Rechtliche Informationen
Nutzungs- und Unterstützungsbedingungen
Diese Bedingungen erläutern verständlich, wie die Website genutzt werden kann und was für freiwillige allgemeine oder projektbezogene Unterstützungen gilt. Sie begründen keine Rechtsberatung und schränken zwingende gesetzliche Rechte nicht ein.
Vor jeder PayPal-Weiterleitung werden Zahlungsempfänger, Zweck, Betrag, Währung und das gewählte Intervall angezeigt. Eine Zahlung wird erst in der PayPal-Umgebung ausdrücklich bestätigt.
Stand: 8. September 2026 · Version 2026-09-08.2
1. Betreiber, Medieninhaber und Geltungsbereich
Betreiber und Medieninhaber ist der Bürgerschutz Verein, Johann Hiller Straße 28, 9020 Klagenfurt, Österreich, ZVR-Zahl 1053485349, vertreten durch Obmann Robert Graf. Kontakt: anfrage@buergerschutz.org.
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von buergerschutz.org, für freiwillige allgemeine und projektbezogene Unterstützungen, für einmalige, monatliche und jährliche Unterstützungen über PayPal sowie für direkte Banküberweisungen. Für einen konkreten Vorgang gehen zwingendes Recht, wirksam einbezogene projektspezifische Angaben, die Statuten und gesonderte Individualvereinbarungen vor.
2. Rolle und Tätigkeit des Vereins
Der Verein informiert und klärt über Bürgeranliegen, Informationsfreiheit, eigene Projekte, Verfahren und Themen von öffentlichem Interesse auf. Seine Tätigkeit kann Recherche, Dokumentation, Public-Watchdog-Arbeit sowie die strukturierte Aufnahme und organisatorische Vorprüfung von Anliegen umfassen.
Der Verein entscheidet nach seinen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten, welche Anliegen er prüft oder unterstützt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Anliegen übernommen, veröffentlicht, finanziert oder mit einem bestimmten Ergebnis abgeschlossen wird.
3. Keine individuelle Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung
Die Inhalte dieser Website sind allgemeine Informationen und keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung. Eine Kontaktaufnahme, Mitgliedschaft oder Unterstützung begründet kein Mandat, keine Vertretung, keine Fristenkontrolle und keine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht des Vereins.
Der Verein darf Anliegen organisatorisch und tatsächlich strukturieren, recherchieren und an unabhängige externe Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte oder andere befugte Fachleute weiterleiten. Ein anwaltliches Mandat entsteht ausschließlich durch eine gesonderte Vereinbarung mit der konkret befugten Person. Externe Fachleute entscheiden unabhängig; der Verein garantiert weder die Mandatsübernahme noch ein Ergebnis.
Ein beim Verein beschäftigter Jurist ist nicht allein deshalb Rechtsanwalt. Individuelle anwaltliche Leistungen dürfen erst angeboten werden, wenn insbesondere Berufsberechtigung, Eintragung, Unabhängigkeit, Mandatsstruktur, Haftpflicht, Verschwiegenheit und Interessenkollisionen rechtlich und organisatorisch geklärt sind.
4. Keine Gleichstellung mit Behörden oder anerkannten Verbraucherverbänden
Der Verein verfolgt bürgerschützende und verbrauchernahe Ziele. Er ist keine Behörde und stellt sich nicht mit dem Verein für Konsumenteninformation, der Arbeiterkammer oder anderen gesetzlich anerkannten Einrichtungen gleich.
Soweit keine entsprechende Anerkennung urkundlich nachgewiesen und ausdrücklich veröffentlicht ist, beansprucht der Verein weder den Status einer qualifizierten Einrichtung nach dem Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz oder der Richtlinie (EU) 2020/1828 noch eine daraus folgende Verbandsklagebefugnis.
