PresseTeam Austria
Suche

Beiträge, Firmen & Projekte

Teilen

Diese Seite teilen

Link kopieren oder eine App wählen. Es wird nichts automatisch veröffentlicht.

Eine Initiative von Presseteam Austria und Bürgerschutzverein.

ORF-PETITION: ORF-BEITRAG ABSCHAFFEN. PRIVATISIERUNG FORDERN.

ORF-BEITRAG ABSCHAFFEN. MEDIENVIELFALT STÄRKEN.

Gute Information braucht Unabhängigkeit, Vielfalt und verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Wir fordern die Abschaffung des verpflichtenden ORF-Beitrags und eine grundlegende Neuordnung bis hin zur Privatisierung des ORF.

Presseteam Austria und der Bürgerschutzverein sammeln dafür Unterstützung. Gemeinsam wollen wir unsere Forderungen an die Gesetzgebung herantragen und rechtlich tragfähige Schritte prüfen.

Unterschreiben Sie jetzt kostenlos. Ihr vollständiger Name bleibt auf Wunsch öffentlich verborgen. Ihre Unterstützung zählt nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse.

Bereits 1 bestätigte Unterstützungen.

Gezählt werden ausschließlich bestätigte Einträge. Die E-Mail-Bestätigung bestätigt den Zugriff auf das Postfach; sie ist keine amtliche Identitätsprüfung.

Stand beim Seitenaufruf. Automatischer Abgleich jede Minute bei sichtbarer Seite.

Kostenlos · mit E-Mail-Bestätigung

JETZT DIE ORF-PETITION UNTERSCHREIBEN

Pflichtfelder sind mit * markiert. Name und E-Mail bleiben vertraulich, sofern Sie die öffentliche Namensanzeige nicht gesondert erlauben.

Öffentliche Anzeige

„Ohne öffentliche Namensnennung“ bedeutet: Ihr Name erscheint nicht auf der Website. Der Bürgerschutzverein verarbeitet Ihre Angaben vertraulich zur Verwaltung der Petition. Eine vollständig anonyme Teilnahme gegenüber dem Betreiber ist dieses Verfahren nicht.

Zunächst nur intern gespeichert. Bitte keine fremden Namen, vertraulichen Details oder unbelegten Anschuldigungen eintragen.

Die Unterstützung ist kostenlos und unabhängig von einer Spende. Ihr Eintrag wird erst gezählt, wenn Sie ihn über die Bestätigungs-E-Mail aktiviert haben. Keine Newsletter-Anmeldung.

Bestätigung erneut senden, öffentliche Anzeige ändern oder Unterstützung zurückziehen

DIESE VERÄNDERUNGEN FORDERN WIR

Die folgenden Punkte sind Forderungen der Initiative. Sie beschreiben weder bereits geltendes Recht noch bereits gerichtlich anerkannte Ansprüche.

  1. Abschaffung des verpflichtenden ORF-Beitrags durch eine gesetzliche Neuregelung.
  2. Einen transparenten gesetzlichen Fahrplan zur grundlegenden Neuordnung und schrittweisen Privatisierung des ORF, mit dem politischen Ziel eines Abschlusses bis 31. Dezember 2027.
  3. Prüfung einer Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Stiftung in eine für die Privatisierung geeignete Gesellschaftsform, insbesondere eine Aktiengesellschaft. Erforderliche verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Voraussetzungen müssen dabei geklärt und eingehalten werden.
  4. Vorrangige Prüfung kommerziell ausgerichteter Angebote auf Ausgliederung und Privatisierung. Der bestehende öffentliche Auftrag einzelner Programme darf dabei nicht ohne rechtliche Prüfung verneint werden.
  5. Sicherung gesellschaftlich notwendiger Informations-, Kultur-, Bildungs-, Barrierefreiheits- und Krisenleistungen durch klar definierte, überprüfbare Aufträge.
  6. Eine transparente und wettbewerbsschonende Medienförderung nach vorab veröffentlichten Kriterien. Unabhängigkeit, Qualität, regionale Vielfalt, Barrierefreiheit und nachvollziehbare Reichweite sollen gemeinsam berücksichtigt werden.
  7. Als politisches Reformmodell: Begrenzung des Gesamtbudgets dieser neu geordneten Förderung auf höchstens 0,25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Vereinbarkeit mit verbleibenden gesetzlichen Aufgaben und unionsrechtlichen Finanzierungspflichten muss vor Umsetzung geprüft werden.
  8. Eine unabhängige Förderkontrolle, für die eine entsprechend gesetzlich ausgestaltete Zuständigkeit der KommAustria geprüft werden soll.
  9. Ein verfassungsrechtlich abgesichertes Verbot öffentlicher Werbeinserate zur politischen Imagepflege. Notwendige amtliche Bekanntmachungen und sachliche Kriseninformationen sind klar abzugrenzen.

