgleichungen, gelöst unter anderem mit dem Runge-Kutta-Verfahren. Da anfangs niemand von den angefragten Kollegen half, wurden die Gleichungen eigenständig entwickelt und gelöst – manche hatten zuvor behauptet, das sei unlösbar.

                          Ein Tücke dabei: Bei Coulomb- beziehungsweise Magnetkräften zwischen zwei Ladungen oder Magneten – einem 1/r²-Gesetz – müssen die üblichen Proportionalitätsfaktoren durch die tatsächlichen Bahnkurven der bewegten Magnete ersetzt werden, da die endliche Propagationsgeschwindigkeit berücksichtigt werden muss. Löst man die vollständige Differentialgleichung, ergibt sich für zwei über eine Feder gekoppelte, schwingende Magnete: Aufgrund der endlichen Propagationsgeschwindigkeit schaukeln sich die Schwingungen von selbst auf – die Amplituden werden größer, ganz ohne äußere Energiezufuhr, aus der Raumenergie heraus. (Bei falscher Justierung werden die Amplituden dagegen kleiner.) Raumenergie ist also in beide Richtungen mit klassischer Energie wandelbar – eine vollwertige Energieform.

                          Auf dieser Basis wurde ein leistungsfähiger Raumenergiekonverter im Internet vorgestellt: eine Maschine von der Größe einer Bohrmaschine mit rund 500 Watt Leistung – für den Haushalt eher zu wenig. In der Größe von ein bis zwei Kühlschränken ließen sich dagegen rund 10 kW erzeugen, genug zum Heizen und für den Betrieb von Elektrogeräten. Atomkraftwerke, Stromleitungen, Öl und Gas würden damit überflüssig – die Raumenergie liefert das sauber und kostenlos.

                          [Warum liegt die Forschung still? Historischer Hintergrund]

                          Schon Nikola Tesla erklärte 1891 vor dem American Institute of Electrical Engineers sinngemäß, es sei nur eine Frage der Zeit, bis sich die Menschen an das „Räderwerk der Natur“ anschließen, um Raumenergie zu nutzen. Tesla hatte tatsächlich ein raumenergiebetriebenes Auto gebaut.

                          Ein Bekannter, Klaus Jebens (heute 86 Jahre alt), berichtete persönlich, wie sein Vater Heinrich Jebens – seinerzeit Reichsleiter des Deutschen Reichserfinderamtes – 1930 in Amerika Nikola Tesla besuchte, in dessen Raumenergie-Auto mitfuhr und sogar den Konverter mit seinen Glasröhren im Inneren zu sehen bekam. Konzepte für einen solchen Glasröhren-Konverter sind ebenso frei im Internet verfügbar wie sämtliche eigenen Arbeiten, vollständig als Open Source publiziert.

                          Wer danach sucht, findet unter dem Namen „Turtur“ bei Google inzwischen auch Nachahmerseiten, die nicht von ihm stammen. Verlässlich ist die Seite, die mit „Ostfalia“ beginnt und die er eigenhändig gestaltet; außerdem existieren www.energiederzukunft.org (betrieben von Martin Scheibelhofer in Österreich) sowie ein Raumenergie-Wiki eines Dr. Dr. Windelschmidt im Ruhrgebiet. Auf der Ostfalia-Seite stehen Hunderte Seiten wissenschaftlicher Publikationen zweisprachig (Deutsch/Englisch) zum freien Download bereit.

                          [Internationale Anerkennung]

                          Trotz dieser Veröffentlichungen: öffentliches Schweigen, gelegentlich sogar der Vorwurf der Scharlatanerie. Dem stehen zahlreiche internationale Gutachten gegenüber: Prof. Nagel von der George Washington University (früherer US-Army-Offizier, heute Hochschullehrer und Forscher) schreibt allein nach Durchsicht der Aktenlage: „Prof. Turtur ranks with the best.“ Auch ein Kollege der Universität Blumenau in Brasilien bestätigt die führende Rolle. Takaaki Musha aus Japan war so beeindruckt, dass er zur Mitwirkung an einem Buchkapitel über freie Energie überredete. Prof. Wushu Zhang von der Chinesischen Akademie der Wissenschaften in Peking schreibt: „In Western Europe, Prof. Turtur is a leading Scientist in ZPE Research, for he did excellent work.“ Ähnliches äußert die polnische Akademie der Wissenschaften. Weitere Gutachten liegen unter anderem von der TU Eindhoven sowie vom nationalen Metrologieinstitut Koreas vor, dessen Direktor von einem „neuen Licht der Hoffnung für die Menschen“ spricht – insgesamt rund zehn solcher Gutachten.

                          [Reaktionen aus der Politik: Die Anfrage an die Bundeskanzlerin]

                          Auch die Politik wurde mit dem Thema konfrontiert. Über die Online-Bürgerfragen-Rubrik zu Bundeskanzlerin Angela Merkel richtete ein Herr Wannicek folgende, hier wörtlich wiedergegebene Anfrage:

                          „Sehr geehrte Frau Merkel, seit nunmehr über einem Jahr beschäftige ich mich mit dem Thema, mit den Theorien um die Raumenergie, welche vom Prof. Dr. Klaus W. Turtur an der Ostfalia Hochschule nachgewiesen wurden. Da ich von Verschwörungstheorien nicht viel halte, erkundige ich mich über diesen Sachverhalt sehr genau. Aus vollem Grund wage ich die folgende Frage: Warum stecken wir Milliarden von Steuergeldern in kommerzielle Produkte der Energiewirtschaft, wenn wir die Technologie zur sauberen und kostenlosen Energieproduktion bereits besitzen? Die Bundesregierung kauft nachweislich zu diesem Gebiet Patente auf, Menschen mit erfolgreich fertiggestellten Generatoren verschwinden über Nacht. Bereits Nikola Tesla hat vor mehr als 70 Jahren nachgewiesen, dass Fahrzeuge unbegrenzt von der Lageenergie des Raums angetrieben werden können. Große Generatoren können ohne Brennstoffe mehrere Gebiete im Megawattbereich versorgen, und das drahtlos. Wir fördern mit unseren Steuergeldern Projekte, die mit Abstand sinnloser sind. Mit Sicherheit kann man auch diese Energiequelle versteuern, ohne dass wir mit Kohle und Atomkraft die Umwelt schädigen.“

                          [Zum Vergleich: Eine ähnliche Umfrage kam zuvor auf 98,2 Prozent Zustimmung – diese Anfrage zur freien Energie sogar auf 99,1 Prozent Bürgerzustimmung.]

