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Bewertungen / Mousa Rieß Rechtsanwälte GmbH

Rechtsanwaltskanzlei · Wien · Österreich

Mousa Rieß Rechtsanwälte GmbH

Erfahrungen & Bewertungen

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Stammdaten

Rechtliche Bezeichnung
Mousa Rieß Rechtsanwälte GmbH
Registerangabe
FN 647213i
Website
https://mousariess.at/
Anschrift
Am Heumarkt 7/7/93, 1030 Wien, Österreich
Telefon
+43 1 388 1899
E-Mail
office@mousariess.at
Beschreibung
Mousa Rieß Rechtsanwälte GmbH ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft in Wien. Auf diesem Profil können Personen eigene Erfahrungen mit Kanzleikontakt, anwaltlicher Korrespondenz und konkreten Vorgängen sachlich bewerten. Öffentliche Stammdaten und persönliche Bewertungen sind getrennt.

Veröffentlichte Erfahrungen

★☆☆☆☆

Aufruf an betroffene Unternehmen in ganz Österreich: Meine Erfahrungen mit einer Cookie-Abmahnung der RA Mousa-Rieß

Ich bin kein Mandant der Mousa Rieß Rechtsanwälte GmbH. Die Kanzlei vertritt in dieser Angelegenheit die Gegenseite. Mein Unternehmen ist Mitglied des Vereins Bürgerschutz, der dieses Bewertungsportal betreibt – diese Verbindung lege ich der Transparenz halber ausdrücklich offen.

Im September 2026 erhielt ich per Einschreiben ein Schreiben der Kanzlei, unterzeichnet von Mag. Karim Mousa. Der Vorwurf: Auf meiner Website seien angeblich Google-Analytics-Tracking-Cookies ohne vorherige Einwilligung eingesetzt worden und ein Cookie-Consent-Banner fehle.

Die direkt damit verbundenen Forderungen haben es in sich:

* Unterzeichnung einer unveränderten, strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung.
* Zahlungsaufforderung über rund **2.400 Euro** Kostenersatz.
* Setzung einer sehr knappen Frist bis in den Oktober 2026.
* Massiver Druckaufbau durch das Skizzieren eines Kostenszenarios von rund **8.000 Euro** Mindestkosten für ein mögliches Gerichtsverfahren.

Ich lasse diese technischen Vorwürfe und verlangten Kosten rechtlich prüfen und erkenne sie hiermit ausdrücklich nicht an.

**Absurde Distanz und der Verdacht auf Serienabmahnungen**
Es ist ein absoluter Wahnsinn, dass man für eine vermeintlich falsche Cookie-Einstellung sofort eine derart aggressive und teure Abmahnung erhält. Besonders befremdlich: Diese Abmahnung erfolgt im Namen eines Mitbewerbers, der rund 300 Kilometer entfernt seinen Sitz hat. Hier von einer echten geschäftlichen Konkurrenzsituation zu sprechen, bei der null Berührungspunkte bestehen, ist völlig realitätsfern.

Wenn ich hier von meinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch mache, muss ich klar sagen: Für mich fühlt sich das stark nach serienbriefmäßigen Massenabmahnungen an. Die gestellten Forderungen empfinde ich als maßlos überzogen.

**Gemeinsam wehren: Mein Aufruf an andere Geschädigte!**
Ich gehe stark davon aus, dass wir mit diesem Problem nicht alleine sind. Daher richtet sich dieser Text direkt an Personen und Unternehmen in ganz Österreich, die dasselbe erlebt haben.

Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?
**Dann melden Sie sich! Posten Sie Ihre Erfahrungen direkt hier auf Pressetext Austria oder schreiben Sie der Redaktion.**

Die Redaktion wird die Kontaktdaten an uns als Mitgeschädigte weiterleiten. Unser klares Ziel ist es, uns zu vernetzen und gemeinsam rechtliche Schritte für eine Rückabwicklung dieser in unseren Augen völlig unverhältnismäßigen Forderungen zu prüfen und durchzusetzen. Lassen Sie sich nicht einzeln unter Druck setzen – gemeinsam sind wir stärker!

Werner K · 2026-10-01

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Redaktionelle Kontextnotiz

Der Redaktion liegt ein auf den 24. September 2026 datiertes, von Mag. Karim Mousa unterzeichnetes Schreiben vor. Darin werden im Namen eines Mitbewerbers Vorwürfe zu Google Analytics, Tracking-Cookies und Cookie-Consent auf einer Website erhoben. Das Schreiben verlangt unter anderem eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung und Kostenersatz. Ein einzelnes Schreiben belegt weder eine allgemeine Spezialisierung der Kanzlei auf Cookie-Abmahnungen noch serienmäßige Abmahnungen oder die Richtigkeit der geltend gemachten Ansprüche.

Diese Einordnung ist von persönlichen Bewertungen und Sternen getrennt.

Redaktionelle Recherche und Quellen

Stammdaten und Quellen verändern keine Sterne. Ungeprüfte Schilderungen sind keine festgestellten Tatsachen.

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