Fragen zur ORF-Petition

Die oft als ORF-Haushaltsabgabe oder Haushaltsabgabe Österreich bezeichnete Finanzierung löste die frühere GIS-Gebühr ab. Diese Petition gegen die ORF-Gebühr richtet ihre Forderungen an die Gesetzgebung.

Was unterschreibe ich hier genau?

Sie unterstützen die Abschaffung des verpflichtenden ORF-Beitrags und die hier dargestellten Reformforderungen einschließlich einer schrittweisen Privatisierung. Die Initiative richtet sich an die zuständigen gesetzgebenden Stellen. Ihre Unterstützung ist eine politische Willensäußerung und keine automatische Teilnahme an einem Gerichtsverfahren.

Warum fordern wir eine grundlegende ORF-Reform?

Wir wollen einen Medienmarkt, in dem öffentliche Mittel nachvollziehbar eingesetzt werden und unterschiedliche Anbieter faire Entwicklungsmöglichkeiten haben. Unsere Kritik richtet sich gegen die Ausgestaltung von Finanzierung, Kontrolle und Organisation. Aus unserer Sicht braucht es überprüfbare Aufgaben, transparente Kosten und wirksame Unabhängigkeitsgarantien.

Pauschale Behauptungen über einzelne Beschäftigte oder deren politische Einstellung sind dafür weder erforderlich noch angemessen.

Sind öffentliche Finanzierung und politische Unabhängigkeit unvereinbar?

Nicht automatisch. Unabhängigkeit muss durch geeignete Organisations-, Bestellungs- und Finanzierungsregeln abgesichert werden. Art. I Abs. 2 BVG Rundfunk verlangt unter anderem Objektivität, Meinungsvielfalt und unabhängige Personen und Organe.

Der Verfassungsgerichtshof beanstandete am 5. Oktober 2023 unter G 215/2022 Teile der damaligen Regeln zur Bestellung und Zusammensetzung der ORF-Gremien. Das betrifft die damalige Rechtslage und beweist nicht pauschal die Rechtswidrigkeit sämtlicher heutiger Regeln.

Unsere Forderung lautet: wirksame Unabhängigkeit durch überprüfbare Strukturen.

Was bedeutet Privatisierung konkret?

Privatisierung erfordert gesetzliche Entscheidungen, eine unabhängige Bewertung, transparente Verfahren und klare Regeln gegen eine übermäßige Konzentration von Medienmacht. Eine Änderung der Rechtsform allein genügt nicht.

Wir fordern einen veröffentlichten Fahrplan mit Kosten, Zuständigkeiten und Schutzvorkehrungen. Der Zieltermin Ende 2027 ist eine politische Forderung, keine bereits beschlossene oder garantierte Umsetzung.

Was geschieht mit Information, Kultur und Krisenberichterstattung?

Gesellschaftlich notwendige Leistungen sollen durch präzise definierte und überprüfbare Aufträge gesichert werden. Dazu gehören insbesondere Information, Bildung, Kultur, Barrierefreiheit und verlässliche Krisenkommunikation.

Wir fordern eine Neuordnung ihrer Organisation und Finanzierung. Welche Verpflichtungen fortbestehen oder geändert werden müssen, ist vor der Umsetzung rechtlich zu klären.

Wie ist die aktuelle Rechtslage zum ORF-Beitrag?

§ 3 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 knüpft die private Beitragspflicht grundsätzlich an eine Adresse mit zumindest einer volljährigen, dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person. Der tatsächliche Konsum einzelner Sendungen ist dafür nicht entscheidend.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis E 4624/2024 vom 24. Juni 2025 die im Verfahren geprüften Einwände gegen die Beitragspflicht verworfen.