                          Die Antwort der Mitarbeiter von Frau Merkel im Auftrag der Bundeskanzlerin lautete sinngemäß: Seit vielen Jahren werde das Phänomen der Raumenergie diskutiert, bis heute fehle jedoch ein belastbarer und generell anerkannter Nachweis, dass sich damit nutzbare Energie gewinnen lasse. Solange die Wissenschaft diesen Nachweis nicht erbringe, werde die Bundesregierung die Entwicklung konventioneller Energietechnologien mit großem Engagement fortführen. Unterzeichnet: Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung. [Auffällig: Die Antwort datiert aus demselben März, in dem auch die zitierte MIT-Publikation erschien.]

                          Unter den öffentlichen Leserzuschriften dazu schreibt ein Herr Hans-Werner S. an erster Stelle: „Ja, es ist an der Zeit, dass man mit so etwas jetzt an die Öffentlichkeit gehen kann. Meine Familie und ich nutzen freie Energie schon lange, haben es aber nicht öffentlich gemacht und immer auch etwas aus dem öffentlichen Netz bezogen. Da sind mir schon zu viele umgebracht worden.“ Zu einer weiteren, unbeantworteten Anfrage sowie einer Bundestagspetition zum Thema kommt der Vortrag anschließend noch zu sprechen.

                          [Unterdrückung freier Energieforschung – Zahlen und Fälle 9

                          Zur erwähnten Aussage über „Umgebrachte“: Das PES-Wiki [Pure Energy Systems] führt unter der Rubrik „Suppression“ zahlreiche Fallbeispiele zur Unterdrückung von Raumenergieforschern auf, darunter eine Statistik aus dem Jahr 2007 mit Angaben zur Zahl der Ermordeten und Vermissten, den jeweils beteiligten offiziellen Stellen sowie zur Zahl aufgekaufter, verschwundener oder unter Geheimhaltung gestellter Patente.

                          Auch eine Bundestagspetition zum Thema alternative Energiequellen/Raumenergie wurde eingereicht. Die Antwort bestätigte zunächst den Eingang und beschrieb den weiteren Prüfweg über eine Stellungnahme des fachlich zuständigen Bundesministeriums. Am Ende hieß es jedoch: „Vor dem Hintergrund der vorgenannten Erwägungen konnte Ihrer Bitte, Ihre Eingabe auf der Internetseite zu veröffentlichen, leider nicht entsprochen werden.“ Offenbar wird die saubere Energie nicht als Angelegenheit von allgemeinem öffentlichen Interesse eingestuft. Seit dem 2. Mai 2011 liegt die eigene Forschung still, weil es keine Möglichkeit gibt, das theoretisch entwickelte Gerät tatsächlich zu bauen.

                          [Fälschungen und Diffamierungsseiten]

                          Im Umlauf sind zudem Fälschungen: Ein angeblicher „freier Energiekonverter nach Professor Turtur“ nennt im Internet fälschlich seine Adresse als Kontakt; der Verantwortliche antwortet trotz Nachforschung nicht.

                          Daneben existiert eine Diffamierungsseite – früher „Esowatch“, inzwischen gerichtlich wegen Internetkriminalität geschlossen, die alten Inhalte laufen aber unter dem neuen Namen „PSIRAM“ weiter. Ein gegen die eigenen Arbeiten gerichtetes „Gutachten“ erwies sich bei näherer Betrachtung als Plagiat aus genau dieser Quelle – ein Muster, das sich bei ähnlichen Vorwürfen häufig wiederholt.

                          [Schlusswort]

                          Zum Abschluss, anstelle eines erneuten Heisenberg-Zitats, ein Wort von Max Planck: „Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, dass ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, dass ihre Gegner allmählich aussterben und die heranwachsende Generation von vornherein mit der Wahrheit vertraut gemacht wird.“

                          Und dazu noch zwei weitere Worte: Mahatma Gandhi soll gesagt haben: „Erst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich, und dann hast du gewonnen.“ Wer schon Stufe drei erreicht hat, kann nur sagen: Auf den baldigen Sieg, auf den baldigen Durchbruch der freien Energie. Danke!

                          [Publikum]

                          „Es ist herrlich! Danke! Es ist wirklich herrlich! Danke! Danke! Danke!“

                          [Prof. Dr. Klaus Wilhelm Turtur]

                          Und wenn Sie mir einen Gefallen tun wollen, dann erzählen Sie es einfach weiter. Wenn alle Menschen wissen, dass man die freie Energie nutzen kann, wird auch die Forschung wieder möglich. Sehen die Menschen, dass es geht, dass sich solche Geräte bauen lassen, entsteht so etwas wie eine kritische Masse. Erzählen Sie es also weiter, weiter, weiter – dann werden diese Geräte auch gebaut werden können. Danke!

                          [Ivo Sasek]

                          Herzlichen Dank für diesen Lichtblick in die Zukunft.