5. Freiwillige Unterstützung ohne Gegenleistung
Eine Unterstützung ist eine freiwillige Zuwendung ohne Anspruch auf individuelle Beratung, Vertretung, sonstige Gegenleistung, Veröffentlichung, Projekterfolg, Gewinn, Rückfluss oder Einfluss auf redaktionelle oder vereinsinterne Entscheidungen. Sie begründet weder Mitgliedschaft noch Stimmrecht.
Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge richten sich ausschließlich nach den Statuten, den Aufnahmeregeln und einer gesonderten Bestätigung. Falls der Verein künftig entgeltliche Leistungen anbietet, benötigen diese eine eigene Leistungsbeschreibung und die jeweils erforderlichen Vertrags- und Verbraucherinformationen; sie werden nicht als Spende bezeichnet.
6. Einmalige, monatliche und jährliche Zahlungen
PayPal-Zahlungen sind für einmalige, monatliche und jährliche freiwillige Unterstützungen eingerichtet. Die gewünschte Zahlungsart wird vor der Weiterleitung ausgewählt und bei PayPal nochmals ausdrücklich bestätigt.
Bei einer einmaligen Unterstützung wird der bestätigte Betrag genau einmal belastet. Bei einer monatlichen oder jährlichen Unterstützung wird der bestätigte Betrag im gewählten Intervall bis zur Kündigung wiederholt. Es besteht keine Mindestlaufzeit und eine einmalige Unterstützung wird niemals automatisch in eine wiederkehrende Unterstützung umgewandelt.
Die erste regelmäßige Zahlung wird fällig, sobald PayPal die ausdrücklich bestätigte Vereinbarung aktiviert. Die weiteren Fälligkeiten folgen dem bei PayPal angezeigten monatlichen oder jährlichen Abrechnungszyklus. Maßgeblich sind die Angaben, die PayPal vor der Bestätigung und anschließend im PayPal-Konto anzeigt.
7. Kündigung wiederkehrender Unterstützungen
Eine monatliche oder jährliche Unterstützung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen für künftige Belastungen gekündigt werden. Die Kündigung ist direkt im PayPal-Konto bei den automatischen Zahlungen möglich. Zusätzlich kann eine eindeutige Mitteilung an anfrage@buergerschutz.org gesendet werden.
Für die Zuordnung genügen grundsätzlich die bei PayPal verwendete E-Mail-Adresse und – soweit vorhanden – die PayPal-Abonnementreferenz. Bitte übermitteln Sie keine vollständigen Karten- oder Bankdaten. Der Verein bearbeitet eine zuordenbare Kündigung ohne unnötigen Aufschub und bestätigt sie, sobald der Beendigungsstatus verlässlich festgestellt wurde.
Die Kündigung beendet künftige Belastungen. Bereits ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungen werden dadurch nicht automatisch rückgängig. Falls PayPal eine Belastung bereits vor Verarbeitung der Kündigung eingeleitet hat, wird sie auf Anfrage nach den Regeln über Irrtum und Rückzahlung gesondert geprüft.
8. PayPal, Karten und Banküberweisung
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg, verarbeitet PayPal- und angebotene Kartenzahlungen als eigenständiger Zahlungsdienstleister nach den dort geltenden Bedingungen. Kredit- oder Debitkartenzahlung ohne PayPal-Konto wird nur angeboten, wenn PayPal diese Möglichkeit für die konkrete Person und Transaktion bereitstellt.
Karten- und PayPal-Zugangsdaten werden ausschließlich in der PayPal-Umgebung eingegeben und nicht vom Verein gespeichert. Der Verein ist kein Zahlungsdienstleister. Eine Zahlung gilt gegenüber dem Verein erst nach bestätigter Erfassung durch den Zahlungsanbieter und nachvollziehbarer buchhalterischer Zuordnung als eingegangen. Für freiwillige Unterstützungen wird kein PayPal-Käuferschutz zugesagt.
Eine Banküberweisung wird erst durch Freigabe im eigenen Onlinebanking ausgelöst. Die Auswahl eines Intervalls auf dieser Website erzeugt weder einen Bankauftrag noch einen Dauerauftrag. Für die Zuordnung sollen nur der angezeigte Verwendungszweck und keine sensiblen Fallinformationen verwendet werden.
