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Aktives Transparenzprojekt · Verfahren beim LVwG Kärnten anhängigKärntenInformationsfreiheit

Transparenz bei externen Rechtsanwaltskosten der Stadt Spittal

Ein Projekt des Vereins Bürgerschutz zur rechtlichen Prüfung und verständlichen öffentlichen Dokumentation des Informationszugangs zu externen Rechtsanwaltskosten. Die Mittel werden vorrangig projektbezogen nach der unten offengelegten Mittelverwendungs- und Überschussregel eingesetzt.

Vorrangig projektbezogene Mittelverwendung · transparente Überschussregel · keine Erfolgsgarantie

Helfen Sie mit, den Informationszugang rechtlich klären zu lassen

Ihre freiwillige Unterstützung finanziert die rechtliche Prüfung, eine mögliche fachliche Vertretung, die datenschutzgerechte Aufbereitung der Unterlagen und die verständliche Bürgerinformation. Eine Spende garantiert weder einen bestimmten Verfahrensausgang noch die Freigabe bestimmter Unterlagen.

Spenden unterstützen die dokumentarische, publizistische und rechtliche Arbeit des Vereins. Sie vermitteln keinen Einfluss auf Inhalte, rechtliche Bewertungen oder den Ausgang eines Verfahrens.

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KI-generierte Visualisierung des Rathauses in Spittal an der Drau für das IFG-Verfahren
Symbolische, KI-generierte Darstellung des Rathauses. Kein Belegfoto und keine Darstellung eines festgestellten Fehlverhaltens.
Rathaus Spittal an der Drau als KI-generierte Visualisierung zum laufenden IFG-Verfahren.

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PROJEKTDOKUMENTATION · STAND 7. SEPTEMBER 2026

Worum es bei diesem Projekt geht

Der Verein Bürgerschutz hat bei der Stadtgemeinde Spittal an der Drau Informationen über externe Rechtsanwaltskosten beantragt. Nachvollziehbar werden soll, welche Kanzlei welche Beträge für welche abstrakt bezeichneten Leistungen erhalten hat und welche vorhandenen Beauftragungs-, Genehmigungs- und Zahlungsunterlagen den Ausgaben zugrunde liegen.

Die Stadtgemeinde übermittelte teilweise geschwärzte Buchungsunterlagen. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Zugang zu vorhandenen Rechnungen und Begleitunterlagen zu gewähren ist, wird im Verfahren KLVwG-1764/6/2026 geprüft. Ein Verfahrensergebnis wird auf dieser Seite nicht vorweggenommen.

Die übermittelten Zahlen im Überblick

in der kommunalen Aufstellung ausgewiesene Summe 2014–2024
653.797,95 Euro
rechnerischer Jahresdurchschnitt 2014–2024
59.436,18 Euro
Rechnungsbuchungen 2025
31.632,63 Euro
Netto-Rechnungsbuchungen 2026 bis 18.06.2026
15.145,11 Euro

Quelle: von der Stadtgemeinde übermittelte Aufstellungen und geschwärzte Kontoblätter; eigene Rechenoperationen des Vereins. Die Zahlen beweisen weder Rechtswidrigkeit noch Verschwendung. Ohne Rechnungen, Leistungszuordnung und Genehmigungsunterlagen ist keine abschließende Wirtschaftlichkeitsprüfung möglich.

Das Verfahren im zeitlichen Überblick

  1. Präzisierter IFG-Antrag zu externen Rechtsanwaltskosten.

  2. Antrag auf bescheidmäßige Entscheidung.

  3. Teilweise Informationserteilung durch geschwärzte Datenblätter für 2025 und 2026; Ablehnung des weitergehenden Begehrens.

  4. Einbringung des Rechtsmittels gegen diesen Bescheid.

  5. Behandlung als Beschwerde und Vorlage an das LVwG Kärnten.

  6. Öffentliche mündliche Verhandlung. Laut Niederschrift wurde eine schriftliche Entscheidung nach gerichtlicher Prüfung ungeschwärzter Kontoblätter angekündigt.

  7. Ergänzende Klarstellungen und Anträge des Vereins.

Fakten, Positionen und offene Fragen

Dokumentierte Tatsachen

Beantragt wurden vorhandene Rechnungen, Honorarnoten, Leistungsunterlagen, Zahlungsbelege, Kanzleibezeichnungen sowie vorhandene Beauftragungs-, Genehmigungs- und Beschlussgrundlagen. Übermittelt wurden insbesondere teilweise geschwärzte Buchungs- bzw. Kontoblätter. Die Kontoblätter enthalten Beträge und Buchungsdaten, aber keine vollständige Zuordnung zu Kanzlei, konkreter Leistung und Genehmigungsgrundlage.