                          [Prof. Dr. Klaus Wilhelm Turtur]

                          Herzlichen Dank Ihnen, dass ich das hier erzählen durfte. Ganz vielen, lieben, herzlichen Dank, dass dieses wunderbare Forum hier ist.

                          Redaktionelle Quellenhinweise – außerhalb des Originaltexts

                          Hier endet der vom Betreiber bereitgestellte Originaltext. Die folgenden Hinweise gehören nicht zur Textvorlage.

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                        • 185,70 Euro nach Parkplatzvorwurf in Klagenfurt: Betroffene und Zeugen gesucht

                          185,70 Euro nach Parkplatzvorwurf in Klagenfurt: Betroffene und Zeugen gesucht

                          Der dokumentierte Fall

                          Das Schreiben bezeichnet Parkplatz 4 an der Universitätsstraße 92/98 als privat und wirft eine unberechtigte Nutzung vor. Es verlangt Zahlung und die Unterlassung künftiger Eingriffe. Eine der Redaktion vorgelegte E-Mail-Kette dokumentiert eine Nachricht der betroffenen Person vom 18. August und eine Kanzleiantwort vom 31. August. Die betroffene Person bestreitet, selbst gelenkt zu haben, und verlangt nähere Angaben zum Anspruch und zu den Belegen. Die Kanzlei bittet in ihrer späteren E-Mail um Bekanntgabe der lenkenden Person und behält sich gerichtliche Schritte vor. Beide Positionen sind voneinander zu trennen.

                          Aus der bloßen Forderung folgt weder, dass eine Besitzstörung erwiesen ist, noch, dass die Forderung unberechtigt wäre. Eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Vorgang ist der Redaktion nicht bekannt. Namen, Kennzeichen und Kontodaten aus dem Schreiben werden nicht veröffentlicht.

                          Was steckt in den 185,70 Euro?

                          Das Schreiben nennt Erhebung der Zulassungsbesitzerin und Bearbeitung, enthält aber keine für die Redaktion nachvollziehbare Aufschlüsselung einzelner Leistungen und Auslagen. Die Frage ist nicht, ob 185,70 Euro abstrakt erlaubt oder verboten sind. Entscheidend sind der konkrete Rechtsgrund, die notwendige Tätigkeit, tatsächlich entstandene Kosten und gegebenenfalls ein belegter Schaden.

                          Das Sozialministerium erklärt zur seit 1. Jänner 2026 geltenden Reform: Bei einem nicht bestrittenen, früh erledigten Besitzstörungsverfahren mit Kraftfahrzeug liegen die Verfahrenskosten typischerweise bei rund 200 Euro. Das ist keine Obergrenze für jeden Streitfall. Pauschale Beträge für Überwachung, Verwaltung oder Fallbearbeitung sind nach dieser amtlichen Darstellung ohne eigene Rechtsgrundlage nicht schon deshalb ersatzfähig, weil sie auf einer Rechnung stehen. Ein konkreter Schaden kann anders zu beurteilen sein.

                          Der Oberste Gerichtshof behandelte am 27. Juni 2023 in 2 Ob 116/23g die prozessuale Frage, wann vorprozessuale Kosten selbständig eingeklagt werden können. Das war keine Entscheidung über die hier verlangten 185,70 Euro und kein allgemeiner Tarif für Abmahnschreiben.

                          Halter, Lenker und kurze Fristen

                          Eine Zulassungsauskunft beantwortet zunächst, auf wen ein Fahrzeug zugelassen ist. Ob und unter welchen Umständen ein Verhalten einer anderen Person im Besitzstörungsverfahren zugerechnet werden kann, ist eine eigenständige Rechtsfrage. Es wäre ebenso falsch, aus der Haltereigenschaft automatisch eine Haftung wie aus dem Satz „Ich war nicht am Steuer“ automatisch eine Entlastung abzuleiten. Die Rechtsprechung ist fall- und verfahrensabhängig.

                          Eine private anwaltliche Aufforderung ist keine behördliche Lenkeranfrage nach § 103 Abs. 2 KFG. Der Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass diese gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber der Behörde besteht, nicht schon gegenüber einem privaten Anspruchsteller. Das ist kein generelles Verbot einer im Einzelfall rechtmäßigen Datenweitergabe und entscheidet weder über eine mögliche Zurechnung zur Halterin noch über gerichtliche Mitwirkungspflichten. Daten einer anderen Person sollten vor einer Weitergabe auf Anlass, Erforderlichkeit und Rechtsgrundlage geprüft werden.

                          Nach § 454 ZPO muss eine Besitzstörungsklage grundsätzlich binnen 30 Tagen ab maßgeblicher Kenntnis anhängig gemacht werden. Zwischen dem an die Halterin gerichteten Schreiben vom 23. Juli und der Kanzlei-E-Mail vom 31. August liegen 39 Tage; seit dem behaupteten Vorfall vom 3. Juli sind bis zu dieser E-Mail 59 Tage vergangen. Die E-Mail bittet erst jetzt um Bekanntgabe der lenkenden Person und behält sich gerichtliche Schritte vor. Diese Chronologie macht die Fristfrage zu einem konkreten Prüfpunkt. Sie beweist aber nicht, dass bis dahin keine Klage eingebracht wurde oder wann für einen Anspruch gegen welche Person die maßgebliche Kenntnis vorlag. Nach der Rechtsprechung sind auch die Kenntnis der Person, von der Abhilfe erwartet werden kann, und zumutbare Erkundigungen zu berücksichtigen. Ein Fristablauf ist deshalb anhand der verfügbaren Unterlagen nicht abschließend festgestellt. Wer Gerichtspost erhält, sollte die Fristfrage unverzüglich individuell prüfen lassen.

                          Welche Belege können den Sachverhalt klären?

