Ein OLG sprach einer Konsumentin einen erheblichen Teil des bezahlten Anwaltshonorars zu; der OGH wies die Revision zurück. Entscheidend war die vorvertragliche Information über die Kostenberechnung.
Nicht die Selbstbezeichnung ist entscheidend, sondern der belegbare Beitrag zur öffentlichen Debatte. Wir zeigen, welche Kriterien, Quellen- und Redaktionsstandards unsere Arbeit tragen.
Public-Watchdog-Arbeit beginnt nicht mit einer fertigen Anklage, sondern mit einer prüfbaren Frage, belastbaren Dokumenten und einer fair dargestellten Gegenposition.
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