  • Quelle: Präzisierter IFG-Antrag vom 16.03.2026 · geprüft 2026-09-07
  • Quelle: Bescheid und Informationserteilung der Stadtgemeinde vom 22.06.2026 · geprüft 2026-09-07
  • Quelle: Freigegebene öffentliche Kostenanalyse, Stand 03.09.2026 · geprüft 2026-09-07

Standpunkt des Bürgerschutzvereins

Der Verein vertritt die Auffassung, dass eine Kontrolle öffentlicher Ausgaben zumindest Zugang zu nicht geheimhaltungsbedürftigen Mindestinformationen erfordert. Geschützte Beratungsinhalte, personenbezogene Daten und Prozessstrategien sollen gezielt geschwärzt werden. Der Verein macht geltend, mit der Auswertung und Bürgerinformation eine öffentliche Kontroll- und Informationsfunktion wahrzunehmen.

  • Quelle: Präzisierter IFG-Antrag vom 16.03.2026 · geprüft 2026-09-07
  • Quelle: Ergänzende Klarstellungen und Anträge vom 03. und 04.09.2026 · geprüft 2026-09-07

Standpunkt der Gemeinde

Die Behörde vertrat im Bescheid vom 22.06.2026 die Auffassung, dass der weitergehenden Informationserteilung Geheimhaltungsinteressen und weitere rechtliche Gründe entgegenstehen. Sie verwies auf die übermittelten Datenblätter als geeignete vorhandene Informationsform. Diese Position wird hier neutral wiedergegeben und nicht als Zugeständnis oder Fehlverhalten bewertet.

  • Quelle: Bescheid und Informationserteilung der Stadtgemeinde vom 22.06.2026 · geprüft 2026-09-07

Offene oder gerichtlich noch nicht entschiedene Fragen

Gerichtlich zu klären ist insbesondere, welche vorhandenen Rechnungs- und Begleitinformationen zugänglich sind, welche konkreten Geheimhaltungsgründe bestehen und ob ein weitergehender Teilzugang durch gezielte Schwärzungen möglich ist.

  • Quelle: Bescheid und Informationserteilung der Stadtgemeinde vom 22.06.2026 · geprüft 2026-09-07
  • Quelle: Niederschrift der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 02.09.2026 · geprüft 2026-09-07

Was wurde beantragt – was liegt vor?

Beantragte Informationen
Beantragt wurden vorhandene Rechnungen, Honorarnoten, Leistungsunterlagen, Zahlungsbelege, Kanzleibezeichnungen sowie vorhandene Beauftragungs-, Genehmigungs- und Beschlussgrundlagen.
Übermittelte Unterlagen
Übermittelt wurden insbesondere teilweise geschwärzte Buchungs- bzw. Kontoblätter. Die Kontoblätter enthalten Beträge und Buchungsdaten, aber keine vollständige Zuordnung zu Kanzlei, konkreter Leistung und Genehmigungsgrundlage.
Noch nicht abschließend geklärt
Gerichtlich zu klären ist insbesondere, welche vorhandenen Rechnungs- und Begleitinformationen zugänglich sind, welche konkreten Geheimhaltungsgründe bestehen und ob ein weitergehender Teilzugang durch gezielte Schwärzungen möglich ist.

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Veröffentlichte Beiträge (0)

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Mittelverwendung

Wofür die Mittel vorgesehen sind

Die Kostenbereiche werden transparent beschrieben. Zielbetrag und Teilbudgets werden erst nach dokumentierter interner Berechnung und Freigabe veröffentlicht.

Projektmittel: Recht und Verfahren; projektbezogene Recherche, Redaktion, Technik, Kommunikation, Reisen, Sitzungen und Organisation; dokumentierte Leistungen und Auslagen von Mitgliedern, Mitarbeitenden und Externen; mögliche Mittelweitergaben an geprüfte Partner nur mit Statutendeckung, Beschluss und Projektbindung. Allgemeine Vereinsarbeit wird gesondert finanziert; für Restmittel gilt die vor der Spende vereinbarte Überschussregel.

Was umfasst der Projektzweck?
  • Zum Projektzweck gehören neben externen Rechts- und Verfahrenskosten auch notwendige Recherche, Aktenarbeit, Redaktion, Kommunikation, sichere technische Bereitstellung sowie angemessene Reise-, Besprechungs- und Organisationskosten, soweit sie diesem Projekt sachlich zugeordnet sind.

  • Projektbezogene Leistungen und Auslagen von Vereinsmitgliedern, Mitarbeitenden oder externen Fachleuten werden nur auf dokumentierter Grundlage, in angemessener Höhe und nach der erforderlichen internen Freigabe berücksichtigt.

  • Soweit es dem veröffentlichten Projektzweck dient und statutarisch zulässig ist, können Maßnahmen gemeinsam mit geeigneten gemeinnützigen oder sozialen Organisationen umgesetzt oder projektbezogene Leistungen an sie vergeben werden. Eine Mittelweitergabe wird zweckbezogen vereinbart und dokumentiert.