                          • Wer beruft sich auf welchen Besitz oder welche Berechtigung am konkreten Stellplatz?
                          • Welche Aufnahme oder andere Unterlage zeigt den behaupteten Vorgang, seinen Zeitpunkt und den betroffenen Platz?
                          • Wie setzen sich die verlangten 185,70 Euro aus konkret entstandenen Positionen zusammen?
                          • Wer hat das Fahrzeug gelenkt und welche Umstände sind für eine rechtliche Zurechnung erheblich?

                          Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Art. 15 DSGVO betroffenen Personen grundsätzlich ein Auskunftsrecht gegenüber dem Verantwortlichen, etwa zu verarbeiteten Daten, Herkunft und Speicherdauer. Das ist kein Beweis dafür, dass an diesem Ort Videoüberwachung stattfindet. Die Art einer möglichen Dokumentation ist derzeit offen.

                          Bereits bezahlt: Ist eine Rückforderung möglich?

                          Auch eine länger zurückliegende Zahlung ist nicht automatisch endgültig. Wurde eine nicht geschuldete Forderung irrtümlich bezahlt, kann eine Rückforderung nach § 1431 ABGB in Betracht kommen. Wer dagegen eine zweifelhafte Forderung bewusst und vorbehaltlos bezahlt hat, um einen Streit endgültig zu beenden, kann damit einen Rückforderungsanspruch ausgeschlossen haben. Ob und welche Verjährungsfrist gilt, hängt vom konkreten Anspruch ab; aus diesem Bericht folgt weder eine allgemeine Drei-, Fünf- oder Dreißigjahresfrist noch ein Anspruch auf Rückzahlung. Eine Nachricht an die Redaktion wahrt eine mögliche Frist nicht.

                          Wer eine solche Zahlung prüfen lassen möchte, sollte Forderungsschreiben, Zahlungsbeleg, etwaige Unterlassungs- oder Vergleichserklärungen und den Schriftwechsel mit den jeweiligen Daten aufbewahren. PresseTeam Austria und der Bürgerschutz Verein nehmen überprüfbare Hinweise entgegen und können bei der Sichtung und Orientierung helfen. Eine Vereinsmitgliedschaft kann gesondert angefragt werden; Aufnahme und konkrete Leistungen richten sich nach Statuten und gesonderter Bestätigung. Sie bewirkt keine automatische vollständige Betreuung oder anwaltliche Vertretung. Bei drohenden Fristen ist befugte Rechtsberatung nötig.

                          Zeugenaufruf: Was wir suchen

                          Wer zu diesem Stellplatz oder zu vergleichbaren Schreiben am selben Ort eigene, überprüfbare Informationen hat, kann der Redaktion unter anfrage@buergerschutz.org schreiben. Hilfreich sind Datum, Platznummer, Art des Schreibens, geschwärzte Kostenaufstellung sowie die eigene Wahrnehmung der Beschilderung. Bitte zunächst keine ungeschwärzten Ausweise, Kennzeichen, Gesundheitsdaten oder Unterlagen unbeteiligter Personen übersenden. Eine allgemeine E-Mail-Adresse ist kein geschütztes Hinweisgebersystem.

                          Wir sammeln positive und negative Angaben ergebnisoffen. Die Redaktion veröffentlicht Hinweise nicht automatisch, prüft Dokumente getrennt von Behauptungen und bietet einer erkennbar betroffenen Gegenseite vor einer weitergehenden Bewertung Gelegenheit zur Stellungnahme. Aus einem einzelnen Vorgang wird keine Aussage über ein Geschäftsmodell oder die Rechtmäßigkeit aller Forderungen an diesem Ort abgeleitet.

                          Einordnung und Quellen

                          Dieser Bericht ist eine allgemeine journalistische Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Aufforderung, eine konkrete Zahlungs- oder Gerichtsfrist zu ignorieren. Stand der Quellenprüfung: 26. September 2026. Korrekturen und belegte Gegenpositionen nimmt die Redaktion über dieselbe Kontaktadresse entgegen.

                          Quellen und redaktionelle Verantwortung

                          Verantwortliche Redaktion: Bürgerschutz Verein.

                        • Zinzino Erfahrungen 2026: Hohe Preise, komplexes MLM und finanzielle Risiken

                          Zinzino Erfahrungen 2026: Hohe Preise, komplexes MLM und finanzielle Risiken

                          Hoher Preisaufschlag beim Einzelkauf

                          BalanceOil+ im Preisvergleich

                          Stichtagsbezogener Vergleich vom September 2026; keine Gleichwertigkeitsbehauptung.

                          Zinzino

                          • BalanceOil+ 300 ml: 61 Euro beziehungsweise 203,33 Euro pro Liter
                          • Premier-Preis: 43 Euro beziehungsweise 143,33 Euro pro Liter
                          • Premier-Konditionen und Vertragsmodell gesondert prüfen

                          Ausgewähltes Vergleichsprodukt

                          • NORSAN Omega-3 Total regulär: 135 Euro pro Liter
                          • damaliger Aktionspreis: 120 Euro pro Liter
                          • Zusammensetzung, Rohstoffe und Qualität nicht automatisch identisch

                          Der Vergleich belegt einen Preisunterschied, nicht eine medizinische Über- oder Unterlegenheit.

                          Beim normalen Einzelkauf lag der errechnete Literpreis rund 51 Prozent über dem regulären Vergleichspreis und rund 69 Prozent über dem damaligen Aktionspreis. Diese Rechnung ist nachvollziehbare Preiskritik, aber kein Beweis dafür, dass die Produkte in allen Qualitätsmerkmalen gleich sind.

                          BalanceTest: teuer und erklärungsbedürftig, aber nicht pauschal unbrauchbar

                          Der einzelne BalanceTest wurde mit 189 Euro, der Premier-Preis mit 133 Euro angeboten. Der herangezogene NORSAN-Trockenbluttest kostete 89 Euro. Die Zahl analysierter Fettsäuren allein beweist weder bessere Laborqualität noch höheren medizinischen Nutzen. Verbraucher sollten Akkreditierung, Stabilitätsdaten, Messabweichung und Ersatzregeln prüfen.

