PresseTeam Austria

Redaktionelles Profil

Robert Graf

Journalist, Herausgeber und Chefredakteur von PresseTeam Austria; Präsident des Vereins Bürgerschutz.

Symbolbild einer Redaktionsbesprechung; kein Porträt von Robert Graf
Vom Betreiber bereitgestelltes Symbolbild. Es zeigt weder Robert Graf noch nachweislich das Team von PresseTeam Austria.

Funktionen und Verantwortung

Robert Graf ist Herausgeber und Journalist. Nach seiner aktuellen Betreiberangabe leitet er als Chefredakteur die Themenplanung, redaktionelle Bearbeitung und Veröffentlichungsfreigabe. Als Präsident und nach eigener Angabe Gründungsmitglied des Vereins Bürgerschutz verbindet er dessen öffentliche Informationsarbeit mit dem Portal. Medieninhaber bleibt der Verein, nicht Robert Graf persönlich. Die Bezeichnung „Präsident“ entspricht dem vorliegenden Vereinsregisterauszug zum Stichtag 28. September 2026. Die dort genannten drei Organpersonen bilden nach aktueller Betreiberangabe den vollständigen Vorstand gemäß den geltenden Statuten; diese wurden nicht unabhängig geprüft.

Journalistische Arbeit

Die Arbeit umfasst Themenfindung, Rechercheplanung, Prüfung öffentlicher Quellen und Dokumente, Chronologien, Gespräche mit Beteiligten, Anfragen und die verständliche Aufbereitung von Informationen. Beiträge werden redigiert, aktualisiert und bei begründeten Fehlerhinweisen korrigiert. Bei erheblichen Vorwürfen gehört die Prüfung einer Stellungnahme der Betroffenen zum redaktionellen Verfahren.

Das Portal berichtet unter anderem über Verbraucherschutz, Wirtschaft, Verwaltung, Informationsfreiheit und gesellschaftliche Fragen. Weitere Themen können nach öffentlicher Relevanz und Quellenlage hinzukommen. Veröffentlichte Vereinspositionen, redaktionelle Einordnung, Werbung und Nutzerbeiträge werden voneinander unterschieden.

Beispiele aus dem Portal

Diese veröffentlichten Beiträge zeigen unterschiedliche redaktionelle Ansätze. Sie sind mit „Redaktion PresseTeam Austria“ gezeichnet; eine persönliche Texturheberschaft Robert Grafs wird daraus nicht abgeleitet.

Pressefreiheit und Quellenschutz

Journalistische Tätigkeit steht unter dem Schutz der Meinungs- und Medienfreiheit. § 31 MedienG schützt für die dort erfassten Personen und Informationen das Redaktionsgeheimnis; er begründet weder eine pauschale Schweigepflicht noch eine allgemeine Ausnahme von anderen Gesetzen. Ob ein Schutz im konkreten Verfahren greift, hängt von Funktion, Information und Verfahrensart ab. Die Bezeichnung „Public Watchdog“ schafft keine Behördenbefugnis.

Mehr zu unserer öffentlichen Informations- und Kontrollarbeit und zu Quellenprüfung, Gegenäußerung und Korrekturen.

Kontakt und Offenlegung

Presseanfragen, sachliche Stellungnahmen und Korrekturhinweise: anfrage@presseteam-austria.at. Rechtsträger, Anschrift, Blattlinie und Finanzierung sind im Impressum offengelegt. Ein journalistisches Profil ist weder Presseausweis noch behördliche Anerkennung.

Stand: 30. September 2026. Redaktionelle Funktionen und Gründungsmitgliedschaft beruhen auf Betreiberangaben; die Vereinsfunktion Präsident ist im gesondert vorliegenden Registerauszug zum 28. September 2026 ausgewiesen.