PresseTeam Austria

Zeugen- und Betroffenenaufruf

Cookie-Abmahnung in Österreich? Betroffene gesucht

Cookie-Abmahnungen in Österreich: Zeugen und Betroffene gesucht – Brief als KI-Symbolbild
KI-generiertes Symbolbild. Der abgebildete Brief zeigt kein Originalschreiben und belegt keinen konkreten Fall.

Haben Sie eine Abmahnung wegen Cookies, Google Analytics, eines Cookie-Banners oder behaupteter DSGVO-Verstöße erhalten? Werden Abmahnkosten oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Nach Angaben des Vereins liegt ihm ein Schreiben mit einer Forderung von 2.397,84 Euro vor. PresseTeam Austria und der Bürgerschutzverein suchen weitere Betroffene in Österreich. Wir möchten vergleichbare Fälle erfassen, Unterlagen sichten und über mögliche nächste Schritte informieren. Ob es Hinweise auf eine größere Abmahnserie gibt, ist offen.

Seit 27. September 2026 gilt § 7a UWG. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung vor und ist die Regelung auf den konkreten Fall anwendbar, steht dem Abmahnenden kein Ersatz der Abmahnkosten zu. Mehrere ähnliche Schreiben allein beweisen einen Missbrauch nicht.

Sie haben ein ähnliches Schreiben erhalten? Nennen Sie uns zunächst nur Datum, Forderungshöhe und Frist. Bewahren Sie die Originalunterlagen auf. Einen geeigneten Weg für vertrauliche Dokumente stimmen wir anschließend mit Ihnen ab; Meldungen werden nicht automatisch veröffentlicht.

Wichtig: Beachten Sie Fristen, zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Eine Meldung bei uns hemmt keine Frist und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Abmahnung erhalten? Jetzt melden

Kontakt: anfrage@presseteam-austria.at. Bitte senden Sie zunächst keine ungeschwärzten persönlichen Unterlagen per E-Mail.

Stand: 30. September 2026 · Rechtsgrundlage: § 7a UWG im RIS. Die Höhe der einzelnen Forderung ist eine Betreiberangabe, keine unabhängig geprüfte Feststellung.