                          Warum der Vergütungsplan schwer durchschaubar ist

                          Vom Einstieg zur Provision

                          Vereinfachte redaktionelle Darstellung – der offizielle Plan und die jeweils geltenden Bedingungen bleiben maßgeblich.

                          1. 1 Eigenes Kundenvolumen

                            Kunden, Credits und gegebenenfalls wiederkehrende Bestellungen schaffen die Ausgangsbasis.

                          2. 2 Aktivität und Zeitfenster

                            AutoOrder, Fast-Start-Ziele und weitere Voraussetzungen können zeit- oder volumenabhängig sein.

                          3. 3 Zwei Teamseiten

                            Binäre Strukturen und Balancevorgaben beeinflussen, welches Volumen provisionswirksam wird.

                          4. 4 Ränge und Zentren

                            Höhere Stufen verlangen größere ausgewogene Organisationen und zusätzliche Bedingungen.

                          5. 5 Netto statt Brutto

                            Von Provisionen gehen mögliche Produkt-, Gewerbe-, Werbe-, Fahrt-, Steuer- und Sozialversicherungskosten ab.

                          Die mathematische Breite einer mehrstufigen Struktur

                          Rechenbeispiel mit fünf neuen aktiven Personen je Ebene

                          Allgemeines Modell, keine Behauptung einer Zinzino-Pflicht und kein Nachweis eines illegalen Systems.

                          1. 1 5 Personen

                            Erste Ebene.

                          2. 2 25 Personen

                            Zweite Ebene.

                          3. 4 625 Personen

                            Vierte Ebene.

                          4. 6 15.625 Personen

                            Sechste Ebene.

                          5. 8 390.625 Personen

                            Achte Ebene.

                          Die Grafik erklärt das exponentielle Breitenproblem vieler mehrstufiger Systeme. Der offizielle Zinzino-Auftritt wirbt mit Kundenaufbau, Partnergewinnung und mehreren Erfolgsstufen. Pyramidenförmige Organisation und verbotenes Pyramidensystem sind rechtlich nicht dasselbe.

                          Ist Zinzino ein illegales Pyramiden- oder Schneeballsystem?

                          Der Redaktion liegt keine rechtskräftige behördliche oder gerichtliche Entscheidung vor, die Zinzino insgesamt so einstuft. Nach dem unionsrechtlichen Maßstab ist insbesondere relevant, ob Vergütung hauptsächlich durch das Anwerben weiterer Verbraucher statt durch tatsächlichen Produktverkauf oder -verbrauch entsteht. Ohne vollständige Daten zu Endkundenumsatz, Partnerbestellungen und typischen Vergütungen wäre eine gegenteilige Feststellung unzulässig.

                          Dokumentierte Beanstandungen von Gesundheits- und Einkommensaussagen

                          Der schwedische Konsumentenombudsmann veröffentlichte am 20. März 2026 eine Verfügung gegen Zinzino AB wegen konkreter Influencer-Werbung. Beanstandet wurden Aussagen, ein Safranpräparat könne Antidepressiva ersetzen und BalanceOil habe bei einer Schwangerschaft geholfen. Die jeweiligen Verbote wurden mit möglichen Zwangsgeldern von 1,5 Millionen schwedischen Kronen verbunden. Verfügung beim schwedischen Konsumentverket

                          Der US-amerikanische DSSRC prüfte 2025 zwölf Einkommensdarstellungen und drei gesundheitsbezogene Aussagen. Zinzino ließ die behandelten Beiträge entfernen oder ändern; das Selbstregulierungsverfahren wurde anschließend administrativ geschlossen. Das ist weder Strafurteil noch Nachweis, dass sämtliche Unternehmenswerbung rechtswidrig wäre. DSSRC-Fall 196-2025

                          Bruttoprovision ist nicht Nettogewinn

                          • eigene Bestellungen und Testprodukte
                          • Gewerbe, Kammer und Sozialversicherung
                          • Fahrten, Telefon, Internet und Arbeitsmittel
                          • Werbung, Veranstaltungen und Schulungen
                          • Steuern, Stornos, Rückforderungen und unbezahlte Arbeitszeit

                          Zehn Fragen vor einem Partnerbeitritt

                          • Wie hoch ist der Median der jährlichen Bruttoprovision im eigenen Land?
                          • Wie viele aktive Partner verdienen nach Kosten tatsächlich Geld?
                          • Welche Eigenbestellungen sind verpflichtend oder wirtschaftlich erwartet?
                          • Wie viele Partner scheiden im ersten Jahr aus?
                          • Welcher Umsatzanteil stammt von Endkunden außerhalb des Partnernetzes?
                          • Welche Voraussetzungen gelten monatlich für Provisionen?
                          • Welche Storno- oder Rückforderungsklauseln gelten?
                          • Welche Gewerbe-, Steuer- und SV-Pflichten entstehen?
                          • Welche Gesundheitsaussagen dürfen nachweisbar verwendet werden?
                          • Wo ist eine aktuelle, vollständige Einkommensoffenlegung abrufbar?

                          Fazit: Ohne Vollkostenrechnung kein Einstieg

                          Die Kombination aus hohen Preisen, wiederkehrenden Bestellungen, komplexen Provisionsregeln, großen Organisationen und dokumentierten Werbebeanstandungen begründet eine klare verbraucherschutzorientierte Warnung. Interessenten sollten erst nach einer schriftlichen Vollkostenrechnung und belastbaren Einkommensstatistik entscheiden. Fehlen diese Unterlagen, rät PresseTeam Austria vom Partnerbeitritt ab.