Die Petition fordert eine Gesetzesänderung. Sie behauptet nicht, dass der Beitrag bereits aufgehoben oder allein wegen Nichtnutzung rechtswidrig wäre.

Welche weiteren rechtlichen Schritte will der Bürgerschutzverein verfolgen?

Der Bürgerschutzverein will geeignete Betroffenenfälle dokumentieren, die aktuelle Rechtsprechung auswerten und tragfähige rechtliche Ansätze prüfen lassen. Je nach Fall können ein Bescheidverfahren, eine Beschwerde und bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Betracht kommen.

Art. 144 B-VG und Art. 140 B-VG betreffen unterschiedliche verfassungsgerichtliche Verfahrenswege. Deren Zulässigkeit lässt sich nicht durch eine Online-Petition ersetzen.

Über tatsächlich eingebrachte Verfahren berichten wir mit überprüfbarem Stand. Ohne Beleg behaupten wir weder ein laufendes Verfahren noch ein vorhandenes Aktenzeichen.

Welche rechtlichen Fragen werden geprüft?

Prüffelder können die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 7 B-VG und Art. 2 StGG, konkrete Befreiungsvoraussetzungen, Beitragserhebungen, Verfahrensrechte, Organisationsregeln und europäische Vorgaben sein.

Eine unterschiedliche Belastung oder politische Unzufriedenheit beweist für sich allein keine Verfassungswidrigkeit. Bereits entschiedene Fragen müssen berücksichtigt werden. Neue rechtliche Schritte benötigen einen konkreten Sachverhalt und eine belastbare Begründung.

Welche Rolle spielt das Unionsrecht?

Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1083 verlangt Schutzvorkehrungen für die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Mediendienste, transparente Bestellungsverfahren und eine angemessene, nachhaltige und vorhersehbare Finanzierung.

Diese Vorgaben verbieten öffentliche Medienfinanzierung nicht generell. Auch Art. 106 und 107 AEUV sowie das Protokoll Nr. 29 sind bei einer Neuordnung zu berücksichtigen.

Unsere Reformvorschläge müssen europarechtskonform ausgestaltet werden. Eine pauschale Behauptung, das gesamte heutige System sei schon wegen seiner Finanzierung unionsrechtswidrig, wäre nicht belastbar.

Wie gelangt das Anliegen ins Parlament?

Wir wollen die Forderungen und den dokumentierten Unterstützungsstand an das Parlament herantragen.

Diese private Online-Sammlung ist weder ein amtliches Volksbegehren noch automatisch eine formgültig eingebrachte parlamentarische Bürgerinitiative. Für eine parlamentarische Petition ist die Überreichung durch ein Mitglied des Nationalrates vorgesehen. Für eine parlamentarische Bürgerinitiative gelten insbesondere § 100 Abs. 1 Z 2 GOG-NR und die Anforderungen des Parlaments an mindestens 500 österreichische Staatsbürger, die bei Unterstützung das 16. Lebensjahr vollendet haben, und eigenhändige Unterstützungserklärungen mit den vorgeschriebenen Angaben und Originalunterschriften. Der Erstunterzeichner muss in der Wählerevidenz eingetragen sein.

Eine einfache E-Mail-Bestätigung erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Für einen förmlichen Einbringungsweg holen wir gegebenenfalls gesonderte Unterstützungserklärungen ein.

Kann ich öffentlich ohne Namen oder mit Pseudonym unterstützen?

Ja. Sie bestimmen, ob öffentlich kein Name, Ihr Pseudonym oder Ihr vollständiger Name angezeigt werden darf. Alle bestätigten Unterstützungen zählen unabhängig von dieser Auswahl.

Ihr wirklicher Name und Ihre E-Mail-Adresse bleiben für die Verwaltung intern gespeichert. E-Mail-Adressen werden niemals öffentlich angezeigt.

Für eine spätere formelle Einreichung oder personenbezogene Übermittlung werden Zweck, Empfänger und erforderliche Angaben gesondert erklärt. Ohne entsprechende Grundlage wird keine personenbezogene Unterstützerliste weitergegeben.

Warum ist eine E-Mail-Bestätigung notwendig?

Die Bestätigung verhindert, dass ungeprüfte Formulareinträge sofort im Zählwerk erscheinen. Sie prüft den Zugriff auf das angegebene Postfach.