  • Projektbedarf, offene Verpflichtungen und sachlich begründete Nachlaufkosten werden zuerst gedeckt. Verbleibende Restmittel können nach der vor der Spende wirksam vereinbarten Überschussregel andere dringende, statutengemäße Projekte sowie angemessene Büro-, Verwaltungs- und Infrastrukturkosten des Vereins unterstützen. Die Verwendung wird intern freigegeben und nachvollziehbar dokumentiert. Frühere oder gesondert vereinbarte engere Zweckbindungen bleiben unberührt.

  • Die Unterstützung begründet keinen Anspruch auf individuelle Rechtsberatung und keine Garantie für einen bestimmten Verfahrensausgang oder eine vollständige Offenlegung.

Rechtsprüfung und Schriftsätze

Für rechtliche Prüfung, Aktenaufbereitung, fachliche Abstimmung und notwendige Eingaben im laufenden Verfahren.

Warum entstehen diese Kosten?
  • Unterlagen werden gesichtet, geordnet und rechtlich eingeordnet, damit Tatsachen, offene Fragen und mögliche Verfahrensschritte sauber getrennt bleiben.

  • Der Aufwand umfasst juristische Abstimmungen sowie die Vorbereitung, Prüfung und Überarbeitung notwendiger Anträge, Stellungnahmen und weiterer Schriftsätze.

  • Projektbezogene Eigenleistungen und externe Leistungen werden nur erfasst, soweit sie sachlich erforderlich, angemessen und dem Verfahren nachvollziehbar zugeordnet sind.

Gerichts- und Verfahrenskosten

Für eine mögliche anwaltliche Vertretung, erforderliche Rechtsmittel, Verhandlungen, fachliche Stellungnahmen und belegte Verfahrensauslagen. Allgemeine IFG-Anträge und Eingaben werden nicht irreführend als gebührenpflichtig dargestellt.

Warum entstehen diese Kosten?
  • Je nach Verlauf können Gerichts- oder sonstige Verfahrensgebühren sowie Kosten für die anwaltliche Vorbereitung und Vertretung anfallen.

  • Mehrere Besprechungen, die Vorbereitung von Verhandlungen und die Teilnahme an Terminen verursachen zusätzlichen Zeit- und Koordinationsaufwand.

  • Führen Zuständigkeit und zulässiger Instanzenzug zu Terminen außerhalb Kärntens, etwa in Wien, können An- und Abreise, Reisezeit, Verpflegungsmehraufwand (Diäten) und notwendige Übernachtungen hinzukommen. Solche Kosten werden nur ausgewiesen, wenn sie tatsächlich entstehen und belegt sind.

Dokumentation und Bürgerinformation

Für geprüfte Projekt-Updates, projektbezogene Infrastruktur und gezielte digitale Bürgerinformation mit eigener Reichweite.

Warum entstehen diese Kosten?
  • Veröffentlichungsfähige Unterlagen werden recherchiert, geprüft, verständlich zusammengefasst und bei Bedarf datenschutzgerecht geschwärzt.

  • Dazu gehören projektbezogene Redaktion, Web-Bereitstellung, sichere Technik, Telefonie und notwendige Gespräche oder Besprechungen mit Hinweisgebenden und Fachleuten.

  • Geplante und gesponserte Ausspielungen auf Instagram, Facebook und je nach Zielgruppe weiteren geeigneten Kanälen schaffen eigene Reichweite; eingesetzte Beträge werden in Projekt-Updates ausgewiesen.

Hinweise aus der Bevölkerung

Sie können zur sachlichen Aufklärung beitragen

Wenn Sie überprüfbare Informationen oder vorhandene Unterlagen zu diesem Themenbereich haben, können Sie vertraulich Kontakt mit uns aufnehmen. Jeder Hinweis wird vor einer Verwendung eingeordnet und geprüft.

Hinweis sicher ankündigen

Bitte senden Sie sensible Daten nicht unverschlüsselt. Wir vereinbaren bei Bedarf zuerst einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg.

Den Verein dauerhaft stärken

Unabhängige Arbeit braucht eine verlässliche Infrastruktur.

Projektunterstützungen decken zuerst die offen beschriebenen Kosten dieses Projekts. Direkte Vereinsunterstützungen sichern unabhängig davon Plattformbetrieb und allgemeine Vereinsarbeit. Verbleibende Projektüberschüsse können nach der vor der Spende vereinbarten Überschussregel zusätzlich andere Projekte und angemessene Vereinskosten unterstützen.

Bürgerschutz Verein unterstützen

Nachvollziehbare Mittelverwendung

Zielbetrag, Kostenkategorien, zulässige projektbezogene Zuordnung und wesentliche tatsächliche Ausgaben werden nachvollziehbar dokumentiert.

Updates zum Verfahrensstand

Wir berichten über wesentliche Schritte und veröffentlichen Unterlagen nur, soweit dies rechtlich zulässig ist.