                          Stellungnahme, Korrektur und Bewertung

                          Zinzino kann Quellen, Preisstände und Sachangaben belegt ergänzen oder korrigieren.

                          Eine substanzielle Stellungnahme wird nach Prüfung transparent ergänzt. Eine Nichtantwort wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet.

                          Eigene Kundenerfahrungen gehören in das moderierte Firmenprofil; Hörensagen und unbelegte Vorwürfe werden nicht veröffentlicht.

                          Quellen und redaktionelle Verantwortung

                          Verantwortliche Redaktion: PresseTeam Austria / Bürgerschutz Verein.

                        • TRUST GOLD im Risiko-Check: 36 bis 96 Prozent Rabatt und offene Fragen zur Absicherung

                          TRUST GOLD im Risiko-Check: 36 bis 96 Prozent Rabatt und offene Fragen zur Absicherung

                          8, 36 und 96 Prozent: Was der Anbieter selbst bewirbt

                          So steigen die beworbenen Rabatte

                          Anbieterangaben; der Rabatt ist keine bestätigte Rendite.

                          1. 8 % Lieferung bis neun Wochen

                            Einmaliger Nachlass laut Unternehmenswebsite.

                          2. 36 % Lieferzeit zwölf Monate

                            3 Prozent nachträglicher Rabatt pro Monat, nominal insgesamt 36 Prozent.

                          3. 96 % Lieferzeit 24 Monate

                            4 Prozent nachträglicher Rabatt pro Monat, nominal insgesamt 96 Prozent.

                          Die Größenordnung ist außergewöhnlich. Eine öffentlich überprüfbare, testierte Erklärung, aus welchen nachhaltig erwirtschafteten Erträgen ein nahezu dem Kaufpreis entsprechender Vorteil finanziert wird, war für die Redaktion nicht auffindbar. Ebenso liegt kein Beleg dafür vor, dass Rabatte aus neu zufließenden Kundengeldern bezahlt werden. Gerade die fehlende Nachvollziehbarkeit ist das Risiko. Anbieterangaben auf der TRUST-GOLD-Website prüfen

                          Was passiert mit dem Kaufpreis?

                          Vom Kaufpreis bis zur Lieferung

                          Entscheidend ist, wann rechtliches Eigentum entsteht und wie der Anspruch abgesichert ist.

                          1. 1 100 Prozent Vorleistung

                            Der Kunde zahlt den Kaufpreis vollständig.

                          2. 2 Lange Lieferfrist

                            Die Lieferung soll je nach Modell nach bis zu zwölf oder 24 Monaten erfolgen.

                          3. 3 Gegenparteirisiko

                            Bis zu einer rechtlich wirksamen Eigentumsübertragung besteht ein Anspruch gegen die Gesellschaft.

                          4. 4 Unabhängige Nachweise fehlen

                            Kundengenaue Segregation, Lagerstelle, Versicherung und Audit sollten vor Zahlung dokumentiert werden.

                          Mauritius-Lizenz: nicht mit Goldgarantie oder Österreich-Zulassung verwechseln

                          Die FSC Mauritius führt SEC-2.1B als „Investment Dealer – Full Service Dealer excluding Underwriting“. Diese Kategorie betrifft eine Finanzdienstleistungslizenz. Sie ist weder Einlagensicherung noch Liefergarantie und ersetzt keine Prüfung, ob das konkrete Gold-Langzeitmodell erfasst und im Wohnsitzstaat des Kunden zulässig vertrieben wird. FSC Mauritius: offizielle Lizenzkategorien

                          TGI AG und TRUST GOLD International Ltd nicht vermischen

                          Zwei Rechtsträger – getrennte rechtliche Beurteilung

                          Die Vorgeschichte ist relevant, ersetzt aber keine konkrete Zurechnung.

                          TGI AG, Liechtenstein

                          • Adressatin der veröffentlichten Maßnahmen von FMA Österreich und FMA Liechtenstein
                          • Österreichische FMA: Warnung und nicht rechtskräftiger Untersagungsbescheid vom 3. August 2026
                          • Liechtensteinische FMA: Vertriebs- und Angebotsstopp blieb laut Ergänzung vom 18. September 2026 im Übrigen aufrecht

                          TRUST GOLD International Ltd, Mauritius

                          • Aktuell beworbener Rechtsträger laut eigener Website
                          • Website nennt den früheren Namen INVICTA Markets Ltd
                          • Konkreter Lizenzumfang und grenzüberschreitende Vertriebsberechtigung sind gesondert zu prüfen

                          Keine automatische Gleichsetzung der Gesellschaften oder ihrer rechtlichen Verantwortlichkeit.

                          Die österreichische FMA veröffentlichte am 22. April 2026 eine Warnung zu TGI AG und teilte am 10. August mit, dass sie der Gesellschaft mit Bescheid vom 3. August die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlagen untersagt habe. Die Behörde kennzeichnete den Bescheid ausdrücklich als nicht rechtskräftig. Veröffentlichung der FMA Österreich

                          Die FMA Liechtenstein erklärte, TGI AG sei nicht von ihr lizenziert oder registriert, und riet dringend von Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG ab. Laut Ergänzung vom 18. September 2026 blieben insbesondere der sofortige Vertriebs- und Angebotsstopp im Übrigen in Kraft. Diese Aussagen betreffen TGI AG, nicht automatisch jeden Vertrag der Mauritius-Gesellschaft. Warnung und Verfahrensstand der FMA Liechtenstein

                          Empfehlungsprogramm: kommerziellen Zweck transparent machen

                          Die Website unterscheidet zwischen „Buy & Earn“ und „Recommend & Build“ und spricht davon, durch Empfehlungen Vermögen aufzubauen sowie lokal oder international eine Community zu entwickeln. Das belegt eine Empfehlungsstruktur, aber ohne vollständigen Vergütungsplan weder mehrere Vertriebsebenen noch ein verbotenes Pyramidensystem.