Sie bestätigt weder amtlich die Identität noch Staatsbürgerschaft oder Wahlberechtigung. Wir bezeichnen den Zähler deshalb als bestätigte Unterstützungen und behaupten keine amtlich geprüften Unterschriften.

Mehrfacheinträge, technische Manipulationen und offensichtlicher Missbrauch werden nach dokumentierten Regeln geprüft.

Wofür benötigen wir Unterstützung?

Die Initiative benötigt Recherche, strukturierte Unterlagen, technische Betreuung, Kommunikation und gegebenenfalls externe rechtliche Prüfung. Gemeinsam lassen sich diese Arbeiten besser tragen.

Der bestehende Kaffeeaufruf unterstützt die allgemeine Arbeit des Bürgerschutzvereins. Eine Spende ist freiwillig und verschafft weder besonderen Einfluss noch eine Erfolgsgarantie. Für einen gesonderten Prozesskostenfonds wären eine eigene Zweckbeschreibung und transparente Verwendungsregeln notwendig.

RECHERCHE UND BÜRGERARBEIT UNTERSTÜTZEN
Was bedeutet das für Rundfunkbeitrag und GEZ in Deutschland?

Auch in Deutschland suchen Menschen nach „GEZ abschaffen“, „GEZ-Petition“ oder „Rundfunkbeitrag abschaffen“. Wir wollen nachvollziehbare Erfahrungen aus Österreich dokumentieren und für den fachlichen Austausch zugänglich machen.

Die Rechtsordnungen und Verfahrenswege unterscheiden sich. Eine österreichische Petition oder Gerichtsentscheidung hebt den deutschen Rundfunkbeitrag nicht auf. Diese Petition betrifft unmittelbar die österreichischen Reformforderungen; ein deutsches Verfahren müsste eigenständig vorbereitet werden.

Muss ich trotz Petition weiterhin zahlen, und welche Hilfe gibt es?

Die Unterzeichnung verändert bestehende Zahlungspflichten und Rechtsmittelfristen nicht. Sie ersetzt weder einen Befreiungsantrag noch einen fristgerechten Rechtsbehelf. Einfaches Nichtzahlen kann zusätzliche Kosten verursachen.

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine Befreiung beantragen. Unser kostenloser Ratgeber erklärt die Vorbereitung und enthält einen Musterbrief als Begleitschreiben zum offiziellen Antrag.

Zum kostenlosen Befreiungsratgeber

IHRE STIMME ZÄHLT. GEMEINSAM SCHAFFEN WIR RÜCKHALT.

Unterschreiben Sie die ORF-Petition, bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und teilen Sie die Seite mit Menschen, denen faire Medienfinanzierung und unabhängige Information wichtig sind.

Wenn Sie darüber hinaus helfen möchten: Unterstützen Sie die Arbeit des Bürgerschutzvereins freiwillig mit einem Kaffee. Damit geben Sie Recherche, Dokumentation und der Vorbereitung rechtlich tragfähiger Schritte zusätzlichen Rückhalt.

Petition unterzeichnenJETZT EINEN KAFFEE SPENDIEREN

Die Unterschrift bleibt kostenlos. Über eine Unterstützung entscheiden Sie frei.

Rechtsquellen und Bearbeitungsstand

Inhaltliche Quellenprüfung: 27. Oktober 2026. Petitionstext: 2026-10-27-v1.

Stand der Initiative: private Online-Unterstützungssammlung und Vorbereitung. Für diese Initiative sind hier kein eingebrachtes Gerichtsverfahren, kein Aktenzeichen und keine anwaltliche Beauftragung dokumentiert. Über weitere konkrete Schritte berichten wir erst mit überprüfbarem Stand.

Impressum · Datenschutz der Petition · Unterstützung verwalten

Datenschutz dieser Petition

Verantwortlich: Bürgerschutz (Bürgerschutzverein), ZVR 1053485349, Johann-Hiller-Straße 28, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich. Kontakt für Datenschutz, Auskunft und Löschung: anfrage@presseteam-austria.at. Die verifizierten Betreiberangaben stehen im Impressum.