9. Beträge, Gebühren und fehlgeschlagene Zahlungen
Die Website akzeptiert derzeit Eurobeträge von 1,00 Euro bis 5.000,00 Euro je Zahlung oder Abrechnungsintervall. Der angezeigte Betrag ist der von der unterstützenden Person bestätigte Bruttobetrag; die Website erhebt keinen zusätzlichen Plattformbeitrag.
PayPal kann dem Verein Transaktionsgebühren verrechnen. Diese mindern den Nettozufluss an den Verein, erhöhen aber nicht den von der unterstützenden Person bestätigten Betrag.
Zahlungen können insbesondere wegen einer Ablehnung des Zahlungsmittels, fehlender Deckung, Sicherheitsprüfungen oder einer Anbieterentscheidung fehlschlagen. PayPal kann fehlgeschlagene regelmäßige Zahlungen nach der dort bestätigten Vereinbarung erneut versuchen und ein Abonnement aussetzen oder beenden. Der Verein erhebt wegen einer ausgebliebenen freiwilligen Unterstützung keine Mahn- oder Inkassogebühren.
10. Allgemeine und projektbezogene Mittelverwendung
Allgemeine Unterstützungen dienen der statutengemäßen Vereinsarbeit und angemessenen Sach-, Personal-, Rechtsanwalts-, Gerichts-, Recherche-, Kommunikations-, Verwaltungs-, Technik- und Infrastrukturkosten.
Projektbezogene Unterstützungen werden vorrangig dem vor der Zahlung konkret bezeichneten Projekt zugeordnet. Spendenziele, Kostenpläne und Budgets sind Planwerte und keine Garantie, dass jede Position in exakt dieser Höhe anfällt oder das Ziel vollständig erreicht wird. Unterdeckung, Projektänderung, Unmöglichkeit oder Abbruch werden nach der vor der Zahlung veröffentlichten Projektregel, den Statuten, wirksamen Beschlüssen und dem anwendbaren Recht behandelt.
Ein Überschuss liegt erst vor, wenn der tatsächliche Projektbedarf einschließlich offener Verpflichtungen und sachlich begründeter Nachlaufkosten gedeckt ist. Verbleibende Mittel dürfen nur dann für andere veröffentlichte, statutengemäße Projekte oder notwendige Vereinskosten verwendet werden, wenn diese alternative Verwendung vor der Zahlung klar einbezogen wurde und rechtlich zulässig ist. Engere Zweckbindungen bleiben unberührt und werden nicht rückwirkend erweitert.
Fehlt eine wirksame Vereinbarung über eine alternative Verwendung oder ist diese rechtlich nicht zulässig, erfolgt eine gesonderte Klärung; soweit erforderlich werden Zustimmung oder Rückabwicklung nach der Rechtslage geprüft. Die Mittelverwendung wird nachvollziehbar dokumentiert.
11. Rechts- und Prozesskostenprojekte
Projektunterstützungen können nach der jeweiligen Projektbeschreibung externe anwaltliche Prüfungen, Gerichts-, Sachverständigen-, Übersetzungs-, Recherche- und sonstige notwendige Verfahrenskosten finanzieren.
Unterstützende Personen werden dadurch weder Partei noch Mandant, Prozessfinanzierer mit Erfolgsbeteiligung oder wirtschaftlich Begünstigte. Es gibt keine Rendite, keine Rückzahlung aus einem Prozesserlös, keine Einflussnahme auf Prozessstrategie und keine Erfolgsgarantie.
Der Verein wählt mögliche Unterstützungsfälle nach transparenten internen Kriterien, verfügbarer Finanzierung, Statutendeckung, rechtlicher Erfolgsaussicht, sozialem Bedarf, Interessenkollisionen und den rechtlichen Möglichkeiten aus. Externe Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bleiben unabhängig; Mandat, Vollmacht, Haftung und Verschwiegenheit sind gesondert zu regeln. Prozessfinanzierungs-, Berufs-, Geldwäsche-, Steuer- und Interessenkonfliktrisiken sind vor Veröffentlichung eines konkreten Projekts gesondert zu prüfen.