                          Ist TRUST GOLD ein Schneeball- oder Pyramidensystem?

                          Das ist öffentlich nicht bewiesen. Ein nach Unionsrecht stets unlauteres Schneeballsystem zur Verkaufsförderung setzt voraus, dass Vergütung hauptsächlich durch die Einführung weiterer Verbraucher und weniger durch echten Produktverkauf oder -verbrauch entsteht. Dafür müssten Vergütungsplan, Endkundennachfrage und tatsächliche Geldflüsse vollständig geprüft werden.

                          Redaktioneller Risiko-Check

                          Warum der Risikozeiger im roten Bereich steht

                          Qualitative redaktionelle Einordnung, keine mathematische Ausfallwahrscheinlichkeit.

                          Besonders stark

                          • Vollständige Vorleistung und lange Lieferfrist
                          • Außergewöhnliche Rabattgröße
                          • Behördenmaßnahmen gegen das verbundene Vorgängermodell

                          Noch unabhängig zu belegen

                          • Finanzierung der Rabatte
                          • Kundengenaue Goldzuordnung und Versicherung
                          • Lizenzumfang für das konkrete Modell
                          • Vergütungsplan und Vertriebsberechtigung in Österreich

                          Die Darstellung ist keine Feststellung eines Rechtsverstoßes oder Betrugs.

                          Zehn Nachweise vor jeder Zahlung

                          • Aktueller Register- und Lizenzauszug mit identischem Firmennamen und Nummer
                          • Schriftliche Bestätigung, dass das konkrete Goldmodell vom Lizenzumfang erfasst ist
                          • Rechtsgrundlage für den Vertrieb im eigenen Wohnsitzstaat
                          • Zahlungsempfänger, Bankkonto und Staat
                          • Kundengenaue Barren- oder Eigentumszuordnung
                          • Lagerstelle, Versicherung und unabhängiger Audit
                          • Testierte Finanzierung der 36- beziehungsweise 96-Prozent-Rabatte
                          • Aktuelle Abschlüsse, Liquidität und offene Lieferverpflichtungen
                          • Vollständiger Vergütungsplan für Empfehlungsgeber
                          • Rücktritts-, Kündigungs- und Insolvenzrechte in verständlicher Form

                          Was bereits zahlende Kunden sichern sollten

                          Vertrag, beim Abschluss geltende AGB, Kontoauszüge, Rabattabrechnungen, Backoffice-Daten, Vermittlernachrichten und Werbeaussagen sollten unverändert gesichert werden. Bei größeren Beträgen ist eine individuelle Prüfung durch unabhängige Rechtsberatung, Verbraucherberatung oder die zuständige Aufsicht sinnvoll.

                          Stellungnahme und Aktualisierung

                          PresseTeam Austria bietet TRUST GOLD eine faire Möglichkeit zur belegten Ergänzung oder Korrektur.

                          Die Veröffentlichung stützt sich auf aktuell abrufbare Unternehmensangaben und amtliche Veröffentlichungen. Konkrete Nachweise zu Lizenzumfang, Goldzuordnung, Rabattfinanzierung und Vertriebsrechten können an die Redaktion übermittelt werden.

                          Eine substanzielle Stellungnahme wird nach Prüfung transparent ergänzt. Eine Nichtantwort wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet.

                            Quellen und redaktionelle Verantwortung

                            Verantwortliche Redaktion: PresseTeam Austria / Bürgerschutz Verein.

                          • Merz, BlackRock und Freimaurer-Netzwerke: Was ist belegt – was bleibt Behauptung?

                            Merz, BlackRock und Freimaurer-Netzwerke: Was ist belegt – was bleibt Behauptung?

                            Jeffrey Sachs fordert Diplomatie mit Russland

                            Der US-Ökonom Jeffrey Sachs veröffentlichte am 27. Mai 2026 einen offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz. Darin fordert er angesichts der Eskalationsgefahr im Ukraine-Krieg direkte diplomatische Gespräche mit Russland. Der Brief ist auf Sachs’ eigener Website dokumentiert. Seine politische Bewertung ist umstritten; die Existenz und Datierung des Appells sind belegt. Offenen Brief bei Jeffrey Sachs lesen

                            Was über Friedrich Merz tatsächlich dokumentiert ist

                            Friedrich Merz war von 2016 bis 2020 Aufsichtsratsvorsitzender der BlackRock Asset Management Deutschland AG. Seine Biografie bei der Konrad-Adenauer-Stiftung nennt außerdem den Vorsitz der Atlantik-Brücke von 2009 bis 2019. Die Atlantik-Brücke bestätigt diese Amtszeit auf ihrer eigenen Übersicht.

                            Merz nahm 2024 an der Bilderberg-Konferenz teil; sein Name steht auf der offiziellen Teilnehmerliste. Eine öffentlich verbreitete Mitgliederliste der Trilateralen Kommission aus dem Jahr 2010 nennt ihn ebenfalls. Diese Liste ist jedoch keine aktuelle offizielle Mitgliederbestätigung. Ob 2026 noch eine Mitgliedschaft besteht, bleibt daher offen.

                            Freimaurer-Behauptungen: starke Worte, fehlende Beweiskette

                            Ein von Kla.TV verbreiteter Beitrag behauptet, Larry Fink und John Bogle seien Hochgrad-Freimaurer und Friedrich Merz sei Frontmann eines entsprechenden Machtapparats. Das sind schwerwiegende Tatsachenbehauptungen. In der veröffentlichten Quellenkette finden sich dafür jedoch keine überprüfbaren Aufnahmeunterlagen, Eigenerklärungen, konkret zuordenbaren Logenregister oder unabhängig bestätigten Dokumente über Befehls-, Finanzierungs- oder Steuerungsstrukturen.