Zweck ist die Verwaltung, Prüfung und Dokumentation Ihrer Unterstützung dieser privaten politischen Initiative. Rechtsgrundlagen sind Ihre ausdrücklichen Einwilligungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Teilnahme kann eine politische Meinung erkennen lassen. Namensanzeige und Veröffentlichung einer Begründung beruhen auf jeweils gesonderten, freiwilligen Einwilligungen. Ohne notwendige Angaben und Einwilligungen ist die Online-Unterstützung nicht möglich; eine Spende ist davon unabhängig.

Wir speichern Name, E-Mail, Wohnsitzland, freiwilliges Pseudonym und Begründung, Ihre Auswahl, Einwilligungs- und Textversion sowie Zeitpunkte und Bearbeitungsstatus. Vertrauliche Inhalte werden verschlüsselt in der WordPress-Datenbank bei ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Deutschland, gespeichert; derselbe Dienstleister stellt den SMTP-Mailtransport bereit. Berechtigte Vereinsadministratoren erhalten Zugriff erst nach Anmeldung und zusätzlicher E-Mail-Bestätigung. E-Mail ist nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt. Ihr eigener Mailanbieter verarbeitet die an Sie gesendete Nachricht nach seinen Bedingungen.

Öffentlich werden nur der Gesamtzähler und ausdrücklich erlaubte, bestätigte und moderierte Anzeigen ausgegeben. Öffentliche Inhalte können weltweit gelesen, kopiert und von Suchmaschinen gespeichert werden; deren Kopien können wir nicht unmittelbar löschen. Keine öffentliche E-Mail-Adresse, keine öffentliche Teilnehmer-API und kein öffentlicher CSV-Export. Keine automatische Übermittlung personenbezogener Listen an Parlament, Gerichte oder Dritte; für einen förmlichen Einbringungsweg werden Zweck, Empfänger und Angaben gesondert geklärt. Auf diesen Petitions-, Bestätigungs- und Verwaltungsseiten werden keine Analyse-, Werbe- oder Newsletter-Tracker geladen. Es gibt keine automatisierte politische Bewertung oder Entscheidung.

Die Sammlung läuft vorerst bis 31. Dezember 2027. Unbestätigte Datensätze werden spätestens nach sieben Tagen gelöscht; Bestätigungs- und Zugangslinks verfallen nach 48 Stunden. Bestätigte Daten bleiben höchstens zwei Jahre ab Erfassung, jedenfalls nur bis spätestens 31. März 2028. Bei Rücknahme löschen wir persönliche Inhalte sofort aus dem aktiven Petitionsdatensatz und entfernen die Zählung; ein nicht öffentliches, schlüsselgebundenes E-Mail-Prüfmerkmal bleibt zur Vermeidung unmittelbaren Missbrauchs höchstens sieben Tage. Technische Formularsitzungen gelten zwei Stunden, Verwaltungssitzungen 30 Minuten, die datensparsamen Anfragebegrenzungen höchstens eine Stunde. Interne Verwaltungsprotokolle ohne Formularinhalte werden nach 90 Tagen gelöscht. Die Löschroutine läuft stündlich über WordPress-Cron und zusätzlich bei Seitenaufrufen mit einer Stunden-Sperre. Ein separater dauernder Hintergrundprozess wird damit nicht behauptet.

Die notwendigen, sicheren Cookies dienen ausschließlich Formularschutz und einer von Ihnen angeforderten Verwaltungssitzung. Bestätigungs- und Zugangslinks sind persönliche Schlüssel; bitte nicht weitergeben. Links werden nur als Hash in den Petitionstabellen gespeichert. Der Webserver und beteiligte Mailanbieter können technische Verbindungsdaten nach ihren betrieblichen Regeln protokollieren. Historische Sicherungen sind zugriffsbeschränkt und kein laufender Nutzungsbestand; bei Wiederherstellung müssen zwischenzeitliche Löschungen erneut berücksichtigt werden. Auskünfte über Sicherungslaufzeiten erhalten Sie über den Datenschutzkontakt.

Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit über Unterstützung verwalten oder den Datenschutzkontakt für die Zukunft widerrufen. Die bisherige Rechtmäßigkeit bleibt unberührt. Es bestehen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Beschwerden können an die Österreichische Datenschutzbehörde gerichtet werden. Ergänzend: allgemeine Datenschutzhinweise. Für die hier beschriebene Petition gilt diese konkrete Beschreibung ihrer tatsächlichen Ablage und Verarbeitung.