12. Steuerliche Behandlung
Ein eingetragener, ideeller oder nicht auf Gewinn gerichteter Verein ist nicht allein deshalb abgabenrechtlich gemeinnützig oder spendenbegünstigt. Der Verein macht daher keine allgemeine Zusage, dass Unterstützungen steuerlich absetzbar sind.
Eine steuerliche Absetzbarkeit darf nur angenommen werden, wenn der Verein am Tag der Zahlung nachweislich mit gültigem Beginn und ohne abgelaufenes Gültigkeitsdatum in der tagesaktuellen Liste des Bundesministeriums für Finanzen geführt wird und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine einfache Zahlungsbestätigung ist keine Zusage einer steuerlich wirksamen Spendenbestätigung.
13. Irrtum, Doppelzahlung, Rückzahlung, Rückbuchung und Missbrauch
Bei Irrtum, Doppelzahlung, einer nicht autorisierten Zahlung oder einer unklaren Zuordnung kontaktieren Sie den Verein bitte zeitnah unter anfrage@buergerschutz.org. Für die Prüfung genügen grundsätzlich Transaktionsreferenz, Datum, Betrag und Zweck; vollständige Karten- oder Kontodaten sollen nicht übermittelt werden.
Rückzahlungsanfragen werden nach Zahlungsstatus, Zweckbindung, bereits erfolgter Mittelverwendung, gesetzlichen Ansprüchen sowie Bereicherungs-, Steuer- und Buchhaltungslage geprüft. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Der Verein kann rechtswidrige, missbräuchliche oder nicht zuordenbare Zahlungen ablehnen oder zurückzahlen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Manipulationsversuche, unberechtigte Zahlungsmittel, Rückbelastungen und Betrugsverdacht werden verhältnismäßig dokumentiert und können, soweit erforderlich und zulässig, mit PayPal, Banken oder zuständigen Stellen geklärt werden.
14. Redaktionelle Inhalte, Hinweise und Veröffentlichungen
Menschen tragen die redaktionelle Letztverantwortung. Der Verein bemüht sich um Quellenprüfung und die erkennbare Trennung von dokumentierten Tatsachen, Behauptungen, Meinungen und offenen Verfahren. Laufende Verfahren werden nicht als entschieden dargestellt.
Die Einsendung eines Hinweises oder Dokuments begründet keinen Anspruch auf Prüfung oder Veröffentlichung. Vertrauliche Unterlagen sind nicht allein durch ihre Übermittlung zur Veröffentlichung freigegeben. Personenbezogene oder vertrauliche Inhalte werden nur auf tragfähiger Rechtsgrundlage oder mit erforderlicher Einwilligung veröffentlicht.
Der Verein wahrt seine redaktionelle Unabhängigkeit und kann Inhalte korrigieren, ergänzen, aktualisieren oder entfernen. Zwingende medienrechtliche Rechte, Persönlichkeitsrechte, Gegendarstellungsrechte und gerichtliche Ansprüche bleiben unberührt.
15. Urheberrecht und Nutzerbeiträge
Texte, Bilder, Grafiken und Gestaltung der Website dürfen nur im gesetzlich erlaubten Umfang oder mit entsprechender Zustimmung genutzt werden. Das Verlinken und Teilen öffentlicher URLs bleibt erlaubt. Zitatrecht, Berichterstattung und sonstige gesetzliche Schranken werden nicht eingeschränkt.
Wer Inhalte ausdrücklich zur Veröffentlichung einreicht, räumt dem Verein nur die für Prüfung, Bearbeitung, Veröffentlichung und Dokumentation sachlich erforderliche, nicht ausschließliche Nutzung ein. Die einreichende Person muss über die erforderlichen Rechte verfügen und darf keine rechtswidrigen Inhalte übermitteln. Für bloße Kontaktanfragen wird keine Veröffentlichungslizenz verlangt.