                            Auch die verlinkte Vetopedia-Karte ersetzt einen solchen Nachweis nicht. Eine Plattform, die Organisationen aufgrund einer eigenen Deutung einem globalen Geheimbund zuordnet, belegt damit weder die Mitgliedschaft einzelner Personen noch konkrete Weisungen. Nach dem derzeit öffentlich überprüfbaren Stand ist die behauptete Freimaurer-Steuerung nicht nachgewiesen.

                            BlackRock besitzt Einfluss – „kontrolliert alle Konzerne“ bleibt zu pauschal

                            Große Vermögensverwalter halten über Fonds Beteiligungen an zahlreichen börsennotierten Unternehmen und üben Stimmrechte aus. Das verschafft Einfluss auf Unternehmensführung und Vergütungsfragen. Ein erheblicher Teil des verwalteten Kapitals gehört jedoch den Anlegerinnen und Anlegern der Fonds. Beteiligung, Stimmrechtsausübung und operative Kontrolle sind rechtlich und wirtschaftlich verschiedene Kategorien.

                            Die Macht großer Vermögensverwalter verdient kritische Beobachtung. Ohne eine konkrete Beweiskette darf daraus aber nicht die Tatsachenbehauptung abgeleitet werden, BlackRock steuere Unternehmen vollständig oder entscheide über Krieg und Frieden.

                            Interessenkonflikte: Welche Regeln gelten für Regierungsmitglieder?

                            § 5 des deutschen Bundesministergesetzes untersagt Mitgliedern der Bundesregierung während ihrer Amtszeit grundsätzlich ein anderes besoldetes Amt, ein Gewerbe oder einen Beruf sowie die Zugehörigkeit zu Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Erwerbsunternehmens. Für eine fortbestehende Organfunktion von Merz bei BlackRock während seiner Kanzlerschaft liegt in den geprüften Quellen kein Beleg vor. § 5 Bundesministergesetz im amtlichen Portal

                            Die EU-Regeln zu Interessenkonflikten, auf die in der Debatte oft verwiesen wird, betreffen insbesondere Personen und Stellen bei der Ausführung des EU-Haushalts. Sie sind kein allgemeines Verbot früherer Wirtschaftstätigkeiten eines nationalen Regierungschefs. Politisch bleibt dennoch die berechtigte Frage, ob aktuelle wirtschaftliche Interessen, Kontakte oder konkrete Einflussnahmen transparent nachvollziehbar sind.

                            Der PresseTeam-Austria-Faktencheck

                            • Jeffrey Sachs richtete 2026 einen Friedensappell an Merz: belegt.
                            • Merz war von 2016 bis 2020 bei BlackRock Deutschland tätig: belegt.
                            • Merz leitete die Atlantik-Brücke von 2009 bis 2019: belegt.
                            • Eine historische Liste von 2010 nennt Merz bei der Trilateralen Kommission: historischer Hinweis; aktueller Status offen.
                            • Merz nahm 2024 an der Bilderberg-Konferenz teil: belegt.
                            • Larry Fink und John Bogle seien die behaupteten Hochgrad-Freimaurer: nicht belastbar belegt.
                            • Merz sei Frontmann eines freimaurerischen Machtapparats: nicht belegt.
                            • Die NATO sei eine geheime Privatarmee der Freimaurer: unbelegte Verschwörungsbehauptung.

                            Welche Fragen öffentlich beantwortet werden sollten

                            • Bestehen noch unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Interessen mit Bezug zu BlackRock oder früheren Mandanten?
                            • Welche Treffen mit großen Vermögensverwaltern oder Rüstungsunternehmen fanden seit dem Amtsantritt statt?
                            • Welche Regeln gelten bei Entscheidungen, die frühere berufliche Verbindungen berühren?
                            • Welche Inhalte aus Bilderberg 2024 und Davos 2026 können rechtmäßig offengelegt werden?
                            • Welche konkreten diplomatischen Initiativen folgten auf den Appell von Jeffrey Sachs?

                            Kommentar: Das Problem ist mangelnde Transparenz – nicht ein unbewiesener Geheimbund

                            Merz’ Laufbahn zeigt eine bemerkenswerte Nähe zwischen Politik, Finanzwirtschaft und transatlantischen Netzwerken. Diese Nähe darf kritisch untersucht werden. Gerade bei Rüstungs-, Sanktions- und außenpolitischen Entscheidungen braucht eine Demokratie nachvollziehbare Kontakte, offengelegte Interessen und dokumentierte Entscheidungsgrundlagen.

                            Wer diese berechtigte Kritik mit unbewiesenen Freimaurer-Erzählungen überlädt, schwächt die Aufklärung. Die belastbare Kritik lautet: Frühere Funktionen und dokumentierte Netzwerktermine erzeugen erheblichen Transparenzbedarf. Eine geheime freimaurerische Steuerung Deutschlands oder der NATO ist damit nicht bewiesen.

                            Redaktioneller Prüfhinweis

                            Tatsachen, politische Bewertungen und nicht nachgewiesene Behauptungen wurden getrennt.

                            Für die genannten Freimaurer-Zuordnungen wurden keine belastbaren Primärbelege gefunden. Sollten überprüfbare Dokumente vorgelegt werden, sind Herkunft, Echtheit, Vollständigkeit und Aussagekraft gesondert zu prüfen.

                            Die Nennung des Ausgangsbeitrags dient der transparenten Auseinandersetzung mit seinen Behauptungen und ist keine Bestätigung seiner Schlussfolgerungen.

                              Quellen und redaktionelle Verantwortung

                              Verantwortliche Redaktion: PresseTeam Austria / Bürgerschutz Verein.