Bericht
ORF-Beitrag: So beantragen Haushalte mit geringem Einkommen eine Befreiung
Weniger laufende Kosten für Ihren Haushalt: So prüfen Sie den Anspruch, nutzen den kostenlosen Musterbrief und beantragen die ORF-Befreiung sowie mögliche Entlastungen bei Strom und Telefon.
PresseTeam Austria ·

Wenig Einkommen? Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Haushalt vom ORF-Beitrag befreit werden kann. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann laufende Kosten senken und zusätzliche Entlastungen bei Strom und Telefon erhalten. PresseTeam Austria stellt gemeinsam mit den Bürgerschutzvereinen einen kostenlosen Musterbrief und eine verständliche Anleitung bereit.
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Mit Begleitschreiben, Ausfüllhilfe und Checkliste. Laden Sie die Word-Vorlage herunter, ersetzen Sie die Platzhalter und legen Sie den ausgefüllten offiziellen OBS-Antrag samt Nachweisen bei.
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Die Vorlage ergänzt das offizielle OBS-Formular. Über die Bewilligung entscheidet die OBS.
So gehen Sie vor: Anspruch prüfen, Unterlagen sammeln, offiziellen Antrag unterschreiben und an die OBS senden. Das Herunterladen der Vorlage löst noch keinen Antrag aus.
1. Prüfen Sie, ob Sie zur Anspruchsgruppe gehören
Für eine Befreiung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag für Ihren Hauptwohnsitz in Österreich stellen. Zusätzlich zum maßgeblichen Haushaltseinkommen benötigen Sie grundsätzlich eine gesetzliche Anspruchsgrundlage.
Das kann etwa der Bezug von Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pflegegeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe sein. Auch volljährige Lehrlinge sowie gehörlose und schwer hörbehinderte Personen gehören zu den vorgesehenen Gruppen. Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie bei der OBS.
Wichtig: Geringes Einkommen allein reicht grundsätzlich nicht aus. Eine bloße „Abmeldung“ vom ORF-Beitrag bei unverändertem beitragspflichtigem Hauptwohnsitz bewirkt keine Befreiung. Dafür braucht es einen Antrag und eine entsprechende Bewilligung.
2. Vergleichen Sie Ihr Haushaltseinkommen mit den Richtsätzen
Für 2026 gelten folgende monatliche Befreiungsrichtsätze. Die gesetzliche Toleranz ist darin bereits enthalten:
| Personen im Haushalt | Richtsatz pro Monat |
|---|---|
| 1 Person | 1.465,40 Euro |
| 2 Personen | 2.311,81 Euro |
| Jede weitere Person | zusätzlich 226,11 Euro |
Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern zählt als Dreipersonenhaushalt. Der Richtsatz beträgt damit 2.537,92 Euro monatlich – also 2.311,81 Euro plus 226,11 Euro.
Maßgeblich sind die anrechenbaren Einkünfte aller Haushaltsmitglieder, etwa Gehalt, Pension und AMS-Leistungen. Familienbeihilfe, Pflegegeld und Grundversorgung werden nicht als Einkommen angerechnet.
Auch bei höherem Einkommen kann sich die Prüfung lohnen
Liegt Ihr Haushaltseinkommen über dem Richtsatz, wird ein gesetzlicher Wohnkostenabzug von 500 Euro monatlich berücksichtigt. Ein höherer berücksichtigungsfähiger Mietaufwand kann an dessen Stelle treten, wenn Sie ihn nachweisen. Mietzinsbeihilfen sind anzurechnen. Weitere steuerlich ausgewiesene Abzüge sollten Sie mit dem Steuerbescheid belegen.
Ist Ihr Einkommen inzwischen gesunken, legen Sie aktuelle Nachweise bei und erklären Sie ausdrücklich, seit wann sich die Einkommenssituation geändert hat. Die endgültige Berechnung nimmt die OBS vor. Einkommensregeln und Abzüge im Detail.
3. Lassen Sie Strom und Telefon mitprüfen
Mit dem offiziellen Kombi-Antrag können Sie mehrere Unterstützungen gemeinsam beantragen:
- ORF-Beitrag: Befreiung vom Beitrag einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Landesabgabe.
- Strom-Sozialtarif: Seit 1. April 2026 wird der Energiepreis für berechtigte Haushalte für bis zu 2.900 kWh jährlich auf 6 Cent netto je kWh gedeckelt. Studierende sind ausgenommen. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen hinzu. Bei mehr als drei mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen kann ein zusätzlicher jährlicher Pauschalbetrag für weitere Personen dazukommen.
- EAG-Kostenbefreiung: Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag können entfallen. Das befreit Sie von diesen Förderkosten, jedoch nicht von sämtlichen Netzentgelten.