16. Zulässige Nutzung, IT-Sicherheit und externe Links
Unzulässig sind insbesondere Angriffe, automatisierte Überlastung, die Umgehung von Zugriffsschutz, Manipulation von Zahlungs- oder Seitendaten, das Einschleusen schädlichen Codes und die rechtswidrige Nutzung veröffentlichter Daten. Bei konkretem Missbrauch darf der Verein angemessene Schutzmaßnahmen treffen und Zugriffe beschränken.
Externe Links werden bei Aufnahme nach Inhalt und Zweck ausgewählt. Für fremde Inhalte und spätere Änderungen ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Kennt der Verein einen konkreten rechtswidrigen Inhalt und ist ein Entfernen oder Sperren zumutbar und geboten, wird der Link geprüft. Ein Link bedeutet keine pauschale Billigung sämtlicher Inhalte des Zielangebots.
17. KI-unterstützte Inhalte
Künstliche Intelligenz kann Redaktion und Gestaltung unterstützen, veröffentlicht aber nicht autonom. Menschen prüfen und verantworten die Freigabe. KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Bilder, Audio- oder Videoinhalte werden nach anwendbarem Recht wahrnehmbar gekennzeichnet und nicht als Tatsachenbeleg ausgegeben.
Über die Übernahme, Förderung oder Rechtsposition einer Person wird nicht ausschließlich automatisiert mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung entschieden. Weitere Informationen stehen auf der KI-Transparenzseite.
18. Verfügbarkeit und Haftung
Der Verein bemüht sich um einen sicheren und aktuellen Betrieb, garantiert aber weder ununterbrochene Verfügbarkeit noch dauernde Aktualität, Fehlerfreiheit externer Dienste oder einen bestimmten Projekt- oder Verfahrensausgang.
Die Haftung richtet sich nach zwingendem österreichischem und unionsrechtlichem Recht. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsrecht oder aufgrund sonst zwingender Bestimmungen wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Soweit eine Begrenzung bei leichter Fahrlässigkeit rechtlich zulässig ist, haftet der Verein nur für vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Pflichten; zwingende Rechte bleiben unberührt.
19. Datenschutz und Kommunikation
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu lokalen Speichern stehen in der Datenschutzerklärung und der Cookie- und Speicher-Richtlinie. Eine Unterstützung führt niemals automatisch zu einer Newsletter-Anmeldung. Für einen Newsletter ist eine getrennte, freiwillige und widerrufbare Einwilligung erforderlich.
Bitte übermitteln Sie in Kontaktfeldern, E-Mails oder Bank-Verwendungszwecken keine nicht erforderlichen Gesundheitsdaten, Strafdaten, Zugangsdaten oder anderen sensiblen Fallinformationen.
20. Orientierungs-Check und persönliche Ergebnis-E-Mail
Der Orientierungs-Check zum Schwerpunkt Scheidungsrecht für Männer bietet eine allgemeine, automatisiert zusammengestellte Reihenfolge für die Eigenvorbereitung. Er beurteilt weder Schuld noch Persönlichkeit, Rechtsansprüche, Fristen oder Erfolgsaussichten und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, anwaltliche Vertretung oder zuständige Stelle.
Die Anzeige des Ergebnisses ist ohne Namens- oder E-Mail-Angabe möglich. Wer eine persönliche Checkliste per E-Mail anfordert, akzeptiert für diesen Vorgang diese Bedingungen und erteilt eine davon klar getrennte Einwilligung zur notwendigen Speicherung und zum einmaligen Versand. Die zusätzliche Einwilligung für eine spätere persönliche Kontaktaufnahme durch den Verein ist freiwillig, nicht vorangekreuzt und für die Ergebnis-E-Mail nicht erforderlich.
Einzelantworten werden nicht gespeichert. Der Server berechnet aus den einmalig übermittelten Antworten das Ergebnis erneut und speichert nur Name, E-Mail-Adresse, abgeleitetes Ergebnis, Einwilligungsnachweis und Versandstatus verschlüsselt. Die E-Mail ist eine automatisch erzeugte Orientierung. Mögliche Zustellungen, Rechtsmittelbelehrungen und Fristen müssen unverzüglich anhand der vollständigen Akte durch eine befugte Fachperson oder die zuständige Stelle geprüft werden.
Die Bitte um persönliche Kontaktaufnahme begründet keinen Anspruch auf Rückruf, Fallübernahme, Finanzierung, Veröffentlichung oder rechtliche Vertretung. Ein Mandat oder eine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht entsteht dadurch nicht.
21. Freiwillige Unterstützerregistrierung
Die Registrierung als Unterstützerin oder Unterstützer ist eine freiwillige Bereitschaftserklärung und keine Vereinsmitgliedschaft. Sie begründet insbesondere keine Beitragspflicht, Arbeitspflicht, Organstellung, Stimm- oder Informationsrechte aus einer Mitgliedschaft, Vertretungsbefugnis, Vollmacht, Verschwiegenheitszusage, Rechtsberatung, Mandatierung oder einen Anspruch auf Einsatz, Finanzierung, Veröffentlichung oder Gegenleistung.
Sie bestimmen selbst, welche Unterstützungsmöglichkeiten und Kontaktwege Sie auswählen. E-Mail für Unterstützeranfragen, Telefon, WhatsApp-Einzelkontakt, WhatsApp-Gruppeneinladung und Post sind getrennte Auswahlmöglichkeiten und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einzeln widerrufbar. Eine Newsletter-Anmeldung ist ein davon unabhängiger Double-Opt-in-Vorgang und wird niemals allein durch die Unterstützerregistrierung ausgelöst.
Die Registrierung wird erst nach Bestätigung des persönlichen E-Mail-Links aktiv. Über einen zeitlich begrenzten Verwaltungslink können Angaben geändert, einzelne Kontaktwege widerrufen oder die Registrierung vollständig beendet werden. Unbestätigte Registrierungen werden nach kurzer Frist gelöscht. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Eine Angabe von Fähigkeiten, Beruf, Verfügbarkeit oder Interesse ist keine Zusage eines konkreten Einsatzes. Kommt später ein Projekt, eine ehrenamtliche Tätigkeit oder eine fachliche Mitwirkung in Betracht, werden Zuständigkeit, Umfang, Vertraulichkeit, Versicherung, Berufsrecht, Datenschutz, Kosten und Beendigung zuvor gesondert geprüft und vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung besteht keine Befugnis, im Namen des Vereins aufzutreten oder Rechtsberatung beziehungsweise Rechtsvertretung anzubieten.
Bitte übermitteln Sie über das Registrierungsformular keine Gesundheitsdaten, Strafdaten, Zugangsdaten, vollständigen Akten oder vertraulichen Falldetails. Der Verein kann missbräuchliche Registrierungen sperren und Kommunikation aus sachlichem Grund beenden; gesetzliche Rechte und der Datenschutz bleiben unberührt.
22. Änderungen, Recht, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für die Zukunft. Sie verschlechtern abgeschlossene Vorgänge und bestehende Zweckbindungen nicht rückwirkend. Bei wesentlichen Änderungen, die laufende wiederkehrende Unterstützungen betreffen, informiert der Verein angemessen im Voraus und weist auf die einfache Kündigungsmöglichkeit hin; eine neue Zustimmung wird eingeholt, wenn sie gesetzlich erforderlich ist.
Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingenden internationalen Privat-, Verbraucher- und Unionsrechts. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbraucherinnen oder Verbrauchern wird nicht vereinbart.
Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regeln. Die übrigen Bestimmungen bleiben nur bestehen, soweit dies rechtlich zulässig ist; eine unzulässige Klausel wird nicht durch eine für die verwendende Seite möglichst günstige Regel ersetzt.