- Telefonkostenzuschuss: Bei teilnehmenden Anbietern ist ein Zuschuss zu einem privaten Festnetz- oder Mobilfunkanschluss möglich. Den bewilligten Bescheid beziehungsweise Gutschein müssen Sie beim Anbieter einlösen.
Für die Stromleistungen braucht die OBS Ihre Verbrauchs-Zählpunktnummer. Bei Bewilligung übermittelt sie die erforderlichen Informationen an Stromlieferant beziehungsweise Netzbetreiber. Die Umsetzung kann einige Wochen dauern. Offizielle Informationen zum Strom-Sozialtarif.
Servicegrafik zu ORF-, Strom- und Telefonentlastung im Querformat öffnen
4. Füllen Sie das Formular aus und sammeln Sie die Belege
Nutzen Sie den unverbindlichen OBS-Befreiungsrechner für einen Vorabcheck. Danach füllen Sie den offiziellen Kombi-Antrag vollständig aus, tragen sämtliche Haushaltsmitglieder ein und beachten die verlangten Unterschriften.
Offiziellen OBS-Kombi-Antrag öffnen (PDF) Alle aktuellen OBS-Formulare und Checklisten
Halten Sie insbesondere folgende Unterlagen bereit:
- Nachweis Ihrer Anspruchsgrundlage, etwa Pensions- oder AMS-Bescheid, Pflegegeldnachweis oder Lehrvertrag.
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder; auch Personen ohne Einkommen anführen.
- Gegebenenfalls Ausbildungs-, Schulbesuchs-, Inskriptions- oder Mitversicherungsbestätigungen.
- Nachweise über höhere Mietkosten, Mietzinsbeihilfen und weitere geltend gemachte Abzüge.
- Für Stromleistungen: eine Stromrechnung oder den Netzzugangsvertrag mit der 33-stelligen Verbrauchs-Zählpunktnummer, beginnend mit AT. Die Gerätenummer am Stromzähler ist dafür nicht geeignet.
- Für den Telefonzuschuss: den Namen des teilnehmenden Anbieters.
Unsere Vorlage hilft bei der Vorbereitung: Tragen Sie Ihre Daten in den Musterbrief ein, streichen Sie nicht gewünschte Leistungen und verwenden Sie die beigefügte Checkliste. Die erforderlichen Angaben und Unterschriften müssen trotzdem im offiziellen OBS-Formular stehen.
5. Reichen Sie den Antrag ein und bewahren Sie den Nachweis auf
Senden Sie das unterschriebene Formular mit den Belegen als Scan oder PDF an service@obs.at. Alternativ verwenden Sie das OBS-Kontaktformular oder senden Kopien per Post an:
ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Bewahren Sie Antrag, Beilagen und Versandnachweis auf. Die Befreiung beginnt grundsätzlich im Folgemonat der Antragstellung und kann für bis zu fünf Jahre bewilligt werden. Maßgeblich ist Ihr Bescheid. Änderungen bei Haushalt, Einkommen oder Wohnsitz müssen der OBS mitgeteilt werden. Prüfung und Ablauf bei der OBS.
Keine passende Anspruchsgrundlage? Prüfen Sie die EAG-Kostendeckelung
Auch für Haushalte mit geringem Einkommen ohne passende Anspruchsgrundlage kann eine Stromentlastung infrage kommen: die gesonderte EAG-Kostendeckelung. Dafür gibt es ein eigenes Formular und ein eigenes Verfahren. Eine ORF-Befreiung entsteht dadurch nicht. Beachten Sie dazu die aktuellen OBS-Antragshinweise zur EAG-Kostendeckelung.
Jetzt Unterlagen vorbereiten
Prüfen Sie Ihre Anspruchsgrundlage und das Haushaltseinkommen. Mit unserer kostenlosen Vorlage und dem offiziellen OBS-Formular können Sie Ihren Antrag Schritt für Schritt zusammenstellen.
Kostenlosen Musterbrief herunterladen (.docx)
Ein Service von PresseTeam Austria gemeinsam mit den Bürgerschutzvereinen. Für den Download ist keine Anmeldung erforderlich. Die Entscheidung über die beantragten Leistungen trifft die OBS.
Offizielle Links zu ORF und OBS
- ORF – Österreichischer Rundfunk: offizielle Website
- Offizieller OBS-Kombi-Antrag zur ORF-Befreiung (ausfüllbares PDF)
- OBS: aktuelle Antragsformulare, Checklisten und Hinweise zur Einreichung
Quellen und Stand
Stand: 27. Oktober 2026. Grundlage sind die verlinkten aktuellen Informationen der OBS, die Informationen des Wirtschaftsministeriums zum Strom-Sozialtarif sowie das ORF-Beitrags-Gesetz 2024, insbesondere §§ 5 und 15. Die Übersicht dient der allgemeinen Information; die Prüfung Ihres individuellen Anspruchs erfolgt durch die OBS.
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